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ALG II

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Alt 17.11.2008, 00:17   #1
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Unglücklich Neu hier und eine Menge Fragen...

Hallo alle zusammen, ich bin neu im Forum, also grüße ich erst mal freundlich in die Runde.

Ich habe mir die Posts sorgfältig duchgelesen, weil ich im Moment von einem ähnlichen Dilemma stehe.
Der SB meiner Tochter ist auch so ein Vogel wie bei @tasmania69, dass er jede Möglichkeit sucht, eine Sanktion auszusprechen.
Nun will er ihr die Leistungen vollständig entziehen, wenn sie ihm nicht bis zum 19.11.08 ihre Kindergeldnummer vorlegt. Die bräuchte er angeblich, um sie besser vermitteln zu können. Nur - meine Tochter ist vermittelt, sie macht eine schulische Berufsausbildung. Das weiß der SB auch, schließlich hat er ja die Schulbescheinigung erhalten.

Kaum hatte sie diese abgegeben (natürlich gegen Quittung!), flatterte dieser Kindergeldschrieb ins Haus. Ohne Rechtsfolgebelehrung, ohne Hinweis auf die Mitwirkungspflicht! Nur mit dem Hinweis, das er bis zum xten Sept. diese Nummer bräuchte, um meine Tochter besser vermiteln zu können.
Rückfragen, in welchem Zusammenhang die Kindergeldnummer mit einer Vermittlung stünde blieben unbeantwortet, statt dessen kamen Briefe, mit der Drohung, dass meine Tochter nach § 60, 66 SGB II (so genau weiß ich das jetzt nicht) zur Mitwirkung verpflichtet wäre. Ansonsten müsse er meinem Kind die Leistungen vollständig entziehen, bis die Unterlagen vorliegen.
Nun ist es so, dass alle leistungsrelevanten Unterlagen der Arge Hamburg bereits vorliegen, und über alle Leistungen bereits positiv beschieden wurde. Das macht nämlich meine Leistungssachbearbeiterin für unsere gesamte BG, und die hatte keine weiteren Forderungen.
Der SB meiner Tochter sitzt in einer anderen Arge, einem anderen Stadtteil Hamburgs, hat noch nie über irgendeine Leistung entschieden, und ist eigentlich der Arbeitsvermittler meiner Tochter.
Weil der SB mich völlig mit seiner Forderung nervte, und ich keinen Zusammenhang zwischen KG-NR. und Vermittlung sehe, schrieb ich an dessen Vorgesetzten. Der schrieb zurück. Quintessenz: Nach den §§ 60 SGB II (?)usw. bin ich verpflichtet meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen, bla,bla,bla....
Kurz danach schrieb der SB einen so weichgespülten Brief, dass ich sofort merkte, dass der von seinem Vorgesetzten einen derben Einlauf verpasst bekommen hatte.
Ich dachte gar nicht daran, dem SB igendwelche Unterlagen, die er überhaupt nicht braucht, und die Anfangs ohne Sanktionsandrohung gefordert wurden, hinzuschicken. Ich schrieb dem SB daraufhin einen sachlich kühlen, doch unmißverständlichen Brief, in dem ich u.a. nachfragte, weshalb er unbedingt von meiner Tochter die Kindergeldnummer bräuchte, und nun auch noch den Bafögbescheid ( den Bescheid will meine Leistungs SB erst haben, wenn der Halbwaisenbescheid meiner Tochter da ist), seltsamerweise nicht aber von ihrem Bruder, der auch von dem SB "betreut" wird.
Daraufhin schrieb der SB zurück, dass ich bis zum 19.11.08 die entsprechenden Unterlagen vorzuweisen hätte, anderenfalls Leistungseinstellung.
Ich bin mittlererweile so fertig, dass ich nicht mehr weiß, was ich machen soll. Dem SB die Papiere geben, oder nicht? Irgendwie habe ich nur wenig Lust dazu, da er immer neue Möglichkeiten sucht, sanktionieren zu können.
So ist meine Tochter derzeit bereits sanktioniert, weil sie "sich weigerte eine EGV zu unterschreiben". Stimmt nicht, sie machte nur vom Verhandlungsrecht Gebrauch.
Die EGV wurde dann als Bescheid erlassen. Ich habe dann mal irgendwo gelesen, dass dann nicht mehr sanktioniert werden dürfe, weil der SB mit dem Bescheid die EGV durchgesetzt habe, usw., dennoch weiß ich nicht mehr wie ich mich dagegen wehren soll. Mit dem SG habe ich nicht so gute Erfahrungen gemacht, und wenn ich hier die Posts durchlese, macht mich das noch mutloser.
Vorallem habe ich das Gefühl bei diesem SB gegen Mauern zu laufen. Er findet immer etwas, und dann praktiziert er den Zangengriff. Erst sanktioniert er wegen einer Sache, und während er die startklar gemacht hat, buddelt er schon die zweite Sanktionsmöglichkeit aus. Hat er vergangenes Jahr auch gemacht. Ich bin es so leid.
Kann jemand helfen, danke.

