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| Tags: alles, zahlen |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.02.2006
Beiträge: 55
| Hallo an Alle, wie verhält es sich eigentlich wenn das Amt seit Nov.07 nichts aufgerechnet hat ich aber meine Unterlagen alle eingereicht habe,einige bis zu 3x. Selbst beim Bewilligungsbescheid Mai 08 scheint das keiner bemerkt zu haben. Ich habe auch nicht daran gerüttelt da ich zurückzahlen müsste. Bis Nov.07 hatte ich jeden Monat den gleichen Verdienst,ab Dez.07 schwankt es monatlich. Mein Weihnachtsgeld 07,die Mietnebenkostenabrechnung 07 und die damit verbundene Erhöhung der Nebenkosten ab Dez.07,die wechselnden Verdienste,alles nicht berechnet. Wenn man das gegeneinander abwägt müsste ich trotzdem zurückzahlen. Jetzt scheint bei der Arge das Licht angegangen zu sein.Ich bekam bis heute keinen Weiterbewilligungsbescheid, eingereicht am 25.9.,natürlich auch kein Geld auf dem Konto. Am Telefon wurde mir gesagt das die ganz wild am rechnen waren,aber warum der Bescheid nicht raus ist wusste er nicht.Warte nun auf den Rückanruf,sonst bin ich morgen im Amt. Muss ich nun alles zurückzahlen von Nov.07 bis heute? ![]() Mich trifft ja keine Schuld habe alles brav eingereicht,nur das Amt hat geschlafen. LG Cosima |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 2.049
| Warte doch erst mal den Bescheid ab. Aufgerechnet werden darf nur, wenn das Verschulden bei dir liegt. Wenn Du alles immer eingereicht hast, konntest du auf die Richtigkeit der Leistung vertrauen und hast sie sicher verbraucht. So kannst du gegen eine eventuelle Rückforderung Widerspruch einlegen. siehe: SGB X § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner Geändert von vagabund (04.11.2008 um 11:47 Uhr). |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.02.2006
Beiträge: 55
| @ vagabund Danke dir für den Link....das hilft mir weiter, LG Cosima |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.02.2006
Beiträge: 55
| Hallo.... ich habe es ja gewusst,die Arge hat mir heute einen Brief zukommen lassen,die Berechnungen die sie seit Nov.07 nicht berücksichtigt hat trotz mehrmaliger Einreichung der Belege meinerseits und Weiterbewilligungsbescheid im Mai dieses Jahres wird zurück gefordert. Sogar das Datum stimmt wo ich das erste Mal die Nebenkostenabrechnung eingereicht habe,also ist doch alles angekommen,auch meine Einkommensbescheinigungen.Somit haben die sich selbst verraten,die haben es verschlampt und ich soll das bereinigen im Wert von 718,53 €. Die Nebenkostenabrechnung 06/07 wird natürlich nicht übernommen nur die Einkommensbereinigung wird voll angerechnet.Die Bescheide habe ich noch nicht bekommen,angeblich folgen die noch,erst dann kann ich nachrechnen. Abziehen wollen sie mir das mit monatlich 50 € vom Regelsatz,das wären fast 15 Monate - 50 € weniger. Ich werde für alles einen Widerspruch einlegen,nur stellt sich sich hier für mich die Frage ob es nicht besser wäre gleich einen Anwalt einzuschalten? LG Cosima |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.564
| Andersherum Die Nachzahlung der Betriebskosten hat ARGE herauszutun. Einschlägig abgeurteilt. Die Nachforderung aus eigener schneller kompetenter Arbeit, darf ARGE vergessen. § 45 SGB X. Liest sich sehr eindeutig. Zum Widerspruch würde ich beim SG die aufschiebende Wirkung des Widerspruches beantragen. Und natürlich die Nachzahlung fordern. |
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