| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: ibääh, kontoauszuege, monat, verkauf, wegen |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 4
| Hallo, Bin leider seit ca 1,5 Jahren arbeitslos. Habe vorher 500 km von meiner Freundin entfernt gewohnt und von dort aus versucht bei ihr Arbeit zu bekommen. Dies klappte leider nicht. Man wollte mir dort bei der Arge auch in keinster weise helfen. Selbst Erklaerungen doch bitte mein Profil auf die andere Stadt zu aendern wurde abgelehnt. Das ging dann soweit das mir ALG 2 gestrichen wurde. Bin komplett aus dem Bezug geflogen. Bin dann 2 Monate spaeter zu meiner Freundin gezogen und habe in Ihrem Wohnort ALG 2 neu beaantragt. Musste dort logischerweise auch Kontoauszuege der letzten 3 Monate abgeben. Auf denen standen jede Menge ibääh verkaeufe mit ca 700 Euro Umsatz. Ich erklaerte das ich ja von irgendwas leben musste und meine EIGENEN PRIVATEN Sachen verkauft habe. Gebrauchte Kleidung etc. Ebenso musste ich meine Krankenkasse,Auto usw selber bezahlen. Alles ok soweit. Jedoch bekam ich dann letzte Woche einen Bewilligungsbescheid laut dem ich jeweils zum 15 eines Monats meine Kontoauszuege vorlegen muss. Und das jeden Monat. Ist das rechtens ? Ich meine ich habe nichts zu verbergen, aber darf ich nun gar nichts mehr bei privates bei ibääh verkaufen ? Danke fuer eure Hilfe ! |
| | |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.07.2006 Ort: hamburg
Beiträge: 3.004
| Ich hab mich heute selbst zum Thema umfassend informiert. Privatverkäufe bei ibäh sind so rechtlich nicht zulässig. Daher gibt es dort gar keine privaten Anbieter mehr. Der Betrieb von ibäh-Shops ist grundsätzlich gewerblich.
__________________ Jetzt kommt die Panik auf der Titanic! |
| | |
| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008
Beiträge: 878
| der Link geht nicht
__________________ Muci Nur meine Meinung (und Grundgesetz, Art. 20, Abs. 4 - somit strafrechtlich nicht verfolgbar) - Helfe gerne, so ich denn kann! * "Manchmal muss man verstummen, um erhört zu werden " (Stanislaw Jerzy Lec) * "Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr" (Marie Curie) * "Hinter Ansichten stecken Absichten" (Hans Peter Keller) __________________ |
| | |
| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 4
| Du musst ibääh ersetzen im Link sonst geht es nicht. Danke fuer den Link, sehr informativ. Das meiste stimmt wohl was drin steht. Aber ich bin trotzdem kein gewerblicher verkaeufer da ich wirklich nur Sachen aus meinem Privatbesitz verkauft habe. Nichts anderes. Ich habe das nur getan damit ich ueberleben konnte. Mittlerweile besitze ich eh nichts mehr was ich verkaufen koennte/moechte. |
| | |
| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.178
| Tja daß habe ich befürchtete daß es so wiet kommt. Leider hat das Bundessozialgericht entschieden, daß die Vorlage der Kontoauszüge hinzunehmen ist. Ich habe befürchtete, daß der Schikane damit Tür und Tor weit geöffnet wird. Viele Anwälte habe sich schon dahin geäußert, noch bevor das Urteil erging, daß dies schief geht, so schlecht war die Klage vor dem BSG formuliert. Wenn du Widerspruch dagegen einlegst ist zu befürchten, daß sie sich auf das BSG Urteil berufen werden. Sicher ist es rechtens das du deine privaten Sachen bei ibääh verhökerst, juristisch stellt das eine vermögensumwandlung dar. Also ich befürchte dein Widerspruch wird abgelehnt. Dagegen kannste klagen, aber da kann es schon losgehen das dir die PKH mangels Erfolgsaussicht abgelehnt wird. Und selbst wenn nicht, wird sich ein SG auf das BGS berufen. Vom Landesbeauftragten für Datenschutz ist auch keine Hilfe mehr zu erwarten. Es war ein rabenschwarzer Tag als dieses Urteil erging. Aber jeden Monat Kontoauszüge vorlegen ist meines Erachtens Schikane. Aber ob du darüber dagegen ankommst ist mehr als ungewiß. LG Hexe |
| | |
| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 555
| Zitat:
Mit Deinen Umsätzen sprengst Du einfach den Rahmen des üblichen Trödelverkaufs von privaten Gegenständen. Wenn man die üblichen ibääh-Preise für gebrauchte Waren zugrundelegt, hast Du Waren mit einem Neuwert von mehreren Tausend Euro verkauft. Das sieht schon gewerblich aus! | |
| | |
| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 4
| @Hexe45 owei da sehe ich ja schwarz :( @avalon ja das denkt die Arge sicherlich auch. Dennoch waren es einfach nur viele kleine Betraege ( <50 Euro ). Kleidung eben. In dem Bescheid steht: Ueber Ihren Anspruch auf Leistungen kann ich derzeit noch nicht abschliessend entscheiden. Es wurd zwar bewilligt aber mit Hindernissen. EDIT: und dadrunter steht: Fuer sie werden Leistungen fuer die Zeit vom ... bis .... gemaess § Abs 1 Nr 1 a SGB 2i.v.m. § 328 Abs. 1 Satz nr .3 SGB 3. jedoch bereits Vorlaeufig bewilligt: Geändert von aeneon (01.11.2008 um 15:26 Uhr). |
| | |
| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.07.2006 Ort: hamburg
Beiträge: 3.004
| Es gibt leider sehr viele Leute, die sich in der Grauzone zwischen privatem und gewerblichem Verkauf bewegen und nicht wissen, dass sie bereits gewerblich handeln. - Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ich hab´s auch nicht gewusst, da es bei manchen Handelsplattformen auch nicht so klar erkennbar ist. Da gibt es immer noch die Unterscheidung zwischen Privatverkäufer und gewerblichem Verkäufer, wodurch man schon auf eine irreführende Denke gelenkt wird ...
