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| Tags: alg, gesperrt |
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#1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 24.11.2008
Beiträge: 3
| Hallo Leute, ich bin vor kurzem gekündigt worden... Jetzt habe ich ALG I beantragt, aber hatte nie genügend verdient um davon zu leben. Zudem bekomm ich so und so wahrscheinlich eine Sperre. Wenn das passiert habe ich Angst das ich auch ALG II gesperrt bekomme. Kann das passieren und von was soll man dann leben??? Bitte Anwortet schnell!!! |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
| Zitat:
dein ALG II wird dir um 30 % gekürzt, wenn du beim ALG I eine Sperrzeit bekommst. 1) 1Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn..... 4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend 3.bei einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,b)der die in dem Dritten Buch genannten Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit erfüllt, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen. Zum Nachlesen klick hier
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2006
Beiträge: 171
| Wenn jemand hilfebedürftig ist, werden auch bei einer Sperrzeit bei Alg 1 die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II gezahlt; allerdings nur unter Berücksichtigung der Regelungen der §§ 31 und 34 SGB II. Viele Grüsse Cha |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 24.11.2008
Beiträge: 3
| Danke erst mal für die Antworten..... Ich war gestern auf der Arge und die hat mir ja wieder was ganz tolles erklärt....: Da ich den Grund für mein Verhalten nicht nachweisen kann, der zum Abbruch meines Arbeitsverhälnisses geführt hat würde ich eine Sperre bekommen!!!! Ich bekomm sozusagen nur Wohngeld und Essensmarken!! Ich hab versucht selbst herauszufinden ob das stimmt, aber ich konnte dies nirgends lesen... ![]() Habt ihr vielleicht noch einen Tip dazu oder einen Link? Danke im voraus! |
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| | #5 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.147
| Empfehlung,Widerspruch einreichen und juristische Beratung suchen.
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #6 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2006
Beiträge: 171
| Zitat:
Da man den Hinweis offensichtlich nicht durchgelesen oder verstanden hat, pfück ich die Sache mal auseinander: Zitat:
Bei einer Sperre werden auch die Leistungen nach dem SGB II sanktioniert. Wenn jemand noch keine 25 Jahre alt ist, wird das Alg II auf die Leistungen für die Unterkunft beschränkt. ("Wohngeld") Für den Lebensunterhalt können in dieser Zeit höchstens Sachleistungen gewährt werden. ("Essenmarken") § 34 SGB II: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig die Hilfebedürftigkeit herbeigeführt hat, ohne einen wichtigen Grund zu haben, muss möglicherweise alle Leistungen zurückzahlen. Ein typischer Fall ist es, wenn jemand wegen einer Sperrzeit die Grundsicherung nach dem SGB II bekommt. Ich persönlich kann nur empfehlen, nicht leichtfertig ein Arbeitsverhältnis aufzugeben und - speziell in diesem Fall - ernsthaft den Eintritt der Sperrzeit prüfen zu lassen. Viele Grüsse Cha | ||
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 24.11.2008
Beiträge: 3
| Danke für eure hilfe!!! |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| ALG II während der ALG I Sperrzeit? | LYCOS iQ | This thread | Refback | 18.12.2008 06:36 | |
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