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| Tags: abdruecken, arge, kindesunterhalt, nachzahlung, zwingend |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.12.2007
Beiträge: 21
| Hallo, mein Ex wurde nun dazu verdonnert (vom Gericht übers Jugendamt) mtl. 56 EUR mehr Kindesunterhalt zu zahlen für vier in der vergangenheit liegende Monate. Nun meine Frage: Wenn er mir diese rückständigen Beträge überweist (er möchte es in Raten machen, was ok ist), muss ich diese doch gleich wieder an die ARGE abdrücken, weil diese für die Vergangenheit dann zuviel an mich gezahlt hat... Ist das so richtig oder sehe ich da etwas falsch? Seit August zahlt der Vater wie gesagt regulär 56 EUR mehr Unterhalt, welche mir aber gleich wieder vom Hartz IV abgezogen worden sind. Ist von der Caritas geprüft worden, ist leider rechtens. Wie sieht es nun aber aus mit der Nachzahlung? Ich würde die so gerne für meinen Sohn zur Seite legen, da ich ihm eh schon nichts sparen kann und mein Ex gestern auch nun meinte, er möchte jetzt ne Neuüberprüfung des Kindesunterhaltes anleihern (ist vom Gericht auf 120% hochgesetzt worden, weil er sich nicht um Vorlage der Unterlagen bzgl. Verdienst gekümmert hat und immer nur EUR 202,-- Unterhalt für den Kleinen gezahlt hat). Wie ist das bei einer Neuüberprüfung? Muss er hierfür die Kosten seines Anwalts zahlen oder übernimmt das evtl. seine Rechtsschutzversicherung? Ich will mit ihm reden, dass er dies doch evtl. sein lässt, weil was sind schon 56 EUR mehr im Gegensatz zu dem, was er sonst zahlen müsste, wenn der Kleine in seinem Haushalt leben würde. Ich komme eh schon nicht rum mit dem Geld und nun macht er rum wegen 56 EUR mtl. mehr, obwohl er und seine neue Freundin plus sein neues Kind viel mehr Geld zur Verfügung haben als wir zwei. Sie sind selbständig, gehen zum Buisness-Outlet-Shopping, haben ne 170 qm Wohnung, fahren zwei Autos und jammern übers Geld, weil sie es scheinbar haufenweise zum Fenster rauswerfen.... Echt zum kotzen!! Ginge es evtl. dass mein Ex die Raten auf meiner Mutter ihr Konto überweist und die ARGE so nix mitbekommt oder arbeiten die Behörden so gut zusammen, dass die ARGE dass sowieso mitbekommt, dass da noch was beim Jugendamt am laufen ist? Ich würds ja auch wirklich zur Seite legen für meinen Sohn, so daß wenn ich doch ne Nachzahlung hätte, ich es noch bezahlen könnte und nicht ausgegeben habe. Ich versuch einfach nur, ein paar EUR für meinen Sohn zusammen zu halten. Hoffe mir kann jemand was raten. Gruß Cosmos |
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| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
| Es nützt nicht. Du musst es angeben und es wird verrechnet, da das ganze durch ein Urteil besiegelt ist. Von daher wäre auch deine Idee mit dem Konto der Mutter ein leicht nachzuweisender Betrug.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.08.2008
Beiträge: 120
| Zitat:
Das kannst vergessen.....wenn er sich schon so anstellt,ist genau so ein Idiot wie mein Ex-Mann....der hat bevor er vom OLG dazu verdonnert wurde mehr zu zahlen schon Bei der Arge angerufen und denen mitgeteilt,ich hätte mehr Geld zu Verfügugng.Das reichte dann der ARGE....erstmal die Leistungen einzustellen und nen Anhörungsbogen raus zu schicken.Dauerte 2,5 Wochen bis ich mein Geld hatte...
