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ALG II

"Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO; in Forum: Information; So, der Ü-Antrag jeweils für meine Tochter und mich ist soeben per Einschreiben per Rückschein raus. Reaktion der Arge darauf stelle ich dann hier ein. LG Ahasveru...
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Alt 14.11.2008, 13:19   #26
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Benutzerbild von Ahasveru
 
Registriert seit: 23.04.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 636
Standard AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

So, der Ü-Antrag jeweils für meine Tochter und mich ist soeben per Einschreiben per Rückschein raus.

Reaktion der Arge darauf stelle ich dann hier ein.

LG

Ahasveru
Ahasveru ist offline  
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Alt 14.11.2008, 14:17   #27
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Beiträge: 55
Standard AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

Hallo,

mein Überprüfungsantrag ist fertig und wird Dienstag abgegeben.

Montag hab ich noch einen Termin bei der Gewerkschaft und lasse meine 3 Widersprüche und einen anderen Überprüfungsantrag durchschauen damit ja nichts verkehrt läuft.

LG Cosima
Cosima ist offline  
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Alt 14.11.2008, 16:37   #28
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Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 43
Standard AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

Auch abgegeben und andere "aufgehetzt".
Bei meinem kurzen Besuch gestern bei der Arge (Optionskommune), wollte mich der Chef "unter vier Augen sprechen".
Dankend und lächelnd abgelehnt - mußte mich mit anderen unterhalten, war wichtiger
med789 ist offline  
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Alt 18.11.2008, 12:16   #29
Neuer Benutzer
 
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Ort: nördliches OWL
Beiträge: 8
Standard AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

JFTR: Hab den Ü-Antrag heute auch abgegeben. Dazu ca. 100 Infoflyer verteilt und eine Aufklärungsveranstaltung vor 21 sehr interessierten Hartz-IV Beziehern gehalten. Weitere Aktionen folgen. Melde mich wieder wenn das Amt reagiert.

Gruß Straycat
Straycat ist offline  
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Alt 18.11.2008, 15:06   #30
Redaktion
 
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Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.147
Daumen hoch AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

sehr gut,
und weiter so denn das Jahr geht zu Ende.

deine Info Flyer würden uns interessieren.
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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Alt 19.11.2008, 11:50   #31
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Benutzerbild von Paolo_Pinkel
 
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Ort: Gulag-IV
Beiträge: 1.040
Standard AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

Hi,

ich kann bereits erste Ergebnisse vorweisen. Meine ARGE hat - ganz unüblich - recht fix reagiert mit einen negativen Widerspruchsbescheid.

Die Begründung ist ein wenig wirr und sprengt mein gesetzliches Verständnis, deshlab habe ich den Widerspruchsbescheid (annonymisiert) hier einmal eingescannt und kann bei Interesse gesichtet werden.

http://test.datei-upload.eu/file.php...d64f7db613b4ef

Eins geht mir nicht in den Kopf. Ich habe Martins Vorlage benutzt. Es handelte sich also um einen Überprüfungsantrag für gewisse rechtskräftige Bescheide und um einen Widerspruch für einen Bescheid der noch in der Widerspruchsfrist lag.

Das Schreiben deute ich so, dass man dort nur explizit auf den letzten aktuellen Bescheid eingeht. Was passiert denn mit dem Ü-Antrag der anderen Bescheide? Die werden in diesem Schreiben garnicht erwähnt.

Würde mich über sachdienliche Hinweise echt freuen, denn so wie die ARGE argumentiert hätte es garkeinen Sinn jetzt eine Klage anzustreben da das Bundesverfassungsgericht ja noch nicht über die Regelsätze entschieden hat.

Gruss

Paolo
__________________
"Versuche stets, aus Mist, Dünger zu machen".

"Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird". - Winston Chruchill -

"Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford -

" Vergebe deinen Feinden aber vergiss nie Ihre Namen" - John F. Kennedy -

"Am 11. September 2001 starben 50.000 Menschen, durch Hunger." - Alltag -

"Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung in der Erwerbslosenfrage" - Moi -
Paolo_Pinkel ist offline  
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Alt 19.11.2008, 12:32   #32
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Beiträge: 11.958
Standard AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

Dann muss jetzt Klage erhaben werden. Erinnere mich noch mal per PN am Freitag daran, dann werde ich einen Mustertext entsprechend fertig machen.
Den Überprüfungsantrag haben die anscheinend nicht bearbeitet. Da würde ich jetzt auch nicht besonders drum betterln. Du hast ja die Eingangsbestätigung. Sollten die das ganze versemmeln, ist es halt denen ihre Schuld und du kannst genau das nachweisen.
Zitat:
Zitat von Paolo_Pinkel Beitrag anzeigen
Hi,

ich kann bereits erste Ergebnisse vorweisen. Meine ARGE hat - ganz unüblich - recht fix reagiert mit einen negativen Widerspruchsbescheid.

Die Begründung ist ein wenig wirr und sprengt mein gesetzliches Verständnis, deshlab habe ich den Widerspruchsbescheid (annonymisiert) hier einmal eingescannt und kann bei Interesse gesichtet werden.

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Das Schreiben deute ich so, dass man dort nur explizit auf den letzten aktuellen Bescheid eingeht. Was passiert denn mit dem Ü-Antrag der anderen Bescheide? Die werden in diesem Schreiben garnicht erwähnt.

Würde mich über sachdienliche Hinweise echt freuen, denn so wie die ARGE argumentiert hätte es garkeinen Sinn jetzt eine Klage anzustreben da das Bundesverfassungsgericht ja noch nicht über die Regelsätze entschieden hat.

Gruss

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Martin

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entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist offline  
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Alt 19.11.2008, 13:01   #33
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Beiträge: 489
Standard AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

Heute kam die Eingangsbestätigung von der Widerspruchstelle, das mein Widerspruch gegen den letzten Anderungsbescheid gerade bearbeitet wird.

Blinky
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Alt 23.11.2008, 13:52   #34
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Beiträge: 11.958
Standard AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

Ich habe mir Deine Bescheide angeschaut. Gegen die abglehnten Überprüfungsanträge legst Du Widerspruch, wie hier beschrieben ein.
Gegen den nicht abgeholfenen Widerspruchsbescheid reichst Du Klage (bitte doppelt) ein und fügst den Wiederpsruchsbescheid und deinen Widerspruch (alles doppelt) bei.
Als Begründung kannst du die von uns eingestellte Klage nutzen. Du musst nur den ersten Satz des Antrages verändern

die Beklagte zur Zahlung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwei § 20 zu verurteilen:
1. die Beklagte leistet Zahlungen in der Gestalt des Widerspruchs vom………
Zitat:
Zitat von Paolo_Pinkel Beitrag anzeigen
Hi,

ich kann bereits erste Ergebnisse vorweisen. Meine ARGE hat - ganz unüblich - recht fix reagiert mit einen negativen Widerspruchsbescheid.

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Das Schreiben deute ich so, dass man dort nur explizit auf den letzten aktuellen Bescheid eingeht. Was passiert denn mit dem Ü-Antrag der anderen Bescheide? Die werden in diesem Schreiben garnicht erwähnt.

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Alt 23.11.2008, 16:58   #35
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Hallo Martin,

möchte dir zunächst einmal für deine schnell Reaktion danken. Ich werde das dann so machen wie brsprochen.

Zur Klage habe ich noch einige Fragen. Soweit ist weiss benötige ich keinen Anwalt. Sofern es zu einem Verhandlungstermin kommt wird sicherlich noch viel Wasser den Rhein runter fliessen.

Aber falls es dazu kommt. Auf was muss ich achten bei solch einer Verhandlung? Wäre das erste mal für mich. Ist es unter Umständen Ratsam sich dann doch einen Anwalt zu nehmen? RS-Versicherung ist vorhanden.

Damit habe ich allerdings noch Probleme:

Zitat:
die Beklagte zur Zahlung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwei § 20 zu verurteilen:
1. die Beklagte leistet Zahlungen in der Gestalt des Widerspruchs vom………
Den Kursiven Teil verstehe ich nicht. Der Beklagte (ARGE) Leistet doch Leistungen nach dem Bewilligungsbescheid. In dem Widerspruch wird ja keine Zahlung bewilligt bzw. erklärt. Verstehe ich das was falsch?

