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| Tags: argeerfahrung, bezueglich, elo, quotsammelthreadquot |
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| | #26 |
| Forumnutzer Registriert seit: 23.04.2008 Ort: Dortmund
Beiträge: 636
| So, der Ü-Antrag jeweils für meine Tochter und mich ist soeben per Einschreiben per Rückschein raus. Reaktion der Arge darauf stelle ich dann hier ein. LG Ahasveru |
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| | #27 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.02.2006
Beiträge: 55
| Hallo, mein Überprüfungsantrag ist fertig und wird Dienstag abgegeben. Montag hab ich noch einen Termin bei der Gewerkschaft und lasse meine 3 Widersprüche und einen anderen Überprüfungsantrag durchschauen damit ja nichts verkehrt läuft. LG Cosima |
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| | #28 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 43
| Auch abgegeben und andere "aufgehetzt". Bei meinem kurzen Besuch gestern bei der Arge (Optionskommune), wollte mich der Chef "unter vier Augen sprechen". Dankend und lächelnd abgelehnt - mußte mich mit anderen unterhalten, war wichtiger |
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| | #29 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 16.08.2008 Ort: nördliches OWL
Beiträge: 8
| JFTR: Hab den Ü-Antrag heute auch abgegeben. Dazu ca. 100 Infoflyer verteilt und eine Aufklärungsveranstaltung vor 21 sehr interessierten Hartz-IV Beziehern gehalten. Weitere Aktionen folgen. Melde mich wieder wenn das Amt reagiert. Gruß Straycat |
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| | #30 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.147
| sehr gut, und weiter so denn das Jahr geht zu Ende. deine Info Flyer würden uns interessieren.
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #31 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
| Hi, ich kann bereits erste Ergebnisse vorweisen. Meine ARGE hat - ganz unüblich - recht fix reagiert mit einen negativen Widerspruchsbescheid. Die Begründung ist ein wenig wirr und sprengt mein gesetzliches Verständnis, deshlab habe ich den Widerspruchsbescheid (annonymisiert) hier einmal eingescannt und kann bei Interesse gesichtet werden. http://test.datei-upload.eu/file.php...d64f7db613b4ef Eins geht mir nicht in den Kopf. Ich habe Martins Vorlage benutzt. Es handelte sich also um einen Überprüfungsantrag für gewisse rechtskräftige Bescheide und um einen Widerspruch für einen Bescheid der noch in der Widerspruchsfrist lag. Das Schreiben deute ich so, dass man dort nur explizit auf den letzten aktuellen Bescheid eingeht. Was passiert denn mit dem Ü-Antrag der anderen Bescheide? Die werden in diesem Schreiben garnicht erwähnt. Würde mich über sachdienliche Hinweise echt freuen, denn so wie die ARGE argumentiert hätte es garkeinen Sinn jetzt eine Klage anzustreben da das Bundesverfassungsgericht ja noch nicht über die Regelsätze entschieden hat. Gruss Paolo
__________________ "Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen". "Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill - "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford - " Vergebe deinen Feinden aber vergiss nie Ihre Namen" - John F. Kennedy - "Am 11. September 2001 starben 50.000 Menschen, durch Hunger." - Alltag - "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung in der Erwerbslosenfrage" - Moi - |
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| | #32 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
| Dann muss jetzt Klage erhaben werden. Erinnere mich noch mal per PN am Freitag daran, dann werde ich einen Mustertext entsprechend fertig machen. Den Überprüfungsantrag haben die anscheinend nicht bearbeitet. Da würde ich jetzt auch nicht besonders drum betterln. Du hast ja die Eingangsbestätigung. Sollten die das ganze versemmeln, ist es halt denen ihre Schuld und du kannst genau das nachweisen. Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #33 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 489
| Heute kam die Eingangsbestätigung von der Widerspruchstelle, das mein Widerspruch gegen den letzten Anderungsbescheid gerade bearbeitet wird. Blinky |
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| | #34 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
| Ich habe mir Deine Bescheide angeschaut. Gegen die abglehnten Überprüfungsanträge legst Du Widerspruch, wie hier beschrieben ein. Gegen den nicht abgeholfenen Widerspruchsbescheid reichst Du Klage (bitte doppelt) ein und fügst den Wiederpsruchsbescheid und deinen Widerspruch (alles doppelt) bei. Als Begründung kannst du die von uns eingestellte Klage nutzen. Du musst nur den ersten Satz des Antrages verändern die Beklagte zur Zahlung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwei § 20 zu verurteilen: 1. die Beklagte leistet Zahlungen in der Gestalt des Widerspruchs vom……… Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #35 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
| Hallo Martin, möchte dir zunächst einmal für deine schnell Reaktion danken. Ich werde das dann so machen wie brsprochen. Zur Klage habe ich noch einige Fragen. Soweit ist weiss benötige ich keinen Anwalt. Sofern es zu einem Verhandlungstermin kommt wird sicherlich noch viel Wasser den Rhein runter fliessen. Aber falls es dazu kommt. Auf was muss ich achten bei solch einer Verhandlung? Wäre das erste mal für mich. Ist es unter Umständen Ratsam sich dann doch einen Anwalt zu nehmen? RS-Versicherung ist vorhanden. Damit habe ich allerdings noch Probleme: Zitat:
Gruss Paolo
__________________ "Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen". "Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill - "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford - " Vergebe deinen Feinden aber vergiss nie Ihre Namen" - John F. Kennedy - "Am 11. September 2001 starben 50.000 Menschen, durch Hunger." - Alltag - "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung in der Erwerbslosenfrage" - Moi - | |
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| | #36 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
| Du willst doch höhere Zahlungen. Deshalb in der Gestalt des Widerspruchs gleichzeitig mit der Bitte um Ruhestellung bis das Bundesverfassungsgericht daüber etwas gesagt hat. Einen Anwalt kannst du jederzeit dazu nehmen. Bei Rechtsschutz ist es um so besser. Jetzt benötigst Du erstmal keinen Anwalt. Zitat:
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| | #37 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.09.2007
Beiträge: 93
| So habe heute auch Bescheidt bekommen das der Überprüfungsantrag für mich bzw meiner Frau in der Überprüfung ist. Also abwarten und mal schauen ob es so wird wie bei Paolo(Tippe ich aber drauf das es so wird) |
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| | #38 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2008
Beiträge: 33
| Hallo, auch ich/wir haben einen Überprüfungsantrag gestellt. Am 10.11. geschrieben und persönlich am Dienstag 11.11.08 abends um ca.18 Uhr mit Zeugen in den Briefkasten des JC eingeworfen. Am Freitag bekam ich folgendes Schreiben: Widerspruchsverfahren Sehr geehrte Frau xx, Ihren Widerspruch vom 10.11. habe ich am 11.11.08 erhalten. Er wird unter angegebenen Zeichen bearbeitet. Ich werde Ihr Anliegen so schnell wie möglich prüfen. Dies kann einige Zeit dauern. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht. MfG Was ich jetzt nicht verstehe ist, dass von einem Überprüfungsantrag nichts geschrieben wird und dass nur ich angeschrieben wurde. Mein Mann für den ebenfalls ein Ü-Antrag gestellt wurde, wird nicht erwähnt. Und wie kann SB der Widerspruchsstelle (die in einem ganz anderen Gebäude in anderem Stadtteil ist) das Schreiben schon am 11.11. erhalten haben, wenn ich es erst um 18 h abends einwarf, in dem Gebäude brannte nirgends mehr Licht. Haben die die Zeitmachine? Das nenn ich mal eine prompte Bearbeitung!!!
__________________ If You Want Blood (You've Got It) |
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| | #39 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.09.2007
Beiträge: 93
| Die Sache mit deinem Mann ist bei uns ähnlich gewesen am Freitag hatte meine Frau den Bescheid und heute ich vielleicht kommt der für deinen Mann Morgen |
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| | #40 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2008 Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
| Hi, das selbe Problem hatte ich auch. Du hast durch ein Schreiben zwei Steine ins rollen gebracht. Ü-Antrag und Widerspruch werden gesondert behandelt. In meinem Fall wurden beide Sachen als "sachlich nicht begründet" abgeschmettert. Stell dich schon mal auf eine Klage ein. Gruss Paolo
__________________ "Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen". "Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill - "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford - " Vergebe deinen Feinden aber vergiss nie Ihre Namen" - John F. Kennedy - "Am 11. September 2001 starben 50.000 Menschen, durch Hunger." - Alltag - "Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung in der Erwerbslosenfrage" - Moi - |
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