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| Tags: arge, gespraech, hausbesuch, nettes, wegen |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2008 Ort: 77716 Haslach
Beiträge: 35
| Ich habe nun nicht gewusst wohin ich das schreiben könnte, nochimmer steht das leidliche thema hausbesuche zur debatte.... nun hatte ich ein gespräch mit dem Stellvertr. Amtsleiter des Amtes hier wo lediglich herrauskam das der hinweis auf einreichung einer Anzeige beim Staatsanwalt wegen Sozialbetruges ,bei nichteinlass des Aussendienstes, nur ein hinweis auf die Folgen der verweigerung des einlasses war jedoch nicht unter bedrohung oder sonstiges zählen würde. Desweiteren war der Herr der meinung das die indizien unter 1 jahr zusammen leben etc nicht zutreffend seien und das im gesetz verankert sei das Hausbesuche dringend Notwendig seien eine Einstehens und Verantwortungsgemeinschaft festzustellen. Und die einstehensgemeinschaft würde bestehen bei mir und meinen Mitbewohner da ich eine Frau bin und er ein Mann und ein Mann und eine Frau doch nicht einfach so zusammenziehen würden in eine WG das ginge doch nicht etc.. Und das diese, wie er es ausdrückte, ALG2 empfängerfreundlichen Infos im Internet auch nicht wirklich zutreffend wären und man sich darauf nicht stützen sollte. Man kann sagen bei dem Amt hier ist man als Hilfeempfänger rechtlos gestellt und die Beamten haben hier noch die totalen Mittelalteransichten. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 3.346
| Auch ein stellvertretender Amtsleiter steht nicht über dem Gesetz. Wenn ihr wirklich weder eine BG noch eine eäG seit, dann sollen die doch zum Staatsanwalt. Wenn der dann feststellt, das Ihr es nicht seit, dann habt Ihr das Recht, die "Besucher" und den Amtsleiter wegen falscher Verdächtigungen (164 StGB) anzuzeigen. Ansonsten die "Ausführungen" dieses Stellvertreters sind dann "Arge-freundlich" und welche Gesetze hat er zur Begründung genommen? |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2008 Ort: 77716 Haslach
Beiträge: 35
| keine, er konnt mir keins direkt nennen als ich ihn fragte..... er war lediglich drauf aus mich als unwissend und Sozialbetrügerin hinzustellen, und mir klarzumachen das ich nicht im Recht sei sondern er und ich nicht hilfebedürftig sei da ich mit einem mann in einer WG lebe und demnach den Aussendienst einzulassn hätte, auch ohne Termin das wenn ich bedarf hätte der Festgestellt werden könnte.... in seinen augen besteht für mich kein Bedarf auf ALG2 und ein Hausbesuch wäre rechtens, die indizien seien auch nicht für vollzunehmen bin gespannt wo das noch hinführt. |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 3.346
| Zitat:
Vielleicht wars auch nur "heiße Luft". | |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2008 Ort: 77716 Haslach
Beiträge: 35
| glaube ich bei dem amt hier nichtmehr, als ich den Aussendienst beim zweiten besuch nicht reinlies zbsp erzählte der aussendienst bei der bearbeiterin die für meine alg2berechnung zuständig ist das ich dies und jenes erzählt hätte was nicht der fall war, da kommt bestimmt noch einiges |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 3.346
| Zitat:
Bei nächsten Mal dann vielleicht ein Hausverbot aussprechen? (von Beiden) | |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 206
| Deutscher Bundestag: I. Die Grundrechte Zitat:
Unter welchen Voraussetzungen ist die Durchführung von Hausbesuchen zulässig ? ARGE Zeiten / arge Seiten :: Thema anzeigen - Hausbesuche!! Wie ist die Rechtslage ? | |
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| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2008 Ort: 77716 Haslach
Beiträge: 35
| das weis ich nur der stellvertrehtende Amtsleiter meint so ALG2bezieherfreundliche dinge sind nicht rechtens kann man sich nicht drauf stützen ...... Achja ALG2bezieher zahlen KEINE Steuern da se nicht arbiten, ab sofort möcht ich von der mehrwertsteuer entlastet werden das ich seinem klichee nackomme .... -.- |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.564
| Das Wichtigste fehlt. Hat der ARGE-.... harte Fakten genannt, an denen man per Inaugenscheinnahme das Füreinandereinstehenwollen festmachen kann? Bisher habe ich nur die katholische Moralvorgabe für kleine Leute gelesen. |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.995
| Dich möglichst nur schriftlich mit dem Amt austauschen! nur so hast du hinterher nicht tausend verdrehte mündliche Aussagen irgendwo über dich gespeichert... Akteneinsicht verlangen, damit du sofort gegen falsche Einträge in deiner Akte - am besten über Anwalt - Widerspruch einlegen kannst. Auch den Datenschutzbeauftragten deines Landes kannst du einschalten, denn die Art und Weise wie das hohe Gut deiner Privatsphäre geschützt ist Ländersache und der Datenschutzbeauftragte hat dabei die Aufgabe, zu überwachen, dass die gesetzlichen Vorgaben auch für ALG-II-Empfänger bei deinem Amt eingehalten werden. Ich würde solche dreisten Auftritte des Amtes keinenfalls auf sich beruhen lassen - sonst werden die immer frecher.
