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| Tags: begruendung, ohne, zahlungsaufforderung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.04.2008
Beiträge: 24
| Hallo Forengemeinde, ich beziehe seit anfang letztes Jahres ALG2. Seit Okt. habe ich einen Job mit 10 std im Monat und war so nett, direkt der arge bescheid zu sagen das der Vertrag unterschrieben wurde (400 € Job... was beachten? ) . Den ersten lohn bekomm ich erst um den 15.11 rum. Das weiß meine SB auch. Gestern habe ich einen Brief von der Bundesargentur f.Arbeit Regionaldirektion NRW Forderungsmanagement (man, was für eine Bezeichnung) eine Zahlungsaufforderung bekommen in höhe von Forderung: Leistungen z. Sicherung d. Lebensunterhalts SGB2 --> 108,00€ Forderung: Forderung für Unterkunft und Heizung --> 228,00€ Bescheid vom 20.10 bei beiden. gesamtforderung 336 € zahlbar bis zum 6.11.08 Weiter steht in der Forderung nichts. weder Sachbearbeiter, Begründung warum ich das zahlen soll und das interessanteste ist: Ich hab um den 20. 10 keinerlei Bescheid/Brief bekommen. Da ist doch sicher ein wiederspruchsschreiben sinnvoll oder? Wie vormuliere ich den denn? Dürfen die das so einfach einfordern ohne zumindestens einen grund anzugeben? Was soll ich nu tun? Zahlen kann ich den Betrag nicht bis zum 6. zusammen bringen und ich habe nicht vor, dieses zu bezahlen. edit: ich glaub ich hab das falsche forum erwischt. Kann der thread verschoben werdeb bitte?! Geändert von Wanted (31.10.2008 um 15:13 Uhr). |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| Widserpruch einlegen, allerdings würde ich vorher versuchen bei einem persönlichen Gespräch zu klären um was es da geht |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Was ich gemacht habe, als wegen einer Rückforderungssache ein Schreiben der Regionaldirektion NRW kam, war Folgendes: Widerspruch an die ARGE (von der hatte ich nämlich beinahe zeitgleich einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid erhalten) wegen fehlender Nachvollziehbarkeit des Bescheids. So wie bei Dir wurden ebenfalls nur Summen genannt, es war kein Bewilligungsbescheid für besagten Zeitraum. Man konnte nicht selbst überprüfen, ob richtig ge- und angerechnet wurde - da geht nicht. Meine eigene Rechnung kam auf ein ganz anderes Ergebnis. Im Widerspruch forderte ich daher die Zusendung eines Änderungsbescheids. Zeitgleich habe ich sofort die Regionaldirektion angerufen, dass ich Widerspruch gegen die Rückforderung eingelegt habe. Dies löst aufschiebende Wirkung gegen die Rückforderung aus. Ich habe mit der Regionaldirektion mal ausnahmsweise telefonischen Kontakt aufgenommen, weil die Zahlungsfrist sehr kurz war. Meine Ansprechpartnerin sagte, es wäre ok, sie würde sich mit der ARGE in einigen Tagen, da das Schreiben ja noch unterwegs wäre, in Verbindung setzen. Jetzt ruht alles, bis mein Widerspruch bearbeitet worden ist bzw. ich endlich einen nachvollziehbaren Änderungsbescheid in Händen halte, so wie er mir zusteht. Und dann mal sehen ... Der Bescheid vom 20.10., auf den man sich in Deinem Fall bezieht, ist - so schätze ich - der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid der ARGE. Der wird noch an Dich unterwegs sein; ich hoffe, nicht abhanden gekommen. Wenn Du Glück hast, ist ein Änderungsbescheid dabei, so dass Du genau nachvollziehen kannst, was berechnet wurde. Vielleicht ist er ja in den nächsten Tagen bei Dir. Ruf' doch kurz bei der Regionaldirektion an und sage, dass Du noch keinen Bescheid von der ARGE hast, ihn aber täglich erwartest, wenn es zu knapp wird (6.11.).
__________________ LG biddy |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Tja, auch ich hatte mal so eine Zahlungsaufforderung bekommen, allerdings - wenn ich mich recht erinner - während des Laufs eines Widerspruchs in der Sache, der zu dem Zeitpunkt noch nicht entschieden war. Ich habe ebenfalls angerufen - dort teilte man mir mit, ich müsse das sofort zahlen, weil man mit der ARGE nicht in derartig enger Verbindung steht, sondern eben nur die Zahlungsaufforderungen rausschickt ohne den Fall dahinter zu kennen. Ich habe also das Geld zwangsweise überwiesen und dann noch ewig - über ein Jahr - darum gekämpft, um es wieder zu bekommen. Hab es auch bekommen. Mario Nette |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Dann wurde es bei Dir so durchgezogen: Aufschiebende Wirkung bei Widerspruch und Anfechtungsklage bei Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden und bei mir wohl so: HEGA 05/08 - 20 - Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Rückforderungen (GA Nr. 16/2008) - www.arbeitsagentur.de
__________________ LG biddy |
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