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Hartz IV und Vermögen; in Forum: Information; Ich habe eine Erbschaft gemacht von ca. 12000 Euro. In dem Monat als ich das Geld bekommen hatte, war ich kein Hartz IV Empfänger, weil ich Einkommen hatte. Die Arge ...
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Alt 06.11.2008, 16:47   #1
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Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 20
Standard Hartz IV und Vermögen

Ich habe eine Erbschaft gemacht von ca. 12000 Euro. In dem Monat als ich das Geld bekommen hatte, war ich kein Hartz IV Empfänger, weil ich Einkommen hatte. Die Arge will mir nun erzählen, dass das Erbe kein Vermögen ist bei dem ich 150 Euro pro Lebensalter behalten darf, sondern Einkommen und will mir daher den Hartz IV Satz für 12 Monate sperren, bis das gesamte Erbe mit Lebensunterhaltungskosten aufgebraucht ist. Grundlage dafür sei, dass ich im Oktober aufstockend Hartz IV bezogen habe, das mir aufgrund meines Einkommens im Oktober gar nicht zusteht. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt. Ich war beim Gericht und wollte mir einen Beratungsschein für den Rechtsanwalt holen. Habe aber keinen bekommen, weil die Rechtantragsstelle das Erbe als Vermögen sieht und nicht als Einkommen. Jetzt kann ich nicht einmal zum Rechtsanwalt. Kann mir da bitte jemand sagen, ob das Erbe Vermögen ist bei dem ich 150 Euro pro Lebensalter behalten darf oder nicht.
Kira ist offline  
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Alt 06.11.2008, 16:53   #2
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Benutzerbild von Rote Socke
 
Registriert seit: 17.09.2005
Ort: Bochum
Beiträge: 775
Standard AW: Hartz IV und Vermögen

Meine Theorie ist:

Sich für 1 Monat freiwillig ganz aus aus Hartz4 abmelden. Bei der ArGe so zu sagen komplett kündigen. Mit Löschung der Daten.
1 Monat später einen kompletten Neuantrag stellen mit entspr. Schonvermögen.

Keine Ahnung ob denn so was möglich ist. Aber Bin mal gespann was andere hier da zu sagen werden.
__________________
1989 wurde der Sozialismus abgeschafft...nicht mehr und nicht weniger.
Rote Socke ist offline  
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Alt 06.11.2008, 16:57   #3
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Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 20
Standard AW: Hartz IV und Vermögen

Zitat:
Zitat von Rote Socke Beitrag anzeigen
Meine Theorie ist:

Sich für 1 Monat freiwillig ganz aus aus Hartz4 abmelden. Bei der ArGe so zu sagen komplett kündigen. Mit Löschung der Daten.
1 Monat später einen kompletten Neuantrag stellen mit entspr. Schonvermögen.

Keine Ahnung ob denn so was möglich ist. Aber Bin mal gespann was andere hier da zu sagen werden.
Hallo Socke,
es ist ja die Arge , die mich von Hartz IV 12 Monate abmelden will, bis das Erbe ganz verbraucht ist.

Gruß
Kira
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Alt 06.11.2008, 16:58   #4
Hartziger
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Beiträge: n/a
Standard AW: Hartz IV und Vermögen

Schonvermögen, ja. Aber es wird ein Kontenabgleich stattfinden und dann muss erstmal von allem dem was über dem Schonvermögen liegt zum leben aufgebraucht werden (nicht sinnlos verpulfern und damit seine Bedürftigkeit künstlich schneller herbeiführen, gibt Ärger).
 
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Alt 06.11.2008, 17:06   #5
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Beiträge: 20
Standard AW: Hartz IV und Vermögen

Zitat:
Zitat von Hartziger Beitrag anzeigen
Schonvermögen, ja. Aber es wird ein Kontenabgleich stattfinden und dann muss erstmal von allem dem was über dem Schonvermögen liegt zum leben aufgebraucht werden (nicht sinnlos verpulfern und damit seine Bedürftigkeit künstlich schneller herbeiführen, gibt Ärger).

Das, was du als Schonvermögen bezeichnest wären 150 Euro pro Lebensalter. Aber genau das gesteht die Arge mir nicht zu. Sie verlangen von mir, dass ich das gesamte Erbe aufbrauche, weil es Einkommen wäre. Wäre es Vermögen, dann könnte ich 150 Euro pro Lebensalter behalten. Laut Rechtsantragsstelle am Gericht ist es auch Vermögen.
Kira ist offline  
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Alt 06.11.2008, 17:07   #6
Hartziger
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Beiträge: n/a
Standard AW: Hartz IV und Vermögen

Dann musst du für dich selbst entscheiden ob du den Rechtsweg gehst oder nicht.
 
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Alt 06.11.2008, 17:12   #7
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Beiträge: 2.853
Standard AW: Hartz IV und Vermögen

*klick* Hartz IV: Alles zum Thema Erben & ALG II Hartz IV 4 | ALG II | Hilfe & News zu Hartz 4

Es gibt allerdings auch Gerichte, die eine Erbschaft als Vermögen, nicht als Einkommen bewerten, z.B. hier:
Hartz IV Urteil: Erbschaft ist Vermögen Hartz IV 4 | ALG II | Hilfe & News zu Hartz 4

Rote Socke meinte es so, dass Du Dich ein, zwei Monate aus dem Alg-II-Bezug abmeldest, also während Du die Erbschaft erhältst. Bei Neuantrag ist die Erbschaft zu Vermögen geworden, da es VOR Antragstellung auf Alg II verhanden war (Indiz für Vermögen). Ich habe darüber auch schon mal gelesen, weiß aber über die Umsetzung (und evtl. Folgen ...) nichts. Kannst ja mal googlen ...
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LG biddy
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Alt 06.11.2008, 17:23   #8
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Beiträge: 34
Standard AW: Hartz IV und Vermögen

Hast du damals versäumt das Erbe anzugeben? Dann müsstest du die gezahlten Leistungen zurückzahlen und mit einem Bußgeld rechnen.

