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| Tags: ohne, tochter, umzug, volljaehrige |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.11.2008
Beiträge: 4
| Hallo Zusammen Ich habe ein Problem weiß aber nicht wo ich es hinschreiben soll, deshalb schreibe ich es mal hierein. Mein Problem ist ich möchte umziehe. Erstmal zu mir. Ich bin eine alleinerziehende Mutter von Zwei Kindern eins ist 12 und das zweite 21jahre alt, bekomme für beide Kindergelt und für meine 12järige Tochter unterhalt vom Vater für meine ältere Tochter bekomme ich nix von ihm. Ich Lebe innoment mit meinem Ex-Freund und den Kindern zusammen, der auch für die kosten von uns mit aufkommt ich habe nebenbei ein 400Euro job somit beziehe ich auch kein Geld vom Arbeitsamt. Da aber ein zusammen leben nicht mehr möglich ist habe ich vor umzuziehen und dafür brauche ich die Hilfe vom Arbeitsamt da das Geld nicht ausreicht für ne eigene Wohnung. Ich habe mich schon beim Arbeitsamt vorgestellt für einen Umzug aus der Wohnung da es für ein zusammenleben mit meinem Ex-Partner nicht mehr möglich ist. Das Arbeitsamt hat es bewilligt das ich mir ne Wohnung suchen darf, alles gut und schön. Das Problem ist nur meine ältere Tochter ich möchte ohne sie umziehen da ich keine Nerven und kein Geld mehr habe um sie Mit zufinanzieren da sie sich weigert eine Ausbildungsstelle zusuchen oder sich Arbeit zusuchen um dem Haushalt ein wenig was mitzutragen. Sie geht auch nicht zu Termine vom Arbeitsamt da sie der Meinung ist das Amt zahlt ja eh nix für mich. Nun habe ich angst das durch ihre Nachlässigkeit oder ehr gesagt Faulheit mir die Leistungen gekürzt werden. Nun meine Frage darf ich einfach umziehen ohne sie oder muss ich sie mitnehmen mit Der Gefahr dass mir die Leistungen Gekürzt werden da sie die Termine nicht Wahrnimmt? |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.08.2008 Ort: Fulda
Beiträge: 177
| Zitat:
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.11.2008
Beiträge: 4
| 21Jahre alt ist sie wie oben erwähnt. Wer für sie aufkommt keine Ahnung der Vater will nicht für sie aufkommen und will zur Not auch vor Gericht gehen. Da er es nicht einsieht für ihre Faulheit auch noch zu bezahlen. Sie war heute beim Arbeitsamt um ne eigene Wohnung zubekommen aber die Mitarbeiter meinten das ginge nicht das sie U-25 ist. Als ich aber noch vor 2 Wochen da war und das Problem vortrug meinte Der Mitarbeiter (im Übrigen der Selbe) das es kein Problem geben würde Umzuziehen ohne sie und jetzt auf einmal soll das doch ein Problem sein. Das widerspricht sich doch. |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.08.2008 Ort: Fulda
Beiträge: 177
| Zitat:
Wenn sie U25 ist, wird sie wohl auch keine Wohnung vom Amt gezahlt bekommen. | |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.11.2008
Beiträge: 4
| Ok auf gut Deutsch kann ich nix machen außer zuschauen wie sie mir und ihrer jüngeren Schwester das leben zu Hölle macht weil sie nix aber auch rein garnix unternimmt um sich für eine arbeit zu bemühen geschweige sich beim Arbeitsamt zu melden damit ihr essen und was sonnst noch anfällt bezahlt werden kann. Denn wenn sie sich nicht beim Amt melden tut hat sie auch kein Anspruch auf Hilfe und ich bekomme für sie nix da sie nicht unter18jahre ist. Wo soll ich denn die Mehraufwendung hernehmen? Soll ich mir ein Kredit nehmen? Oder wie ist das? Die einzige Möglichkeit ist ein Richtiger Job damit ich ihre Faulheit mit unterstützen kann denn was ich zu ihr sage ist ihr eh egal weil sie eben ja die Auffassung hat das ich oder irgendeiner ja für sie aufkommen muss. Bloß nicht selber arbeiten. |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.08.2008 Ort: Fulda
Beiträge: 177
| Zitat:
Ein Härtefall, der es dir nicht zumuten kann, mit deiner älteren Tochter, zusammenzuziehen, könnte eventuell beantragt werden. Auch wenn deine Tochter schwierig ist, finde ich es nicht okay, wie du hier über sie redest, und auch wenn ich dich nicht bevormunden will, dünkt es mir, dass es vielleicht nicht schlecht wäre, wenn ihr beiden zusammen zu einer Familienberatung gehen würdet. Da könnte man vielleicht auch klären, was hinter der angeblichen "Faulheit" deiner Tochter steckt, in vielen Fällen ist die auch ein Eindruck der Depression, der Ohnmacht und einer als solche empfundene Perspektivlosigkeit. | |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.11.2008
Beiträge: 4
| Also als Aufstockerin sehe ich sie ganz und gar nicht Familienberatung ist schon ok wenn sie mitkommen würde aber das ist ja nicht der fall. Ich habe sie zumindest mal dazu bewegen können mal zum Arzt zugehen (Neurologen) und der meinte auch das es keinen sinn mehr hat weiter zuhause zuwohnen. Keine Ahnung was sie dem erzählt hat. Ich denke mal auch das es Perspektivlosigkeit ist oder vielleicht auch doch nicht denn sie hatte ja ein job gehabt denn sie nach einem tag wohl bemerkt einfach wieder hingeschmissen hat mit der Begründung habe keine Lust auf Schichtarbeit. Und wenn ich sie frage was für ein job sie machen wollen würde kommt als antwort keine Ahnung. Und um die Möglichkeit zuhaben in mehren Berufsfeldern mal tätig zu sein habe ich ihr vorgeschlagen eine Zeitarbeitsfirma aufzusuchen, aber kommt nur da wird zu wenig bezahlt. Was soll ich denn machen sie zur Arbeit zwingen? Zum Amt Schleifen? Wenn sie einen Termin hat? Und ne BG haben wir nicht da sie keinen Antrag stellt. Und denn muß sie selber stellen mit 18Jahren. Geändert von Raven1908 (05.11.2008 um 13:43 Uhr). |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.237
