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| Tags: bescheid, gegen, positiven, vorlaeufigen, widerspruch |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.10.2008
Beiträge: 2
| Meine Lage iost etwas verzwickt. Ich habe Antrag auf ALG II gestellt und bekam erstmal eine Bewilligung von ALGII in voller Höhe. Auf meinen Namen läuft seit 30 Jahren das Haus meiner Eltern, leider wurde nie Nießbrauch eingetragen. Natürlich geht die ARGE davon aus, dass dies ein verwertbares Vermögen ist. Meine Eltern sind 71 und leben in dem Haus und haben dort immer noch einen kleinen Betrieb, der auch untrennbar mit dem Wohngebäude verbunden ist. Würde mich die ARGE zwingen, das Haus zu verkaufen...würden meine Eltern auf der Stelle zum Sozialfall und müssten Grundsicherung beantragen. Ich habe noch niemals für dieses Haus Kosten bezahlt bzw. Miete eingenommen, das ist damals alles so proforma gelaufen, weil das Haus auf der Kippe stand. Demnächst kommt jemand vom städtischen Gutachteraussschuss, um das Gebäude hinsichtlich der Verwertbarkeit zu schätzen. Meine Frage ist jetzt folgende: Ist es ratsam, jetzt schon gegen den ja zunächst mal positiven Bescheid vorläufigen Widerspruch einzulegen oder wäre das eher taktisch unklug? Der Bescheid läuft zunächst mal im Rahmen eines Darlehens und ist erstmal bis 31.3. 2009 bewilligt bzw. bis zur Klärung über die Verwertbarkeit des Hauses. Oder ist es besser, erst bei Ablehnung Widerspruch einzulegen und eine einstweilige Verfügung zu erwirken?? Will die Herrschaften ja auch nicht verärgern.. |
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| | #2 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
| Klar legst Du Widerspruch ein, denn voläufige Leistungen müssen im zweifelsfalle zurückgezahlt werden. Anders bei einem vorschuss, der muss nicht zurückgezahlt werden, wenn sich das Amt geiirt hat. Bei derartigen Sachen würde ich dir allerdings raten, dass Du einen Anwalt mit zur Hilfe nimmst. Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #3 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.398
| Zitat:
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. | |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.10.2008
Beiträge: 2
| Danke für Eure Antworten.....dann weiss ich schon weiter....gibts irgendwo solche Formulare für den Widerspruch?? |
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| | #5 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.398
| Erwerbslosen Forum Deutschland (Portal) Formulare nicht, aber jede Menge Musterschreiben. Ich empfehle den fristwahrenden Widerspruch, für das weitere Vorgehen schließe ich mich Martin Behrsings Ratschlag an.
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. |
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