| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: 100, anrechenbar, euro, hinzuverdienst |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.09.2008
Beiträge: 8
| Hallo ??? Was ist das für ein sch... Harz IV Gesetz? Wir sind eine Berdarfsgemeinschaft aus 5 Personen. Unsere grosse Tochter (13) möchte Zeitschriften austragen, um sich ihr Taschengeld zu verdienen. Dafür würde sie so zwischen 35 und 40 Euro verdienen. Ich hab aber mal vorsichtshalber bei der ARGE nachgefragt. DA wurde mir gesagt, dass ihr der zuverdienst zu 100% angerechnet wird und uns vom ALG2 abgezogen wird. Währe sie schon 15, dann könnte sie bis zu 100 Euro hinzuverdienen. Das seien jetzt die neuen Vorschriften. Da will ein Kind verantwortung übernehmen und arbeiten, wird aber im gegenzug dafür bestraft anstatt belohnt. Kein Wunder wenn unsere jugend nicht mehr arbeiten will. Würde mich sehr intseressieren, ob jmand von den neuen Vorschriften oder Gesetzen weis und wo sie nachzulesen sind. Stimmt das überhaupt? Weis jemand bescheid? danke schon mal Peter |
| | |
| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.08.2008
Beiträge: 120
| Zitat:
Also soweit mir mitgeteilt wurde,kann man Kinder erst ab 15 aus der BG herausnehmen lassen....vielleicht ist da eine Begründung zu finden........ was ich von den Gesetzen halte,muss ich denk ich nicht extra erwähnen(gibts hier keinen Kotzsmile???)
__________________ "Die größte Leistung besteht darin, den Widerstand des Feindes ohne einen Kampf zu brechen." -Sunzi- Die Kunst des Krieges | |
| | |
| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.08.2008 Ort: Fulda
Beiträge: 177
| Zitat:
Dann lass dir doch diese "neuen" Vorschriften vorzeigen ! Wer in der Familie etwas hinzuverdienst, muss auch wie alle anderen Freibeträge erhalten, wenn sein Verdienst gleichzeitig dazu herangezogen wird, den Familienbedarf abzudecken. Überhaupt : Kinder, die ihre Eltern durchfüttern sollen... sind wir im England von 1839 ? | |
| | |
| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
| Zitat:
Beispiel: Mutter ALG II, volljähriger Sohn Azubi mit Kindergeld (bekommt er, weil bedürftig ist - unter 7680 €) Jobcenter rechnet der Mutter das KG als Einkommen an - also 124 Euro RS weniger | |
| | |
| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Wolfsburg /Königslutter
Beiträge: 1.682
| Zitat:
| |
| | |
| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.08.2008 Ort: Fulda
Beiträge: 177
| Zitat:
Bitte erst lesen, was ich tatsächlich geschrieben habe.... | |
| | |
| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Wolfsburg /Königslutter
Beiträge: 1.682
| Zitat:
ich hab es ja erst etwas später gemerkt wie es gemeint war sorry. | |
| | |
| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
| Zitat:
Es gibt diese Bestimmung mit 15. Neulich schrieb eine Mutter, ich glaube bei Tacheles, dass ihr 13jähriger Sohn ein Stellenangebot bekam, auf das er sich bewerben muss. Auf Rückfrage bei der Arge wurde ihr erklärt, dass das richtig wäre, er kann nach der Schule und Samstags jobben. ABER: bei UPS als Beifahrer. Ich habe dann mal im Jugendschutzgesetz nachgelesen. Das bezieht sich ab 15 Jahre. Aber Kinder ab 13 dürfen leichte Tätigkeiten machen mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten. Höchstens zwei Stunden am Tag und nur bis 18 Uhr. Also darf deine Tochter mit deiner Erlaubnis Zeitung austragen. Daher steht ihr auch der Freibetrag zu. Lass dir die Bestimmungen zeigen. Das sind sicher so interne Anweisungen deiner Arge. Das siehst du ja schon daran, dass bei der einen Arge der 13jährige Arbeiten soll. Dagegen kannst du Widerspruch erheben und dann klagen. | |
| | |
| | #9 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.07.2008 Ort: am Fuße der Schw. Alb
Beiträge: 49
| also wenn sie das partout anrechnen wollen (was sicher nicht rechtens ist, DIE "neue" Vorschrift möchte ich auch sehen), dann ist es "Einkommen" und zwar ihres und das heißt, davon MÜSSEN sie dann auch wieder die 30,- Euro Pauschale für Versicherungen etc. absetzen, wobei dann von den 40,- Euro Hinzuverdienst noch 10,- Euro übrigbleiben würden, die sie anrechnen "dürften" (WENN das alles überhaupt stimmt, was die ARGE-Tr.... so von sich geben). So bald die etwas "riechen" was nach Einkommen aussieht, sind die ruckzuck beim Kürzen - aber seltsamerweise bei Mehrbedarfen, Zuschlägen etc. - auf dem Ohr sind sie taub. Ich würde denen auch Beine machen und mir a) die Vorschrift zeigen lassen, b) auf den "Freibetrag" hinweisen und c) auf jeden Fall dann Widerspruch einlegen. Die SB's backen sich anscheinend ihre "Vorschriften" wie sie es gern hätten. |
| | |
| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
| Zitat:
die Versicherungspauschale gibt es nur bei sonstigem Einkommen | |
| | |
| | #11 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.07.2008 Ort: am Fuße der Schw. Alb
Beiträge: 49
| |
| | |
| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
| Einkommen ist Einkommen aus Arbeit, also Arbeitslohn. Entweder sozialversicherungspflichtig oder Minijob. Dafür gibts die 100 Euro + 20 % sonstiges Einkommen sind Steuererstattungen, Kindergeld, Miete, also Einkommen, wofür man nicht arbeitet |
| | |
| | #13 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Zitat:
Wird also nicht angerechnet. Ab 15 gibt's dann die übliche Berechnung mit Grundfreibetrag und prozentualen Werten. PS: Nur zur Klarstellung ;) wie es das SGB II kennt: Zitat:
__________________ LG biddy Geändert von biddy (06.11.2008 um 18:05 Uhr). | ||
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| 58-Regelung und Hinzuverdienst | na | Ü 50 | 30 | 04.07.2007 18:10 |
| Anrechnung von Hinzuverdienst | ganneff | Ein Euro Job / Mini Job | 13 | 20.12.2006 06:31 |
| Hinzuverdienst Ferienjob der Kinder | hwe | Allgemeine Fragen | 7 | 14.07.2006 22:30 |
| Hinzuverdienst bei Alg II | Catweazle | ALG II | 4 | 13.07.2006 21:46 |
| Hinzuverdienst bei Aushilfstätigkeit (unregelmäßiges Einkomm | Nelly | ALG II | 4 | 09.02.2006 22:29 |