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| Tags: falsche, konto, leistung, ueberwiesen, vorschuss |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.10.2008
Beiträge: 17
| Hallo, Nachdem Ich Mich Freitag ja aufgeregt habe das mein Geld nicht auf dem Konto Ist habe Ich soeben den Sachverhalt mit Meiner SB geklärt. Die Leistung wurde ,durch einen Zahlendreher,auf ein Falsches Konto angewiesen. Laut Meiner SB muss Sie jetzt den Geldrücklauf abwarten um die Leistung dann erneut Anweisen zu können Sie Meinte das kann eine Woche dauern oder auch 4,Sie hat darauf keinen Einfluss. Jetzt Meine Frage,besteht da die Möglichkeit auf einen Vorschuss ? Geändert von Martin Behrsing (03.11.2008 um 20:40 Uhr). Grund: Überschrift korrigiert |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Aber sicher und das ruck-zuck, schliesslich ist es nicht Dein Fehler, schriftlich beantragen und auf sofortige Auszahlung bestehen, warum sollst Du ihren Fehler ausbaden |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.10.2008
Beiträge: 34
| Hola, wenn du jetzt dringend Geld brauchst, dann kannst du sofort einen Abschlag bekommen. Bei mir hatte die SB das Geld anfangs an die Bankleitzahl überwiesen ;-). Das wurde aber schnell korrigiert. Vier Wochen darf sowas nicht dauern. |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.10.2008
Beiträge: 17
| Also,Letzter Sachstand. Zuerst mit Meiner Bank telefoniert,die Meinte das der Computer Versucht das Geld eventuell doch noch Zuzuordnen. Ob das Klappt ist eine Andere Frage. Bin Guter "Hoffnung" da ja "Nur" 1 Ziffer anders ist ,Anstatt eine 2 eine 0. Danach nochmals Meine SB an der Strippe. Keine Chance,Sie muss Warten bis die Leistung von der Bank Zurückkommt. Sie darf keine Zahlung/Vorschuss Leisten solange das Geld nicht bei denen Zurück ist. Werde wohl Morgen mit einem Schriftlichen Antrag auf Vorschuss auf der Matte stehen und um einen Bescheid bitten. Wenn der auch Abgelehnt wird,Meint Ihr da geht was im Rahmen einer EA ? |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Aber sicher doch, die SB ist da wohl etwas desinfomiert |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.941
| Ich hatte das Problem mal mit ALG1, habe aber ruckzuck das gesamte, zustehende Geld am Automaten bekommen. Warum sollte das bei ALG2 nicht gehen?
__________________ lg andine |
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| | #7 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.10.2008
Beiträge: 17
| Zitat:
Tja,deshalb ja Meine Frage an Euch. Ich Schätze es Ist Meiner SB zuviel Arbeit eine Barauszahlung zu Veranlassen. Fakt Ist,das Geld ging auf ein Nichtexistierendes Konto und Wird von der Bank zurückgeschickt. Meine SB "kann" erst erneut Auszahlen wenn das Geld Zurück ist,zumindest ist das Ihre Meinung. Jetzt kann das ja 1-2 Wochen Dauern und bis Dahin stehe Ich halt Mit der Miete usw. im Rückstand. Für Mich ist es eher eine Prinzipsache,es ist Nachvollziehbar anhand der Vorliegenden Unterlagen das das Geld Nicht bei Mir ankommt und dennoch will man den Leistungsempfänger erstmal ein paar Wochen im Regen stehen lassen. Am besten war die Aussage,Ich soll Mir bis dahin anderweitig Helfen! Wie ? Soll Ich jetzt in eine Bank mit Strumpf über den Kopf | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 389
| Die ganze Erklärung kommt mir ein bißchen eigenartig vor. Kontonummern sind prüfzifferngesichert, gerade wegen der Möglichkeit solcher zufälligen Verwechslungen. Es kann also im voraus festgestellt werden, ob eine bestimmte eingegebene Kontonummer bei einer bestimmten Bank überhaupt existieren kann. Meist wird das bei Online-Überweisungen schon bei der Eingabe beanstandet. Es müßte also schon eine falsche Kontonummer eingegeben worden sein, bei der das Prüfziffernverfahren auch gestimmt hat. Geändert von gurkenaugust (03.11.2008 um 14:27 Uhr). |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Fehler können immer passieren, ist vollkommen egal wie, auf jeden Fall muss der Verursacher dafür haften und nicht andersherum |
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| | #10 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.10.2008
Beiträge: 17
| Zitat:
Das habe Ich im Internet schon nachgelesen. Ich habe eine Siebenstellige Kontonummer und da wurde an der 2ten Stelle anstatt einer 2 eine Null gesetzt,der Rest Stimmt ,BLZ auch. Wie gesagt,kein Zahlungseingang,Grade Geschaut.Fürchte das Geld ist Zurück oder auf ein tatsächlich Existierendes Konto gegangen aber Leider nicht Meines. | |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| In der Zeit in der Du hier herumdiskutierst hätte ich mir mein Geld schon von der ARGE geholt |
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.10.2008
Beiträge: 17
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW
Beiträge: 848
| Sofort morgen früh das Geld bei der ARGE in Bar oder per Barscheck abholen. Ohne Geld würde ich dort das Haus nicht verlassen. |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.564
| Die Ausrede der ARGE ist unwichtig. Das Geld ist nicht da, damit ist ARGE im Verzug. ARGE wird die Zusatzkosten zu tragen haben. Wenn ich die von ARGE geforderten Belege an eine andere Adresse schicke, gilt das nicht als Erpfüllung der Pflicht. |
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
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| kein geld überwiesen..hilfe?! | aka83 | ALG II | 5 | 02.09.2008 13:13 |
| Antrag a. Vorschuss / Zahlung der KdU / bei Ablehnung Überprüfungsantrag wg Vorschuss | eAlex79 | ALG II | 17 | 22.06.2007 16:27 | <