Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG II

Ab wann gilt man als Aufstocker ?; in Forum: Information; Hatten im Bekanntenkreis das Thema, ab wann man als Aufstocker gilt ? Ab 401€ ? Da man ja ergänzend ALG2 bekommt, denke ich mal, dass man die gleichen Pflichten hat, ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG II

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 16.11.2008, 15:44   #1
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von nightmare
 
Registriert seit: 07.09.2008
Ort: am A... der Welt
Beiträge: 111
Standard Ab wann gilt man als Aufstocker ?

Hatten im Bekanntenkreis das Thema, ab wann man als Aufstocker gilt ? Ab 401€ ? Da man ja ergänzend ALG2 bekommt, denke ich mal, dass man die gleichen Pflichten hat, wie ein normaler "Hartzie"
nightmare ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2008, 15:52   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
Standard AW: Ab wann gilt man als Aufstocker ?

Ich frage mich das auch oft.

In den Hinweisen zum SGB II - hier z.B. § 7 und § 11 - wird der Begriff Aufstocker nur immer im Zusammenhang mit Alg I, also Leistungen nach SGB III, die nicht ausreichend sind, erwähnt - was mich irritiert
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2008, 16:04   #3
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
Standard AW: Ab wann gilt man als Aufstocker ?

Sobald man Einkommenb erzielt. Die Höhe ist uninteressant. Wichtig ist, dass man nicht mehr in der Statistik ist
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2008, 16:21   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
Standard AW: Ab wann gilt man als Aufstocker ?

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Wichtig ist, dass man nicht mehr in der Statistik ist
Unter 15 Stunden pro Woche bleibt man doch drin, egal, wie hoch das Einkommen ist, oder? Jedenfalls deute ich so die ewig penetrante Frage, ob ich darunter oder darüber liege.
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2008, 19:43   #5
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 11.08.2008
Beiträge: 45
Standard AW: Ab wann gilt man als Aufstocker ?

Wenn ein Aufstocker seinen eigenen Bedarf decken kann, also nur künstlich bedürftig ist wegen der Anteilemethode, dann unterliegt er nicht mehr allen Pflichten des SGB2.

Bei mir ist es z.B so, dass ich für mich genug Geld verdiene und nur für die Kinder "aufstocke"
Ich bin also nicht bedürftig.
Ich bin nicht arbeitslos.

Ich unterliege folgenden Pflichten nicht:

-EGV unterschreiben
-an Maßnahmen teilnehmen
-Ortsabwesenheit melden
-Bemühungen die Bedürftigkeit zu verringern
-ich muß nicht erreichbar sein
-ich muss krank sein nicht anzeigen

Ich unterliege noch:

-der allgemeinen Meldepflicht
-Mitteilung von leistungsrelevanten Änderungen

Geht hervor aus:
BGH vom 07.07.2004 Az: XII ZR 272/02, BSG vom 07.11.2006, Az: B 7b AS 8/06 R

Aufstocker, die ihren eigenen Bedarf nicht decken können, unterliegen weiter allen Pflichten des SGB2
JohannaM. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Aufstocker eäG Selene ALG II 23 29.10.2008 22:52
Laut SB gilt § 7 Abs. 3 SGB II aber der Zusatz gilt nicht?! ecko Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie 28 11.08.2008 15:12
Ab wann gilt Antrag auf ALG II gestellt Hagal Anträge 11 22.07.2008 17:14
Ab wann gilt jemand als Lebenspartner und was bedeutet das für meinen ALG Satz? Shiroi ALG II 5 06.07.2008 13:41
Ab wann gilt nun das Verschärfungs-Fortentwicklungsgesetz ?? heuschrecke ALG II 8 28.07.2006 14:29


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:31 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2009, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland