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| Tags: argeerfahrung, bezueglich, elo, quotsammelthreadquot |
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| | #51 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.07.2006 Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 664
| Hallo @all, ich war heute in Sachen "Weiterverbreitung Ü- Antrag Elo- Forum" nach Einreichen desselben ebenfalls fleißig, indem ich eine frühere Arbeitskollegin, die ich heute zufällig traf und die mir ihr Leid klagte u.a. auch mit dem Arbeitsamt, auf dieses Forum und und den Downloadlink hinwies. Ich bat sie auch darum, den Antrag auch an alle weiteren ehemaligen Arbeitskollegen, die wir beide kennen und die ebenfalls vom Arbeitsamt abhängig sind, ebenfalls weiterzugeben. meint ladydi12
__________________ Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht. Nichts ist härter als die Wahrheit. (ausgeliehen von der BILDZeitung) |
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| | #52 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17
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| | #53 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1
| Sorry, falls ich es irgendwo überlesen habe. Wann läuft die Frist ab für den Überprüfungsantrag? Thx schon mal. |
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| | #54 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.06.2006 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 605
| Zitat:
4 Jahre. (für 2005 ist 31.12.08 Schicht) 3 monate für die Widersprueche. Volker
__________________ Solange Leute, die so agieren wie wir, weiter- machen hat niemand das recht zu verzweifeln. | |
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| | #55 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
| Widerspruch nur 1 Monat nach Bescheid
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #56 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
| Hi, in Bezug auf die anstehende Klage habe ich noch eine Frage. Ich hatte ja bereits von einem anderen Problem berichtet, nämlich, dass es derzeit ungewöhnlich lange mit dem MED bei mir dauert. Mehr dazu hier: Wie lange darf sich ARGE Zeit lassen mit Bewilligung des MEB Neue Taktik der ARGE? Ich hatte dazu auch Antworten erhalten. Ich frage mich nur, ob ich diese noch ausstehende Bewilligung des MED (müsste jetzt der 2 Monat sein wo noch nix passiert ist) irgendwie in die Klage/Widerspruch einflechten sollte/kann? Gruss Paolo
__________________ "Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen". "Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill - "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford - " Vergebe deinen Feinden aber vergiss nie Ihre Namen" - John F. Kennedy - "Am 11. September 2001 starben 50.000 Menschen, durch Hunger." - Alltag - "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung in der Erwerbslosenfrage" - Moi - |
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| | #57 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.07.2006 Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 664
| Hallo Gemeinde, auch bei mir hat das Integrationscenter für Arbeit, Kurt- Schumacher- Straße 392- 396, 45897 Gelsenkirchen auf euren Ü- antrag wegen der regelsatzhöhe reagiert. Ich tippe es mal hier ein, kann dem Forum auf Wunsch das Original gerne per Fax senden. §114 SGG (Aussetzung des Verfahrens, bis Entscheidung Bundesverfassungsgericht) wurde auch nicht beachtet, aber seht selber. Integrationscenter für Arbeit Kurt- Schumacher- Straße 392- 396 45897 Gelsenkirchen BG-Nr.:xxxxx 28.11.08 Frau ladydi12 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII): Antrag auf überprüfung meines Bescheides vom 25.01.05, 20.06.05, 29.08.05, 07.11.05, 08.12.05, 15.12.05, 16.05.06, 04.07.06, 09.08.06, 12.10.06, 06.11.06, 30.05.07, 18.10.07, 04.12.07, 01.04.08, und 23.05.08 gemäß §44 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGBX) Sehr geehrte ladydi12, mit Schreiben vom 12.11.08 haben Sie die nochmalige Überprüfung meines o.a. Bescheides beantragt. Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines unrichtigen Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und sowei deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht worden sind, ist der Verwaltungsakt auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen (§44 Abs1 Satz1 SGBX). Meine Überprüfung hat jedoch ergeben, dass der Bescheid nicht zu beanstanden ist. Da weder das Recht unrichtig angewandt noch von einem falschen Sachverhalt ausgegangen worden ist, muß es bei meiner Entscheidung verbleiben. Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genanntes Stelle einzulegen. Hinweis: Für Minderjährige oder nicht geschäftsfähige personen handelt deren gesetzlicher Vertreter. Der Widerspruch kann auch durch ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft im Namen des Betroffenen eingelegt werden, soweit es hierzu bevollmächtigt ist. Der Widerspruch kann auch durch einen sonstigen hierzu bevollmächtigten Dritten eingelegt werden. Mit freundlichen Grüßen abcdexyz Sachbearbeiter Frage an euch: Wie ist da jetzt der weitere Verfahrensweg? Widerspruch klar, aber wie begründen (etwa eure Vorlage dazu nehmen oder stellt ihr hierzu neues ein)? Wie gesagt kann ich gerne die Originalschreiben per Fax dem Elo- Forum zukommen lassen, wenn gewünscht. fragt ladydi12
