| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: hartz, vermoegen |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 20
| Ich habe eine Erbschaft gemacht von ca. 12000 Euro. In dem Monat als ich das Geld bekommen hatte, war ich kein Hartz IV Empfänger, weil ich Einkommen hatte. Die Arge will mir nun erzählen, dass das Erbe kein Vermögen ist bei dem ich 150 Euro pro Lebensalter behalten darf, sondern Einkommen und will mir daher den Hartz IV Satz für 12 Monate sperren, bis das gesamte Erbe mit Lebensunterhaltungskosten aufgebraucht ist. Grundlage dafür sei, dass ich im Oktober aufstockend Hartz IV bezogen habe, das mir aufgrund meines Einkommens im Oktober gar nicht zusteht. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt. Ich war beim Gericht und wollte mir einen Beratungsschein für den Rechtsanwalt holen. Habe aber keinen bekommen, weil die Rechtantragsstelle das Erbe als Vermögen sieht und nicht als Einkommen. Jetzt kann ich nicht einmal zum Rechtsanwalt. Kann mir da bitte jemand sagen, ob das Erbe Vermögen ist bei dem ich 150 Euro pro Lebensalter behalten darf oder nicht. |
| | |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.09.2005 Ort: Bochum
Beiträge: 775
| Meine Theorie ist: Sich für 1 Monat freiwillig ganz aus aus Hartz4 abmelden. Bei der ArGe so zu sagen komplett kündigen. Mit Löschung der Daten. 1 Monat später einen kompletten Neuantrag stellen mit entspr. Schonvermögen. Keine Ahnung ob denn so was möglich ist. Aber Bin mal gespann was andere hier da zu sagen werden.
__________________ 1989 wurde der Sozialismus abgeschafft...nicht mehr und nicht weniger. |
| | |
| | #3 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 20
| Zitat:
es ist ja die Arge , die mich von Hartz IV 12 Monate abmelden will, bis das Erbe ganz verbraucht ist. Gruß Kira | |
| | |
| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Schonvermögen, ja. Aber es wird ein Kontenabgleich stattfinden und dann muss erstmal von allem dem was über dem Schonvermögen liegt zum leben aufgebraucht werden (nicht sinnlos verpulfern und damit seine Bedürftigkeit künstlich schneller herbeiführen, gibt Ärger). |
|
| | #5 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 20
| Zitat:
Das, was du als Schonvermögen bezeichnest wären 150 Euro pro Lebensalter. Aber genau das gesteht die Arge mir nicht zu. Sie verlangen von mir, dass ich das gesamte Erbe aufbrauche, weil es Einkommen wäre. Wäre es Vermögen, dann könnte ich 150 Euro pro Lebensalter behalten. Laut Rechtsantragsstelle am Gericht ist es auch Vermögen. | |
| | |
| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Dann musst du für dich selbst entscheiden ob du den Rechtsweg gehst oder nicht. |
|
| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| *klick* Hartz IV: Alles zum Thema Erben & ALG II Hartz IV 4 | ALG II | Hilfe & News zu Hartz 4 Es gibt allerdings auch Gerichte, die eine Erbschaft als Vermögen, nicht als Einkommen bewerten, z.B. hier: Hartz IV Urteil: Erbschaft ist Vermögen Hartz IV 4 | ALG II | Hilfe & News zu Hartz 4 Rote Socke meinte es so, dass Du Dich ein, zwei Monate aus dem Alg-II-Bezug abmeldest, also während Du die Erbschaft erhältst. Bei Neuantrag ist die Erbschaft zu Vermögen geworden, da es VOR Antragstellung auf Alg II verhanden war (Indiz für Vermögen). Ich habe darüber auch schon mal gelesen, weiß aber über die Umsetzung (und evtl. Folgen ...) nichts. Kannst ja mal googlen ...
