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ALG II

Anrechnung des Pflegegeldes; in Forum: Information; Heute habe ich meinen Bescheid zum ALG II bekommen. Ich pflege einen alten nicht mit mir verwandt oder verschwägerten Mann. Von ihm bekomme ich monatlich 337,50 Euro an Pflegegeld. Dies ...
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Alt 28.10.2008, 16:32   #1
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Registriert seit: 05.09.2008
Beiträge: 52
Standard Anrechnung des Pflegegeldes

Heute habe ich meinen Bescheid zum ALG II bekommen. Ich pflege einen alten nicht mit mir verwandt oder verschwägerten Mann. Von ihm bekomme ich monatlich 337,50 Euro an Pflegegeld. Dies ist mir vom Amt voll als Einkommen angerechnet worden . Kann mir jemand dazu was schreiben ob es richtig ist ? Wenn möglich bitte mit Gesetzte. Danke
supernette ist offline  
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Alt 28.10.2008, 18:39   #2
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Standard AW: Anrechnung des Pflegegeldes

hallo supernette,

ist leider korrekt die anrechnung in deinem fall.
dein pflegling erhält ja das pflegegeld und für ihn stellt es priviligiertes einkommen da. anrechnungsfrei wäre es lediglich wenn du mit ihm eine bedarfsgemeinschaft bildest, eä.G., verheiratet, kindverhältnis.
so arbeitest du für ihn, also ist es einkommen.

bei der anrechnung des einkommens sind 100€ freibetrag und vom rest 20%. macht bei 337,50€ = 147,50€ darfst du behalten. 190€ werden angerechnet.

liebe grüße von barbara
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ich stehe als sozialbeistand im umkreis von 20 km um zweibrücken zur verfügung,bitte per PN

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Geändert von DieFrettchen (28.10.2008 um 18:43 Uhr).
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Alt 28.10.2008, 23:44   #3
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Beiträge: 2.853
Standard AW: Anrechnung des Pflegegeldes

Ich habe z.B. als Information gefunden, dass diese Art von Pflege kein Arbeitsverhältnis begründet und daher wohl auch die Einkommensanrechnung mit Grundfreibetrag etc. nicht möglich w ä r e ... ??

... wenn nicht sogar überhaupt diese finanzielle "Zuwendung" anrechnungsfrei bleibt:

Zitat:
3.6 Weitere nicht berücksichtigungsfähige Einkommen
Nicht berücksichtigt werden:
...

nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung:

...

Privilegiert werden diese Leistungen bei Pflege von Angehörigen. Angehörige sind der Ehegatte oder der Verlobte, Geschwister, Verwandte und Verschwägerte sowie Geschwister des Ehegatten und Ehegatten und Kinder von Geschwistern, auch Pflegeeltern und Pflegekinder. Eine sittliche Verpflichtung kann auch infolge innerer Bindungen z.B. als Stiefkind, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft oder langjährige Haushaltshilfe angenommen werden, insbes. bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft. Im Übrigen kommt es vornehmlich auf langjährige Beziehungen oder soziale Bindungen an, z. B. bei Nachbarn.
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Einkommen.pdf

Muss also nicht zwingend ein Verwandter sein; evtl. kennen sich die Beiden schon sehr, sehr lange?



Zitat:
... Wird Pflegegeld an eine Pflegeperson (hier: keine ausgebildete Pflegekraft) weitergeleitet, ist es wegen seiner sozialpolitischen Zweckbestimmung nicht als Einkommen der Pflegeperson anzurechnen.
Quelle: Diskussionsforum der Sozialämter :: Thema anzeigen - Pflegegeld einer Pflegeperson




Zitat:
Pflegegeld ist kein Einkommen

Die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind für den Pflegebedürftigen grundsätzlich steuerfrei. Wird das Geld an eine ehrenamtliche Pflegeperson oder Angehörige weitergeleitet, erzielen diese kein Einkommen und sind damit weder steuer- noch sozialsicherungspflichtig. Anders sieht die Sache aus, wenn mehr als das der Pflegestufe entsprechende Pflegegeld bezahlt wird. Der Mehrbetrag ist dann steuerpflichtig.