| Ich schätze die können dich nicht zwingen eine Wohnung zu mieten die auch Platz für deine ältere Tochter hat. Und wenn du mit der jüngeren Tochter eine nette zweizimmerwohnung beziehst in der für die ältere kein Platz ist kannst du auch nicht gezwungen werden sie trotzdem dort aufzunehmen. Ich würde mir einfach eine nur für dich und die jüngere Tochter geeignete Wohnung genehmigen lassen, sie beziehen und fertig. Dir können sie aus diesem Vorgehen keinen Strick drehen. Und sie können dich (bei mangelndem Wohnraum) auch nicht zwingen sie aufzunehmen. Ich glaube sie können dich überhaupt nicht zwingen sie in deiner neuen Wohnung aufzunehmen, du könntest sie rauswerfen und dann müsste ihr das Amt auch die eigene Wohnung zahlen. |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.564
| Wenn Du Deine Tochter nicht mitnehmen willst, dann wird ARGE traurig. ARGE kann Dich nicht zwingen die Tochter mitzunehmen. Das Kind wird dann einen eigene Unterkunft brauchen. Die wird ARGE finanzieren müssen. Dazu gibt es für das Kind einen Erstausstattungszuschuss und danach den vollen Regelsatz. ARGE wird alles versuchen, Andere an den Kosten zu beteiligen. |
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| | #10 |
| Redaktion Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Bremen
Beiträge: 3.494
| Ich denke, es wäre gut, wenn Deine ältere Tochter/Du eine Bescheinigung vom Arzt/Psychologen darüber vorlegen kann(st), dass ein weiteres Zusammenleben nicht zumutbar für alle Beteiligten ist, damit sie eine eigene Wohnung/Erstausstattung bezahlt bekommt! Auch höre ich zwischen den Zeilen heraus, dass Deine ältere Tochter alles abwehrt, weil sie eigentlich gar nicht weiß, was sie weiter machen soll, vor allem will. Da könnte sie bestimmt eine vernünftige Ausbildungs-, Berufsberatung gebrauchen oder erst mal ein Soziales Jahr oder so machen, um Zeit zur Selbstfindung zu gewinnen? Vielleicht kommt sie erst auf ihren Weg, nachdem Ihr getrennt lebt? (Da ich selbst eine 19jährige Tochter habe, kann ich mir eventuell einiges vorstellen.....) Kaleika |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.04.2007 Ort: Nürnberger Land
Beiträge: 481
| Zitat:
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.10.2008
Beiträge: 182
| Zitat:
__________________ Zufall ist der Spitzname für die Vorsehung. Geändert von waterfall (06.11.2008 um 08:56 Uhr). | |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.04.2007 Ort: Nürnberger Land
Beiträge: 481
| Grundsätzlich sind Kinder mit Erreichen der Volljährigkeit selbst für ihren Lebensunterhalt verantwortlich. Jedoch schulden die Eltern ihren Kindern eine Ausbildung. D. h., wenn sich die Kinder über ihren 18. Geburtstag hinaus in Schul- oder Berufsausbildung (und nur dann) befinden, sind Eltern weiterhin unterhaltspflichtig. Eine andere Ausnahme ist, wenn die erwachsenen Kinder einen Ausbildungsplatz suchen. Diese Suche müssen sie aber nachweisen. Wenn erwachsene Kinder aber weder in Schul-, noch Berufsausbildung sind und ihre Pflichten zur Ausbildungsplatzsuche nicht nachkommen, haben sei ihre Unterhaltsberechtigung verwirkt. Bei Raven ist das der Fall. Fazit: Ausziehen mit der jüngeren Tochter, wie hier bereits vorgeschlagen. Ich habe bei uns in der Familie einen ähnlich gelagerten Fall. Mein Neffe (19) glaubt auch, er könne auf Kosten seiner Eltern leben und er habe keine Vepflichtungen. Viel Glück catwoman |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.03.2008 Ort: Silicontown/Eastside
Beiträge: 319
| Hallo Raven1908 Vielleicht hilft Dir das weiter : Kann der Unterhalt verwirkt werden? Das volljährige Kind kann den Unterhaltsanspruch ganz oder teilweise verlieren, wenn es während der Volljährigkeit insbesonders: seine Bedürftigkeit aufgrund sittlichen Verschuldens herbeiführt, (§ 1611 Abs. 1 BGB) die Eltern tätlich angreift, sie grob beleidigt oder schwer bedroht, die Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern schwer vernachlässigt hat. Keine Verwirkungsgründe allein sind die Verweigerung des Kontakts zu den Eltern oder Spannungen. Das volljährige Kind ist verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, kommt es dieser Arbeitspflicht aber nicht nach, so entfällt sein Unterhaltsanspruch ebenfalls. Hier ist der Link : Unterhalt volljähriger Kinder Und hier das BGB Viertes Buch : - Viertes Buch Familienrecht (§§ 1601 - 1615) Gruß Sprotte
__________________ Solange mir kein rechtskräftiger Gerichtsbeschluß vorgelegt wird,in dem klipp und klar steht,ich wurde entmündigt,bestimme ich alleine über mein Leben. |
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