__________________ Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht. Nichts ist härter als die Wahrheit. (ausgeliehen von der BILDZeitung) Geändert von ladydi12 (02.12.2008 um 17:06 Uhr). |
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| | #58 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
| gut, dann Widerspruch einlegen. Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #59 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.07.2006 Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 664
| Hallo Martin, werde ich machen. Vorlage von euch dazu nehmen? Abgesehen davon habe ich am 01,12.08 die festellung machen können, daß das Sozialgericht Gelsenkirchen sehr arbeitsamtsfreundlich entscheidet. Hatte dort ja die Verhandlung wegen Höhe der KDU und das ging gründlich in die Binsen. Werde den Gerichtsbescheid, sobald ich ihn habe, hier einmal posten. meint ladydi12
__________________ Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht. Nichts ist härter als die Wahrheit. (ausgeliehen von der BILDZeitung) |
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| | #60 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.02.2008
Beiträge: 7
| Hallo! Der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X wurde auch bei mir vom JobCenter Dortmund (habe keine Probleme den Namen der ARGE zu nennen) mit der üblichen Begründung der Rechtmäßigkeit abgelehnt. Mein Widerspruch hatte dagegen hinsichtlich der Verfahrensaussetzung bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelleistung Erfolg!
__________________ Es grüßt, Compi Aussage meiner früheren Dozenten: Man muss nicht alles wissen, jedoch sollte man wissen wo es steht! Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar! Für individuelle Rechtsberatung sind die rechtsberatenden Berufe und Institutionen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, RDG seit dem 1. Juli 2008) zuständig. |
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| | #61 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 489
| Heute hatte ich von der ARGE Wolfenbüttel einen negativen Widerspruchbescheid gegen letzten Änderungsbescheid. Ich hatte damals wegen Warmwasser Widerspruch eingelegt gehabt, der auch stattgegeben wurde. Gegen den Änderungsbescheid hab ich dann Widerspruch eingelegt, wegen Regelsatzhöhe. Die ARGE ist der AUffassung, das ein Widerspruch gegen ein Änderungsbescheid unzulässig sei, da der Änderungsbescheid die KDU betrift. Ausserdem hätte ich die Widerspruchfrist um vier Tage gegen den Bewilligungsbescheid verstreichen lassen. Da ich wußte das diese Zeit verstrichen war, gegen den Bewilligungsbescheid anzughen per Widerspruch, hatte ich den damals im Überprüfungsantrag mit aufgenommen. Ausserdem versteh ich da nicht: Zitat:
Zitat:
Martin, könntest Du Dir mal den Widerspruchbescheid mal ansehen? Gruß Blinky Geändert von blinky (06.12.2008 um 22:52 Uhr). | ||
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| | #62 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
| Dann müsste ich den Widerspruchsbescheid mal sehen Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #63 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 489
| Hier der Widerspruchbescheid. Gruß Blinky |
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| | #64 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 12.07.2006 Ort: Wetzlar
Beiträge: 4
| "In Ihrem Fall ist weder eine Rechtsänderung noch eine Sachverhaltsänderung eingetreten. Die angefochtenen Bescheide sind bereits bestandskräftig. Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung käme, dass die Höhe der RL verfassungswidrig ist, hätte dies nur Wirkung für die Zeit ab der Entscheidung des Gerichts." Ich frage mich ob Sie es überhaupt inhaltlich mein (bzw. Martin`s) Überprüfung gelesen oder verstanden haben. ![]() Geändert von Curt The Cat (12.12.2008 um 13:57 Uhr). |
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| | #65 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2008 Ort: Breite 39°48'11.04"N, Länge 116° 1'51.07"W
Beiträge: 42
| Hallo, ich habe am 22.11.2008 Widerspruch gegen den Änderungsbescheid und um Aussetzung des Verfahrens gemäß § 114 SGG eingelegt und am 23.11.2008 Antrag gem. § 44 SGB X gegen alle meine bisherigen Bescheide gestellt. Erhalten habe ich am 04.12.2008 lediglich eine Bestätigung über den Eingang meines Antrages nach § 44 SGB X, mit der Mitteilung ich bekomme nachdem entschieden werden könne, gesondert Bescheid.
__________________ Gruß aus Bayern |
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