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| Tags: 2008, algii |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
| Hi, bekam kürzlich vom FA Post. Inhalt war die EKS 2008. Leider bin ich aber in diesem Jahr keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen, so dass ich mich nun frage, ob ich diese Einkommenssteuererklärung überhaupt einreichen muss? Kennt sich diesbezüglich hier jemand aus und kann mir sagen, ob das notwendig ist in meinem Fall? Die Formulare sind ja vom Umfang her genau so schlimm wie ein ALG-II Antrag! Gruss Paolo
__________________ "Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen". "Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill - "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford - " Vergebe deinen Feinden aber vergiss nie Ihre Namen" - John F. Kennedy - "Am 11. September 2001 starben 50.000 Menschen, durch Hunger." - Alltag - "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung in der Erwerbslosenfrage" - Moi - |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 18.06.2005 Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.593
| Ich hab' jetzt nun keine Erfahrung in diesem speziellen Fall, aber fahr doch mal zum FA, so das möglich ist, und schildere Deinem SB dort die Situation. Ich hab' bislang nur beste Erfahrungen damit gemacht, wenn man persönlich mit denen spricht...
__________________ Beste Grüße aus M. bei Bonn von Curt The Cat ------------------------------- Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar ! "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" - Bertold Brecht Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben... deshalb WIDERSTAND!!! Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland, Sparkasse Bonn, BLZ 38050000, Kto 1900057306 |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 389
| Das hängt nicht nur vom Erwerbseinkommen (selbständige und nichtselbständige Tätigkeit) ab, sondern auch, ob man noch sonstiges Einkommen wie Zinseinkünfte über einer bestimmten Grenze hatte. Näheres kann das Finanzamt sagen. Was aber besonders interessant sein könnte: man kann durchaus während der Arbeitslosenzeit vorgezogene Werbungskosten haben, vor allem für Bewerbungskosten und Fortbildungskosten (nur soweit diese nicht von anderer Seite erstattet werden). Es gelten dabei für Fahrtauslagen die steuerlichen Sätze für Dienstreisen, z.B. 0,30 €/km für Pkw-Benutzung. Das führt zu negativen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Verlust) in einem bestimmten Kalenderjahr. Diese lassen sich mit entsprechenden positiven Einkünften im vorhergehenden Jahr verrechnen, sofern vorhanden. Ansonsten läßt man sich die Verluste bescheinigen und verrechnet in einem künftigen Jahr. Dazu ist aber auch eine Einkommensteuererklärung erforderlich. |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
| Zitat:
Gruss Paolo
__________________ "Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen". "Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill - "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford - " Vergebe deinen Feinden aber vergiss nie Ihre Namen" - John F. Kennedy - "Am 11. September 2001 starben 50.000 Menschen, durch Hunger." - Alltag - "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung in der Erwerbslosenfrage" - Moi - | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.941
| Sin sie nicht, wenn man sie genau durchliest. Ich habe schon etliche für andere gemacht, weiß aber nicht, wo du wohnst.
__________________ lg andine |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.06.2006 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 605
| Im allgemeinen, sind die Steruerklärungen abzugeben. Meines Wissens, bekommt die Kommune gewisse Gelder vom Bund, Land, und dies wird über die Steruerklärung gemacht. Frag mich nichts genaueres. Ich jedenfalls gebe diese jedes Jahr brav ab. Da ich keinen Verdienst hatte, trag ich bloss meinen Namen, Anschrift und irgendwo gibs ein Haken, "Kein Verdienst". Mit kopie dahin, fertig. Dauert 3 Minuten. Da ich diese Jahr was verdient habe, muss ich erst mal schauen ob ich was eintragen könnte. Vermutlich nicht, da das unter die aufkommens Grenze liegen wird. Volker
__________________ Solange Leute, die so agieren wie wir, weiter- machen hat niemand das recht zu verzweifeln. |
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