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| Tags: arge, brauche, hilfe, nur, probleme |
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| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.11.2008 Ort: Bayern
Beiträge: 39
| Hallo und sorry für den vielleicht etwas unglücklich gewählten Titel in der Überschrift. Hab dank Google und der Suche im Forum schon einiges gefunden aber weitergeholfen hat es mir leider nicht :( Wenn ich darf, schildere ich kurz (zumindest hoffe ich das) meine Probleme: Ich möchte mich jetzt schon dafür entschuldigen, sollten Unklarheiten in diesem Beitrag sein, ich bin kein Schriftsteller... Angefangen hat alles vor gut 2 Jahren als ich arbeitslos wurde aber speziell geht es um die letzten 3 Monate. Vor 3 Monaten verstarb in unserem Beisein im Krankenhaus unsere Mutter. Ich hatte davor schon starke psychische Probleme, die durch den Tod meiner Mutter nicht besser sondern schlimmer wurden. Um genau zu sein, leide ich an Angst- und Panikattacken, Agoraphobie und Depressionen. Also, am Freitag verstarb meine Mutter, am Montag rief ich meinen Sachbearbeiter an und bat ihn, meinen Termin am Donnerstag zu verschieben da am Mittwoch die Beerdigung ist und ich ziemlich am Ende wäre. Als Antwort bekam ich, daß dies doch noch lange kein Grund sei um einen Termin zu verschieben. Bei diesem termin sollte eine Anhörung stattfinden, warum ich die Eingliederungsvereinbarung nicht unterzeichnet hätte. Nachdem ich zu dem Termin per Krankmeldung durch meinen Hausarzt nicht erschienen bin, wurde die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt beschlossen. Gegen diese Eingliederungsvereinbarung legte ich Widerspruch ein, mit der Begründung, man würde mir in der angebotenen Trainingsmaßnahme kein neues Wissen vermitteln da ich in diesen Bereichen schon jeweils mehrjährige Berufserfahrung aufweisen würde. Ausserdem könnte ich wegen meiner psychischen Erkrankungen keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benutzen und menschenvolle Räume betreten. Als Gegenvorschlag für eine Eingliederungsvereinbarung mit Sinn, schlug ich vor, eine Therapie zu machen um meine psychischen Erkrankungen zu beheben und eine Rehabilitation für meinen Bandscheibenvorfall zu beantragen. Beides wurde von meinem Sachbearbeiter abgelehnt, es gäbe keine Gründe, die Eingliederungsvereinbarung hinsichtlich meiner Vorschläge zu ändern. Etwa 2 Wochen später erhielt ich eine Sanktionierung wegen dem nicht eingehaltenen Termin zur Anhörung obwohl ich fristgerecht die Krankmeldung abgegeben hatte. Des Weiteren erhielt ich ein Schreiben der Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung, sie könne den Widerspruch nicht bearbeiten, da Unterlagen fehlen würden, die meine Krankheiten bestätigen. Ich solle diese Unterlagen ausfüllen und bis zu dem und dem Termin abgeben. Am nächsten Tag flatterte wieder ein Schreiben mit neuem Termin bei meinem Sachbearbeiter ins Haus, er wolle mit mir über meine berufliche Situation sprechen. Am Tag des Termins hatte ich aber einen anderen Termin wegen Bewerbungsgesprächen. Also bat ich in einem Schreiben um Terminverschiebung da die Bewerbung vorrang hätte. Ausserdem steckte ich in den Umschlag auch die ausgefüllten Unterlagen wegen dem Widerspruch mit der zusätzlichen Bitte um mehr Zeit da es keine freien Termine in der kurzen Zeit bei einem Psychotherapeuten gab um ein Attest wegen der Agoraphobie-Erkrankung zu bekommen. Den Umschlag warf ich am Freitag in den Briefkasten vor der Arge. Typisch mein Glück wurde der Briefkasten entweder durch unbefugte, hinrlose, sich lustig vorkommende Idioten aufgebrochen oder mein Brief verschwand auf andere Weise in den Weiten der ARge. Jedenfalls erhielt ich wieder ein Schreiben mit Sanktionsandrohung weil cih den Termin beim Sachbearbeiter nicht eingehalten hätte. Also schrieb ich meinem SA, ich hätte einen Brief mit der Bitte um Terminverschiebung und den Unterlagen für die Leistungsabteilung eingeworfen, nachdem offensichtlich er mein Schreiben nicht erhalten hatte, möge er doch seine Kollegin bitten, mir die Unterlagen