| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: ausland, einkommen, fragen, hierzu, paar |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.11.2008
Beiträge: 2
| Also, ich erhalte von ARGE Geld. Nun habe ich einen Vertrag mit einen amerik. Institut erhalten. Es ist eine Arbeit von zu Hause aus, sprich: vom Computer und mit Telefon. Ich krieg daher einen Vertrag auf Englisch, wo alles drin steht, was meine Aufgabe ist, wieviel Stunden ich arbeiten muss und wieviel Geld ich pro Monat fix erhalte. Das sind genau 400 $ pro Monat. Meine Frage: ich habe einen Vertrag, wo alles enthalten ist, aber ich werde wahrscheinlich keine monatl. Gehaltsabrechnungen erhalten, sondern jeden Monat das fixe Geld überwiesen kriegen,- spielt das eine Rolle, wenn ich keine Gehaltsabrechnungen vorlegen kann, sondern nur den Vertrag und zb die Kontoauszüge? Ich meine, ich kann sicherlich das Unternehmen fragen, ob sie mir quartalsweise oder alle 6 Monate kurz bestätigen, wieviel ich verdient habe, aber ich weiß nicht, wie schnell es geht und ob die es machen. zudem wird alles auf Englisch sein. Eine Arbeit ist eine Arbeit, aber wie bewertet das ARGE Amt solch eine häusl. Tätigkeit? Ob ich nun bei Laden X einen Mini Job mache oder von zu Hause für ein ausländ. Institut arbeite, das sollte doch keine Rolle spielen, denn Arbeit ist Arbeit, oder? |
| | |
| | #2 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
| Melde das ganze als freiberufliche tätigkeit an und Dein Festhonorar beträgt 400 $. Allerdings solltest Du dir darüber im klaren sein, dass der $ Schwankungen unterlegen ist. Zur Zeit erhältst Du zwar ganz gut was dafür aber nur vor 4 Monaten aren 400 § mal gerade so 280 Euro wert. Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
| | |
| | #3 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.398
| Hallo UrsulaM. und willkommen im Forum Zitat:
Handelt es sich bei dem Job um eine freiberufl. Tätigkeit oder eine Tätigkeit aus unselbständiger Arbeit, also ein normales AN-Verhältnis mit Sozialabgaben und allem pipapo? Bei der 1. Variante wird das anzurechnende Einkommen nach § 3 der ALG II-VO (zu § 11) ermittelt, ansonsten gilt der § 2. Zum Thema ''Anrechnung von Einkommen'' kannst Du Dich bereits in diesem Dokument ein wenig schlau machen.
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. | |
| | |
| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.11.2008
Beiträge: 2
| Vielen Dank soweit. |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Hab ein paar Fragen | zhenzhen | U 25 | 5 | 12.08.2007 20:00 |
| Ein paar Fragen zu ALG II | Cosmo830 | ALG II | 11 | 10.06.2007 18:53 |
| ...ein paar Fragen | fragezeichen? | ALG | 5 | 06.04.2007 19:43 |
| ein paar fragen | uhendriks | ALG II | 7 | 14.08.2006 16:54 |
| Ein paar Fragen hab ich da... | Rainer | ALG II | 9 | 05.04.2006 22:31 |