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| Tags: abgebucht, einkommen, gerechnet, hat, krankenkasse, rueckfluss, versehentlich |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.08.2008
Beiträge: 28
| Folgender Sachverhalt: Am 01.07. habe ich ALGII beantragt und bewilligt bekommen. Da ich bis Ende Juni 2008 Student war und studentisch pflichversichert, hat mir dir KK zu Beginn jeden Monats rund 60 Euro Krankenversicherung abgebucht. ALGII wurde bewillig, damit auch die Krankenversicherung über die ARGE. Da die KK davon nicht schnell genug erfahren hat, wurden mir im Juli nochmal die 60 Euro abgebucht. Diese habe ich Mitte Oktober zurücküberwiesen bekommen. Meine Frage: Wird der Rückfluss (60 Euro) als Einkommen behandelt und an das ALGII angerechnet? Immerhin handelt es sich jedoch um eine Abbuchung im Monat Juli von der KK, weil die Meldung der ARGE an die KK nicht schnell genug erfolgen konnte. Die KK bucht mir nun den zu viel bezahlten Betrag zurück. Insofern dürften mir die 60 Euro doch nicht als Einkommen angerechnet werden, weil man den Zufluss begründen kann mit einem Versehen, zu langsamer Reaktione der KK. Oder? |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Wieso sollte das angerechnet werden? Es gibt keinen Grund dafür |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Nein, wird nicht angerechnet. Hatte das in der Form auch schon mal. Mario Nette |
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