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ALG II

Noch ANspruch oder nicht?; in Forum: Information; Hallo. Ich bin alleinerziehend und arbeitslos , bekommen momentan 418€ Alg I, 270€ Alg II , 202€ Unterhalt und 154€ Kindergeld. Habe einen Job in Aussicht, der bringt mir 959,35€ ...
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Alt 13.11.2008, 16:56   #1
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Standard Noch ANspruch oder nicht?

Hallo.
Ich bin alleinerziehend und arbeitslos, bekommen momentan 418€ Alg I, 270€ Alg II, 202€ Unterhalt und 154€ Kindergeld.

Habe einen Job in Aussicht, der bringt mir 959,35€ brutto, 763,39€ netto.
Dann kommen dazu noch 202€ Unterhalt und 154€ Kindergeld dazu.
Bekomme ich trotzdem noch AlgII? Habe den Alg II-Rechner benutzt, der zeigt mir an, dass ich noch Anspruch auf 158€ AlgII hätte.

Ist das denn richtig oder bekomme ich dann nichts mehr?
Irgendwie versteh ich den Rechner nicht so ganz...

Ach so, die Kaltmiete beträgt 205€, 50 NK und 35€ Heizung ohne Warmwasser.

Geändert von AnnikaK (13.11.2008 um 17:04 Uhr).
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Alt 13.11.2008, 19:51   #2
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Beiträge: 4.426
Standard AW: Noch ANspruch oder nicht?

Vielleicht ist eine Option für dich, Wohngeld zu beantragen. Die Wohngeldstelle kann dir vor Antragstellung ausrechnen, ob es geht.

Mario Nette
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Alt 13.11.2008, 21:59   #3
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Standard AW: Noch ANspruch oder nicht?

Zitat:
Zitat von AnnikaK Beitrag anzeigen
Habe einen Job in Aussicht, der bringt mir 959,35€ brutto, 763,39€ netto.
Dann kommen dazu noch 202€ Unterhalt und 154€ Kindergeld dazu.
Bekomme ich trotzdem noch AlgII? Habe den Alg II-Rechner benutzt, der zeigt mir an, dass ich noch Anspruch auf 158€ AlgII hätte.

Ist das denn richtig oder bekomme ich dann nichts mehr?
Irgendwie versteh ich den Rechner nicht so ganz...
Ich habe eine andere Zahl. 115€ ALG2.
Damit ist gemeint, dass du auf ALG2 verzichten sollst und Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen solltest, weil das für dich höher ist und außerdem auch vorrangig gegenüber ALG2.



Zitat:
2-Personen-Haushalt, ein Kind, alleinerziehend

Regelleistung Alleinstehende: 351,00€
Regelleistung 1 Kind bis 13: 211,00€
Regelleistungen: 562,00€ 562,00€
Mehrbedarf Alleinerziehende (ein Kind bis 6): 126,00€
Mehrbedarf: 126,00€ 126,00€
Miete: 205,00€
Nebenkosten: 50,00€
Heizkosten: 35,00€
Kosten für Unterkunft und Heizung*: 290,00€ 290,00€
Bedarf: 978,00€
Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit: 763,39€
abzgl. Freibetrag bei Erwerbstätigkeit**: −255,94€
sonstiges Einkommen: 202,00€
Kindergeld: 154,00€
zu berücksichtigendes Einkommen: 863,46€ −863,46€
Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld (gerundet): 115,00€

Vergleichsrechnung mit Kinderzuschlag::
Bedarf: 978,00€
anrechenbares Einkommen incl. Kindergeld: −863,46€
Kinderzuschlag: −135,00€ 135,00€
ungedeckter Bedarf: 0,00€
Kinderzuschlag: 135,00€

Wichtig: Das anrechenbare Einkommen und der Kinderzuschlag decken Ihren Bedarf. Damit kann die Zahlung von Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld entfallen. Der Kinderzuschlag wird dann gezahlt, wenn durch ihn die Hilfebedürftigkeit nach §9 2SGB vermieden wird (§6a(1)3. BKGG). Der Kinderzuschlag wird unbefristet gezahlt.
Beachten Sie bitte: ein eigenes Einkommen der Kinder ist in der Rechnung nicht berücksichtigt.
Wichtig: Sie können zusätzlich noch Wohngeld beantragen! Kalkulieren Sie das doch einfach einmal mit unserem Wohngeld-Rechner!


* Es wird angenommen, dass diese Aufwendungen angemessen sind. Andernfalls müssen Sie damit rechnen, dass Sie in eine angemessene Wohnung umziehen müssen oder Ihre Leistungen entsprechend gekürzt werden.
** ggf. können individuelle Abzüge berücksichtigt werden.

ALG2-Rechner
__________________
Zufall ist der Spitzname für die Vorsehung.

Geändert von waterfall (13.11.2008 um 22:04 Uhr).
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Alt 13.11.2008, 22:47   #4
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Beiträge: 22
Standard AW: Noch ANspruch oder nicht?

Wie läuft das denn mit dem Kinderzuschlag?
Also, ich gehe dann mit dem Arbeitsvertrag zum Jobcenter und die können mir dann sagen, was ich wo bekomme, oder?
Ich meine gehört zu haben, dass die einen dann genau informieren müssen, was man statt Alg II bekommen könnte.
Stimmt das?



***edit*** Hab mich bei der Miete vertan, es sind 250€ kalt. Sorry
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Alt 14.11.2008, 09:26   #5
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Standard AW: Noch ANspruch oder nicht?

Okay, dann sieht die Rechnung anders aus.

