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| Tags: alg, brauche, dringend, erstantrag, hilfetipps |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 4
| Hallo erstmal, bin neu hier und hoffe ich bin im richtigen Unterforum. So zu meinem Problem: Ich stecke in einer echten Notlage aus der ich alleine nicht rauskomme. Die Arge nimmt meinen Antrag auf ALG2 nicht an mit der Begründung der Antrag sei nicht vollständig. Da ich im Moment über Null finanzielle Mittel verfüge und unter schweren depressionen leide bin ich nicht in der Lage mich mit der Behörde auseinanderzusetzen. Bin auch nicht krankenversichert und kann mich daher auch nicht behandeln lassen. Eine Zwangsräumungsklage habe ich auch schon am Hals. Nun so stehts grad im Groben um mich. Ich bräuchte dringend ein paar Tipps an welche Stellen ich mich wenden sollte. Kann ich über Beratungskostenhilfe Hilfe von einem Anwalt bekommen ? Kann mir die Caritas weiterhelfen ? Danke erstmal fürs lesen und über ein paar Tipps wäre ich echt dankbar. MfG Vatras |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Die ARGE muss den Antrag annehmen auch wenn er nicht vollständig ist, Unterlagen können nachgereicht werden, was fehlt denn? |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 4
| Hi, die wollen die ganzen Bescheide noch vom ALG1, verschiedene Unterlagen von anderen Behörden wie Abmeldebescheinigung vom PKW usw. Ich hab nicht die Kraft dazu immer wieder anderen Behörden das gleiche zu erzählen. MfG |
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| | #4 |
| Redaktion Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Bremen
Beiträge: 3.494
| Willkommen im Forum, Vatras, jede andere Behörde ist auch dazu verpflichtet, Deinen Antrag anzunehmen und weiterzuleiten. Lasse Dir das aber schriftlich bestätigen (Kopie, Datum Unterschrift), dass Du es abgegeben hast! Kaleika |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Du wirst aber leider nicht drum herum kommen einiges der geforderten Unterlagen einzureichen |
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| | #6 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
| Abmeldebescheinigung vom PKW? Du darfst doch einen haben? Also Antrag bei einer gesetzlichen Karnkenkasse abgeben. Die müssen den annehmen und an die richtige Behörde weiterleiten. Du kannst den auch bei einer Polizeidienststelle abgeben. Grundlage ist § 16 SGB I § 16 Antragstellung (1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen. (2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist. (3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 4
| Danke erstmal. Ja darf nen PKW haben, der is aber schon lange abgemeldet. Ich bin leider nicht mehr im Besitz von vielen der geforderten Unterlagen. Auch habe ich nicht die finanizellen Mittel um die alle wiederzubeschaffen. Wenn ich den Antrag bei der Gemeindeverwaltung abgebe und die leiten weiter, wäre ich dann krankenversichert auch wenn der Antrag unvollständig wäre ? Gäbe es die Möglichkeit auf ein einen Vorschus für essen oder dergleichen ? Glaube wohl nicht. |
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| | #8 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
| Wenn du bedrüftig bist besteht sofort ein Anspruch Auf Sozialleistungen besteht ein Rechtsanspruch (§ 38 SGB I) Ansprüche entstehen, wenn die Kraft eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen (u.a. Antrag, Hilfebedürftig, Arbeitsfähigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt BRD, EAO) (§ 40 Abs. 1 SGB I) Ansprüche werden mit ihrem Entstehen fällig (§ 41 SGB I) bei einem Erstantrag sind Leistungen dann auf Vorschuss nach § 42 Abs. 1 SGB I zu erbringen. Wenn zur Feststellung des Anspruchs voraussichtlich noch längere Zeit erforderlich ist, können Leistungen auch vorläufig bewilligt werden (§ 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 Nr. 3 SGB III). Vorschüsse: §Wenn ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung der Höhe voraussichtlich längere Zeit notwendig ist, kann der Leistungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen Vorschüsse zahlen (§ 42 Abs. 1 S.1 SGB I). §Der Leistungsträger hat auf Antrag Vorschüsse spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags zu zahlen (§ 42 Abs. 1 S. 2 SGB I). §Das bedeutet: bei akuter Bedürftigkeit sofort mit der Antragstellung. Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 4