LG aus Hamburg
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Alt 17.11.2008, 00:25   #2
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Standard AW: Hilfe.Leistung ab 1.11.eingestellt

Ich finde es ungeschickt in einen laufenden Thread einer anderen Person ein neues Problem anzusprechen.
Es wird bald alles durcheinander sein und man weiß nicht mehr um welches Problem es konkret geht.
JohannaM. ist offline  
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Alt 17.11.2008, 00:40   #3
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Standard AW: Hilfe.Leistung ab 1.11.eingestellt

Zitat:
Zitat von JohannaM. Beitrag anzeigen
Ich finde es ungeschickt in einen laufenden Thread einer anderen Person ein neues Problem anzusprechen.
Es wird bald alles durcheinander sein und man weiß nicht mehr um welches Problem es konkret geht.
Danke, es nett so begrüßt zu werden.
Ich bin neu hier im Forum, und dachte dass mein Post in diesen Thread passt.
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Alt 17.11.2008, 01:21   #4
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Standard AW: Neu hier und eine Menge Fragen...

Zitat:
Zitat von JohannaM. Beitrag anzeigen
Ich finde es ungeschickt in einen laufenden Thread einer anderen Person ein neues Problem anzusprechen.
Es wird bald alles durcheinander sein und man weiß nicht mehr um welches Problem es konkret geht.
Du hast Recht, aber das hätte man auch netter sagen können...



Zitat:
Zitat von Hamburgeryn Beitrag anzeigen
Danke, es nett so begrüßt zu werden.
Ich bin neu hier im Forum, und dachte dass mein Post in diesen Thread passt.
Erstmal willkommen hier im Forum, und ...
ich hab' das mal abgetrennt und mit Deinem Beitrag einen neuen Thread eröffnet.






__________________
Beste Grüße aus M. bei Bonn
von
Curt The Cat
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Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar !

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" - Bertold Brecht

Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben... deshalb
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Alt 17.11.2008, 01:31   #5
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Standard AW: Neu hier und eine Menge Fragen...

Zitat:
Zitat von Hamburgeryn Beitrag anzeigen
Hallo alle zusammen, ich bin neu im Forum, also grüße ich erst mal freundlich in die Runde.

Ich habe mir die Posts sorgfältig duchgelesen, weil ich im Moment von einem ähnlichen Dilemma stehe.
Der SB meiner Tochter ist auch so ein Vogel wie bei @tasmania69, dass er jede Möglichkeit sucht, eine Sanktion auszusprechen.
Nun will er ihr die Leistungen vollständig entziehen, wenn sie ihm nicht bis zum 19.11.08 ihre Kindergeldnummer vorlegt. Die bräuchte er angeblich, um sie besser vermitteln zu können. Nur - meine Tochter ist vermittelt, sie macht eine schulische Berufsausbildung. Das weiß der SB auch, schließlich hat er ja die Schulbescheinigung erhalten.

