Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG II

"Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO; in Forum: Information; Hallo @all, ich war heute in Sachen "Weiterverbreitung Ü- Antrag Elo- Forum" nach Einreichen desselben ebenfalls fleißig, indem ich eine frühere Arbeitskollegin, die ich heute zufällig traf und die mir ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG II

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 27.11.2008, 16:10   #51
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 664
Standard AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

Hallo @all,

ich war heute in Sachen "Weiterverbreitung Ü- Antrag Elo- Forum" nach Einreichen desselben ebenfalls fleißig, indem ich eine frühere Arbeitskollegin, die ich heute zufällig traf und die mir ihr Leid klagte u.a. auch mit dem Arbeitsamt, auf dieses Forum und und den Downloadlink hinwies. Ich bat sie auch darum, den Antrag auch an alle weiteren ehemaligen Arbeitskollegen, die wir beide kennen und die ebenfalls vom Arbeitsamt abhängig sind, ebenfalls weiterzugeben.

meint ladydi12
__________________
Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht. Nichts ist härter als die Wahrheit. (ausgeliehen von der BILDZeitung)
ladydi12 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2008, 16:35   #52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17
Standard AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Was ist zu tun, wenn die sich gar nicht auf die Anträge reagieren?
Sofern du den Nachweis hast, alles abgegeben zu haben (Kopien der Überprüfungsanträge von Martin mitsamt der Eingangsstempel), dürftest du nach meiner Einschätzung auf der sicheren Seite (?) sein.
NureineStammnummer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.11.2008, 14:26   #53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1
Standard AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

Sorry, falls ich es irgendwo überlesen habe.

Wann läuft die Frist ab für den Überprüfungsantrag?

Thx schon mal.
zavebe ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.11.2008, 15:34   #54
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Volker
 
Registriert seit: 04.06.2006
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 605
Standard AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

Zitat:
Zitat von zavebe Beitrag anzeigen
Sorry, falls ich es irgendwo überlesen habe.

Wann läuft die Frist ab für den Überprüfungsantrag?

Thx schon mal.

4 Jahre. (für 2005 ist 31.12.08 Schicht)
3 monate für die Widersprueche.

Volker
__________________
Solange Leute, die so agieren wie wir, weiter-
machen hat niemand das recht zu verzweifeln.
Volker ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.11.2008, 17:36   #55
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
Standard AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
4 Jahre. (für 2005 ist 31.12.08 Schicht)
3 monate für die Widersprueche.

Volker
Widerspruch nur 1 Monat nach Bescheid
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2008, 15:14   #56
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Paolo_Pinkel
 
Registriert seit: 02.07.2008
Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
Standard AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

Hi,

in Bezug auf die anstehende Klage habe ich noch eine Frage. Ich hatte ja bereits von einem anderen Problem berichtet, nämlich, dass es derzeit ungewöhnlich lange mit dem MED bei mir dauert. Mehr dazu hier:

Wie lange darf sich ARGE Zeit lassen mit Bewilligung des MEB

Neue Taktik der ARGE?

Ich hatte dazu auch Antworten erhalten. Ich frage mich nur, ob ich diese noch ausstehende Bewilligung des MED (müsste jetzt der 2 Monat sein wo noch nix passiert ist) irgendwie in die Klage/Widerspruch einflechten sollte/kann?

Gruss

Paolo
__________________
"Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen".

"Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill -

"Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford -

" Vergebe deinen Feinden aber vergiss nie Ihre Namen" - John F. Kennedy -

"Am 11. September 2001 starben 50.000 Menschen, durch Hunger." - Alltag -

"Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung in der Erwerbslosenfrage" - Moi -
Paolo_Pinkel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2008, 16:44   #57
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 664
Standard Weiterer Verfahrensweg abgelehnter Ü- Antrag Elo- Forum

Hallo Gemeinde,

auch bei mir hat das Integrationscenter für Arbeit, Kurt- Schumacher- Straße 392- 396, 45897 Gelsenkirchen auf euren Ü- antrag wegen der regelsatzhöhe reagiert. Ich tippe es mal hier ein, kann dem Forum auf Wunsch das Original gerne per Fax senden. §114 SGG (Aussetzung des Verfahrens, bis Entscheidung Bundesverfassungsgericht) wurde auch nicht beachtet, aber seht selber.

Integrationscenter für Arbeit
Kurt- Schumacher- Straße 392- 396
45897 Gelsenkirchen BG-Nr.:xxxxx

28.11.08
Frau ladydi12

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII):
Antrag auf überprüfung meines Bescheides vom
25.01.05, 20.06.05, 29.08.05, 07.11.05, 08.12.05, 15.12.05,
16.05.06, 04.07.06, 09.08.06, 12.10.06, 06.11.06, 30.05.07,
18.10.07, 04.12.07, 01.04.08, und 23.05.08 gemäß §44
Zehntes Sozialgesetzbuch (SGBX)

Sehr geehrte ladydi12,

mit Schreiben vom 12.11.08 haben Sie die nochmalige Überprüfung meines o.a. Bescheides beantragt.

Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines unrichtigen Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und sowei deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht worden sind, ist der Verwaltungsakt auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen (§44 Abs1 Satz1 SGBX).

Meine Überprüfung hat jedoch ergeben, dass der Bescheid nicht zu beanstanden ist. Da weder das Recht unrichtig angewandt noch von einem falschen Sachverhalt ausgegangen worden ist, muß es bei meiner Entscheidung verbleiben.

Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genanntes Stelle einzulegen.

Hinweis: Für Minderjährige oder nicht geschäftsfähige personen handelt deren gesetzlicher Vertreter. Der Widerspruch kann auch durch ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft im Namen des Betroffenen eingelegt werden, soweit es hierzu bevollmächtigt ist. Der Widerspruch kann auch durch einen sonstigen hierzu bevollmächtigten Dritten eingelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

abcdexyz
Sachbearbeiter

Frage an euch: Wie ist da jetzt der weitere Verfahrensweg? Widerspruch klar, aber wie begründen (etwa eure Vorlage dazu nehmen oder stellt ihr hierzu neues ein)?
Wie gesagt kann ich gerne die Originalschreiben per Fax dem Elo- Forum zukommen lassen, wenn gewünscht.

fragt ladydi12
__________________
Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht. Nichts ist härter als die Wahrheit. (ausgeliehen von der BILDZeitung)

Geändert von ladydi12 (02.12.2008 um 17:06 Uhr).
ladydi12 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2008, 17:04   #58
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
Standard AW: Weiterer Verfahrensweg abgelehnter Ü- Antrag Elo- Forum

gut, dann Widerspruch einlegen.
Zitat:
Zitat von ladydi12 Beitrag anzeigen
Hallo Gemeinde,

auch bei mir hat das Integrationscenter für Arbeit, Kurt- Schumacher- Straße 392- 396, 45897 Gelsenkirchen auf euren Ü- antrag wegen der regelsatzhöhe reagiert. Ich tippe es mal hier ein, kann dem Forum auf Wunsch das Original gerne per Fax senden. §114 SGG (Aussetzung des Verfahrens, bis Entscheidung Bundesverfassungsgericht) wurde auch nicht beachtet, aber seht selber.

Integrationscenter für Arbeit
Kurt- Schumacher- Straße 392- 396
45897 Gelsenkirchen BG-Nr.:xxxxx

28.11.08
Frau ladydi12

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII):
Antrag auf überprüfung meines Bescheides vom
25.01.05, 20.06.05, 29.08.05, 07.11.05, 08.12.05, 15.12.05,
16.05.06, 04.07.06, 09.08.06, 12.10.06, 06.11.06, 30.05.07,
18.10.07, 04.12.07, 01.04.08, und 23.05.08 gemäß §44
Zehntes Sozialgesetzbuch (SGBX)

Sehr geehrte ladydi12,

mit Schreiben vom 12.11.08 haben Sie die nochmalige Überprüfung meines o.a. Bescheides beantragt.

Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines unrichtigen Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und sowei deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht worden sind, ist der Verwaltungsakt auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen (§44 Abs1 Satz1 SGBX).

Meine Überprüfung hat jedoch ergeben, dass der Bescheid nicht zu beanstanden ist. Da weder das Recht unrichtig angewandt noch von einem falschen Sachverhalt ausgegangen worden ist, muß es bei meiner Entscheidung verbleiben.

Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genanntes Stelle einzulegen.

Hinweis: Für Minderjährige oder nicht geschäftsfähige personen handelt deren gesetzlicher Vertreter. Der Widerspruch kann auch durch ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft im Namen des Betroffenen eingelegt werden, soweit es hierzu bevollmächtigt ist. Der Widerspruch kann auch durch einen sonstigen hierzu bevollmächtigten Dritten eingelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sachbearbeiter von ladydi12
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2008, 17:12   #59
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 664
Standard AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

Hallo Martin,

werde ich machen. Vorlage von euch dazu nehmen? Abgesehen davon habe ich am 01,12.08 die festellung machen können, daß das Sozialgericht Gelsenkirchen sehr arbeitsamtsfreundlich entscheidet. Hatte dort ja die Verhandlung wegen Höhe der KDU und das ging gründlich in die Binsen. Werde den Gerichtsbescheid, sobald ich ihn habe, hier einmal posten.

meint ladydi12
__________________
Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht. Nichts ist härter als die Wahrheit. (ausgeliehen von der BILDZeitung)
ladydi12 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.12.2008, 15:27   #60
Neuer Benutzer
 
Benutzerbild von Compi
 
Registriert seit: 23.02.2008
Beiträge: 7
Daumen hoch AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

Hallo!

Der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X wurde auch bei mir vom JobCenter Dortmund (habe keine Probleme den Namen der ARGE zu nennen) mit der üblichen Begründung der Rechtmäßigkeit abgelehnt.