__________________ Gruß! ethos07 Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. |
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| | #11 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2008 Ort: 77716 Haslach
Beiträge: 35
| Zitat:
genau diese Vorstellung sind sein grund für ein gegenseitiges einstehen, dem ist egal ob mein mitbewohner schon ausgesagt hatte das er nicht willens ist für mich einzustehen und die andren beweise ..... und für den aussendienstmitarbeiter is eine WG nur jeder sein zimmer was er abschliessen kann..... langsam glaub ich die sitzen dort alle beim stammtisch jeden abend und tauschen sich aus über ihre nächsten aktionen. der spruch den ich da immer wieder höre "wir sind eine christliche gemeinde hier sowas gibt es hier nicht".... ich bin kein christ o.O thema akteneinsicht daran hatte ich auch schon gedacht vorhin bei dem gespräch, werd ich auch mal in angriff nehmen, hatte echt nochnie soviel ärger wie hier bei dem Amt. Ich hätte mal googln sollen was das amt hier betrifft dann wäre ich schon gewarnt gewesen bevor ich ALG2 beantragt hätte.... Eheähnliche Gemeinschaft durch gemeinsamen Urlaub? — Geändert von nine82 (06.11.2008 um 22:37 Uhr). | |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 3.346
| Zitat:
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| | #13 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2008 Ort: 77716 Haslach
Beiträge: 35
| Was is wenn ich die weiterhin nicht reinlass können die mir da das Geld streichen? (falsche verdächtigungen und drohungen sind dort normale folgebelehrungen siehe auch die drohung auf sozialbetrugsanzeige bei nichteinlass) Mein mitbewohner (den ich nicht so nenne darf laut stellvetr. amtsleiter da er vermutet mein mitbewohner sei mein freund, was er aber nicht ist sondern nurnoch nen kumpel) is geneigt die ins esszimmer zu lassn, das die durch sei zimmer in meins gugen dürfn weil ers nit einsieht die durch sein zimmer gehen zu lassen (wohnung is bescheuert vom grundriss her aufgebaut da muss ich durchs zimmer vom mitbewohner um in meins zu kommen) erm zur christlichen inquisition für den stellvetr. Amtsleiter gehör ich verbrannt glaub ich ^^ |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.04.2007 Ort: Nürnberger Land
Beiträge: 481
| Hallo nine, ich kann dir von meinen Erfahrungen berichten. Ich bin erwerbstätig und habe aus Kostengründen einen Untermieter. Eines Morgens standen zwei SB vor meiner Wohnung und mein Untermieter hat sie reingelassen. Ich war arbeiten. Er hat ihnen sein Zimmer gezeigt und als sie meinen Raum sehen wollten, hat er ihnen den Zugang verweigert. Er begründete dies damit, daß er zu meinem Raum keinen Zutritt habe, wenn ich nicht zu Hause sei. Er müsse dies respektieren und die SB's müssen dies auch respektieren. Sie konnten nichts dagegen machen und sind wieder von dannen gezogen. Es folgte die Leistungseinstellung weil die natürlich annahmen (das wird grundsätzlich immer getan), daß er mit mir in einer Einstandsgemeinschaft lebt. Einige Briefe später bekam er die Bewilligung trozdem. Dieses Spiel versuchten sie ein Jahr später noch mal, aber auch da hatten sie kein Glück. catwoman |
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| | #15 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2008 Ort: 77716 Haslach
Beiträge: 35
| die ganze sache hat sich nun endlich geregelt .... ich habe ein Termin ausgemacht mit dem Aussendienstmitarbeiter (war ein anderer als vorher) der is kurz in mein zimmer das wars (wollte nur kurz in Kühlschrank schauen ob wir das Unterteilt haben mehr nicht).... die WG wurde als WG anerkannt, und er entschuldigte sich sogar für sein Kollegen der vorher da war ...... |
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.564
| Verloren ! Auch wenn der neue Besucher nett war und guter Schnüffler böser Schnüffler spielen kann, ist doch ein Hausbesuch nicht geeignet die zukünftigen Absichten eines Bewohner zu belegen. Kühlschrankaufteilen ist nicht notwendig um eine WG zu sein. Selbst ein tw. gemeinsames Wirtschaften macht aus einer WG keine BG oder Ehe. Eine BG wird man erst wenn die Absicht des Füreinandereinstehens vorliegt. Hier ist erst einmal die ARGE beweispflichtig. Nur lassen sich Absicht nie belegen. Die kann man erst im Ernstfall "testen". |
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| | #17 |
| Forumnutzer Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 16
| Gewonnen! Man muß nicht immer auf alles und jeden bestehen, nur weil man davon überzeugt ist im Recht zu sein. Lass dich von einigen ewig kontra gebenden hier nicht verunsichern. Du hast deine Pflicht erfüllt und hast jetzt endlich Ruhe - vergönnt sei es dir! Guten Rutsch! |
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| | #18 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.07.2005
Beiträge: 259
| Sachlich Zitat:
Sie liegt beim Leistungsempfänger. | |
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