Kaum hatte sie diese abgegeben (natürlich gegen Quittung!), flatterte dieser Kindergeldschrieb ins Haus. Ohne Rechtsfolgebelehrung, ohne Hinweis auf die Mitwirkungspflicht! Nur mit dem Hinweis, das er bis zum xten Sept. diese Nummer bräuchte, um meine Tochter besser vermiteln zu können.
Rückfragen, in welchem Zusammenhang die Kindergeldnummer mit einer Vermittlung stünde blieben unbeantwortet, statt dessen kamen Briefe, mit der Drohung, dass meine Tochter nach § 60, 66 SGB II (so genau weiß ich das jetzt nicht) zur Mitwirkung verpflichtet wäre. Ansonsten müsse er meinem Kind die Leistungen vollständig entziehen, bis die Unterlagen vorliegen.
Nun ist es so, dass alle leistungsrelevanten Unterlagen der Arge Hamburg bereits vorliegen, und über alle Leistungen bereits positiv beschieden wurde. Das macht nämlich meine Leistungssachbearbeiterin für unsere gesamte BG, und die hatte keine weiteren Forderungen.
Der SB meiner Tochter sitzt in einer anderen Arge, einem anderen Stadtteil Hamburgs, hat noch nie über irgendeine Leistung entschieden, und ist eigentlich der Arbeitsvermittler meiner Tochter.
Weil der SB mich völlig mit seiner Forderung nervte, und ich keinen Zusammenhang zwischen KG-NR. und Vermittlung sehe, schrieb ich an dessen Vorgesetzten. Der schrieb zurück. Quintessenz: Nach den §§ 60 SGB II (?)usw. bin ich verpflichtet meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen, bla,bla,bla....
Kurz danach schrieb der SB einen so weichgespülten Brief, dass ich sofort merkte, dass der von seinem Vorgesetzten einen derben Einlauf verpasst bekommen hatte.
Ich dachte gar nicht daran, dem SB igendwelche Unterlagen, die er überhaupt nicht braucht, und die Anfangs ohne Sanktionsandrohung gefordert wurden, hinzuschicken. Ich schrieb dem SB daraufhin einen sachlich kühlen, doch unmißverständlichen Brief, in dem ich u.a. nachfragte, weshalb er unbedingt von meiner Tochter die Kindergeldnummer bräuchte, und nun auch noch den Bafögbescheid ( den Bescheid will meine Leistungs SB erst haben, wenn der Halbwaisenbescheid meiner Tochter da ist), seltsamerweise nicht aber von ihrem Bruder, der auch von dem SB "betreut" wird.
Daraufhin schrieb der SB zurück, dass ich bis zum 19.11.08 die entsprechenden Unterlagen vorzuweisen hätte, anderenfalls Leistungseinstellung.
Ich bin mittlererweile so fertig, dass ich nicht mehr weiß, was ich machen soll. Dem SB die Papiere geben, oder nicht? Irgendwie habe ich nur wenig Lust dazu, da er immer neue Möglichkeiten sucht, sanktionieren zu können.
So ist meine Tochter derzeit bereits sanktioniert, weil sie "sich weigerte eine EGV zu unterschreiben". Stimmt nicht, sie machte nur vom Verhandlungsrecht Gebrauch.
Die EGV wurde dann als Bescheid erlassen. Ich habe dann mal irgendwo gelesen, dass dann nicht mehr sanktioniert werden dürfe, weil der SB mit dem Bescheid die EGV durchgesetzt habe, usw., dennoch weiß ich nicht mehr wie ich mich dagegen wehren soll. Mit dem SG habe ich nicht so gute Erfahrungen gemacht, und wenn ich hier die Posts durchlese, macht mich das noch mutloser.
Vorallem habe ich das Gefühl bei diesem SB gegen Mauern zu laufen. Er findet immer etwas, und dann praktiziert er den Zangengriff. Erst sanktioniert er wegen einer Sache, und während er die startklar gemacht hat, buddelt er schon die zweite Sanktionsmöglichkeit aus. Hat er vergangenes Jahr auch gemacht. Ich bin es so leid.
Kann jemand helfen, danke.

LG aus Hamburg

Der SB hat auch Pflichten, wie z. B. eine Antwort auf die Frage nach dem warum zu geben.

Hier könnte auch der § 33 SGB X angewandt werden, denn einfach mal was verlangen, ohne zu schreiben warum ist nicht. Wenn er also gefragt wird, was eine Kindergeldnummer mit einem Stellenvorschlag zu tun hat, hat er auch ausreichend darauf zu antworten.

SGB X - Einzelnorm
Sancho ist offline  
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Alt 17.11.2008, 01:50   #6
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Standard AW: Neu hier und eine Menge Fragen...

Mal ne andere Frage, bekommst Du das Kindergeld von der Agentur für Arbeit?

Ich habe hier was gefunden.

