| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: anspruch |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.07.2008
Beiträge: 22
| Hallo. Ich bin alleinerziehend und arbeitslos, bekommen momentan 418€ Alg I, 270€ Alg II, 202€ Unterhalt und 154€ Kindergeld. Habe einen Job in Aussicht, der bringt mir 959,35€ brutto, 763,39€ netto. Dann kommen dazu noch 202€ Unterhalt und 154€ Kindergeld dazu. Bekomme ich trotzdem noch AlgII? Habe den Alg II-Rechner benutzt, der zeigt mir an, dass ich noch Anspruch auf 158€ AlgII hätte. Ist das denn richtig oder bekomme ich dann nichts mehr? Irgendwie versteh ich den Rechner nicht so ganz... Ach so, die Kaltmiete beträgt 205€, 50 NK und 35€ Heizung ohne Warmwasser. Geändert von AnnikaK (13.11.2008 um 17:04 Uhr). |
| | |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Vielleicht ist eine Option für dich, Wohngeld zu beantragen. Die Wohngeldstelle kann dir vor Antragstellung ausrechnen, ob es geht. Mario Nette |
| | |
| | #3 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.10.2008
Beiträge: 182
| Zitat:
Damit ist gemeint, dass du auf ALG2 verzichten sollst und Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen solltest, weil das für dich höher ist und außerdem auch vorrangig gegenüber ALG2. Zitat:
__________________ Zufall ist der Spitzname für die Vorsehung. Geändert von waterfall (13.11.2008 um 22:04 Uhr). | ||
| | |
| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.07.2008
Beiträge: 22
| Wie läuft das denn mit dem Kinderzuschlag? Also, ich gehe dann mit dem Arbeitsvertrag zum Jobcenter und die können mir dann sagen, was ich wo bekomme, oder? Ich meine gehört zu haben, dass die einen dann genau informieren müssen, was man statt Alg II bekommen könnte. Stimmt das? ***edit*** Hab mich bei der Miete vertan, es sind 250€ kalt. |
| | |
| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.10.2008
Beiträge: 182
| Okay, dann sieht die Rechnung anders aus. Zitat:
__________________ Zufall ist der Spitzname für die Vorsehung. | |
| | |
| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.10.2008
Beiträge: 182
| Zitat:
Nach der jetzigen Rechnung hättest du dann ein Gesamteinkommen von 1259,39 Euro+ eventuelles Wohngeld von 44€=1303,39. Lass dir erst einmal alles ausrechnen. Diese Rechnung ist nur eine Zirkarechnung.
__________________ Zufall ist der Spitzname für die Vorsehung. Geändert von waterfall (14.11.2008 um 09:46 Uhr). | |
| | |
| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.10.2008
Beiträge: 182
| Hier ist der Wohngeldrechner. Weiß leider nicht, in welchem Bundesland du wohnst. Rechne mal nach. Aber auch das ist nicht genau, weil sich das Wohngeld erhöht hat und ich nicht weiß, inwieweit das hier schon berücksichtigt wird. Wahrscheinlich eher nicht. Ohne dein Bundesland und das Baujahr (nicht dein Baujahr, das der Wohnung) zu kennen, habe ich mal gerechnet. Das ist ein Beispiel für deine Situation. Wohngeld-Rechner Zitat:
__________________ Zufall ist der Spitzname für die Vorsehung. Geändert von waterfall (14.11.2008 um 09:54 Uhr). | |
| | |
| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 45
| hi, beim wohngeld das kindergeld doch nicht als einkommen berücksichtigt, oder? gruß orlando |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Besteht noch ein Anspruch ? | Wolfhart | ALG II | 3 | 27.10.2007 00:31 |
| Anspruch auf ALG2 JA oder Nein???????????? | LisaLuft | ALG II | 31 | 08.01.2007 13:57 |
| Anspruch oder eher nicht? | karin1961 | U 25 | 7 | 31.07.2006 16:54 |
| Feste Arbeit ab 1.7., Lohn am 15.8., für Juli noch Anspruch | jerry006 | ALG II | 1 | 21.06.2006 22:22 |
| Anspruch oder nicht? | BoesesWeib | ALG II | 2 | 28.08.2005 12:00 |