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| Tags: frage, wegen |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.11.2006
Beiträge: 18
| Meine Frau hat am 1.5.08 eine 400€ Aushilfsstelle angenommen, sie hat den Arbeitsvertrag erst am 30.5.08 eingereicht. Jeden Monat hat sie die Lohnabrechnungen eingereicht und durch eine Empfangsbestätigung, Quittieren lassen. Erst ende August hat die Arge 167€ Angerechnet. 2 Monate später kam ein Schreiben, das ich der (Ehemann) 641€ zurückzahlen muss! Angerechnet werden für Juni und Juli 236€ und Komischerweise für den August 167€..Jetzt sollen wir zur "Anhörung" und wir wissen Ehrlich gesagt nicht, wie wir uns dort verhalten sollen? Würde mich freuen, wenn ich hier Hilfreiche Tipps bekommen würde? zur Info: ich selber bin gerade in einer Umschulung und wir haben 3 kinder! 15,12,4 Jahre. Gruss |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Wann ist denn der allererste Gehaltseingang gewesen - war es noch im Mai oder erst im Juni? Wieviel verdient sie genau im Monat? Ist das Einkommen jeden Monat gleich hoch?
__________________ LG biddy |
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| | #3 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.11.2006
Beiträge: 18
| Zitat:
Der erste Gehaltseingang war ende Mai und Betrug 399€ Juni: 399€ Juli: 392€ August, September : 399€ für Oktober hat sie noch keine Abrechnung bekommen Gruß Geändert von panzafahra (30.10.2008 um 00:22 Uhr). | |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Zitat:
Für Mai wären dann auf das Alg II anrechenbar: 239,20 Euro (399 Euro Einkommen minus 100 Euro Grundfreibetrag minus 20 % von 299 Euro = 159,80) Juni: 239,20 Euro - Juli: 233,60 Euro August: 239,20 Euro September: 239,20 Euro Erst Ende August hat die ARGE angerechnet, schreibst Du ... also war es die Anrechnung auf das Alg II für September. Die ARGE müsste/könnte für Mai (da erster Einkommenszufluss im Mai, egal, ob Ende oder Anfang), Juni, Juli und August das anrechenbare Einkommen nach Abzug der Freibeträge rückfordern in meinen Augen, da zum ersten Mal Ende August angerechnet wurde (mit "Ende August" meinst Du die Alg-II-Zahlung für den nächsten Monat, ja?). Wenn das so ist, wurde erstmalig im September angerechnet/verrechnet, vermute ich - was sagt denn der Bescheid? Habt ihr Änderungsbescheide über die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II usw. usf. über die nachträgliche, rückwirkende Anrechnung erhalten? Was es mit den 167 Euro auf sich hat, kann ich mir leider auch nicht erklären, würde es aber gern. Du bist als Antragsteller der Vertreter der BG und wurdest deshalb angeschrieben, nicht Deine Frau ... allerdings meine ich, dass bei Rückforderungen das Individualisierungsprinzip gilt. Das wissen aber vermutlich andere hier besser.
__________________ LG biddy | |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Zitat:
Dann habt ihr "Glück" gehabt, dass kein Kontoauszug über den Geldzufluss vorgelegt werden musste und der Mai (noch) nicht zurückgefordert wird.
__________________ LG biddy | |
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