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ALG II

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Alt 04.11.2008, 10:36   #1
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Registriert seit: 04.11.2008
Beiträge: 2
Standard Hartz 4, darf ich mein Eigenheim behalten?

Hallo,

ich bin neu hier und habe eine Frage:
Meine Firma wird Insolvenz anmelden und ich werde Arbeitslos,
daruf ich mein Eigenheim behalten?
Wir sind ein 4Personen Haushalt, meine Frau arbeitet auf 400€ Basis
Meine Kinder sind 2 und 5Jahre alt.

Ich habe eine Monatliche Belastung von 1000€kalt fürs Haus
+ ca. 200€ Nebenkosten. Das Haus hat 133m²

Wie sieht es im schlimmsten Fall von Hartz 4 mit meinem Haus aus?
tanardz ist offline  
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Alt 04.11.2008, 10:39   #2
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
Standard AW: Hartz 4, darf ich mein Eigenheim behalten?

Das Haus kannst du behalten. Übernommen werden aber nur die Zinsen und die Betriebskosten. Die tilgungsraten werden nicht übernommen, da SGB II-Leistungen nicht zur Vermögensbildung dienen. Also vorher rechtzeitig mit der Bank sprechen, damit die die Tilgungen für längere Zeit aussetzen.
Bevor du Hartz IV bekommst hast Du ja vermutlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und zwar für 12 Monate
__________________
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Martin

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Martin Behrsing ist offline  
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Alt 04.11.2008, 10:47   #3
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.11.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Hartz 4, darf ich mein Eigenheim behalten?

Und was ist, wann ich die Tilgung selbst übernehme?
Wieviel bleibt mir noch zum Leben?
Wie ist das bei Arbeitslosengeld I, bekomme ich da auch noch Unterstützung bei den Betriebskosten?

Geändert von tanardz (04.11.2008 um 10:54 Uhr).
tanardz ist offline  
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Alt 04.11.2008, 11:50   #4
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.03.2008
Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
Standard AW: Hartz 4, darf ich mein Eigenheim behalten?

Bei ALG I und auch schon während des Beschäftigungsverhältnisses kannst du Wohngeld beantragen. Wenn du welches bekommst, ist das auch positiv für den Zuschlag den du bekommst, wenn du dann in ALG II fällst.

Also sofort beantragen, wenn du es noch nicht bekommt, denn dann bekommst du noch für November das Wohngeld

Dieses Wohngeld für Eigentümer nennt sich Lastenausgleich und wird genau so beantragt wie Wohngeld.

WEnn du dann ALG II bekommst werden nur die Zinsen anerkannt. Ich denke, dass du noch zu Beginn der Abzahlerei bist. Da war es bei mir so, dass die Zinsen hoch waren und die Tilgung niedrig. Die könnte man dann vielleicht vom ALGII schaffen. Kommt darauf an, wieviel von den 1000 Euro auf die Tilgung fallen.

Wenn die Zinshöhe dann angemessen ist, muss die Arge diese übernehmen.

Sind die Zinsen aber höher wie eine vergleichbare Miete, wird die Arge wohl Schwierigkeiten machen. Ich denke, dass evtl. 900 Euro Zinsen keine angemessene "Kaltmiete" für vier Personen ist.
ela1953 ist offline  
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Alt 04.11.2008, 17:57   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
Standard AW: Hartz 4, darf ich mein Eigenheim behalten?

Wenn du die Tilgung z. B. aus ALG II (für die Kinder: Sozialgeld) bestreiten willst, wird das vermutlich auf leere Bäuche hinauslaufen.

Mario Nette
Mario Nette ist offline  
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