| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: behalten, darf, eigenheim, hartz |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.11.2008
Beiträge: 2
| Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage: Meine Firma wird Insolvenz anmelden und ich werde Arbeitslos, daruf ich mein Eigenheim behalten? Wir sind ein 4Personen Haushalt, meine Frau arbeitet auf 400€ Basis Meine Kinder sind 2 und 5Jahre alt. Ich habe eine Monatliche Belastung von 1000€kalt fürs Haus + ca. 200€ Nebenkosten. Das Haus hat 133m² Wie sieht es im schlimmsten Fall von Hartz 4 mit meinem Haus aus? |
| | |
| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
| Das Haus kannst du behalten. Übernommen werden aber nur die Zinsen und die Betriebskosten. Die tilgungsraten werden nicht übernommen, da SGB II-Leistungen nicht zur Vermögensbildung dienen. Also vorher rechtzeitig mit der Bank sprechen, damit die die Tilgungen für längere Zeit aussetzen. Bevor du Hartz IV bekommst hast Du ja vermutlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und zwar für 12 Monate
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
| | |
| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.11.2008
Beiträge: 2
| Und was ist, wann ich die Tilgung selbst übernehme? Wieviel bleibt mir noch zum Leben? Wie ist das bei Arbeitslosengeld I, bekomme ich da auch noch Unterstützung bei den Betriebskosten? Geändert von tanardz (04.11.2008 um 10:54 Uhr). |
| | |
| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
| Bei ALG I und auch schon während des Beschäftigungsverhältnisses kannst du Wohngeld beantragen. Wenn du welches bekommst, ist das auch positiv für den Zuschlag den du bekommst, wenn du dann in ALG II fällst. Also sofort beantragen, wenn du es noch nicht bekommt, denn dann bekommst du noch für November das Wohngeld Dieses Wohngeld für Eigentümer nennt sich Lastenausgleich und wird genau so beantragt wie Wohngeld. WEnn du dann ALG II bekommst werden nur die Zinsen anerkannt. Ich denke, dass du noch zu Beginn der Abzahlerei bist. Da war es bei mir so, dass die Zinsen hoch waren und die Tilgung niedrig. Die könnte man dann vielleicht vom ALGII schaffen. Kommt darauf an, wieviel von den 1000 Euro auf die Tilgung fallen. Wenn die Zinshöhe dann angemessen ist, muss die Arge diese übernehmen. Sind die Zinsen aber höher wie eine vergleichbare Miete, wird die Arge wohl Schwierigkeiten machen. Ich denke, dass evtl. 900 Euro Zinsen keine angemessene "Kaltmiete" für vier Personen ist. |
| | |
| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Wenn du die Tilgung z. B. aus ALG II (für die Kinder: Sozialgeld) bestreiten willst, wird das vermutlich auf leere Bäuche hinauslaufen. Mario Nette |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Heizkostenrückzahlung - Wie viel darf man behalten | Aktenzeichen | Kosten der Unterkunft | 19 | 28.10.2008 22:44 |
| Geschenke was darf man behalten | schmetterling123 | Allgemeine Fragen | 58 | 12.11.2007 14:16 |
| Ratgeber Hartz IV: Wann darf man Konfirmationsgeschenke behalten | Martin Behrsing | Abwehr von Behördenwillkür | 0 | 12.04.2007 22:56 |
| Was darf ich behalten? Was muss ich machen und was nicht? | gollum | ALG II | 4 | 31.03.2006 02:28 |
| Aushilfsjob - wieviel darf ich behalten? | augenweide2003 | ALG II | 5 | 07.07.2005 18:20 |