__________________ LG biddy |
| | |
| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.10.2008
Beiträge: 34
| Hast du damals versäumt das Erbe anzugeben? Dann müsstest du die gezahlten Leistungen zurückzahlen und mit einem Bußgeld rechnen. Sonst wird ein Erbe anscheinen für ein Jahr als Einkommen und dann als Vermögen bewertet. Ich fürchte fast, da ist die Arge im Recht, würde mich aber nochmal beraten lassen ... |
| | |
| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.09.2008 Ort: Südlich Berlin
Beiträge: 337
| Die Erbschaft ist also bereits ausgezahlt worden? Zitat:
So sehe ich das jedenfalls. ciao pinguin | |
| | |
| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Zweibrücken
Beiträge: 695
| hallo liebes forum, kira hatte wärend des zuflusses des erbes KEINE LEISTUNGEN NACH SGBII ! somit wäre das komplette erbe schonvermögen. sie erhielt lt. ihrem posting erst nach dem erbe leistungen der arge. also wäre das komplette erbe doch nach §§12 abs.4S2 SGBII vermögen. maßstabfür die bewertung des vermögensoder einkommenist der tag,an dem der antrag gestellt wird. also nach meinem verständnis schonvermögen. zum vermögen: mindestens bis 3100€ höchstens jedoch 150€ je lebensjahr und ein ansparbetrag von 750€. kira geh ganz schnell zum anwalt mit der sache, der RA kann dann den beratungsschein beantragen, er bekommt ihn garantiert nicht verwehrt! liebe grüße von barbara
__________________ ich stehe als sozialbeistand im umkreis von 20 km um zweibrücken zur verfügung,bitte per PN Jeden kann es treffen, jeden trennen 12 Monate von H4 |
| | |
| | #11 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.10.2008
Beiträge: 34
| Kira, hast du zum Zeitpunkt des Erbes dein Einkommen aufgestockt, oder behauptet die Arge dies nur? Im letzeren Fall stimme ich Frettchen natürlich zu, aber warum sollte die Arge so etwas behaupten, das ist doch sehr leicht nachweisbar. |
| | |
| | #12 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 20
| Zitat:
Hallo Biddy, Danke für den Link. Mein Fortzahlungsantrag wurde abgelehnt, weil ich Einkommen hatte, und in dem Monat, als ich die Erbschaft erhielt, hatte ich auch Einkommen, war also kein Hartz IV Empfänger. Ich werde diese Angelegenheit vors Gericht bringen. Die Arge bringt mich sonst um 7200 Euro. | |
| | |
| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Gute Einstellung! Ich wünsche Dir starke Nerven und einen "menschlichen" SG-Richter! Wird schon!
__________________ LG biddy |
| | |
| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Zweibrücken
Beiträge: 695
| hallo kira, ja geh zum RA. und die restlichen 7200€ kannst du dann auch gleich in sinnvolle ausgaben stecken. z.B. ist ein KFZ bis 7500€ ebenfalls geschützt. oder in neue energiesparende haushaltsgeräte, anständige möbel, zähne.........altersvorsorge (da weiß ich jetzt nicht wie hoch die beträge sind) denen würd ich keinen cent überlassen. liebe grüße von barbara
__________________ ich stehe als sozialbeistand im umkreis von 20 km um zweibrücken zur verfügung,bitte per PN Jeden kann es treffen, jeden trennen 12 Monate von H4 |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Hartz IV: Bundessozialgericht zu Fahrtkosten, Vermögen und Verletztenrente | Martin Behrsing | Anträge | 1 | 06.12.2007 20:23 |
| Hartz IV Urteil: Erbschaft ist Vermögen | wolliohne | Aktuelle Entscheidungen | 0 | 26.09.2007 09:42 |
| Vermögen und Antrag auf hartz 4 | Josef | ALG II | 1 | 30.01.2007 22:22 |
| Vermögen | tuvok | ALG II | 25 | 25.07.2006 22:15 |
| Vermögen und ALG II | alexbn56 | ALG II | 14 | 09.04.2006 12:00 |