Zitat:
Presse Info 099/2007 vom 28.11.2007

Die Zahlungsanweisung des Kindergeldes an alle Kindergeldberechtigten, die das Kindergeld von der Familienkasse der Agentur für Arbeit ausgezahlt bekommen, erfolgt entsprechend der Kindergeldnummer (076/XXXXXX). Die letzte Ziffer ist dabei ausschlaggebend.
Die Überweisungstermine für die entsprechenden Endziffern sind als Aushang in allen Dienststellen ersichtlich.
Es ist zu beachten, dass die Gutschrift auf dem Empfängerkonto in der Regel erst zwei bis drei Tage später erfolgt.
Auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de --> Bürgerinnen und Bürger --> Familie und Kinder --> Kindergeld, Kinderzuschlag --> Auszahlung ist der Überweisungsplan abrufbar.
Für Dezember 2007 ergeben sich folgende Überweisungstermine:
Endziffer/ Termine
0/ 04.12.2007
1/ 05.12.2007
2/ 06.12.2007
3/ 07.12.2007
4/ 10.12.2007
5/ 11.12.2007
6/ 12.12.2007
7/ 14.12.2007
8/ 17.12.2007
9/ 18.12.2007
Überweisungstermine Kindergeld im Monat Dezember 2007 - www.arbeitsagentur.de

Trotzdem hat der SB auf eine Frage ausreichend zu antworten.
Sancho ist offline  
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Alt 17.11.2008, 03:42   #7
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Standard AW: Neu hier und eine Menge Fragen...

Zitat:
Zitat von Hamburgeryn Beitrag anzeigen
Hallo alle zusammen, ich bin neu im Forum, also grüße ich erst mal freundlich in die Runde.

Ich habe mir die Posts sorgfältig duchgelesen, weil ich im Moment von einem ähnlichen Dilemma stehe.

Der SB meiner Tochter ist auch so ein Vogel wie bei @tasmania69, dass er jede Möglichkeit sucht, eine Sanktion auszusprechen.

Nun will er ihr die Leistungen vollständig entziehen, wenn sie ihm nicht bis zum 19.11.08 ihre Kindergeldnummer vorlegt. Die bräuchte er angeblich, um sie besser vermitteln zu können. Nur - meine Tochter ist vermittelt, sie macht eine schulische Berufsausbildung. Das weiß der SB auch, schließlich hat er ja die Schulbescheinigung erhalten.

Ich würde ihn fragen, wieso er sie vermitteln will, wenn sie doch aktuell die Schule besucht. Die Kindergeldnummer müßte er eigentlich haben, weil in der Regel ja Leistungsbescheide von anderen Leistungen vorgelegt werden müssen, damit berechnet werden kann, welche Leistungen die ARGE noch zu übernehmen hat.

Kaum hatte sie diese abgegeben (natürlich gegen Quittung!), flatterte dieser Kindergeldschrieb ins Haus. Ohne Rechtsfolgebelehrung, ohne Hinweis auf die Mitwirkungspflicht! Nur mit dem Hinweis, das er bis zum xten Sept. diese Nummer bräuchte, um meine Tochter besser vermiteln zu können.

Wie gesagt, wieso will er sie vermitteln während sie noch die Schule besucht?

Rückfragen, in welchem Zusammenhang die Kindergeldnummer mit einer Vermittlung stünde blieben unbeantwortet, statt dessen kamen Briefe, mit der Drohung, dass meine Tochter nach § 60, 66 SGB II (so genau weiß ich das jetzt nicht) zur Mitwirkung verpflichtet wäre. Ansonsten müsse er meinem Kind die Leistungen vollständig entziehen, bis die Unterlagen vorliegen.

So lange die Fragen an ihn nicht beantwortet sind käme er mit der Kürzung nicht weit.

Nun ist es so, dass alle leistungsrelevanten Unterlagen der Arge Hamburg bereits vorliegen, und über alle Leistungen bereits positiv beschieden wurde. Das macht nämlich meine Leistungssachbearbeiterin für unsere gesamte BG, und die hatte keine weiteren Forderungen.

Darauf hinweisen.

Der SB meiner Tochter sitzt in einer anderen Arge, einem anderen Stadtteil Hamburgs, hat noch nie über irgendeine Leistung entschieden, und ist eigentlich der Arbeitsvermittler meiner Tochter.

Informationen von ARGE Zweigstelle zur anderen fließen normalerweise problemlos. Vielleicht sieht man auch dort nicht ein wozu er die Daten braucht.

