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| Tags: anrechnung, pflegegeldes |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2008
Beiträge: 52
| Heute habe ich meinen Bescheid zum ALG II bekommen. Ich pflege einen alten nicht mit mir verwandt oder verschwägerten Mann. Von ihm bekomme ich monatlich 337,50 Euro an Pflegegeld. Dies ist mir vom Amt voll als Einkommen angerechnet worden . Kann mir jemand dazu was schreiben ob es richtig ist ? Wenn möglich bitte mit Gesetzte. Danke |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Zweibrücken
Beiträge: 695
| hallo supernette, ist leider korrekt die anrechnung in deinem fall. dein pflegling erhält ja das pflegegeld und für ihn stellt es priviligiertes einkommen da. anrechnungsfrei wäre es lediglich wenn du mit ihm eine bedarfsgemeinschaft bildest, eä.G., verheiratet, kindverhältnis. so arbeitest du für ihn, also ist es einkommen. bei der anrechnung des einkommens sind 100€ freibetrag und vom rest 20%. macht bei 337,50€ = 147,50€ darfst du behalten. 190€ werden angerechnet. liebe grüße von barbara
__________________ ich stehe als sozialbeistand im umkreis von 20 km um zweibrücken zur verfügung,bitte per PN Jeden kann es treffen, jeden trennen 12 Monate von H4 Geändert von DieFrettchen (28.10.2008 um 18:43 Uhr). |
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| | #3 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Ich habe z.B. als Information gefunden, dass diese Art von Pflege kein Arbeitsverhältnis begründet und daher wohl auch die Einkommensanrechnung mit Grundfreibetrag etc. nicht möglich w ä r e ... ?? ... wenn nicht sogar überhaupt diese finanzielle "Zuwendung" anrechnungsfrei bleibt: Zitat:
Muss also nicht zwingend ein Verwandter sein; evtl. kennen sich die Beiden schon sehr, sehr lange? Zitat:
Zitat:
Kann man es evtl. mit der Übungsleiterpauschale vergleichen, bei der 2.100 Euro im Jahr/175 Euro im Monat steuerfrei sind und dieser Betrag ebenfalls nicht auf Alg II anrechenbar ist?
__________________ LG biddy | |||
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2008
Beiträge: 52
| Hallo Biddy, vielen dank für deine hilfe. wird mir bestimmt weiter helfen. was sagt das fretchen dazu ??? |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Zweibrücken
Beiträge: 695
| hallo supernette, wissenslücken schließen, damit ich mehr menschen richtig beraten kann, die eine solche aufgabe wie du auch gerne übernehmen wollen. liebe grüße von barbara
__________________ ich stehe als sozialbeistand im umkreis von 20 km um zweibrücken zur verfügung,bitte per PN Jeden kann es treffen, jeden trennen 12 Monate von H4 |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| @Barbara Ich wollte mit meiner Recherche nicht Deine Aussage zum Pflegegeld anzweifeln; bin davon ausgegangen, dass Du aus Erfahrung sprichst. Da mich das Thema interessiert, habe ich halt ein bisschen gesucht und das zusammengetragen, was mir in dem Zusammenhang wichtig, zumindest nachdenkenswert erschien, um die Handhabe der ARGEn mal anzuzweifeln. Denn wenn es die ARGE in Eurem eventuellen Fall (den ich angenommen hatte) so gehandhabt hat, dann ist ja - wie wir wissen ... - damit nicht sicher, dass sie das Richtige tun. Zumindest bei mir kamen Fragen auf und ich hoffe, dass sich hier noch selbst Betroffene melden.
__________________ LG biddy |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Zweibrücken
Beiträge: 695
| hallo biddy, nein bei uns wird nichts angerechnet, weil verheiratet und BG. bei anderen die durch "familienfremde im algII bezug "sind wird es hier leider so gehandhabt. von der von dir zusammengestellten argumentation kann ich mir für diese leute aber einen passablen argumentationspool schaffen, eben zur nichtanrechnung. weil es schlicht unfair ist. häusliche pflege ist ein hartes pflaster. liebe grüße von barbara
__________________ ich stehe als sozialbeistand im umkreis von 20 km um zweibrücken zur verfügung,bitte per PN Jeden kann es treffen, jeden trennen 12 Monate von H4 |
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| | #8 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
| Hier empfiehlt es sich dringend das ganze in einen Minijob umzuwandeln. D.H. die zu Pflegende Person meldet dich bei der Minijobzentrale an und damit erhälst du den Freibetrag. Kannst also ca. 151,40 Eur behalten. alles weitere ist hier zu finden Minijob-Zentrale - Minijob-Zentrale Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Zusätzlich zum Minijob kann evtl. noch die "Übungsleiterpauschale" in Anspruch genommen werden. Zitat:
Somit wären nach § 11 des SGB II noch einmal (zusätzlich zum auf Alg II anrechenbaren Minijobverdienst) 175 Euro im Monat ohne Anrechnung auf Alg II möglich. Die zusätzlich Beschäftigung muss aber die Bedingungen des § 3 Nr. 26 des EStG erfüllen. Zweckbestimmte Einnahme: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Einkommen.pdf
__________________ LG biddy | |
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