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| Tags: alg2, anspruch, eigener, kein, kuendigung |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 46
| Hallo. Ich würde gerne wissen, wie das ist, wenn man seinen Job kündigt. Hat man dann Anspruch auf ALG2? Ich werde morgen wahrscheinlich einen Arbeitsvertrag für einen Teilzeitjob bekommen. Einen TZ-Job könnte ich schon ganz gut gebrauchen für meine Promotionspläne. Nun frage ich mich aber, was wäre, wenn mir der Job nicht gefällt. Wenn ich selbst kündige, habe ich keinen Anspruch auf Alg2 mehr, oder? |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.06.2007
Beiträge: 430
| Dafür braucht es trifftige Gründe um keine Sperre zu bekommen.
__________________ Leben ist das, was mit dir geschieht, während du andere Pläne hast! |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 46
| Nein, ich meinte damit folgendes: Ich nehme den Job, unterschreibe den Arbeitsvertrag und arbeite dort eine Zeit lang. Dem Arbeitsamt teile ich dies mit, so dass ich aus H4 rausfalle. Nach aber, sagen wir, 4 Monaten kann ich den Job nicht mehr weitermachen (warum auch immer). Dann müsste ich ja wieder ALG2 (oder ALG1?) beantragen. Würde ich die Berechtigung auf ALG2 verlieren, wenn ich den Job selbst kündige? |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.06.2007
Beiträge: 430
| Ich denke schon.
__________________ Leben ist das, was mit dir geschieht, während du andere Pläne hast! |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2008 Ort: Gevelsberg
Beiträge: 612
| Den Anspruch auf Alg2 vielleicht nicht, aber mit einer Sperre wirst du wohl rechnen müssen. Zumindest bei Alg1 wäre es so. |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.06.2007
Beiträge: 430
| Das interessiert mich aber jetzt auch. Bei den vielen unmenschlichen Löhnen heutzutage kommt man alleine mit dem ALGI sowieso nicht über die Runden und beantragt ergänzendes ALGII. Bekommt man dann nur das ergänzende ALGII - volle ALGII Summe wäre dann ja schon wieder keine Strafe :-p
__________________ Leben ist das, was mit dir geschieht, während du andere Pläne hast! |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2008 Ort: Gevelsberg
Beiträge: 612
| Ich denke mal bei Alg1 ist eine Sperre fällig. Bei Alg2 weiss ich nicht genau. Im Falle einer Sperre hiesse das verhungern und obdachlos werden lassen. Bei Bezug von beiden Leistungen schätze ich Sperre und nicht volles Alg2. Ich denke, die rechnen das komplett aus laut Aufstockungsbetrag, davon dann Wegfall wegen Sperre von Betrag des Alg1, und der Rest Auszahlung. Berichtigt mich, wenn ich verkehert liege. |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2006
Beiträge: 171
| Leistungen nach dem SGB II werden bei Hilfebedürftigkeit gezahlt. Der Anspruch und die Berechtigung gehen nicht verloren. Wenn man eine Arbeit ohne wichtigen Grund selbst kündigt bzw. die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst herbeiführt, sollte man jedoch mit den in §§ 31 und 34 SGB II geschilderten Folgen rechnen. Viele Grüsse Cha |
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| | #9 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 46
| Aber wie denn? Du hast einen Job und beziehst keinerlei ALG (weder 1 noch 2). Nun aber kündigst du deinen Job, gehst zum Arbeitsamt und sagst, dass du arbeitslos bist: Ist es da für die Berechtigung des ALG-Bezugs relevant, ob du selbst gekündigt hast? Und wenn ja: Wie will die ARGE das überprüfen, ob du selbst gekündigt hast oder nicht? Verlangen die das Kündigungsschreiben? |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2008 Ort: Regensburg
Beiträge: 204
| Zitat:
Du solltest noch viel hier im Forum lesen :-) Gruß ron | |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2008 Ort: Gevelsberg
Beiträge: 612
| @Raziel, und ob es relevant ist, ob du selbst kündigst und dich hilfsbedürftig machst. Und glaub mal ja nicht, dass AA und Argen nicht zusammen arbeiten. Die haben nämlich ein Ziel. AA rechnet Anspruch aus. Sperre hast du ohnehin, wenn du selbst kündigst. Also bist du gezwungen zur Arge zu gehen. Die prüfen, ob nicht Anspruch auf Alg1 besteht. Und dann ist aus die Maus. Am besten erst kündigen, wenn du einen neuen Job danach antreten kannst. Tu dir selber einen Gefallen und lies dich hier im Forum durch, nimm dir dazu viel Zeit, um auch ja alles zu verstehen. |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.06.2007
Beiträge: 430
| Arbeitgeber bekommt ebenfalls einen Zettel zum ausfüllen vom Arbeitsamt -p Unter anderem deswegen weil der Leistungsanspruch noch einmal kontrolliert wird. Reicht nicht aus wenn du deine Lohnzettel selber einreichst - die wollen das bestätigt haben.
__________________ Leben ist das, was mit dir geschieht, während du andere Pläne hast! |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 3.125
| Eine Sperre wird nicht grundsätzlich bei eigener Kündigung verordnet. Wichtig ist, daß man aus nachweisbar wichtigem Grund gekündigt hat. Sicherer ist, wenn man vor der Kündigung die Gründe der Arbeitsagentur schildert und um Zustimmung zur Kündigung bittet.
__________________ Edmund Burke: "Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen." |
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