Mein Widerspruch hatte dagegen hinsichtlich der Verfahrensaussetzung bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelleistung Erfolg!
__________________
Es grüßt,
Compi
Aussage meiner früheren Dozenten:
Man muss nicht alles wissen, jedoch sollte man wissen wo es steht!

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar!

Für individuelle Rechtsberatung sind die rechtsberatenden Berufe und Institutionen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, RDG seit dem 1. Juli 2008) zuständig.
Compi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.12.2008, 22:41   #61
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 489
Standard AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

Heute hatte ich von der ARGE Wolfenbüttel einen negativen Widerspruchbescheid gegen letzten Änderungsbescheid.

Ich hatte damals wegen Warmwasser Widerspruch eingelegt gehabt, der auch stattgegeben wurde. Gegen den Änderungsbescheid hab ich dann Widerspruch eingelegt, wegen Regelsatzhöhe. Die ARGE ist der AUffassung, das ein Widerspruch gegen ein Änderungsbescheid unzulässig sei, da der Änderungsbescheid die KDU betrift. Ausserdem hätte ich die Widerspruchfrist um vier Tage gegen den Bewilligungsbescheid verstreichen lassen. Da ich wußte das diese Zeit verstrichen war, gegen den Bewilligungsbescheid anzughen per Widerspruch, hatte ich den damals im Überprüfungsantrag mit aufgenommen. Ausserdem versteh ich da nicht:

Zitat:
Wird während des Vorverfahrens der Verwaltungsakt abgeändert, so wird gemäß § 86 SGG auch der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Verfahrens
Zitat:
Wird ein Verwaltungsakt Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens, so ist eine selbstständige Klage gegen diesen Verwaltungsakt unzulässig (Urteil vom BSG vom 14.08.88 - 7 RAr 100 - 79)


Martin, könntest Du Dir mal den Widerspruchbescheid mal ansehen?

Gruß

Blinky

Geändert von blinky (06.12.2008 um 22:52 Uhr).
blinky ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2008, 08:52   #62
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
Standard AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

Dann müsste ich den Widerspruchsbescheid mal sehen
Zitat:
Zitat von blinky Beitrag anzeigen
Heute hatte ich von der ARGE Wolfenbüttel einen negativen Widerspruchbescheid gegen letzten Änderungsbescheid.

Ich hatte damals wegen Warmwasser Widerspruch eingelegt gehabt, der auch stattgegeben wurde. Gegen den Änderungsbescheid hab ich dann Widerspruch eingelegt, wegen Regelsatzhöhe. Die ARGE ist der AUffassung, das ein Widerspruch gegen ein Änderungsbescheid unzulässig sei, da der Änderungsbescheid die KDU betrift. Ausserdem hätte ich die Widerspruchfrist um vier Tage gegen den Bewilligungsbescheid verstreichen lassen. Da ich wußte das diese Zeit verstrichen war, gegen den Bewilligungsbescheid anzughen per Widerspruch, hatte ich den damals im Überprüfungsantrag mit aufgenommen. Ausserdem versteh ich da nicht:







Martin, könntest Du Dir mal den Widerspruchbescheid mal ansehen?

Gruß

Blinky
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2008, 12:54   #63
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 489
Standard AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

Hier der Widerspruchbescheid.

Gruß

Blinky
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Widerspruchbescheid.pdf (2,41 MB, 34x aufgerufen)
blinky ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2008, 17:22   #64
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2006
Ort: Wetzlar
Beiträge: 4
Standard AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

"In Ihrem Fall ist weder eine Rechtsänderung noch eine Sachverhaltsänderung eingetreten. Die angefochtenen Bescheide sind bereits bestandskräftig.
Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung käme, dass die Höhe der RL verfassungswidrig ist, hätte dies nur Wirkung für die Zeit ab der Entscheidung des Gerichts."

Ich frage mich ob Sie es überhaupt inhaltlich mein (bzw. Martin`s) Überprüfung gelesen oder verstanden haben.


Geändert von Curt The Cat (12.12.2008 um 13:57 Uhr).
Steuerzahler ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2008, 13:18   #65
Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von akinao
 
Registriert seit: 30.08.2008
Ort: Breite 39°48'11.04"N, Länge 116° 1'51.07"W
Beiträge: 42
Standard AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

Hallo,
ich habe am 22.11.2008 Widerspruch gegen den Änderungsbescheid und um Aussetzung des Verfahrens gemäß § 114 SGG eingelegt und am 23.11.2008 Antrag gem. § 44 SGB X gegen alle meine bisherigen Bescheide gestellt.
Erhalten habe ich am 04.12.2008 lediglich eine Bestätigung über den Eingang meines Antrages nach § 44 SGB X, mit der Mitteilung ich bekomme nachdem entschieden werden könne, gesondert Bescheid.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf eingangsbestaetigung_ueberpruefungsantrag.pdf (707,1 KB, 14x aufgerufen)
__________________
Gruß aus Bayern
akinao ist offline