für meinen Widerspruch erneut zuzusenden. Tja, die Antwort die kam, war folgende: er wisse nicht, welche Unterlagen von welcher Kollegin (obwohl namentlich in meinem Schreiben erwähnt) ich gerne zugeschickt bekommen möchte und Bewerbgunsgespräche würden keinen Vorrang vor einem Termin beim Sachbearbeiter haben. Zack-Bumm, Sanktionierung von 100% wegen unbegründeter Nichtteilnahme an einer Trainingsmaßnahme, unentschuldigtes Fehlen an 4 Terminen. Stocksauer wollte ich am nächsten Tag diesen Futzi von Sachbearbeiter anrufen, wie er auf 4 unentschuldigte Termine käme aber "leider" war er in Urlaub und seine Vertretung habe keine Handlungsgewalt. Widerspruch eingelegt, alles fein säuberlich begründet. Diesen Montag erhielt ich nun den Widerspruchsbescheid. Der Widerspruch wurde abgelehnt da ich keine Unterlagen eingereicht hätte, die meinen Widerspruch gegen die per Verwaltungsakt beschlossene EGV begründen würden. Somit sei eine Sanktionierung von 100% gerechtfertigt. Als Abschluss heißt es noch, da ich ja trotz Sanktionierung Krankenversicherungsschutz hätte, könnte ich ja derzeit einen Therapeuten aufsuchen... Am Dienstag habe ich einen Termin bei einem Anwalt, am Telefon meinte er, die Sanktionierung sei rechtswidrig, er müsse aber alle Schreiben der letzten Monate sehen um evtl weitere Schritte mit mir einleiten zu können... Eine Bitte hätte ich noch: ich hoffe, in diesem Forum sind nicht auch Leute, die der Meinung sind, daß alle Hartz4-Empfänger nur auf der faulen Haut liegen würden und es somit immer die Schuld des H4-Empfängers sei. Sollten solche Leute trotzdem hier sein, bitte ich darum eure Kommentare zu unterlassen da ich WIRKLICH krank und NICHT faul bin! Vielen Dank fürs lesen Gruß Tonto |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| OK, da hast du also die ganze Palette durch. Fazit: 1) Nichts mehr hinschicken, sondern nachweislich abgeben durch a) Faxen oder b) persönliches Erscheinen und Quittierung der Abgabe auf einer Kopie der Dokumente 2) Nicht mehr anrufen. Gesprochenes ist nicht nachweisbar. Im Zuge dessen Antrag auf Datenlöschung stellen; hier vornehmlich die Telefonnummer, gern auch die E-Mail-Adresse. Ferner kannst du es mal mit einem Antrag auf Akteneinsicht versuchen - womöglich sind deine eingereichten Dokumente doch in der Akte. Ferner ist die Sanktion von 100 % anzugreifen. Du hättest bei der Höhe die Chance, eine einstweilige Anordnung durch das Gericht zu erwirken. Entweder machst du das persönlich oder du besorgst dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und suchst einen Fachanwalt auf - wird wohl das Beste sein. Dem Fachanwalt kannst du schon vorher mal schreiben oder ihn anrufen, ob auch ein Termin ohne Schein möglich ist und der dann im Zuge der Vorsprache beantragt wird. Ach, ich sehe gerade, Kontakt zum Antwalt besteht schon. Sehr gut. Ferner ist es nicht ganz richtig mit den 100 % und der Krankenkasse. Sofern noch Kosten der Unterkunft gezahlt werden, wird auch der Krankenkassenbeitrag entrichtet. Solltest du U25 sein und eine vollständige Sanktion haben (also auch KdU), dann wärest du nicht mehr krankenversichert. Das könntest du heilen, indem das Amt dir andere Leistungen erbringt - Lebensmittelgutscheine z. B. edit: Zur EGV. Es handelt sich um einen Vertrag, der ausgehandelt gehört zwischen dir und der ARGE. Wurde das beachtet? Offensichtlich nicht, wenn die gleich den VA reinknallen. Mario Nette |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.11.2008 Ort: Bayern
Beiträge: 39
