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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.04.2008
Beiträge: 24
| Ich muß dringenst einen Wiederspruch einlegen wegen angeblicher Überzahlung. Kann ich den so lassen oder kann da noch was geändert werden? Widerspruch hier: Zahlungsaufforderung vom *** , Zeichen des Forderungsmanagements *** Sehr geehrte **** gegen o.g. Zahlungsaufforderung der Regionaldirektion NRW lege ich hiermit Widerspruch ein. Begründung: Die Forderung bezieht sich auf einen Bescheid vom 20.10.08 den ich nicht bekommen habe. Dementsprechend kenne ich auch nicht die Begründung, warum ich die geforderten ***€ zahlen soll. Eine telefonische Rückfrage bei der Regionaldirektion NRW ergab, dass der genannte Betrag schon im Mai bezahlt worden ist, womit die neue Forderung aufzuheben wäre. Ich beantrage daher eine nochmalige Überprüfung des Falles und einen rechtmittelfähigen Bescheid Mit freundlichen Grüßen *edit: Dieses Schreiben soll an die zuständige ARGE gehen. Muß ich für die Regionaldirektion auch ein Wiederspruch schreiben schreiben (weil die mir ja die Aufforderung geschickt haben) oder reicht obriges? |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.147
| warum nicht,ab damit.
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Was Zahlungsaufforderungen der RD angeht, haben wir hier im Forum vor wenigen Tagen darüber berichtet und unterschiedliches Verhalten festgestellt. Wo beim Einen die Zahlung nicht stattfand und der Widerspruch ausreichte, musste der Andere die Zahlung leisten, Widerspruch einlegen und den Betrag zurückfordern. Mario Nette |
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