Weil der SB mich völlig mit seiner Forderung nervte, und ich keinen Zusammenhang zwischen KG-NR. und Vermittlung sehe, schrieb ich an dessen Vorgesetzten. Der schrieb zurück. Quintessenz: Nach den §§ 60 SGB II (?)usw. bin ich verpflichtet meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen, bla,bla,bla....

Ja und Nein. Leistungserhebliche Daten müssen tatsächlich mitgeteilt werden, aber eben nur diese.

Kurz danach schrieb der SB einen so weichgespülten Brief, dass ich sofort merkte, dass der von seinem Vorgesetzten einen derben Einlauf verpasst bekommen hatte.

Hilft meistens auch nichts.

Ich dachte gar nicht daran, dem SB igendwelche Unterlagen, die er überhaupt nicht braucht, und die Anfangs ohne Sanktionsandrohung gefordert wurden, hinzuschicken. Ich schrieb dem SB daraufhin einen sachlich kühlen, doch unmißverständlichen Brief, in dem ich u.a. nachfragte, weshalb er unbedingt von meiner Tochter die Kindergeldnummer bräuchte, und nun auch noch den Bafögbescheid ( den Bescheid will meine Leistungs SB erst haben, wenn der Halbwaisenbescheid meiner Tochter da ist), seltsamerweise nicht aber von ihrem Bruder, der auch von dem SB "betreut" wird.

Normalerweise braucht nur die Leistungsabteilung die Bescheide über andere Zahlungseingänge.

Daraufhin schrieb der SB zurück, dass ich bis zum 19.11.08 die entsprechenden Unterlagen vorzuweisen hätte, anderenfalls Leistungseinstellung.

So leicht funktioniert das nicht. Er darf nur Unterlagen fordern, die für seine Arbeit notwendig sind. Solange er nicht erklären kann, wozu er diese Unterlagen braucht hat er den schwarzen Peter.

Ich bin mittlererweile so fertig, dass ich nicht mehr weiß, was ich machen soll. Dem SB die Papiere geben, oder nicht? Irgendwie habe ich nur wenig Lust dazu, da er immer neue Möglichkeiten sucht, sanktionieren zu können.
So ist meine Tochter derzeit bereits sanktioniert, weil sie "sich weigerte eine EGV zu unterschreiben". Stimmt nicht, sie machte nur vom Verhandlungsrecht Gebrauch.

Hat sie eine geänderte EGV vorgelegt in der ihre Vorstellungen formuliert waren?

Die EGV wurde dann als Bescheid erlassen. Ich habe dann mal irgendwo gelesen, dass dann nicht mehr sanktioniert werden dürfe, weil der SB mit dem Bescheid die EGV durchgesetzt habe, usw., dennoch weiß ich nicht mehr wie ich mich dagegen wehren soll. Mit dem SG habe ich nicht so gute Erfahrungen gemacht, und wenn ich hier die Posts durchlese, macht mich das noch mutloser.

Wird eine EGV per Verwaltungsakt gültig, so ist eine Sanktion nicht zulässig. Sofort Widerspruch gegen die Kürzung einreichen. Sie ist gesetzwidrig. Reagiert die ARGE nicht, dann Eilantrag auf Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht stellen.

Vorallem habe ich das Gefühl bei diesem SB gegen Mauern zu laufen. Er findet immer etwas, und dann praktiziert er den Zangengriff. Erst sanktioniert er wegen einer Sache, und während er die startklar gemacht hat, buddelt er schon die zweite Sanktionsmöglichkeit aus. Hat er vergangenes Jahr auch gemacht. Ich bin es so leid.
Kann jemand helfen, danke.

Siehe auch hier: Hartz IV: Neues zur Eingliederungsvereinbarung Hartz IV 4 | ALG II | Hilfe & News zu Hartz 4

Ich hoffe die Hinweise reichen. Wenn Du Dich nicht mit der Umsetzung auskennst, dann einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen. Beratungsschein vom Amtsgericht nicht vergessen.

LG aus Hamburg
.

Hinweise zur Rechtslage: § 60 SGB I:

(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat 1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, 2. … 3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zu ständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.

§ 66 SGB I:

1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich er*schwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.

(2) …

(3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungs*pflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.