| Hallo und danke für Deine Antwort :) Einen Termin beim Rechtsanwalt habe ich nächsten Dienstag. Den letzten Termin musste ich wegen gesundheitlichen Probleme absagen :( Ich werde dieses Jahr 30, ist also nichts mehr mit U25 ;) Mit Fax habe ich auch keine gute Erfahrung bei meinem Sachbearbeiter gemacht. Ich glaube fast, er macht das immer mit Absicht als gäbe es nicht nur eine Pflichstatistik daß man im Monat so und so viele ALG2-Empfänger in sinnlose Kurse stecken muss sondern daß amn auch so und so viele Sanktionierungen vorweisen muss :( Was bringt mir ein Antrag auf Datenlöschung? Persönliches Erscheinen und Quittierung ist kaum möglich da das AA nur vormittags geöffnet ist und ich um diese Zeit nicht mit dem Zug oder Bus fahren kann (Agoraphobie). Das AA hat nur einmal in der Woche auch nachmittags geöffnet, ich bekomme aber immer nur Termine am Montag oder Freitag. Für mich grenzt das schon fast an Nötigung da er von meiner Krankheit weiß, ich hoffe Du verstehst wie ich das meine. Einen Beratungsschein gibt es bei einer Klage nicht, da muss man Prozesskostenbeihilfe beim SG beantragen. So wurde mir das vom Amtsgericht erklärt und auch der Anwalt sagte das am Telefon. Naja, ich hoffe daß der Anwalt etwas erreichen kann, da ich sonst ab nächsten Monat auf der Strasse sitze... :( Ach ja, obwohl ich eine komplette Sperre von 100% bekam, waren am Monatsanfang 14 Euro vom AA überwiesen. Ich hab keine AHnung, für was und woher die kamen aber ich bin mir fast sicher, daß ihc in den nächsten Tagen wieder einen Brief vom Amt bekomme daß sie zu viel bezahlt hätte, grummel... Heute z.B war wieder ein Brief vom Sachbearbeiter im Briefkasten, er hätte zu prüfen, wie hoch mein erhaltenes Erbe inkl. Haus sei. Hallo?! Wo bitte bekommt er solche Informationen her??? |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Bevor man klagen kann, braucht man anwaltliche Unterstützung. Dafür ist der Beratungshilfeschein. Die PKH sind das zweite Feld, welches sich bei einer Klage eröffnet. Ich lege dir aufgrund der Erkrankung ans Herz, dir das mit dem Fax wirklich zu überlegen. Denn dies Dingens hat ein Sendeprotokoll, womit du nachweisen kannst, dass und wann du deine Unterlagen "eingereicht"=übermittelt hast. Donnerstag Nachmittag ist bei uns am Ort die Zeit für Leute, die arbeiten gehen und Aufstocker sind. Da kriegt man normalerweise keinen Termin. Der Antrag auf Datenlöschung der nicht-notwendigen aber erhobenen Daten bringt dir doch ein bisschen Ruhe und Sicherheit. Eine Telefonnummer mag ja sehr nett für den SB sein, aber für dich ist das, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, gar nicht nett, weil u. U. Aussage gegen Aussage steht. Darum sind auch Anrufe deinerseits bei der ARGE nicht gut. Wenn du die Telefonnummer löschen lässt, kann dich der SB nicht mehr anrufen und es kann nicht mehr zu nicht nachweisbaren Äußerungen kommen. Also: Immer schön beim Schriftlichen bleiben, da hat man wenigstens was in der Hand. Das mit dem Erbe kann ich dir nicht sagen. Aber wenn du eines hattest in der Zeit wo du Sozialleistungen bezogen hast, hättest du das angeben müssen. Mario Nette |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.11.2008 Ort: Bayern
Beiträge: 39
| Ach, das mit dem Erbe ist eine andere Geschichte, da soll sich der Anwalt meines Bruders drum kümmern, immerhin hatte der damals alles geregelt... Vom Fax halte ich immer noch wenig, ich kann zwar beweisen WANN ich es abgeschickt habe, wenn der SB aber behauptet, er hätte es nicht innerhalb seiner Frist erhalten, bin ich trotzdem der ****... Das gleiche gilt bei gesendeten Briefen... |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: MV
Beiträge: 44
| Also bei mir geht garnichts ohne Empfangsbestätigung. Die haben es auch schon mal versucht und behauptet sie haben nichts von mir bekommen. Habe dann meine Bestätigung vorgelegt und die fingen dann hektisch an meine Unterlagen zu suchen. Habe meine ausfüllbare Vorlage hier im Forum schon eingestellt. Vorlage Empfangsbestätigung |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Fax ist wie Telefon - synchron. Wenn dein Fax hier seine Daten losschickt, hat es eine direkte Verbindung zum Fax der ARGE. Wenn es hier mit dem Datenversand fertig ist, wird auch bei der ARGE das letzte Bit angekommen sein. Was die ARGE dann mit dem Dokument macht, ist ihr Bier. Rechtzeitig ist es jedenfalls dort, wenn du es vor Toresschluss spätestens am letzten Abgabetag faxt. Mario Nette |
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| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.11.2008 Ort: Bayern
Beiträge: 39
