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Alt 07.11.2008, 10:36   #1
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Registriert seit: 31.10.2008
Beiträge: 18
Standard Provision/Freibetrag gemäß §30 SGB II Neu

Folgendes ist passiert meine Freundin hatte einmalig eine Provision von 100,-€ wegen Kundenwerbung bekommen, diese wurde uns jetzt voll angerechnet. Müsste hier nicht auch der Freibetrag von 100,-€ gelten?
sleepy5580 ist offline  
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Alt 07.11.2008, 12:05   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
Standard AW: Provision/Freibetrag gemäß §30 SGB II Neu

Ich denke mal, dass dem so sein müsste. Wenn ihr darüber bereits einen Leistungsbescheid habt und die Zeit für den Widerspruch noch nicht abgelaufen ist, dann reicht einen Widerspruch ein.

Mario Nette
Mario Nette ist offline  
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Alt 07.11.2008, 13:08   #3
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.398
Standard AW: Provision/Freibetrag gemäß §30 SGB II Neu

Zitat:
Folgendes ist passiert meine Freundin hatte einmalig eine Provision von 100,-€ wegen Kundenwerbung bekommen, diese wurde uns jetzt voll angerechnet. Müsste hier nicht auch der Freibetrag von 100,-€ gelten?
Wurde die Provision im Zusammenhang mit einer berufl. ausgeübten Tätigkeit bezahlt?

Wenn nicht, dann ist die Provision auch kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Demzufolge zieht der § 30 nicht, Absetzungen sind allenfalls nach § 11 SGB II möglich.
__________________
Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr.
gerda52 ist offline  
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