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| Tags: alg2, arge, forderungen, wegfall |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.04.2006 Ort: Bonn
Beiträge: 82
| Hallo liebe User, wir haben die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen und ENDLICH von der Arge Bonn wegzukommen. Nun ist es aber so, das wir im Juli eine größere Wohnung bezogen haben (Umzug war von der Arge genehmigt). Diese war gänzlich unrenoviert, aus gesundheitlichen Gründen brauchten wir ein Umzugsunternehmen und die Kaution mussten wir auch selbst vorstrecken. Nun streiten wir uns mit der Arge, die keinen Sou bezahlen will. Es wird wohl auf eine Klage hinauslaufen. Unsere Frage: Wenn wir nun - dank Wohngeld - der Arge adé sagen, steht uns das Geld für den Umzug trotzdem noch zu oder haben wir dann gar keine Chance, es jemals wieder zu sehen? Wie wäre das im Falle einer Klage: hieße es dann vielleicht keine Bedürftigkeit, kein Geld? Ich hoffe, ihr könnt uns ein paar Tips geben. Vielen Dank und liebe Grüße Katie und David
__________________ Das Recht auf ein "gescheitertes" Leben ist unantastbar... (A.Poulin) |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Ihr habt die mit dem Umzug verbundenen Kosten zur Übernahme nach der Ausstellung der Umzugsgenehmigung beantragt? Und dann habt ihr sie aus dem Regelsatz vorgestreckt? Was die - vermutlich: Wohnungs- - Kaution angeht: Wollt ihr das wirklich, dass, wenn ihr irgendwann ausziehen müsst, nicht ihr die Kaution sondern die ARGE sie bekommt? Ich würde mir das wirklich überlegen. Mario Nette |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.04.2006 Ort: Bonn
Beiträge: 82
| Hi Mario-Nette, wegen der Kaution könnten wir es gerade so verschmerzen, die ist ja quasi sicher angelegt, aber das restliche Geld für den Umzug mußten wir uns leihen. Die Arge Bonn hat uns für den Umzug nur die Pauschale zugesichert, mehr nicht. Es stand von Anfang an fest, daß wir das Geld einklagen müssen und war auch mit unserer Anwältin so abgesprochen. Diese ist zur Zeit nur nicht erreichbar, so daß wir hier unsere Frage loswerden müssen, da der Antrag für das Wohngeld gestellt ist und die eine Abmeldung von der Arge nachgereicht haben wollen.
__________________ Das Recht auf ein "gescheitertes" Leben ist unantastbar... (A.Poulin) |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Ich persönlich denke, dass Leistungen der Vergangenheit, auf die ein Anspruch besteht - DAS ist durch Anwalt und Gericht zu klären - auch dann dem Menschen noch zustehen, wenn er nicht mehr im Leistungsbezug ist. Stell dir mal vor, jemand kriegt erst ein Jahr nach Arbeitsaufnahme mit, dass ihm vor zwei Jahren die ARGE rechtswidrig Gehalt angerechnet hat. Dann kann der auch einen Überprüfungsantrag stellen und das Geld einfordern, obwohl er nicht mehr im Leistungsbezug ist. Und er kann es auch einklagen, wenn die ARGE mauert. Mario Nette |
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