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Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung von Einkommen auf das ALG II/Sozialgeld; in Forum: Information; "Die einkommensbezogene Bedürftigkeitsprüfung beim ALG II/Sozialgeld ist komplex und mit viel Mathematik aufgebaut. Das ist ein Grund, einen ALG II -Ablehnungsbescheid stets nachzuprüfen und bei einem ALG II -Bewilligungsbescheid stets ...
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Alt 08.11.2008, 07:49   #1
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Registriert seit: 16.02.2008
Beiträge: 36
Standard Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung von Einkommen auf das ALG II/Sozialgeld

"Die einkommensbezogene Bedürftigkeitsprüfung beim ALG
II/Sozialgeld ist komplex und mit viel Mathematik aufgebaut.
Das ist ein Grund, einen ALG II-Ablehnungsbescheid stets
nachzuprüfen und bei einem ALG II-Bewilligungsbescheid
stets nachzurechnen. Es bleibt bei der Kompliziertheit und
Mathematik des ALG II/Sozialgeldes einfach nicht aus, dass
aufgrund eines Denk- oder Rechenfehlers fehlerhaft über
einen ALG II-Anspruch dem Grunde oder der Höhe nach
entschieden worden ist.
Weil die einkommensbezogene Bedürftigkeitsprüfung so
kompliziert ist, haben wir entschieden, in dieser Broschüre nur
über die Berücksichtigung und Anrechnung von Einkommen
zu informieren. Über die Berücksichtigung und Anrechnung
von Vermögen beim ALG II/Sozialgeld und über die
Überleitung von Unterhaltsansprüchen werden wir in einer
eigenen Info-Broschüre informieren. "

Quelle: ALZ - Arbeitslosenzentrum Dortmund e.V. - Broschüren
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