Gruss

Paolo
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Paolo_Pinkel ist offline  
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Alt 23.11.2008, 17:01   #36
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Du willst doch höhere Zahlungen. Deshalb in der Gestalt des Widerspruchs gleichzeitig mit der Bitte um Ruhestellung bis das Bundesverfassungsgericht daüber etwas gesagt hat.

Einen Anwalt kannst du jederzeit dazu nehmen. Bei Rechtsschutz ist es um so besser.
Jetzt benötigst Du erstmal keinen Anwalt.
Zitat:
Zitat von Paolo_Pinkel Beitrag anzeigen
Hallo Martin,

möchte dir zunächst einmal für deine schnell Reaktion danken. Ich werde das dann so machen wie brsprochen.

Zur Klage habe ich noch einige Fragen. Soweit ist weiss benötige ich keinen Anwalt. Sofern es zu einem Verhandlungstermin kommt wird sicherlich noch viel Wasser den Rhein runter fliessen.

Aber falls es dazu kommt. Auf was muss ich achten bei solch einer Verhandlung? Wäre das erste mal für mich. Ist es unter Umständen Ratsam sich dann doch einen Anwalt zu nehmen? RS-Versicherung ist vorhanden.

Damit habe ich allerdings noch Probleme:



Den Kursiven Teil verstehe ich nicht. Der Beklagte (ARGE) Leistet doch Leistungen nach dem Bewilligungsbescheid. In dem Widerspruch wird ja keine Zahlung bewilligt bzw. erklärt. Verstehe ich das was falsch?

Gruss

Paolo
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Alt 24.11.2008, 21:30   #37
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Standard AW: "Sammelthread" Eure Arge-Erfahrung bezüglich des Übeprüfungsantrages von ELO

So habe heute auch Bescheidt bekommen das der Überprüfungsantrag für mich bzw meiner Frau in der Überprüfung ist.

Also abwarten und mal schauen ob es so wird wie bei Paolo(Tippe ich aber drauf das es so wird)
Torsten68 ist offline  
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Alt 24.11.2008, 21:51   #38
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Hallo,
auch ich/wir haben einen Überprüfungsantrag gestellt.
Am 10.11. geschrieben und persönlich am Dienstag 11.11.08 abends um ca.18 Uhr mit Zeugen in den Briefkasten des JC eingeworfen.

Am Freitag bekam ich folgendes Schreiben:

Widerspruchsverfahren

Sehr geehrte Frau xx,
Ihren Widerspruch vom 10.11. habe ich am 11.11.08 erhalten.
Er wird unter angegebenen Zeichen bearbeitet.
Ich werde Ihr Anliegen so schnell wie möglich prüfen.
Dies kann einige Zeit dauern.
Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht.

MfG

Was ich jetzt nicht verstehe ist, dass von einem Überprüfungsantrag nichts geschrieben wird und dass nur ich angeschrieben wurde. Mein Mann für den ebenfalls ein Ü-Antrag gestellt wurde, wird nicht erwähnt.

Und wie kann SB der Widerspruchsstelle (die in einem ganz anderen Gebäude in anderem Stadtteil ist) das Schreiben schon am 11.11. erhalten haben, wenn ich es erst um 18 h abends einwarf, in dem Gebäude brannte nirgends mehr Licht.
Haben die die Zeitmachine?
Das nenn ich mal eine prompte Bearbeitung!!!
__________________
If You Want Blood (You've Got It)
tunga ist offline  
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Alt 24.11.2008, 21:55   #39
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Die Sache mit deinem Mann ist bei uns ähnlich gewesen am Freitag hatte meine Frau den Bescheid und heute ich vielleicht kommt der für deinen Mann Morgen
Torsten68 ist offline  
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Alt 24.11.2008, 21:57   #40
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Hi,

das selbe Problem hatte ich auch. Du hast durch ein Schreiben zwei Steine ins rollen gebracht.

Ü-Antrag und Widerspruch werden gesondert behandelt. In meinem Fall wurden beide Sachen als "sachlich nicht begründet" abgeschmettert.

Stell dich schon mal auf eine Klage ein.

Gruss

Paolo
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