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| Tags: alg2, arbeitsaufnahme, kein, wegen |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.09.2008
Beiträge: 8
| Hallo, gruss an alle ! Was machen die mit uns? am 13.11. hat meine Frau eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen. warscheinlicher Lohn:40Std x 8,15 = 326 € jeweils zum 15. des Folgemonats. Heute, 22.11. erhielten wir ein Schreiben der ARGE, dass die Zahlung der Leistung auf Grund der Arbeitsaufnahme vorläufig eingestellt wird. Zitat: " Da das hierraus erziehlte Einkommen Einfluss auf die Höhe der Leistungsgewährung hat und diese sogar wegfallen kann, habe ich bis zur endgültigen Klärung Ihre Leistung eingestellt. " Es ist eine Lohnbescheinigung vom Arbeitgeber auszufüllen. Weiterhin haben wir die Anlage EK auszufüllen und einzurreichen. ( Diese haben wir bereits schon einmal im September mit den Folgeantrag eingereich) Unsere Grundsicherung (2 Erw.,3 Ki. ) beträgt z. Zt. 713€. Sie wurde ohnehin schon um 435€ gekürzt, weil bis zur endgültigen Klärung, ob die Zinsen für unser Eigenheim zu übernehmen sind, diese einbehalten werden. Gibt es denn nicht ein Mittel oder Gesetz, dass man hier Anwenden kann, dass die ARGE trotzdem noch zahlt, ( evtl. Eilverfahren, einstweilige Verfügung) Wir fühlen uns sehr ungerecht behandelt. Frohe Weihnacht sag ich nur. Kann uns jemand helfen? danke schon mal und nette Grüsse beda |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Vorauseilender Gehorsam. Man kann ja davon ausgehen, dass deine Frau im November eben nur etwas die Hälfte der Monatsarbeit erledigen wird und also auch nur die Hälfte des Lohnes bekommen wird. Rechnet man ferner ein, dass es dann auch noch Freibeträge gibt, würde weiterhin ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bestehen. Von daher war die generelle Einstellung der Leistungen meines Erachtens nach rechtswidrig. Bis jetzt habt ihr noch kein Geld vom Arbeitgeber bekommen, es zählt das Zuflussprinzip. Geld kann erst im Dezember angerechnet werden und wie oben geschrieben besteht weiterhin wohl ein Anspruch. Daher würde ich mich mit Beistand auf den Weg zur ARGE machen und dort vorsprechen. Sollte am 01.12.2008 kein wenigstens anteiliges Geld auf dem Konto sein, würde ich dort wieder mit Beistand aufschlagen und einen Antrag auf Vorschuss stellen. Mario Nette |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.09.2008
Beiträge: 8
| Danke erst mal für die Antwort ! Welche Person kann der Beistand denn sein und wie ist gegenüber der ARGE zu argumentieren? Einen Laien kann die ARGE doch auch wieder übers Ohr hauen. Ein RA wird da nicht gleich mitgehen. Wenns denn rechtswiedrig erscheint, kann man da nicht etwas gerichtlich erwirken? grüsse beda |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW
Beiträge: 848
| Wie oft denn noch? Hier ist deine Anfrage auch zu finden: Lohnbescheinigung verlangt deshalb Sperre! Ich kopiere es mal hier mit rein: Hallo, gruss an alle ! Ich denke, ich hab einen Ähnlichen Fall: am 13.11. hat meine Frau eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen. warscheinlicher Lohn:40Std x 8,15 = 326 € jeweils zum 15. des Folgemonats. Da deine Frau die Veränderung dem Jobcenter schon mitgeteilt hat, werden die jetzt den voraussichtlichen Zufluss von 326 EUR am 15. Dezemeber beim ALG II Anspruch für Dezember berücksichtigen. Ich würde gerade bei Minijobs solche Veränderungen erst zum Zeitpunkt des Zuflusses mitteilen, so verhindert man eine frühzeitige Kürzung oder Einstellung der Leistung. Die Durststrecke kann nämlich lang sein! Das kenne ich z.Z. aus eigener Erfahrung, auch wenn sich das später mit dem Geld wieder einpendelt. Heute, 22.11. erhielten wir ein Schreiben der ARGE, dass die Zahlung der Leistung auf Grund der Arbeitsaufnahme vorläufig eingestellt wird. Zitat: " Da das hierraus erziehlte Einkommen Einfluss auf die Höhe der Leistungsgewährung hat und diese sogar wegfallen kann, habe ich bis zur endgültigen Klärung Ihre Leistung eingestellt. " Im Prinzip soweit alles richtig. Es ist eine Lohnbescheinigung vom Arbeitgeber auszufüllen. Weiterhin haben wir die Anlage EK auszufüllen und einzurreichen. ( Diese haben wir bereits schon einmal im September mit den Folgeantrag eingereich) Ist die tatsächlich wieder notwendig? Unsere Grundsicherung (2 Erw.,3 Ki. ) beträgt z. Zt. 713€. Sie wurde ohnehin schon um 435€ gekürzt, weil bis zur endgültigen Klärung, ob die Zinsen für unser Eigenheim zu übernehmen sind, diese einbehalten werden. 713 EUR - 435 EUR = 278 EUR Ihr lebt mit 5 Personen von 278 EUR ? ? ? Was für eine Kürzung ist das? Habt ihr dagegen kein Widerspruch eingelegt? Wie lebt man mit so viele Personen mit so wenig Geld? Da stimmt was nicht, aber ganz gewaltig! Gibt es denn nicht ein Mittel oder Gesetz, dass man hier Anwenden kann, dass die ARGE trotzdem noch zahlt, ( evtl. Eilverfahren, einstweilige Verfügung) Wir fühlen uns sehr ungerecht behandelt. Frohe Weihnacht sag ich nur. Kann uns jemand helfen? Ihr bekommt schon die restliche ALG II Aufstockung, ihr werdet jetzt nur immer nachträglich einen Änderungsbescheid bekommen, sobald der Zufluss des Geldes stattgefunden hat. Geändert von redfly (23.11.2008 um 15:34 Uhr). |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.09.2008