§ 67a SGB X:
(1) Das Erheben von Sozialdaten durch in § 35 des Ersten Buches genannte Stellen ist zulässig, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden Stelle nach diesem Gesetzbuch er*forderlich ist. Dies gilt auch für besondere Arten personenbezogener Daten (§ 67 Abs. 12). Angaben über die rassische Herkunft dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen, die sich ausdrücklich auf diese Daten beziehen muss, nicht erhoben werden. Ist die Einwilligung des Betroffenen durch Gesetz vor gesehen, hat sie sich ausdrücklich auf besondere Arten personenbezogener Daten (§ 67 Abs. 12) zu beziehen.

§ 67 Abs. 12 SGB X:
Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.
__________________
Edmund Burke: "Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen."

Geändert von Tom_ (17.11.2008 um 03:52 Uhr).
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Alt 17.11.2008, 03:45   #8
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Hallo, Hamburgeryn!!

Ich bin nicht unbedingt neu hier, aber wenn ich neue Themen erstellen will, muß ich mir jedesmal telefonische Hilfe bei anderen Usern holen.

Und wie Du siehst, stehen uns Dummis auch die mods zur Seite

Also, ich sag mal einfach http://freegifs.123gif.de/welcome/welcome-0047.gifhier im ELO
__________________
Grüße aus Bärlin

Die Reichen sind so unersättlich, die wollen alles besitzen, sogar die Armut!

Don`t dream it - be it !

Der beste Weg, einen schlechten Vorschlag vom Tisch zu fegen, besteht darin, einen Besseren zu machen

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Alt 17.11.2008, 08:30   #9
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Curt The Cat

Zitat:
Du hast Recht, aber das hätte man auch netter sagen können...
Ich habe das rein sachlich gemeint, eine Wertung da rein zu legen, wie ich das gemeint habe ist unsachlich und falsch.

Es ist ungeschickt, beiinhaltet die Aussage, dass das ungeschickt ist, mehr nicht. Eine derart negative Deutung in meinem Post reinzulesen ist persönliches Empfinden.
Ich habe eine wenige emotional schreibende Art und reduziere mich auf Tatsachen.


Hamburgeryn

Ich habe dich nicht angeblafft und verbitte mir diese Unterstellungen.
Wie kommst du auf sowas, aus einem Satz rauszulesen, dass ich blaffe.
Ich blaffe nie, warum auch. Ich melde mich in einem Forum an, um zu helfen, nicht um Leute anzublaffen.
Es ist deine Annhame, dass ich blaffe.
Diese ist grundlegend falsch.

Im Gegenteil, ich habe das gut gemeint, weil deine umfassenden Probleme in einem anderen Thread untergehen und du keine adäquate Hilfe bekommst.

Geändert von JohannaM. (17.11.2008 um 08:40 Uhr).
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Alt 17.11.2008, 08:56   #10
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Erst mal Danke an alle, die mir geantwortet haben. Ich versuche zu Anfang mal die Fragen zu beantworten, die @Tom mir so in den meinen Post formuliert hat.

1.) Ich habe die Frage, wozu der SB die Kindergeldnummer braucht, bisher 4x gestellt, 3x an den SB, 1x an den Vorgesetzten - Antwort: keine! Stattdessen kamen die §§ mit der Mitwirkungspflicht und den Ankündigungen für den Leistungsentzug.

2.) Das ist eine berechtigte Frage, und kann ich nur so beantworten: Diese Vorgehensweise entspricht dem Naturell des SBs, dessen Arbeit von Willkür, Schikane und Unfähigkeit geprägt ist.
Es ist sein persönlicher Racheakt, weil meine Tochter sich durch das überraschende Ergattern eines Schulplatzes sich den Inhalten seiner EGVs entziehen konnte. (Erwollte sie unbedingt als ungelernte Hilfsarbeiterin bei einer ZAF unterkriegen, während meine Tochter den Realschulabschluss machen wollte, und nun nicht nur diesen Schulabschluss erreichen kann, sondern gleichzeitig eine schulische Berufsausbildung macht)!
Der SB macht diesen Sanktionswahnsinn nicht zum ersten Mal, und er tut es immer dann, wenn er sich persönlich durch eigenmächtiges Vorgehen des Erwerbslosen gekränkt fühlt.