Zitat:
2-Personen-Haushalt, ein Kind, alleinerziehend

Regelleistung Alleinstehende: 351,00€
Regelleistung 1 Kind bis 13: 211,00€
Regelleistungen: 562,00€ 562,00€
Mehrbedarf Alleinerziehende (ein Kind bis 6): 126,00€
Mehrbedarf: 126,00€ 126,00€
Miete: 250,00€
Nebenkosten: 50,00€
Heizkosten: 35,00€
Kosten für Unterkunft und Heizung*: 335,00€ 335,00€
Bedarf: 1.023,00€
Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit: 763,39€
abzgl. Freibetrag bei Erwerbstätigkeit**: −255,94€
sonstiges Einkommen: 202,00€
Kindergeld: 154,00€
zu berücksichtigendes Einkommen: 863,46€ −863,46€
Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld (gerundet): 160,00€

Vergleichsrechnung mit Kinderzuschlag::
Bedarf: 1.023,00€
anrechenbares Einkommen incl. Kindergeld: −863,46€
Kinderzuschlag: −140,00€
ungedeckter Bedarf: 19,54€

Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld-II auch die Bedürftigkeit des Antragstellers umfasst! Ein Kinderzuschlag würde Ihren Bedarf leider nicht decken. Sie können allerdings noch zusätzlich Wohngeld beantragen! Damit könnte evtl. ALG-II vermieden werden. Kalkulieren Sie das doch einfach einmal mit unserem Wohngeld-Rechner!
__________________
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Alt 14.11.2008, 09:30   #6
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Standard AW: Noch ANspruch oder nicht?

Zitat:
Zitat von AnnikaK Beitrag anzeigen
Wie läuft das denn mit dem Kinderzuschlag?
Du musst einen Antrag bei der Kindergeldkasse stellen
Also, ich gehe dann mit dem Arbeitsvertrag zum Jobcenter und die können mir dann sagen, was ich wo bekomme, oder?
Du musst sowieso zum Jobcenter und angeben, dass du einen Arbeitsvertrag hast. Die werden dich dann wahrscheinlich auffordern, Kindergeldzuschlag und Wohngeld zu beantragen, weil das vorrangig ist.
Ich meine gehört zu haben, dass die einen dann genau informieren müssen, was man statt Alg II bekommen könnte.
Stimmt das?
Genau können die das auch nicht wissen, aber sie werden es überschlagen und dich auffordern KIZU und Wohngeld zu beantragen, damit du aus der Statistik ALG2 bist.
Nach der jetzigen Rechnung hättest du dann ein Gesamteinkommen von 1259,39 Euro+ eventuelles Wohngeld von 44€=1303,39. Lass dir erst einmal alles ausrechnen. Diese Rechnung ist nur eine Zirkarechnung.
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Geändert von waterfall (14.11.2008 um 09:46 Uhr).
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Alt 14.11.2008, 09:43   #7
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Standard AW: Noch ANspruch oder nicht?

Hier ist der Wohngeldrechner. Weiß leider nicht, in welchem Bundesland du wohnst. Rechne mal nach. Aber auch das ist nicht genau, weil sich das Wohngeld erhöht hat und ich nicht weiß, inwieweit das hier schon berücksichtigt wird. Wahrscheinlich eher nicht.
Ohne dein Bundesland und das Baujahr (nicht dein Baujahr, das der Wohnung) zu kennen, habe ich mal gerechnet. Das ist ein Beispiel für deine Situation.

Wohngeld-Rechner


Zitat:
Sie wohnen in Aalen im Bundesland Baden-Württemberg (Mietstufe 2) zusammen mit einem weiteren Familienmitglied:
monatliche Einkünfte: 959,35€
abzgl. Werbekosten (mind. 1/12 des jährl. Werbekostenfreibetrags von 920,00€): −76,67€
abzgl. Pauschale 30,0% (Steuern, Kranken- und Rentenvers.): −264,80€
1. Einkommen: 617,88€
monatliche Einkünfte: 125,00€
abzgl. Pauschale 6,0% (weder Steuern noch Sozialvers.): −7,50€
2. Einkommen: 117,50€
monatliche Einkünfte: 154,00€
abzgl. Pauschale 6,0% (weder Steuern noch Sozialvers.): −9,24€
3. Einkommen: 144,76€
monatliche Miete mit Betriebskosten: 300,00€
zu berücksichtigende Miete: 295,00€
abzgl. zumutbare Belastung: −251,00€
monatliches Wohngeld: 44,00€

Wenn Sie jetzt bereits Wohngeld beziehen, erhalten Sie 2009 (und zwar im Frühjahr) für die Monate Oktober bis Dezember 2008 einen einmaligen Heizkostenzuschlag. Dieser beträgt für Haushalte mit einer Person 100 Euro, mit zwei Personen 130 Euro, mit drei- und vier Bewohnern 155 und 180 Euro – unabhängig von der Höhe des gezahlten Wohngelds. Dieser Zuschlag muss nach Regierungsangaben nicht extra beantragt werden.
Übrigens: Den Zuschlag fürs letzte Quartal 2008 bekommen auch diejenigen, die ab Januar 2009 nach den dann geltenden neuen Wohngeld-Regeln erstmals den staatlichen Mietzuschuss erhalten.
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Alt 19.12.2008, 11:49   #8
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Beiträge: 45
Standard AW: Noch ANspruch oder nicht?

hi,

beim wohngeld das kindergeld doch nicht als einkommen berücksichtigt, oder?

gruß orlando
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