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Antrag auf Erstausstattung §23 Abs. 3; in Forum: Information; Hallo Habe letzten Monat einen Antrag auf Erstausstattung gestellt. Vor kurzem wurde dieser Bewiiligt mit folgenden Punkten: 1. Bett (komplett) - 40€ 2. Kleiderschrank (zweitürig) - 40€ 3. Waschmaschiene - ...
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Alt 17.11.2008, 02:39   #1
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Beiträge: 14
Standard Antrag auf Erstausstattung §23 Abs. 3

Hallo

Habe letzten Monat einen Antrag auf Erstausstattung gestellt. Vor kurzem wurde dieser Bewiiligt mit folgenden Punkten:

1. Bett (komplett) - 40€
2. Kleiderschrank (zweitürig) - 40€
3. Waschmaschiene - 130€

Waschmaschiene für 130€, teuscht mich das oder ist das nur die Hälfte einer neuen Waschmaschiene? Der Kleiderschrank dürfte woll auch nur ein sehr kleiner sein. Und was ist ein komplettes Bett für 40€???

Mal ehrlich, es ist ja in Ordnung wenn das Amt nach Pauschalen vorgeht, aber können/dürfen die so an der Realität vorbei sein???


Und was ist jetzt wenn ich mir sage; nun, denn kaufe ich für die bewilligten 210€ halt eben nur eine Waschmaschiene und auf die anderen Sachen verzichte ich. Was ist dann? Kann ich das machen? Darf ich? oder sagt das amt dann, ne???
Kontrollieren die Im Nachgang durch ob man wirklich das gekauft hat? Wollen die Quittungen sehen oder kommen die zu Besuch (Im Bescheid steht dazu nichts.)???

Ich mein, ist doch meine Sache ob ich nun eine Waschmaschine kaufe und die anderen Sachen nicht, kann halt eben nicht noch mal Geld für Bett und Schrank beantragen. Und wenn ich das kaufen will (Bett/Schrank), muss ich es halt aus eigener Tasche bezahlen...

Kann man so vorgehen???


Vielen Dank

Geändert von yuki (17.11.2008 um 02:47 Uhr).
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Alt 17.11.2008, 03:23   #2
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Beiträge: 3.125
Standard AW: Antrag auf Erstausstattung §23 Abs. 3

Zitat:
Zitat von yuki Beitrag anzeigen
Hallo

Habe letzten Monat einen Antrag auf Erstausstattung gestellt. Vor kurzem wurde dieser Bewiiligt mit folgenden Punkten:

1. Bett (komplett) - 40€
2. Kleiderschrank (zweitürig) - 40€
3. Waschmaschiene - 130€

Brauchst Du wirklich nur diese drei Artikel oder wurde Dir von einer umfangreicheren Liste nicht mehr genehmigt?

Waschmaschiene für 130€, teuscht mich das oder ist das nur die Hälfte einer neuen Waschmaschiene? Der Kleiderschrank dürfte woll auch nur ein sehr kleiner sein. Und was ist ein komplettes Bett für 40€???

Wer spricht hier von neuer Waschmaschine? Gebraucht ist auch zulässig. Wenn man ein Bett beantragt, dann sollte man nicht vergessen Matratze und Bettwäsche samt Füllung dazu zu beantragen, sonst kriegt man wirklich nur das Bett ohne den Rest genehmigt. Also genau darauf achten was man beantragt.


Mal ehrlich, es ist ja in Ordnung wenn das Amt nach Pauschalen vorgeht, aber können/dürfen die so an der Realität vorbei sein???

Das ist durchaus korrekt, allerdings müssen die Pauschalen auch tatsächlich den Kauf ermöglichen. Dabei dürfen es allerdings durchaus gebrauchte Artikel sein. Die ARGE im Zweifelsfall fragen wo Du die entsprechenden Gegenstände zu dem Preis bekommen kannst. Einen Nachweis muß die ARGE erbringen, sonst könnte man ja wunderbar einfach Preise zusammenfantasieren. Eine gebrauchte Matratze und Bettwäsche ist allerdings nicht mehr so unbedingt zumutbar. Und bei 40 Euro Bett komplett glaube ich nicht so ganz daran, daß das wirklich möglich ist.

Und was ist jetzt wenn ich mir sage; nun, denn kaufe ich für die bewilligten 210€ halt eben nur eine Waschmaschiene und auf die anderen Sachen verzichte ich. Was ist dann? Kann ich das machen? Darf ich? oder sagt das amt dann, ne??? Siehe weiter unten.

Kontrollieren die Im Nachgang durch ob man wirklich das gekauft hat? Aber sicher doch.

Wollen die Quittungen sehen oder kommen die zu Besuch (Im Bescheid steht dazu nichts.)???

Sie wollen Quittungen sehen.

Ich mein, ist doch meine Sache ob ich nun eine Waschmaschine kaufe und die anderen Sachen nicht, kann halt eben nicht noch mal Geld für Bett und Schrank beantragen. Und wenn ich das kaufen will (Bett/Schrank), muss ich es halt aus eigener Tasche bezahlen... Nein, Du darfst das Geld nur exakt zweckgebunden verwenden.

Kann man so vorgehen???

Nein, meist wollen die ARGEn die Quittungen sehen und spätestens dann gibt es Ärger.

Vielen Dank
.
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Edmund Burke: "Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen."
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Alt 21.11.2008, 04:08   #3
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Beiträge: 14
Standard AW: Antrag auf Erstausstattung §23 Abs. 3

Zitat:
Zitat von Tom_ Beitrag anzeigen
.
Brauchst Du wirklich nur diese drei Artikel oder wurde Dir von einer umfangreicheren Liste nicht mehr genehmigt?
Habe nur die drei Sachen beantragt.

Wer spricht hier von neuer Waschmaschine? Gebraucht ist auch zulässig. Wenn man ein Bett beantragt, dann sollte man nicht vergessen Matratze und Bettwäsche samt Füllung dazu zu beantragen, sonst kriegt man wirklich nur das Bett ohne den Rest genehmigt. Also genau darauf achten was man beantragt.

In dem Bescheid steht nicht dass man auf Gebrauchtware zurückgreifen kann. Desweiteren habe ich mich mal kundig gemacht; und die Pauschalen in unerem Landkreis geben nicht mehr her.
D.h. Bett (komplett) soll hier woll wirklich für komplettes Bett mit Matratze usw. gelten. Es gibt keinerlei Pauschalen für Matratze und Bettwäsche!



Kann man, auf Grund von
hygenischen Bedenken, es ablehnen auf gebrauchte Waschmaschinen und Betten zu verzichten und statt dessen Neuware zu kaufen?
Ich mein im Falle
Waschmaschine ist es doch auch so, dass Gebrauchtware ein gewisses Alter haben; d.h. Nicht wirklich Energie- und Wassersparened sind und desweiteren nicht abzusehen ist das eine solche Waschmaschine lange hält. Mit unter muss man sich früher um eine andere Waschmaschine kümmern als wenn man gleich eine neue gekauft hätte. (und dafür bekommt man dann keine Hilfe mehr-weil keine Erstausstattung)


Ich weiß noch nicht recht wie man hier vorgehen soll.
Klar Widerspruch schreiben und Erklärung vom Amt abwarten.
Aber es geht hier ja um die Pauschalen die Vom Landkreis festgelegt wurden (und das Amt hat auf diese keinen Einfluss?!)

Geändert von yuki (21.11.2008 um 04:31 Uhr).
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