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| Tags: alg, jugendamt, kindergarten, mehr, wegen, zahl |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.04.2007 Ort: Landkreis Vechta
Beiträge: 71
| Hallo zusammen, ich wollte es nicht glauben,als wir den Ablehnungsbescheid vom Jugendamt bekamen...:-(((( Sie übernehmen die Kosten für unsere 5 Jahre alte Tochter nicht mehr(kindergarten),weil nach der neuen Gesetzeslage unser Ergänzendes ALGll welches wir beziehen, nun voll angerechnet wird. Für uns bedeute das konkret,das wir genau die Summe nun zu viel bekommen,die wir von der ARGE erhalten. Meine Frau und ich,also wir sind beide Schwerbehindert,und arbeiten halbtags. Sie als Verpackerin in einer Brotfabrik,ich geteilt(morgens und zum teil auch dann nachmittags) als Busfahrer. Unsere Tochter geht morgens zur Kindergarten. Den Beitrag von 84 Euro können wir nicht zusätzlich aufbringen. Heißt nun,ich muss meinen Job aufgeben,um auf unsre Kleine auf zu passen,und Mama muss Ganztags arbeiten (sie verdient dort besser als ich) Fraglich ist aber,wie lange sie das durchhält. Ich werde schlimmstenfalls nicht wieder als Busfahrer arbeiten können,weil ich 2010 meinen Busschein verlängern müsste.Bis dahin bin ich aber nicht in der Lage,die seit neuem erforderlichen 35 Auffrischungsstunden zu machen,weil ich sie gar nicht bezahlen könnte. Hilfe.......:-(((((((((Was soll man da bloß machen??????????? Und ich denke mal,das es da bestimmt nicht nur meine Familie Trift :-(((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((( (((((((((((((((((((((( Betrift es euch auch?????? Lieben Gruß Robo03
__________________ Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und natürlich keinesfalls eine Rechtsberatung. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.941
| Wieviel Geld habt ihr denn insgesamt im Monat. Gehalt, ALG2, Kindergeld usw? Was zahlt ihr Miete? Wieviel ALG2 bekommt ihr?
__________________ lg andine |
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| | #3 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.147
| unbedingt weiter Publik machen bei örtl.Presse,Parteien,Wohlfahrtsverbänden etc.pp. und nicht vergessen dagegen Widerspruch einzulegen.
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.04.2007 Ort: Landkreis Vechta
Beiträge: 71
| Hallo, Wir verdienen zusammen ca 734,88 Frau (im schnitt aber wirklich ca.700) 673,89 Ich (festgehalt) 154 Euro kindergelt 220 Euro ALG ll fahren einen 12 jahre alten Twingo und ein 4 Jahre altes Quad,um zur Arbeit zu kommen. - 114,40 Fahrtkosten - 20,59 Versicherungen - 10,40 Arbeitsmittelpauschale Nach rechnung des Jugendamtes kommen wir so auf ca 1630 Euro einkommen. davon dann 215,59 zu viel (siehe ALGII) Die beiden Jahre davor hat das Jugendamt bezahlt. Ich weiß,das klingt für einige sehr viel Einkommen,aber glaubt mir,mit allem drum herum,nebenkosten,schulden,um die Fahrzeuge zu reparieren,allen wirklich zu bezahlenden Versicherungen,Medikamente usw. bleibt uns nichts wir können die 84 Euro nicht zusätzlich bezahlen, zumal wir die 4 Monate,die es gedauert hat bis wir die Ablehnung hatten nachzahlen müssen :-((( PS: bei der Familien Beratungsstelle in unserer Stadt waren wir schon. Konnte das neue Urteil aber auch nur bestätigen. Heute Nachmittag wollen wir zur Arge..............
__________________ Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und natürlich keinesfalls eine Rechtsberatung. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.06.2007
Beiträge: 430
| Na Spitze langsam geht es wohl los oder was? Was denn das für Gesetzeslage. Bekomme Bafög und ergänzendes ALGII habe aber meinen Bescheid noch nicht vom Jugendamt bekommen. Wenn ich das so lese ahne ich schon wieder böses :(
__________________ Leben ist das, was mit dir geschieht, während du andere Pläne hast! |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.941
| Ich weiß auch nicht, was ich davon halten soll. Mein Arbeitsvermittler will mir beim Krippenplatz behilflich sein, weil ich für 5 Monate noch einen Anspruch auf 862€ ALG1 hätte und somit wäre ich aus Hartz4 draußen. Hätte 150€ mehr. Also insgesamt zu zweit 1146, statt 992. Miete jetzt noch 316. Das geht aber nur über einen Vollzeit-Krippenplatz mit Kostenpunkt 360€ ohne Essen. Und nun frage ich mich, wie ich das bezahlen soll. Nach der Geburt hat man mir gesagt, dass das Jugendamt das nicht machen würde, wenn ich keinen Arbeitsplatz habe und das Kind noch nicht drei Jahre alt ist. Und nun verstehe ich gar nichts mehr. Mein Arbeitsvermittler scheint das anders zu sehen. Mal schauen, was am Montag dabei rauskommt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich von 1146 noch 360€ Krippenplatz zahlen kann und muss. Am Ende hätte ich nach allen unvermeidbaren Kosten nur noch 358€ zu zweit für Essen und alles andere. Bekomme ich die neue Wohnung (morgen ist Besichtigung) steigt die Miete um 84 Euro, macht dann nur noch 274€. Nicht machbar! Wohngeld bei 316€ Miete würde ich nicht bekommen. Was den Thread betrifft. Es geht nicht darum, dass er ALG2 bekommt, das Gesamteinkommen entscheidet über die Kosten des Kindergartens.
__________________ lg andine Geändert von andine (30.10.2008 um 21:00 Uhr). |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 1.948
| Evntl. Befreiungs/-Kosten-Antrag bei der Stadt Kämmerei, Bereich Finanzen stellen? So läuft es jedenfalls bei uns hier, wenn man arbeitet, die Finanzen aber nicht ausreichend sind. Das Jugendamt ist bei uns nämlich in so einem Fall dann auch nicht mehr zuständig, aber normalerweise wissen die das und können einen weiterleiten. LG Eka
__________________ Audiatur et altera pars.... Geändert von Eka (30.10.2008 um 19:09 Uhr). |
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| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.04.2007 Ort: Landkreis Vechta
Beiträge: 71
| Info: Also unser Besuch bei der ARGE brachte nix :-((((((((( halt keine zuständigkeit. Haben uns erklärt,das es uns noch wesentlich schlechter geht,wenn einer aufhört zu Arbeiten,auch,weil dann z.b. Freibeträge wegfallen würden. Es wurde uns geraten,das wir die 84 Euro doch irgendwie zusam bekommen sollten können. Frage: Nun wurde hier im Forum ja bekannt gegeben,das sich ev. ein Urteil abzeichnet,von wegen Anpassung von Harz4. Würde sich ein Urteil aus Hessen,hier in Niedersachsen überhaupt auswirken? Gruß Robo03
__________________ Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und natürlich keinesfalls eine Rechtsberatung. |
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