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| Tags: austattung, brauche, dringend, hilfe |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 24.10.2008
Beiträge: 2
| hallo hoffe jemand kann mir helfen... also ich erklär mal kurz meine lage ... habe vor 2 jahren für meine 1.1/2 (48qm) zimmer wohnung mal erst einrichtung bekommen für mich allein ... jetzt habe ich geheiratet und 1 tochter wohne immer noch in der selben wohnung meine frau ist wieder schwanger im 8 monat also muss ich raus habe auch mietvertrag unterschrieben und so ,alles auch genehmigt bekommen ... so die wohnung da sie jetzt grösser (85qm) ist dachte ich kann ich ein paar sachen beantragen fürs kinder zimmer und für meine frau ein bett und ein schrank und noch ein paar sachen alles formlos und jetzt habe ich eine ablehhnung bekommen was soll jetzt tuhn ... bitte kann jemand mir helfen wie ich den widerspruch schreiben soll mit paragraph und so also schon professionell bitte sehr dringen .. danke im voraus Geändert von tony36 (29.10.2008 um 20:20 Uhr). |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Die Ablehnung würde ich mit einem Widerspruch angreifen. Wenn deine Frau nichts oder wenig mit in den Haushalt bringt und Dinge von grundauf einfach noch nicht da sind oder waren, dann sind das Erstausstattungsposten. Gerade hinsichtlich eines Kindes kann man davon ausgehen, dass nicht immer alles vorhanden ist. Allerdings muss man beachten, dass sie hier argumentieren könnten, dass noch Dinge vom Erstgeborenen über sein müssten. Mario Nette |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.05.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 568
| "Widerspruch" reicht theoretisch aus, wenn die Ablehnung kommt gehst Du zum Anwalt. - In der Schwangerschaft steht einem glaube ich auch ein Mehrbedarf zu, musste mal nach suchen. - Babyerstausstattung S 16 ER 100/05 AS Einmalige Hilfen für die Babyerstausstattung - Arbeitslosenhilfe Online e.V.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 24.10.2008
Beiträge: 2
| es geht um wohnungseinrichtung.. nicht um babyaustattung und nicht um mehrbedarf ...bitte um ein rat wie ich den wiederspruch formulieren soll kenn mich nicht aus danke im voraus ... |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 3.125
| Zitat:
Was einen Widerspruch angeht, so muß er eigentlich nicht mehr enthalten, als die persönlichen Angaben inkl. BG Nummer. Um was geht es (Aktenzeichen des Schreibens der ARGE und Kurzfassung des Themas, hier Beantragung von Erstbedarfen? Was an der Entscheidung will ich nicht akzeptieren. Was will ich stattdessen. Und eine Frist sollte man setzen. Sinnvoll sind zwei bis vier Wochen. Schreibe doch einfach nach diesen Vorgaben einen Widerspruch und setze ihn hier rein um ihn von den Usern prüfen und eventuell korrigieren zu lassen.
__________________ Edmund Burke: "Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen." | |
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