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ALG II

Einkommen aus dem Ausland- paar Fragen hierzu...; in Forum: Information; Also, ich erhalte von ARGE Geld. Nun habe ich einen Vertrag mit einen amerik. Institut erhalten. Es ist eine Arbeit von zu Hause aus, sprich: vom Computer und mit Telefon. ...
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Alt 17.11.2008, 15:25   #1
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Registriert seit: 17.11.2008
Beiträge: 2
Standard Einkommen aus dem Ausland- paar Fragen hierzu...

Also,

ich erhalte von ARGE Geld.

Nun habe ich einen Vertrag mit einen amerik. Institut erhalten. Es ist eine Arbeit von zu Hause aus, sprich: vom Computer und mit Telefon.

Ich krieg daher einen Vertrag auf Englisch, wo alles drin steht, was meine Aufgabe ist, wieviel Stunden ich arbeiten muss und wieviel Geld ich pro Monat fix erhalte.

Das sind genau 400 $ pro Monat.

Meine Frage: ich habe einen Vertrag, wo alles enthalten ist, aber ich werde wahrscheinlich keine monatl. Gehaltsabrechnungen erhalten, sondern jeden Monat das fixe Geld überwiesen kriegen,- spielt das eine Rolle, wenn ich keine Gehaltsabrechnungen vorlegen kann, sondern nur den Vertrag und zb die Kontoauszüge?
Ich meine, ich kann sicherlich das Unternehmen fragen, ob sie mir quartalsweise oder alle 6 Monate kurz bestätigen, wieviel ich verdient habe, aber ich weiß nicht, wie schnell es geht und ob die es machen. zudem wird alles auf Englisch sein.

Eine Arbeit ist eine Arbeit, aber wie bewertet das ARGE Amt solch eine häusl. Tätigkeit? Ob ich nun bei Laden X einen Mini Job mache oder von zu Hause für ein ausländ. Institut arbeite, das sollte doch keine Rolle spielen, denn Arbeit ist Arbeit, oder?
UrsulaM ist offline  
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Alt 17.11.2008, 15:35   #2
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
Standard AW: Einkommen aus dem Ausland- paar Fragen hierzu...

Melde das ganze als freiberufliche tätigkeit an und Dein Festhonorar beträgt 400 $. Allerdings solltest Du dir darüber im klaren sein, dass der $ Schwankungen unterlegen ist. Zur Zeit erhältst Du zwar ganz gut was dafür aber nur vor 4 Monaten aren 400 § mal gerade so 280 Euro wert.
Zitat:
Zitat von UrsulaM Beitrag anzeigen
Also,

ich erhalte von ARGE Geld.

Nun habe ich einen Vertrag mit einen amerik. Institut erhalten. Es ist eine Arbeit von zu Hause aus, sprich: vom Computer und mit Telefon.

Ich krieg daher einen Vertrag auf Englisch, wo alles drin steht, was meine Aufgabe ist, wieviel Stunden ich arbeiten muss und wieviel Geld ich pro Monat fix erhalte.

Das sind genau 400 $ pro Monat.

Meine Frage: ich habe einen Vertrag, wo alles enthalten ist, aber ich werde wahrscheinlich keine monatl. Gehaltsabrechnungen erhalten, sondern jeden Monat das fixe Geld überwiesen kriegen,- spielt das eine Rolle, wenn ich keine Gehaltsabrechnungen vorlegen kann, sondern nur den Vertrag und zb die Kontoauszüge?
Ich meine, ich kann sicherlich das Unternehmen fragen, ob sie mir quartalsweise oder alle 6 Monate kurz bestätigen, wieviel ich verdient habe, aber ich weiß nicht, wie schnell es geht und ob die es machen. zudem wird alles auf Englisch sein.

Eine Arbeit ist eine Arbeit, aber wie bewertet das ARGE Amt solch eine häusl. Tätigkeit? Ob ich nun bei Laden X einen Mini Job mache oder von zu Hause für ein ausländ. Institut arbeite, das sollte doch keine Rolle spielen, denn Arbeit ist Arbeit, oder?
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Alt 17.11.2008, 15:56   #3
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.398
Standard AW: Einkommen aus dem Ausland- paar Fragen hierzu...

Hallo UrsulaM. und willkommen im Forum

Zitat:
Zitat von UrsulaM.
Eine Arbeit ist eine Arbeit, aber wie bewertet das ARGE Amt solch eine häusl. Tätigkeit? Ob ich nun bei Laden X einen Mini Job mache oder von zu Hause für ein ausländ. Institut arbeite, das sollte doch keine Rolle spielen, denn Arbeit ist Arbeit, oder?
Das siehst Du vollkommen richtig. Zur Abrechnungsfrage:
Handelt es sich bei dem Job um eine freiberufl. Tätigkeit oder eine Tätigkeit aus unselbständiger Arbeit, also ein normales AN-Verhältnis mit Sozialabgaben und allem pipapo? Bei der 1. Variante wird das anzurechnende Einkommen nach § 3 der ALG II-VO (zu § 11) ermittelt, ansonsten gilt der § 2.

Zum Thema ''Anrechnung von Einkommen'' kannst Du Dich bereits in diesem Dokument ein wenig schlau machen.
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gerda52 ist offline  
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Alt 17.11.2008, 16:17   #4
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Registriert seit: 17.11.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Einkommen aus dem Ausland- paar Fragen hierzu...

Vielen Dank soweit.
UrsulaM ist offline  
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