Sonst wird ein Erbe anscheinen für ein Jahr als Einkommen und dann als Vermögen bewertet. Ich fürchte fast, da ist die Arge im Recht, würde mich aber nochmal beraten lassen ...
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Alt 06.11.2008, 17:44   #9
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Benutzerbild von pinguin
 
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Ort: Südlich Berlin
Beiträge: 337
Standard AW: Hartz IV und Vermögen

Zitat:
Zitat von Kira Beitrag anzeigen
Ich habe eine Erbschaft gemacht von ca. 12000 Euro.
Die Erbschaft ist also bereits ausgezahlt worden?

Zitat:
In dem Monat als ich das Geld bekommen hatte, war ich kein Hartz IV Empfänger, weil ich Einkommen hatte.
Wenn die Erbschaft in einem Monat ausgezahlt, also auf dem Konto gutgeschrieben wurde, in dem Du kein H4 bzw. ALG2 bezogen hast, bzw. überhaupt nicht beim Amt gemeldet warst, dann dürften die dieses auch nicht als Einkommen anrechnen.

So sehe ich das jedenfalls.

ciao
pinguin
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Alt 06.11.2008, 17:44   #10
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Benutzerbild von DieFrettchen
 
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Ort: Zweibrücken
Beiträge: 695
Standard AW: Hartz IV und Vermögen

hallo liebes forum,

kira hatte wärend des zuflusses des erbes KEINE LEISTUNGEN NACH SGBII ! somit wäre das komplette erbe schonvermögen. sie erhielt lt. ihrem posting erst nach dem erbe leistungen der arge.
also wäre das komplette erbe doch nach §§12 abs.4S2 SGBII vermögen. maßstabfür die bewertung des vermögensoder einkommenist der tag,an dem der antrag gestellt wird. also nach meinem verständnis schonvermögen.

zum vermögen: mindestens bis 3100€ höchstens jedoch 150€ je lebensjahr und ein ansparbetrag von 750€.

kira geh ganz schnell zum anwalt mit der sache, der RA kann dann den beratungsschein beantragen, er bekommt ihn garantiert nicht verwehrt!

liebe grüße von barbara
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ich stehe als sozialbeistand im umkreis von 20 km um zweibrücken zur verfügung,bitte per PN

Jeden kann es treffen, jeden trennen 12 Monate von H4
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Alt 06.11.2008, 22:11   #11
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Registriert seit: 28.10.2008
Beiträge: 34
Standard AW: Hartz IV und Vermögen

Kira,

hast du zum Zeitpunkt des Erbes dein Einkommen aufgestockt, oder behauptet die Arge dies nur? Im letzeren Fall stimme ich Frettchen natürlich zu, aber warum sollte die Arge so etwas behaupten, das ist doch sehr leicht nachweisbar.
en Jordi ist offline  
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Alt 06.11.2008, 22:17   #12
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Beiträge: 20
Standard AW: Hartz IV und Vermögen

Zitat:
Zitat von biddy Beitrag anzeigen
*klick* Hartz IV: Alles zum Thema Erben & ALG II Hartz IV 4 | ALG II | Hilfe & News zu Hartz 4

Es gibt allerdings auch Gerichte, die eine Erbschaft als Vermögen, nicht als Einkommen bewerten, z.B. hier:
Hartz IV Urteil: Erbschaft ist Vermögen Hartz IV 4 | ALG II | Hilfe & News zu Hartz 4

Rote Socke meinte es so, dass Du Dich ein, zwei Monate aus dem Alg-II-Bezug abmeldest, also während Du die Erbschaft erhältst. Bei Neuantrag ist die Erbschaft zu Vermögen geworden, da es VOR Antragstellung auf Alg II verhanden war (Indiz für Vermögen). Ich habe darüber auch schon mal gelesen, weiß aber über die Umsetzung (und evtl. Folgen ...) nichts. Kannst ja mal googlen ...

Hallo Biddy,

Danke für den Link. Mein Fortzahlungsantrag wurde abgelehnt, weil ich Einkommen hatte, und in dem Monat, als ich die Erbschaft erhielt, hatte ich auch Einkommen, war also kein Hartz IV Empfänger. Ich werde diese Angelegenheit vors Gericht bringen. Die Arge bringt mich sonst um 7200 Euro.
Kira ist offline  
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Alt 06.11.2008, 22:19   #13
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Standard AW: Hartz IV und Vermögen

Gute Einstellung! Ich wünsche Dir starke Nerven und einen "menschlichen" SG-Richter! Wird schon!
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LG biddy
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Alt 07.11.2008, 07:06   #14
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Ort: Zweibrücken
Beiträge: 695
Standard AW: Hartz IV und Vermögen

hallo kira,

ja geh zum RA.

und die restlichen 7200€ kannst du dann auch gleich in sinnvolle ausgaben stecken. z.B. ist ein KFZ bis 7500€ ebenfalls geschützt. oder in neue energiesparende haushaltsgeräte, anständige möbel, zähne.........altersvorsorge (da weiß ich jetzt nicht wie hoch die beträge sind)
denen würd ich keinen cent überlassen.

liebe grüße von barbara
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