| @ walze, danke für den Link zur Empfangsbestätigung :) @ Mario Nette speziell bei Krankmeldungen faxe ich sie noch am selben Tag (ausser es ist Freitag, da gehts vor Montag leider nicht). Am Anfang gabs da nie Probleme doch seit der Sachbearbeiter "ausgewechselt" wurde (keine AHnung warum, evtl hatte er sein Soll nicht erfüllt, grins) gibts mit den Krankmeldungen nur Probleme. Beim ersten Fax bekam ich als Antwort, er brauch das original innerhalb 3 Werktagen. Also hab ich es immer gefaxt und gleich danach die Krankmeldung per Post abgeschickt. Trotzdem bekam ich ja fast regelmäßig deswegen 10% Minderung weils angeblich nciht rechtzeitig bei ihm eingetroffen wäre... Ich sags nochmal, ich behaupte daß der Kerl reine Schikane betreibt, grummel |
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| | #9 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.11.2008 Ort: Bayern
Beiträge: 39
| Ich komme gerade von meinem Anwalt und hab gleich mal eine Frage: ich habe hier im Forum und auch in einem anderen gelesen, daß bei einer Zuwiderhandlung gegen die Vorgaben aus einem Verwaltungsakt (Eingliederungsvereinbarung) keine Sanktionen wegen fehlender Rechtsgrundlage möglich seien. Tja, mein Anwalt behauptet aber nun, daß dies nicht stimmen würde. Er ist Fachanwalt für Sozialrecht, müsste also ja wohl genug Ahnung von der Materie haben... |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Ich denke, da hast Du Dich hier und in dem anderen Forum verlesen. Wenn Du Widerspruch gegen eine als Verwaltungsakt erlassene EGV einlegst, sind Sanktionen nicht möglich, wenn Du gegen Punkte, die diese zum Inhalt hat usw. usf. ... verstoßen hast.
__________________ LG biddy |
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| | #11 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.11.2008 Ort: Bayern
Beiträge: 39
| Hi biddy :) Jup, genau das is bei mir der Fall... Ich habe eine Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben, mit der Begründung ich könnte die darin enthaltene Trainingsmaßnahme aufgrund psychischer Erkrankungen nicht antreten. Den Gegenvorschlag, den ich ihm gemacht hatte, wurde von ihm abgewiesen. Begründet hat er das mit einem aus 4.2007 stammendem Gutachten des ärztlichen Dienstes in dem es damals um meinen Bandscheibenvorfall ging. Die EIngliederungsvereinbarung wurde mir dann per Verwaltungsakt zugestellt und einmal pro Monat bekomme ich nun eine EInladung immer zur selben Trainingsmaßnahme. Gegen diesen Verwaltungsakt habe ich Widerspruch eingelegt, wieder mit der Begründung der psychischen Erkrankungen und der Tatsache, daß in der Maßnahme wirklich rein gar nichts vorkommen würde, was ich nicht schon durch mehrjährige, verschiedene Jobs gelernt hätte... Um den Widerspruch bearbeiten zu können, wollte die Leistungssachbearbeiterin von mir noch weitere UNterlagen haben, die ich dann in den Briefkasten vor der ARGE eingeworfen hatte. Der Brief kam aber nicht an, deswegen wurde der Widerspruch zurückgewiesen da ich angeblich keine Unterlagen eingereicht hätte, die den Widerspruch begründen würden. Somit sei auch die in der WZischenzeit verhängte SAnktionierung von 100% (weil cih die Trainingsmaßnahmen nicht angtreten bin) gültig... Hm, hoffentlich hab ich jetzt da nicht nen Wurm reingebracht |
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| | #12 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #13 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.11.2008 Ort: Bayern
Beiträge: 39
| Jup, ich warte nur noch auf einen Termin beim Psychiater, der soll mir das alles Bescheinigen. Das blöde ist nur, die einzigen 4 Psychiater bei uns in der Nähe sind entweder nur für private Patienten tätig, haben sich auf bestimmte Themen spezialisiert oder haben nur Termine in frühestens 2 bis 6 Monaten frei... und nachdem ich vormittags keine Möglichkeit habe, einen Termin wahrzunehmen (ich müsste Zug fahren was ich aufgrund meiner Erkrankung nicht kann), muss ich warten oder Glück haben, daß ein Termin frei wird... Der ARGE ist das egal, die wollen alles immer sofort haben... |
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