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| Tags: arge, bewilligung, darf, lange, lassen, meb, zeit |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
| Hi, es geht um den beantragten MEB und die Frage wie lange sich die ARGE Zeit lassen darf um diesen zu bewilligen. In meinem Fall wurde die Sache an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Scheinbar hängt das damit zusammen, weil ich der ARGE nicht ihre Blankovollmacht (Schweigepflichtentbindung) erteilt habe. Die Sache läuft nun schon fast 2 Monate. Gibt es ähnlich wie im Widerspruchsverfahren eine Frist (Untätigkeitsklage) die die ARGE einhalten muss und kann sich das bis zum Sanktnimmerleinstag in die Länge ziehen? Gruss Paolo
__________________ "Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen". "Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill - "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford - " Vergebe deinen Feinden aber vergiss nie Ihre Namen" - John F. Kennedy - "Am 11. September 2001 starben 50.000 Menschen, durch Hunger." - Alltag - "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung in der Erwerbslosenfrage" - Moi - |
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| | #2 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
| i.d. R. 6 Monate. Eine besondere Eilbedrüftigkeit besteht leider bei diesen Beträgen nicht. Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.10.2007
Beiträge: 87
| .. und die 6 Monate gelten auch nur dann, wenn die ARGE keine sachlichen Gründe mehr hat mit einer Entscheidung zu warten. D.h., dass es auch länger Dauern kann, wenn ide erforderliche fachmedizinische Auskunft/Begutachtung nicht vorliegt. |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
| Hi, erst mal dake für die Antworten. Schon komisch. Beim letzten Antrag ging es fix. Da wurden sogar alle offenen Fragen telefonisch gestellt indem man meinen HA einfach angerufen hat. Da wollte man mich auch schon zum MD schicken. Verstehe also die Aufregung bei dem Folgeantrag nicht. Manchmal versteh ich die sowieso nicht. Aber wer tut das schon? Warten wir es mal ab. Danke trotzdem für die Infos. Gruss Paolo
__________________ "Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen". "Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill - "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford - " Vergebe deinen Feinden aber vergiss nie Ihre Namen" - John F. Kennedy - "Am 11. September 2001 starben 50.000 Menschen, durch Hunger." - Alltag - "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung in der Erwerbslosenfrage" - Moi - |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.10.2007
Beiträge: 87
| Ich habe gehört, dass sich die Empfehlungen des Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) zur Gewährung von Mehrbedarfen geändert haben. Die Weisungen der ARGE beruhen auf diesen Empfehlungen. http://www.harald-thome.de/media/fil...nkenkost08.pdf |
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