__________________ Jetzt kommt die Panik auf der Titanic! |
| | |
| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Wolfsburg /Königslutter
Beiträge: 1.682
| nun mal ganz langsam du sagt du warst in der zeit aus dem bezug des ALG II geflogen,wenn ich nicht im bezug von ALG II bin was geht es der ARGE an sie kann ja nun nicht das geld für die zukünftige notlage hernehmen, zumal du ja in der zeit von dem geld gelebt hast und kein ALG II bezogen hast. wenn ich vom amt keine leistungen bekomme und in der leistungsfreien zeit geld verdiene wie kann das zu sanktionen führen. also ich würde mal ein anwalt konsultiern ob hier die ARGE dich nicht vera... will. |
| | |
| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Wolfsburg /Königslutter
Beiträge: 1.682
| Zitat:
ja alle ackermänner behalten ihre gewinne zum privaten zweck die verluste werden gewerblich an der öffentlichen hand weitergegeben. wenn ich sehe der klein bürger wird gehängt und die großen werden noch belohnt wo leben wir eigentlich | |
| | |
| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.07.2006 Ort: hamburg
Beiträge: 3.004
| Wir leben in Bananistan. Das System mit den Privatverkäufen funktioniert nur so lange gut, solange alle friedlich nebeneinander handeln. Kommt irgendwann Neid oder Konkurrenzgefühl auf oder es gibt Probleme mit den Kunden wegen Gewährleistung etc., dann ist Schluss mit lustig und der Kampf beginnt. Und da sitzen die Gewerblichen eindeutig auf dem längeren Ast. Hinzu kommt der Umstand, dass für viele Leute das Denunzieren eine Art "Hobby" ist, an dem man sich gerne erfreut.
__________________ Jetzt kommt die Panik auf der Titanic! |
| | |
| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 4
| Code: nun mal ganz langsam du sagt du warst in der zeit aus dem bezug des ALG II geflogen,wenn ich nicht im bezug von ALG II bin was geht es der ARGE an sie kann ja nun nicht das geld für die zukünftige notlage hernehmen, zumal du ja in der zeit von dem geld gelebt hast und kein ALG II bezogen hast Musste 3 Monate Kontoauszuege nachreichen, wo natuerlich die 2 Monate ibääh drin waren. Manche verkaufen wirklich Gewerblich. Ich habe nur private gebrauchte Kleidung verkauft um ueber die Runden zu kommen. |
| | |
| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 555
| Zitat:
Ist doch alles in Ordnung! Die haben die Leistungen vorläufig bewilligt und gucken sich die Einnahmen der nächsten Monate an. Hätte schlimmer laufen können! | |
| | |
| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.07.2006 Ort: hamburg
Beiträge: 3.004
| Hier noch ein Link für alle, die es interessiert. Unterschied gewerblich-freiberuflich: ibääh.at Produktinfos - private Verkäufer, gewerblicher Verkäufer, Freiberufler
__________________ Jetzt kommt die Panik auf der Titanic! |
| | |
| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 3.125
| Zitat:
Und selbst wenn Verkäufe während des Bezugs getätigt werden, sind diese nur dann relevant, wenn es sich um sehr teuere Gegenstände gehandelt hat, die vor Bezug von ALG II hätten verkauft werden müssen. Ansonsten ist es nur eine Vermögensumwandlung, die kein Einkommen darstellt und nicht angerechnet werden darf. Die Sache mit den Kontoauszügen ist so eine Sache. Ja, Kontoauszüge müssen vorgelegt werden, nein, die ARGE kann das nicht beliebig oft fordern. Der Punkt dabei ist, daß es im Urteil des BSG um die Vorlage bei Antragstellung bzw. Stellung von Weiterzahlungsanträgen ging. Hier geht es um Kontoauszüge jeden Monat aus völlig anderen Gründen. Es besteht also durchaus die Möglichkeit zu argumentieren, daß es sich um einen völlig anders gelagerten Einzelfall handelt, so daß das Urteil des BSG hier nicht zum Tragen kommt. In dem Fall durchaus den Datenschutzbeauftragten kontaktieren und evtl. noch einen Anwalt für Sozialrecht.
__________________ Edmund Burke: "Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen." | |
| | |
| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Wolfsburg /Königslutter
Beiträge: 1.682
| Zitat:
also mit miete und dem regelsatz ist sein eingenommenes geld bei äbbbäää noch kein gewerbe und die ARGE hat in dazu noch in der notlage und nach äbäää getrieben ohne ihre pflicht nachzukommen wovon er den nun leben soll, da hat der leistungskürzer sich ja schon strafbar gemacht. auf null kürzen und so tun in der ARGE er wird auch ohne geld leben können ist vorsätzliche schädigung des lebens. | |
| | |