| Danke das hört sich echt positiv an. Bin mir aber nicht sicher ob ich arbeitsfähig bin wegen meiner depressionen, wenn ich arbeitsfähig angebe ist das dann nicht die unwahrheit ? Nochmal zu meiner anfänglichen Frage, kann mir ein Anwalt (per Beratungskostenhilfe) oder eine soziale Institution Unterstützung beim Umgang mit dem Amt gewähren ? MfG |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Wenn Du nicht arbeitsfähig angibst, dann wird der Antrag nicht bearbeitet, die Erwerbsfähigkeit wird dann eh gesondert überprüft |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Wenn du angibst, wo du wohnst, ließe sich vielleicht ein Beistand organisieren. Mario Nette |
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| | #12 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007
Beiträge: 55
| Hallo Vatras, gib arbeitsfähig an, damit Du Hartz IV bekommst. Dann bist Du auch wieder krankenversichert und kannst Dich behandeln und bei Bedarf krank schreiben lassen. Und bei Antragsabgabe nimm jemanden mit, als Zeuge und der Dir beistehen kann, und bitte um einen Vorschuss, da Du keinerlei Geldmittel mehr hast. Sag mal, wo Du wohnst, dann sehen wir, ob jemand in der Nähe wohnt, der Dir helfen kann, oder dass man schauen kann, wo Du sonst Hilfe bekommen kannst. sg
__________________ Heute stehen wir am Abgrund, morgen sind wir einen Schritt weiter ![]() |
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| | #13 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 1
| hi! hab auch nen vorschuß erbeten - und bekommen! 20 euro!!!! hat jemand erfahrung ob das "pflichtgemäße Ermessen" nach § 42 Abs. 1 S.1 SGB I tatsächlich pflichtgemäß war? ich hab da so meine zweifel und glaube eher an einen nasenfaktor oder nach persönlicher willkür. ![]() lg |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.11.2008
Beiträge: 190
| Gelöscht! Hab´ Blödsinn geschrieben! Sorry! LG
__________________ "Einen innerlich freien und gewissenhaften Menschen kann man zwar vernichten, aber nicht zum Sklaven oder zum blinden Werkzeug machen." (Albert Einstein) "Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier." (Mahatma Gandhi) |
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| | #15 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.01.2006
Beiträge: 23
| Moin Moin, hab da mal was zusammengestellt wat die haben wollen (komplett) Personalausweis Antrag Hartz 4 (bei Arge oder Internet) vollständige Kopie Mietvertrag Nachweis Baualtersklasse ( Antrag bei Arge....dann zum Vermieter!!) (wenn vorhanden) Kopie Kaltwasserabrechnung (wenn vorhanden Kopie Schwerbehindertenausweis.....Arge für Schwerbehinderte und Schwerbehindertenbescheid) Nachweis Krankenversicherung (Kopie von Krankenkasse) Anlage KDU (Internet) Kontoauszüge (in der Regel letzten 3 Monate............in Kopie..einsehen lassen.....) Anlage VM (internet) Anlage EK (internet) Zusatzblatt Antrag ALG2 ( Antrag bei Arge) Sozialversicherungsausweis (kopie) Falls WG: Bestätigung zur Widerlegung einer Bedarfsgemeinschaft § 9 SGB Vereinbarung über Kostenverteilung der Wohngemeinschaft Falls Witwenrente Witwenrentenbescheid Falls Vorschuss nötig: Antrag nach §42 SGB1...das Thema hattet ihr ja schon,-) Falls Eu Rentenablehnung; Ablehnung der EU Rente Widerspruchbescheid Vom allem eine Kopie und abgeben!! Für Euch auch eine Kopie Macht Euch eine Liste(mit dem Vermerk: folgenden Unterlagen vollständig abgegeben!!! und lasst es vom Sachbearbeiter unterzeichnen mit Stempel!!!!!! Bei weitere Anträgen im Internet runterladen............nehmt alles ausgefüllt mit und der Unterkiefer von den Sachbearbeitern klappt runter...........dann können sie nicht rumnölen das was fehlt!! Ich hoffe es hilft ein wenig.............. Viel Glück |
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| | #16 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.01.2009
Beiträge: 15
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