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ALG II

Einkommenssteuererklärung 2008 und ALG-II; in Forum: Information; Hi, bekam kürzlich vom FA Post. Inhalt war die EKS 2008. Leider bin ich aber in diesem Jahr keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen, so dass ich mich nun frage, ob ich diese ...
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Alt 24.11.2008, 13:05   #1
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Benutzerbild von Paolo_Pinkel
 
Registriert seit: 02.07.2008
Ort: Gulag-IV
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Standard Einkommenssteuererklärung 2008 und ALG-II

Hi,

bekam kürzlich vom FA Post. Inhalt war die EKS 2008. Leider bin ich aber in diesem Jahr keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen, so dass ich mich nun frage, ob ich diese Einkommenssteuererklärung überhaupt einreichen muss?

Kennt sich diesbezüglich hier jemand aus und kann mir sagen, ob das notwendig ist in meinem Fall? Die Formulare sind ja vom Umfang her genau so schlimm wie ein ALG-II Antrag!

Gruss

Paolo
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Alt 24.11.2008, 13:12   #2
Redaktion
 
Benutzerbild von Curt The Cat
 
Registriert seit: 18.06.2005
Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.593
Standard AW: Einkommenssteuererklärung 2008 und ALG-II

Ich hab' jetzt nun keine Erfahrung in diesem speziellen Fall, aber fahr doch mal zum FA, so das möglich ist, und schildere Deinem SB dort die Situation. Ich hab' bislang nur beste Erfahrungen damit gemacht, wenn man persönlich mit denen spricht...




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Alt 24.11.2008, 14:15   #3
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Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 389
Standard AW: Einkommenssteuererklärung 2008 und ALG-II

Das hängt nicht nur vom Erwerbseinkommen (selbständige und nichtselbständige Tätigkeit) ab, sondern auch, ob man noch sonstiges Einkommen wie Zinseinkünfte über einer bestimmten Grenze hatte. Näheres kann das Finanzamt sagen.

Was aber besonders interessant sein könnte: man kann durchaus während der Arbeitslosenzeit vorgezogene Werbungskosten haben, vor allem für Bewerbungskosten und Fortbildungskosten (nur soweit diese nicht von anderer Seite erstattet werden). Es gelten dabei für Fahrtauslagen die steuerlichen Sätze für Dienstreisen, z.B. 0,30 €/km für Pkw-Benutzung. Das führt zu negativen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Verlust) in einem bestimmten Kalenderjahr. Diese lassen sich mit entsprechenden positiven Einkünften im vorhergehenden Jahr verrechnen, sofern vorhanden. Ansonsten läßt man sich die Verluste bescheinigen und verrechnet in einem künftigen Jahr.

Dazu ist aber auch eine Einkommensteuererklärung erforderlich.
gurkenaugust ist offline  
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Alt 24.11.2008, 14:18   #4
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Benutzerbild von Paolo_Pinkel
 
Registriert seit: 02.07.2008
Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
Standard AW: Einkommenssteuererklärung 2008 und ALG-II

Zitat:
Zitat von gurkenaugust Beitrag anzeigen
Das hängt nicht nur vom Erwerbseinkommen (selbständige und nichtselbständige Tätigkeit) ab, sondern auch, ob man noch sonstiges Einkommen wie Zinseinkünfte über einer bestimmten Grenze hatte. Näheres kann das Finanzamt sagen.

Sind vorhanden. Allerdings nicht nennenswert und liegen noch weit weit unterhalb der Freibetragsgrenze.

Was aber besonders interessant sein könnte: man kann durchaus während der Arbeitslosenzeit vorgezogene Werbungskosten haben, vor allem für Bewerbungskosten und Fortbildungskosten (nur soweit diese nicht von anderer Seite erstattet werden). Es gelten dabei für Fahrtauslagen die steuerlichen Sätze für Dienstreisen, z.B. 0,30 €/km für Pkw-Benutzung. Das führt zu negativen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Verlust) in einem bestimmten Kalenderjahr. Diese lassen sich mit entsprechenden positiven Einkünften im vorhergehenden Jahr verrechnen, sofern vorhanden. Ansonsten läßt man sich die Verluste bescheinigen und verrechnet in einem künftigen Jahr.

Gab es nicht.

Dazu ist aber auch eine Einkommensteuererklärung erforderlich.
Daher wollte ich ja wissen, ob es dann überhaupt notwendig ist die EKS 2008 abzugeben.

Gruss

Paolo
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Alt 24.11.2008, 15:18   #5
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Benutzerbild von andine
 
Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.941
Standard AW: Einkommenssteuererklärung 2008 und ALG-II

Zitat:
Zitat von Paolo_Pinkel Beitrag anzeigen
Die Formulare sind ja vom Umfang her genau so schlimm wie ein ALG-II Antrag!

Gruss

Paolo
Sin sie nicht, wenn man sie genau durchliest. Ich habe schon etliche für andere gemacht, weiß aber nicht, wo du wohnst.
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Alt 24.11.2008, 16:23   #6
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Benutzerbild von Volker
 
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Ort: Düsseldorf
Beiträge: 605
Standard AW: Einkommenssteuererklärung 2008 und ALG-II

Im allgemeinen, sind die Steruerklärungen abzugeben.
Meines Wissens, bekommt die Kommune gewisse Gelder vom Bund, Land,
und dies wird über die Steruerklärung gemacht. Frag mich nichts genaueres.

Ich jedenfalls gebe diese jedes Jahr brav ab.

Da ich keinen Verdienst hatte, trag ich bloss meinen Namen, Anschrift
und irgendwo gibs ein Haken, "Kein Verdienst". Mit kopie dahin, fertig.
Dauert 3 Minuten.

Da ich diese Jahr was verdient habe, muss ich erst mal schauen ob ich was eintragen könnte. Vermutlich nicht, da das unter die aufkommens Grenze liegen wird.

Volker
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Solange Leute, die so agieren wie wir, weiter-
machen hat niemand das recht zu verzweifeln.
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