3.) Mag sein, dass er unter anderen Umständen, ohne Beantwortung meiner Fragen mit der Kürzung nicht weit käme, doch ich habe das ungute Gefühl, dass mir wie vergangenes Jahr, die Totalsanktionierung ins Haus steht, weil ich nicht weiß, wie ich mich richtig wehren kann.

4.) Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass alle leistungsrelevanten Unterlagen der Arge bereits vorliegen. Seine Antwort war, dass ich bis zum 19.11. Zeit hätte ihm die Kindergeldnummer zu übersenden, und nun auch noch den Bafögbescheid.
Den will nicht mal meine Leistungs SB sehen, da über die Waisenrente noch nicht schriftlich beschieden ist, und meine Tochter erst nach dem Bescheid, den Bafögantrag stellen muss.
Und er schreibt meiner Tochter als Grund für seine Forderung (ich zitiere):
Anhörung nach §24 nach SGB X
Sehr geehrte Frau XYZ,
"Sie haben trotz Belehrung über die Rechtsfolgen, die in der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt vom 22.08. 08 festgelegten Pflichten nicht erfüllt.

Im Rahmen der Mitwirkungspflicht gem. § 60 (1) Nr.3 Erstes Buch Sozialgesettz (SGB I) sind Sie meinem Schreiben vom 16.09.08 (Vorlage über den Bescheid -bzw. Ablehnungsbescheid Schüler Bafög sowie der Mitteilung der Kindergeldnummer) nicht nachgekommen. Im Schreiben vom 22.09.08 durch Hernn K. (TL X219) wurden Sie ausführlich informiert, warum dies beim zuständigen Arbeitsvermittler mitgeteilt werden muss. Die gesetzliche Frist wurde von Ihnen ebenfalls nicht eingehalten. Mein Erinnerungsschrieben vom 07.10.08 blieb ebenfalls unerledigt.

Damit kann der Tatbestand für den Eintritt einer Absenkung und Wegfall ALG II gem. § 31 SGB II gegeben sein. Ich verweise hier auf die Rechtsfolgebelehrung in der von Ihnen unterzeichneten EGV." (Zitat Ende)

Der SB wiederspricht ja selbst. Erst schreibt er EGV als Verwaltungsakt, dann hat meine Tochter angeblich die EGV unterschrieben - hat sie nicht, siehe Nr. 9!

5.) Nachvollziehen kann man die Forderungen des SBs in meiner Arge auch nicht, aber Hilfe habe ich von dort auch nicht zu erwarten. Meine ehemalige Leistungs SB ist zwar tüchtig, doch keine, die sich hinter mich stellen würde, sie sagte nur, dass der SB meiner Tochter ein schwieriger, cholerischer Typ wäre, dessen Anweisungen sie Folgen müsse, weil er als AV nunmal weisungsberechtigt ist. Meine neue Leistungs SB kenne ich noch nicht.

6.)Ich weiß das leistungsrelevante Daten der Arge mitgeteilt werden müssen. Und bisher gab es in meiner Leistungsabteilung nie Probleme.

7.) Ich weiß, dass es in der Regel nichts hilft, dem Vorgesetzten zu schreiben, doch ich bin ehrlich, dass ich dem SB eins auswischen wollte. Und muss auch gut geklappt haben. Denn als ich an den TL schrieb, schrieb ich einen ganz anderen Herrn an, der wurde mir nämlich bei einer persönlichen Vorsprache als Vorgesetzter des SBs präsentiert. Antwort bekam ich allerdings vom echten TL, der wohl sehr genervt gewesen sein muss, dass mir einer seiner Mitarbeiter vom SB als TL vorgestelt wurde.

8.) Meiner Leistungsabteilung liegen alle Unterlagen vor! Der Bescheid ist positv ergangen, und das habe ich dem SB auch geschrieben. Und ich schrieb ihm auch, dass er noch nie über Leistungen entschieden hat, dass ich noch nie einen Antrag bei ihm abgab oder einen Leistungsbescheid erhalten habe. Seine Reaktion ist immer die gleiche: Er beharrt auf der Kindergeldnummer! Und egal wie oft ich ihn frage, wozu er nun die Kindergeldnummer braucht, bzw. jetzt auch den Bafögbescheid, er kommt mit Leistungsentzug. Nach meiner Einschätzung wird er uns die Leistungen entziehen, unabhängig davon, ob er den schwarzen Peter hat oder nicht.