Laut Gesetz ist man eine ehrenamtliche Pflegeperson, wenn man einen Menschen in seinem zu Hause pflegt und zwar mindestens 14 Stunden pro Woche, aber nicht mehr als 30 Wochenstunden. In dieser Zeit ist der Pfleger gesetzlich unfallversichert und erwirbt auch Rentenansprüche.

Quelle: Pflege und Steuern: Keine Steuern auf Pflegegeld - Ratgeber | SWR.de


Kann man es evtl. mit der Übungsleiterpauschale vergleichen, bei der 2.100 Euro im Jahr/175 Euro im Monat steuerfrei sind und dieser Betrag ebenfalls nicht auf Alg II anrechenbar ist?
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LG biddy
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Alt 29.10.2008, 11:10   #4
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Beiträge: 52
Standard AW: Anrechnung des Pflegegeldes

Hallo Biddy,
vielen dank für deine hilfe. wird mir bestimmt weiter helfen.

was sagt das fretchen dazu ???
supernette ist offline  
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Alt 29.10.2008, 18:06   #5
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Standard AW: Anrechnung des Pflegegeldes

hallo supernette,

wissenslücken schließen, damit ich mehr menschen richtig beraten kann, die eine solche aufgabe wie du auch gerne übernehmen wollen.

liebe grüße von barbara
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Alt 29.10.2008, 19:21   #6
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Beiträge: 2.853
Standard AW: Anrechnung des Pflegegeldes

@Barbara

Ich wollte mit meiner Recherche nicht Deine Aussage zum Pflegegeld anzweifeln; bin davon ausgegangen, dass Du aus Erfahrung sprichst.

Da mich das Thema interessiert, habe ich halt ein bisschen gesucht und das zusammengetragen, was mir in dem Zusammenhang wichtig, zumindest nachdenkenswert erschien, um die Handhabe der ARGEn mal anzuzweifeln. Denn wenn es die ARGE in Eurem eventuellen Fall (den ich angenommen hatte) so gehandhabt hat, dann ist ja - wie wir wissen ... - damit nicht sicher, dass sie das Richtige tun. Zumindest bei mir kamen Fragen auf und ich hoffe, dass sich hier noch selbst Betroffene melden.
__________________
LG biddy
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Alt 29.10.2008, 19:30   #7
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Beiträge: 695
Standard AW: Anrechnung des Pflegegeldes

hallo biddy,

nein bei uns wird nichts angerechnet, weil verheiratet und BG. bei anderen die durch "familienfremde im algII bezug "sind wird es hier leider so gehandhabt.
von der von dir zusammengestellten argumentation kann ich mir für diese leute aber einen passablen argumentationspool schaffen, eben zur nichtanrechnung. weil es schlicht unfair ist. häusliche pflege ist ein hartes pflaster.

liebe grüße von barbara
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Alt 29.10.2008, 19:53   #8
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Beiträge: 11.958
Standard AW: Anrechnung des Pflegegeldes

Hier empfiehlt es sich dringend das ganze in einen Minijob umzuwandeln. D.H. die zu Pflegende Person meldet dich bei der Minijobzentrale an und damit erhälst du den Freibetrag. Kannst also ca. 151,40 Eur behalten.
alles weitere ist hier zu finden
Minijob-Zentrale - Minijob-Zentrale
Zitat:
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Alt 29.10.2008, 20:24   #9
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Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
Standard AW: Anrechnung des Pflegegeldes

Zusätzlich zum Minijob kann evtl. noch die "Übungsleiterpauschale" in Anspruch genommen werden.

Zitat:
Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter in Sportvereinen, als Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für vergleichbare Tätigkeiten sowie für die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sind somit rückwirkend zum 1. Januar 2007 bis zur Höhe von insgesamt 2.100 Euro im Kalenderjahr steuerfrei.
Quelle: Minijob-Zentrale - Aktuelles zum Übungsleiterfreibetrag

Somit wären nach § 11 des SGB II noch einmal (zusätzlich zum auf Alg II anrechenbaren Minijobverdienst) 175 Euro im Monat ohne Anrechnung auf Alg II möglich.

Die zusätzlich Beschäftigung muss aber die Bedingungen des § 3 Nr. 26 des EStG erfüllen.
Zweckbestimmte Einnahme: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Einkommen.pdf
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LG biddy
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