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| Tags: angerechnet, geld, geliehen |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.10.2008
Beiträge: 17
| Hallo, ich mal wieder. Ich musste beim Jobcenter unsere Kontoauszüge von September und Oktober einreichen. Da sieht man auch, dass wir uns 200€ geliehen haben um die Miete überhaupt zahlen zu können. Tja und die will das Amt jetzt mit anrechnen. Das kann doch nicht sein. Meine Freundin, die uns das Geld geliehen hat, kann uns nichts schreiben, da sie im Ausland ist. Und nu??? |
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| | #2 | |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.147
| Zitat:
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. | |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 625
| Zitat:
__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Besser wäre ein schriftlicher Darlehensvertrag zweckbestimmt für die Miete gewesen, dann hätte nichts angerechnet werden können |
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| | #5 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Und wo ist das Problem für die jetzige Lage? Es braucht nur den Vertrag und den kann man nachreichen |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 555
| "Hättest du schwärzen können." Sicherlich nicht! Wenn ich es richtig verstanden habe, handelt ees sich um einen Zahlungseingang! |
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| | #8 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.079
| Erstmal ein formloses Schreiben an die Arge, wo der Sachverhalt geschildert wird. Einfach "abziehen" geht ja wohl gar nicht. Ich denk mal, da müßte ein Änderungsbescheid kommen, gegen den dann Widerspruch eingelegt wird. (Wenn falsch BITTE verbessern) Für die Zukunft: Im Verwendungszweck "rückzahlbares Darlehen" eintragen.
__________________ Grüße aus Bärlin Die Reichen sind so unersättlich, die wollen alles besitzen, sogar die Armut! Don`t dream it - be it ! Der beste Weg, einen schlechten Vorschlag vom Tisch zu fegen, besteht darin, einen Besseren zu machen |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 3.346
| wenns ausschließlich für die Miete war, dann ist es Zweckbestimmt und auch nicht anrechenbar. Wenn das in dem Darlehensvertrag (oder auch bei der Überweisung) so steht, dann könnten sie eigentlich nicht kürzen. Erstmal auf den Bescheid warten, dann kann man sehen, wie es weitergehen soll. |
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