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ALG II

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Alt 10.11.2008, 03:40   #1
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Registriert seit: 30.08.2007
Ort: Abzocker-Staat
Beiträge: 11
Standard ALG2, Grundsicherung oder Rente? Kein Plan

Hallo, hätt mal wieder eine (Verständnis) Frage.

Beziehe z.Z. ALG2 (Bedarfsgemeinschaft) Der ärztliche Dienst der Arge hat mich vor etwa 6 Monaten als EU eingestuft. Auflage NPSY. Jetzt soll nach Fachärztlicher Begutachtung abschliessende Beurteilung von Arge erfolgen.

Wenn ich mit mind 3 Std tägl. eingestuft werde erhalte ich weiterhin ALG2, richtig?

Wie ist das bei weniger als 3 Stunden ??? Die SB hat was erzählt von Grundsicherung.

Erhalte ich weiterhin solange ALG2 bis Rentenbescheid und dann evtl zusätzliche GS oder wird ALG2 dann sofort eingestellt.


( GS bekomme ich wahrscheinlich abgelehnt da Vermögen vorhanden unter ALG2- aber über GS Freibetrag )

Ziemlich verworren !!

Hab dazu folgendes gefunden.

Voraussetzung für die Gewährung dieser Grundsicherung ist die Vollendung des 65. Lebensjahres oder das Vorliegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung im Sinn der gesetzlichen Rentenversicherung

was genau heisst - im Sinn der gesetzlichen Rentenversicherung

Angenommen, ich stelle dann einen Antrag auf EU bei DRK. Wird ja wie immer abgelehnt -> könnte z.B. 4-6 Stunden arbeiten.

Dies würde doch dann die Beurteilung des Arge-Arztes in Frage stellen. Gibts dann doch wieder ALG2.

Absolut kein Plan....

Wäre Dankbar, wenn mich hier jemand aufklären könnte

Gruß
ypser ist offline  
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Alt 10.11.2008, 06:55   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 3.125
Standard AW: ALG2, Grundsicherung oder Rente? Kein Plan

Rechtlich richtig ist, daß die ARGE bis zur Entscheidung über die Rentenzahlung leistungspflichtig bleibt. Praktisch handeln aber die ARGEn oft anders und werden dabei sogar von Sozialgerichten unterstützt.

In den meisten Fällen wird die ARGE sobald die Erwerbsunfähigkeit geklärt ist darauf hinweisen, daß man einen Rentenantrag zu stellen habe und darauf verweisen sich ansonsten an das Sozialamt zu wenden. Die meisten Sozialämter machen hier keinen Ärger, so daß die weiteren Zahlungen gesichert sind. Die Leistungen werden allerdings erst einmal als Darlehen gezahlt und dann mit den Rentenleistungen verrechnet sobald die Zahlungen erfolgen. Der Betrag, der über die Rente hinausgehend gewährt wurde, muß dann aber nicht zurückgezahlt werden.
__________________
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Tom_ ist offline  
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