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Widerspruch u. Überprüfungsantrag in einem - geht das?; in Forum: Information; Hallo, hätte gerne gewusst, ob man in einen Widerspruch gegen einen Bescheid, gleich einen Überprüfungsantrag für vergangene Bescheide mit reinnehmen kann? Danke für die Info. Grüße Jochen...
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Alt 31.10.2008, 17:51   #1
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Benutzerbild von genetic1
 
Registriert seit: 01.05.2008
Beiträge: 236
Standard Widerspruch u. Überprüfungsantrag in einem - geht das?

Hallo,

hätte gerne gewusst, ob man in einen Widerspruch gegen einen Bescheid, gleich einen Überprüfungsantrag für vergangene Bescheide mit reinnehmen kann?

Danke für die Info.

Grüße

Jochen
genetic1 ist offline  
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Alt 31.10.2008, 17:55   #2
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.03.2008
Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
Standard AW: Widerspruch u. Überprüfungsantrag in einem - geht das?

Ich hab das wegen meiner Kindergeldsache so gemacht. Auf die Überprüfung (August 07 - Februar 08) wurde nicht eingegangen. Ab März war mein Sohn dann raus aus der BG (auf meinen Wunsch, nicht wegen des Gesetzes). In der Klage habe ich dann geschrieben, das Gericht möchte feststellen, dass ab August 07 und für die Zukunft.........
ela1953 ist offline  
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Alt 01.11.2008, 08:49   #3
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Benutzerbild von Grobi
 
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 355
Standard AW: Widerspruch u. Überprüfungsantrag in einem - geht das?

Ganz problemlos, habe damit Bescheide der letzten 4 jahre zerlegt:

Zitat:
bei Sichtung der mir kürzlich zugestellten Bewilligungsbescheide sind mir Unverständliche Punkte aufgefallen, um deren schriftliche Erklärung ich im Rahmen Ihrer Auskunfts- und Beratungspflicht ersuche. Sollten meine Fragen zu tage fördern das nicht Ich etwas unrichtig verstanden habe, sondern in den Bescheiden effektiv Fehler vorliegen ist dieses Schreiben hier als Widerspruch zu werten und entsprechend zu behandeln: „Ich widerspreche den benannten Bescheiden“.
Wenn sich der Fehler auf vorhergehende Bescheide auswirkt ist dieses Schreiben weiterhin als Überprüfungsantrag für alle vorhergegangenen Bescheide zu werten: „Ich beantrage eine Überprüfung gem. §44 SGB X für alle vorhergegangenen Bescheide“.

Das gefolgt von der Begründung, was einem auf jeden Fall komisch erscheint in einem netten Briefchen und fertig.



Die Formulierung lässt den Arge-Leutz viel Freiheit und "bedroht" Sie nicht direkt, ist aber sicher genug um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.
__________________
«Die Halunken in Berlin müssen weg, die können es nicht»
E. Stoiber, Aschermittwoch 2004 in Passau.
Man sieht also: Auch Politiker begreifen es manchmal doch!
Neulich auf dem Spielplatz: "Söder hier nicht so rum" - Tim, 10 Jahre, zu einem gleichaltrigen, der völligen Unfug erzählte.
Grobi ist offline  
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