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| Tags: kontoauszuege |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 40
| Hallo, ich bin schier am Verzweifeln ,denn ich habe ein Problem mit der Arge! Die verlangt von mir das ich meine Kontoauszüge entweder einfach abgebe, oder in den Briefkasten der Arge stecke. Darf meine SB das verlangen? Als ich dort hinkam wollte ich sie nur zur Einsicht vorlegen, jedoch hiess es ,dass ich zulassen muss das alle Kto Auszüge von denen kopiert werden können. Daraufhin bat ich um einen Termin den ich nie bekam.(zuvor war es die Abgabestelle) Nach meiner 2 . schriftlichen Bitte um einen Termin bekam ich nun wieder ein Schreiben, dass ich die Kotoauszüge in den Briefkasten werfen sollte. Ist das rechtens? |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.852
| Nein, das ist nicht rechtens. Zitat:
Hier im Forum findest Du auch Threads, die sich mit dem Urteil des BSG beschäftigen.
__________________ LG biddy | |
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| | #3 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 40
| Zitat:
Und was mache ich nun, ich will mir nicht alle Rechte nehmen lassen. Ein Termin wird mir verwehrt! Ich wunderte mich schon über das mangelnde Interesse, obwohl Morgen die Sperre da gewesen wäre. Nach einem Gespräch mit einem Anwalt ist es klar, die Kontoauszüge "müssen " in Kopie bei der Arge hinterlassen werden, so die Rechtsprechung, obwohl es im Urteil nicht geschrieben steht. Auslegungsache zu unseren Ungunsten! Also vorsicht das geht schnell schief! Geändert von wolverine (12.11.2008 um 16:23 Uhr). | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Hat es denn schon Konsequenzen? Mario Nette |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 40
| Ja, wenn ich bis zum 13.11.2008 die Kontoauszüge nicht abgegeben habe werde ich gesperrt! Es steht aussdrücklich, "abgeben"! Geändert von wolverine (12.11.2008 um 14:15 Uhr). |
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| | #6 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 40
| Zitat:
Was mich nicht verwundert ,denn hier scheint kaum jemand die Auszüge zur Vorlage gegeben um sie dann mit nach Hause zu nehmen! | |
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| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.09.2007
Beiträge: 93
| Wo genau steht den das man Kontoauszüge nur zur Einsicht vorlegen brauch? wurde mir gerne diesen § ausdrucken da ich demnächst mal wieder einen Wiederbewilligungsantrag stellen muss bzw wieder Bettel muss damit ich das bekomme was mir zusteht |
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| | #8 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Jetzt sträubt euch nicht so. Es gibt ein Urteil, und darin heisst es, dass Kontoauszüge abgegeben werden müssen. |
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| | #9 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.09.2007
Beiträge: 93
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| | #10 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 40
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| | #11 | ||
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.09.2007
Beiträge: 93
| Zitat:
Zitat:
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| | #12 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 40
| Torsten68 Das ist schon richtig, auch den § erläuterten mir die Anwälte, nur ist das Auslegungssache geworden, was willst du gegen einen Richter tun? Die Anwälte sagten mir dass das so gehandhabt wird,(die haben doch genug Mandanten mit denen sie vor Gericht waren, vielmehr deshalb nicht mehr gehen) dass Kopie verlangt werden können. Bin ich die Einzige, stritt noch niemand darum, oder gaben alle ihre Zustimmung zur Abgabe? Geändert von wolverine (12.11.2008 um 18:56 Uhr). |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2006
Beiträge: 171
| Diese ominöse "Einsichtnahme" in die Kontoauszüge wird gerne falsch verstanden. Eigentlich sollte der Sinn der Sache mit ein wenig gesundem Menschenverstand erkennbar sein. Ein Verwaltungsgericht hat einmal in einem älteren Urteil (Sigmaringen, 23. November 2000, Az. 2 K 1886/99) die Sache so erklärt: Zitat:
Cha | |
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| | #14 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.09.2007
Beiträge: 93
| Wie Du schon schreibst : Zitat:
und wie gesagt das steht nur zur Vorlage nicht zum Kopieren oder gar da behalten | |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 3.125
| Leute, lest nichts in ein Urteil hinein, was nicht drin steht. Das Urteil besagt nur, daß man der ARGE Einsicht in die Kontoauszüge gewähren muß. Einsicht heißt aber nicht, daß man der ARGE die Auszüge dort läßt ob im Original oder Kopie. Ebenso wurde im Urteil der ARGE nicht erlaubt Kopien anzufertigen. Wenn eine ARGE sich nicht daran hält und den Bogen darüber hinaus schon wieder überspannt, dann sollte man keine Angst haben sich zu wehren. Gibt einem die ARGE keinen Termin bei dem eine Einsicht erfolgen kann, dann hat die ARGE den schwarzen Peter und macht die Erfüllung der Pflicht unmöglich. Also ist die Vorgehensweise einfach. Man schreibt die ARGE an und bittet um einen Termin für die Vorlage und Einsicht der Kontoauszüge. Kriegt man keinen Termin, dann hat man seine Pflicht getan, denn für das Verhalten der ARGE ist man nicht verantwortlich. Erfolgt eine Kürzung, dann kann man sich gegenüber dem Sozialgericht entspannt zurücklehnen, denn die ARGE ist ja selber Schuld, daß sie die Kontoauszüge nicht einsehen konnte. Hartziger, es wäre schön, wenn Du endlich aufhören würdest den Leuten einreden zu wollen, daß Gegenwehr sinnlos ist. Wir kämpfen alle schon so lange gegen die ARGE, soll das alles sinnlos gewesen sein, weil Du für Dich aufgegeben hast? Wenn Du nicht mehr kämpfen willst ist das Deine Sache, aber nimm anderen deswegen nicht auch den Mut.
__________________ Edmund Burke: "Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen." |
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| | #16 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.09.2008 Ort: NRW
Beiträge: 62
| naja ich muss Demnächst auch hin weil Sie die Auszüge sehen wollen, ich gehe mit Begleitung und dann darf die Dame sich die Anschauen, aber es gibt keine Kopie ganz einfach
__________________ Intoleranz und Gewalt enden dort, wo Respekt beginnt |
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| | #17 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Keine Kopie => kein Geld (Mitwirkungspflicht!). Und auch du wirst einknicken. Wir werden sehen... |
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| | #18 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 3.125
| Zitat:
Vor Jahren sagten mir zwei Anwälte, daß ich einen bestimmten Prozess nicht gewinnen könnte, ich sollte es lassen. Ich habe gewonnen, ohne Anwalt. Meiner Mutter sagte jeder von VdK bis Anwälte, sie könnte gegen die BfA einen Prozess nicht gewinnen. Wir haben gewonnen und die BfA mußte Witwenrente mit Zins und Zinseszins nachzahlen. Wie gesagt, auch Anwälte können irren.
__________________ Edmund Burke: "Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen." | |
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| | #19 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 3.125
| Zitat:
Gegenwehr hilft! Wer es gar nicht erst versucht, der hat sich selbst schon aufgegeben.
__________________ Edmund Burke: "Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen." | |
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