9.)Der SB hatte meiner Tochter damals eine fertig formulierte EGV vorgelegt, die sie sofort unterschreiben sollte. Hat sie natürlich nicht, sondern sie nahm das Ding mit. Der Inhalt war unzumutbar, daraufhin formulierte sie einen eigenen Vorschlag, und wies auch schriftlich auf ihre Verhandlungsbereitschaft hin. Daraufhin schickte der SB eine neue EGV, die noch unzumutbarer war, und wieder machte meine Tochter von ihrem Verhandlungsrecht Gebrauch, wie darauf auch schriftlich hin, und schickte erneut einen Vorschlag. Nun kam, ohne vorher das Ende der Verhandlungen zu verkünden, die EGV als Verwaltungsakt. Darin hatte der SB festgeschrieben, dass meine Tochter sich bei irgendwelchen ZAFs verdingen sollte. Meine Tochter jedoch fand, zwei Tage nach dem die EGV als Bescheid eingetrudelt war, überraschend einen Schulplatz, und teilte das auch dem SB in Form der Schulbescheinigung mit.
Dass musste dem SB richtig sauer aufgestoßen sein. Solche Eigenmächtigkeit kann er auf den Tod nicht ausstehen. U25 versenkt er lieber in sinnlosen Ein-Euro-Jobs oder bei ZAFs, oder in anderem Unsinn. Da muss ihm der Einfall mit der Kindergeldnummer gekommen sein. Parallel dazu machte er die Anhörung zu Sanktionsabsenkung fertig "wegen der Weigerung eine EGV zu unterschrieben", und seitdem habe ich das Schlamassel.

10.)Nach Ansicht des SBs sind die Inhalte sehr wohl gültig und sanktionieren kann man auch. Siehe Nr. 4

11.)Danke für den Tipp mit dem Beratungsschein, nur die gibt es in HH nicht. Wir haben hier nur die öde ÖRA, und die RAs sind den Hartzern nicht wirklich wohlgesonnen - jedenfalls nach meiner Erfahrung. Ein RA sagte mir ganz offen, dass er mich für eine Querulantin hielte, die nicht bereit wäre, sich ans SGB II zu halten, obwohl das nunmal Gesetz wäre.





2.
Hamburgeryn ist offline  
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Alt 17.11.2008, 10:32   #11
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Hallo Hamburgeryn, weißt Du bereits, wie hoch die Halbwaisenrente in etwa ausfallen wird und ob sie zusammen mit Schülerbafög, der Rente und Kindergeld ihren Bedarf, also Regelleistung plus Anteil KdU inkl. Heizkosten, decken könnte?

Dann hättest Du sie aus der Bedarfsgemeinschaft raus.
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Alt 17.11.2008, 10:45   #12
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Die Halbwaisenrente beträgt etwa 185,-€/Monat. Schülerbafög gibts nicht, dass weiß ich durch die älteren Geschwister. Antrag muss aber gestellt werden, weil ALG II immer nachrangig nach anderen Leistungen gezahlt wird. Dann kommt der Ablehnungsbescheid. Das war´s dann.
Meine Tochter wird mit Rente + Kindergeld 154,- = ca. 339,- € Eigeneinkommen haben.
Davon dürfen 309,- angerechnet werden (-30,- Vers.pausch. f. Vollj. a.d. Kind.Geld)
Der RS beträgt 281,- + 179,- KdU = 460,- € Bedarf
Bleibt über den Daumen geschlagen eine Diff. v. 151,- €
Allerdings bekommen meine Kids nach der Bedarfsanteilsberechnung noch Anteile aus meiner Witwenrente ( 613,- €). Wie sich das dann zusammensetzt weiß ich jetzt leider nicht.
Hamburgeryn ist offline  
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Alt 17.11.2008, 10:51   #13
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Für die Berechnung "Einkommen bedarfsdeckend? - Kind aus BG?" wird Dein Einkommen nicht herangezogen, soweit ich weiß. Kenne ich jedenfalls so nicht. Also hätte Deine Tochter zu wenig Einkommen, um der BG zu "entschwinden". Allerdings ist ja das Wohngeld erhöht worden von durschnittlich 90 auf 140 Euro pro Person. Wieviel sie bekommen würde, könnte man sich mal bei der Wohngeldstelle ausrechnen lassen. Ich denke nicht, dass es eine ausreichende Summe geben wird, aber wer weiß das schon so genau.
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