Beiträge: 8
| Danke nochmals Die 713€ ist bereits die gekürze Leistung. Vorher waren es 1148€. Widerspruch ist eingelegt. danke und grüsse beda |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW
Beiträge: 848
| Sorry, es war dann wohl von dir mit den Zahlen etwas unglücklich formuliert. |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW
Beiträge: 848
| Einen Vorschuss werden die bestimmt ablehnen. Muss das gesamte Geld für den Lebensunterhalt zwingend am 1. auf dem Konto sein, auch wenn zur Monatsmitte ein weiterer Zufluss erwartet wird? |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.09.2008
Beiträge: 8
| Da die meisten Abzüge am 1. weggehen wäre es schon zwingend. KG 462€ kommt meist auch erst am 5. Lohnabrechnung zum 15. per Verrechnungsscheck, ist dann evtl am 20. auf dem Konto. Wenn die Bank mitspielt? Und was ist mit den Zinsen die anfallen, was wenn die Bank nicht mitspielt? seh schon, ich hab viele Fragen, die mir wohl ein RA beantworten muss. ob ich da vom Gericht einen Beratungsgutschein dafür erhalte? grüsse beda |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW
Beiträge: 848
| Klar, am Monatsanfang hat man üblicherweise gewisse Zahlungsverpflichtungen. Aber das zu diesem Zeitpunkt der komplette Lebensunterhalt zur Verfügung stehen muss, bezweifele ich. Den Beratungsschein bekommt man i.d.R. beim Amtsgericht (Rechtsantragsstelle). |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Zitat:
Mario Nette | |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW
Beiträge: 848
| Dann muss man aber mit hohen Rückforderungen rechnen. Bei mir ist es ja ähnlich mit der ganzen Rechnerei. Im Prinzip kann ich froh sein, dass wir für November nicht mehr das volle ALG II bekommen haben. Für die Rückzahlung habe ich einer Aufrechnung zugestimmt. Über 4 Raten verteilt bin ich die 200 EUR schnell los. Das wurde mir von einer Arbeitslosenberatungsstelle empfohlen. Nach einigen Wochen pendelt sich das ja alles ein. |
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.09.2008
Beiträge: 8
| Werden erst mal versuchen mit der ARGE zu reden. Dann sollen sie meinetwegen 400€ Verdienst annehmen, obwohl es im ersten Monat nur ca. 150€ Verdienst sind. Somit währen noch ca. 500€ Alg zu zahlen.Und irgendwann werden dann hoffentlich die zuwenig geleisteten Zahlungen nachgezahlt. Denke das ist im Moment die beste Lösung. Wenn die ARGE nicht mitspielt dann muss ich zum Anwalt. |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.941
| Ich kann nur immer wieder dazu raten, eine Arbeitsaufnahme nur dann anzugeben, wenn das erste Gehalt geflossen ist. Vorher ist auch keine gravierende Änderung eingetreten, die die Leistungshöhe betrifft und deshalb ist es auch nicht nötig, dass vorher anzugeben. Jedenfalls ist das kein Betrug, wenn es nicht gleich angegeben wird. Nicht in Ordnung ist aber, was die Arge macht. Da geht jemand arbeiten und hat noch keinen Lohn und zum Dank wird das Geld gestrichen.
__________________ lg andine |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Naja, eigentlich wäre es für eine vernünftige Behördenarbeit schon wichtig, so früh wie möglich von einer Arbeitsaufnahme zu erfahren, denn die Leistungen nach SGB II sind ja nicht nur KdU und Regelleistung, sondern auch beispielsweise Vermittlungsleistung. Man könnte sich von Amts wegen eine Vermittlung in einen Ein-Euro-Job sparen, wenn ersichtlich ist, dass in kurzer Zeit eine Tätigkeit aufgenommen wird. Aber die Uhren der ARGE ticken gewaltig anders. Mario Nette |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.941
| Das muss jeder selbst entscheiden, aber bevor ich dann ohne Geld da stehe, dann lieber so. Leihfirmen zum Beispiel zahlen erst nach 6 Wochen. Mal angenommen, jemand fängt dort an einem 20.12. an und meldet es und das Geld wird gestrichen. Dann bekommt er eventuell erst am 30.01. das erste Geld und steht ohne Geld da. Wieviele sparen denn für einen Monat Geld? Bekannt ist doch, dass ALG2 im voraus und ALG2 und Lohn im Nachhinein gezahlt werden. Und da nützt die Antwort aus einem anderen Forum auch nicht, indem die SB ein Darlehen vorschlägt. Ist dasselbe, wenn ein Empfänger die zu viel geleisteten Leistungen zurück zahlt, wenn er für diesen Monat noch einmal ALG2 bekommt.
__________________ lg andine Geändert von andine (24.11.2008 um 10:08 Uhr). |
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.941
| Zitat:
Seite 20 und 24. Ich hoffe, den § gibt es noch. Man weiß ja nie.
__________________ lg andine Geändert von andine (01.12.2008 um 09:44 Uhr). | |
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