__________________ "Die größte Leistung besteht darin, den Widerstand des Feindes ohne einen Kampf zu brechen." -Sunzi- Die Kunst des Krieges | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.03.2008
Beiträge: 141
| Es wäre die Frage zu stellen, wie hoch der Bedarf des Kindes denn eigentlich ist? Bei jetzt 258€ Unterhalt + 154€ Kindergeld stellt sich die Frage ob das Kind nicht schon seinen eigenen Bedarf decken kann? Wenn ja, dann gehört das Kind ja nicht mehr in die BG, sondern ist rückwirkend aus dem Bezug raus... Daher die Frage, wie hoch sind die KDU? Auf wieviele Personen werden diese verteilt? Gruß |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.12.2007
Beiträge: 21
| Hallo, vielen Dank für die Antworten. Dachte ich mir also schon, dass es nicht geht, wie es es mir gedacht habe. :( Mist. Zur Frage von Nur mal so: KDU: 468,00 EUR anerkannte Kosten der KDU: 437,85 EUR, verteilt auf mich und meinen Sohn. Ab Januar werde ich wohl nur noch ergänzend Hartz IV bekommen, weil ich wieder anfange zu arbeiten im Dezember. Daher läuft gerade eine Überprüfung, ob bzw. wieviel ich noch ergänzend bekomme. Derzeit wären es ca. 160 EUR Hartz IV, bei welcher die Sachbearbeiterin nun aber prüft, ob mein Sohn nicht eben aus der Bedarfsgemeinschaft herausgenommen werden kann und ich für ihn einen Antrag auf Wohngeld stellen muss. Der Betrag der als Wohngeld herauskommt würde dann bei den Kosten der KDU herabgesetzt werden. Kann mir jemand sagen, was das genau heißt und ob mein Sohn dann evtl. auch seinen rückwirkenden Kindesunterhaltmehrbetrag behalten darf?? Ist es dann auch so, dass, wenn mein Sohn nicht mehr in die Bedarfsgemeinschaft fällt eine evtl. weitere Erhöhung des Kindesunterhaltes nicht mehr auf meinen Bedarf bei der ARGE angerechnet werden darf, weil mein Sohn nicht mehr Bestandteil der Bedarfsgemeinschaft ist? Aber andererseits: Entfällt da nicht auch mein Alleinerziehungszuschlag?? Gruß Cosmos Geändert von Cosmos (18.11.2008 um 12:30 Uhr). |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.08.2008
Beiträge: 120
| Zitat:
würde mich mal interessieren ob das vom alter abhängig ist?meine tochter ist 12 und bekommt 288 unterhalt......bis november 263 jeweils plus kindergeld und in wie fern stünde ich dann besser da danke
__________________ "Die größte Leistung besteht darin, den Widerstand des Feindes ohne einen Kampf zu brechen." -Sunzi- Die Kunst des Krieges | |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Zitat:
Und nein, den Alleinerziehendenmehrbedarf verlierst Du nicht, weil Du ja nach wie vor alleinerziehend bist.
__________________ LG biddy | |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.12.2007
Beiträge: 21
| Hallo, mein Sohn ist 3 Jahre alt. Eigenes Konto geht das dann schon? Außerdem, welche Gründe sollte ich haben, dass er dann wieder bedürftig wird? Und welchen Sinn sollte es haben? Ich bin doch schon froh, wenn er aus der Bedarfsgemeinschaft rausfällt und somit die ARGE ihm nichts mehr anhaben kann mit seinem Unterhalt z.B. Bzw. wenn er jetzt mal Extra-Geld von seiner Oma oder so bekommen würde, dass sie da nicht mehr dran gehen dürfen bzw. er auf seinem Konto was ansparen darf?? Wenn das Kindergeld auf sein Konto gehen würde, können die das dann nicht mehr als MEIN Einkommen ansehen oder wie? Steh grad völlig aufm Schlauch. Sorry.... Gruß Cosmos |
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| | #9 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 45
| Hi, ist die Aufrechnung nicht nur bis 77 Euro möglich? Die andere Hälfte des KG steht ja dem Vater zu, weswegen er das ja beim KU abziehen kann. Also dürfte die ARGE maximal 77 Euro vom gesamten Einkommen des Kindes bei der Mutter anrechnen, egal wieviel es über dem Bedarf hat. Gibt es irgendwo noch Tipps, wie man diese Anrechnung evtl. auch bei kleinen Kindern verhindern kann? Gruß Orlando |
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