Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG II

Widerspruch gegen vorläufigen positiven Bescheid?; in Forum: Information; Meine Lage iost etwas verzwickt. Ich habe Antrag auf ALG II gestellt und bekam erstmal eine Bewilligung von ALGII in voller Höhe. Auf meinen Namen läuft seit 30 Jahren das ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG II

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , , , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 17.11.2008, 09:14   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2008
Beiträge: 2
Frage Widerspruch gegen vorläufigen positiven Bescheid?

Meine Lage iost etwas verzwickt. Ich habe Antrag auf ALG II gestellt und bekam erstmal eine Bewilligung von ALGII in voller Höhe. Auf meinen Namen läuft seit 30 Jahren das Haus meiner Eltern, leider wurde nie Nießbrauch eingetragen. Natürlich geht die ARGE davon aus, dass dies ein verwertbares Vermögen ist. Meine Eltern sind 71 und leben in dem Haus und haben dort immer noch einen kleinen Betrieb, der auch untrennbar mit dem Wohngebäude verbunden ist. Würde mich die ARGE zwingen, das Haus zu verkaufen...würden meine Eltern auf der Stelle zum Sozialfall und müssten Grundsicherung beantragen. Ich habe noch niemals für dieses Haus Kosten bezahlt bzw. Miete eingenommen, das ist damals alles so proforma gelaufen, weil das Haus auf der Kippe stand.
Demnächst kommt jemand vom städtischen Gutachteraussschuss, um das Gebäude hinsichtlich der Verwertbarkeit zu schätzen.
Meine Frage ist jetzt folgende:
Ist es ratsam, jetzt schon gegen den ja zunächst mal positiven Bescheid vorläufigen Widerspruch einzulegen oder wäre das eher taktisch unklug?
Der Bescheid läuft zunächst mal im Rahmen eines Darlehens und ist erstmal bis 31.3. 2009 bewilligt bzw. bis zur Klärung über die Verwertbarkeit des Hauses. Oder ist es besser, erst bei Ablehnung Widerspruch einzulegen und eine einstweilige Verfügung zu erwirken??
Will die Herrschaften ja auch nicht verärgern..
sheela49 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2008, 09:25   #2
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
Standard AW: Widerspruch gegen vorläufigen positiven Bescheid?

Klar legst Du Widerspruch ein, denn voläufige Leistungen müssen im zweifelsfalle zurückgezahlt werden. Anders bei einem vorschuss, der muss nicht zurückgezahlt werden, wenn sich das Amt geiirt hat.
Bei derartigen Sachen würde ich dir allerdings raten, dass Du einen Anwalt mit zur Hilfe nimmst.
Zitat:
Zitat von sheela49 Beitrag anzeigen
Meine Lage iost etwas verzwickt. Ich habe Antrag auf ALG II gestellt und bekam erstmal eine Bewilligung von ALGII in voller Höhe. Auf meinen Namen läuft seit 30 Jahren das Haus meiner Eltern, leider wurde nie Nießbrauch eingetragen. Natürlich geht die ARGE davon aus, dass dies ein verwertbares Vermögen ist. Meine Eltern sind 71 und leben in dem Haus und haben dort immer noch einen kleinen Betrieb, der auch untrennbar mit dem Wohngebäude verbunden ist. Würde mich die ARGE zwingen, das Haus zu verkaufen...würden meine Eltern auf der Stelle zum Sozialfall und müssten Grundsicherung beantragen. Ich habe noch niemals für dieses Haus Kosten bezahlt bzw. Miete eingenommen, das ist damals alles so proforma gelaufen, weil das Haus auf der Kippe stand.
Demnächst kommt jemand vom städtischen Gutachteraussschuss, um das Gebäude hinsichtlich der Verwertbarkeit zu schätzen.
Meine Frage ist jetzt folgende:
Ist es ratsam, jetzt schon gegen den ja zunächst mal positiven Bescheid vorläufigen Widerspruch einzulegen oder wäre das eher taktisch unklug?
Der Bescheid läuft zunächst mal im Rahmen eines Darlehens und ist erstmal bis 31.3. 2009 bewilligt bzw. bis zur Klärung über die Verwertbarkeit des Hauses. Oder ist es besser, erst bei Ablehnung Widerspruch einzulegen und eine einstweilige Verfügung zu erwirken??
Will die Herrschaften ja auch nicht verärgern..
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2008, 09:29   #3
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.398
Standard AW: Widerspruch gegen vorläufigen positiven Bescheid?

Zitat:
Der Bescheid läuft zunächst mal im Rahmen eines Darlehens und ist erstmal bis 31.3. 2009 bewilligt bzw. bis zur Klärung über die Verwertbarkeit des Hauses.
Positiver Bescheid? Wohl eher nicht, da nur auf Darlehnbasis bewilligt wurde. Der Widerspruch ist bereits jetzt fällig, die Begründung kannst Du nachreichen.
__________________
Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr.
gerda52 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2008, 10:27   #4
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Widerspruch gegen vorläufigen positiven Bescheid?

Danke für Eure Antworten.....dann weiss ich schon weiter....gibts irgendwo solche Formulare für den Widerspruch??
sheela49 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2008, 10:46   #5
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.398
Standard AW: Widerspruch gegen vorläufigen positiven Bescheid?

Erwerbslosen Forum Deutschland (Portal)

Formulare nicht, aber jede Menge Musterschreiben. Ich empfehle den fristwahrenden Widerspruch, für das weitere Vorgehen schließe ich mich Martin Behrsings Ratschlag an.
__________________
Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr.
gerda52 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Bescheid zum Widerspruch gegen die Vorlage von Kontoauszügen Jesaja Anträge 23 06.09.2008 16:02
Wie Widerspruch gegen BAB-Bescheid? rocky020703 U 25 4 25.09.2007 02:00
Kosten für Widerspruch gegen ALG 1 Bescheid ? bert62 ALG 4 26.02.2007 17:31
Widerspruch ohne Bescheid? anoli Anträge 3 22.01.2006 10:59
GEZ-Bescheid zum Widerspruch Knuffelteufel ALG II 3 26.07.2005 20:05


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:36 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2009, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland