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ALG II

ALG 2 und Elternzeit; in Forum: Information; Hallo, Muss man während der Elternzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen,wenn man ALG 2 bezieht?...
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Alt 27.10.2008, 20:16   #1
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Standard ALG 2 und Elternzeit

Hallo,


Muss man während der Elternzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen,wenn man ALG 2 bezieht?
Sommer 06 ist offline  
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Alt 27.10.2008, 20:25   #2
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Standard AW: ALG 2 und Elternzeit

Zitat:
Zitat von Sommer 06 Beitrag anzeigen
Hallo,


Muss man während der Elternzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen,wenn man ALG 2 bezieht?
Nein!

Die Erziehung des Kindes geht vor. Erst wenn das Kind drei Jahre alt ist, wäre Arbeit unter bestimmten Umständen zumutbar.

Vorteilhaft:
Eingliederungsvereinbarungen, Maßnahmen usw. sind für Elternzeitler im Normalfall ein Fremdwort.
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Papa in Elternzeit, und wenn Mama frei hat ein wenig selbstständig tätig.
Patenbrigade ist offline  
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Alt 27.10.2008, 20:52   #3
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Standard AW: ALG 2 und Elternzeit

Ist das auch so,wenn beide Partner zu Hause sind und sich die Elternzeit teilen?Mein Freund nimmt Elternzeit vom 1.-5. Lebensmonat und ich vom 6.-12. Lebensmonat.Wir fragen deshalb,weil mein Freund einen 1 Euro Job angeboten bekommen hat und ich zur Zeit in Mutterschutz bin ( 12 Wochen da Frühgeburt).Nun wissen wir nicht,ob die ARGE einfach sagen kann,ich soll die Elternzeit vom 1.-5. Lebensmonat nehmen,da ich ja auch zu Hause bin und mein Freund muss den 1 Euro Job machen und er kann seine Elternzeit vom 1.-5. Lebensmonat nicht nehmen?
Sommer 06 ist offline  
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Alt 27.10.2008, 21:02   #4
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Standard AW: ALG 2 und Elternzeit

Zitat:
Zitat von Sommer 06 Beitrag anzeigen
Ist das auch so,wenn beide Partner zu Hause sind und sich die Elternzeit teilen?Mein Freund nimmt Elternzeit vom 1.-5. Lebensmonat und ich vom 6.-12. Lebensmonat.Wir fragen deshalb,weil mein Freund einen 1 Euro Job angeboten bekommen hat und ich zur Zeit in Mutterschutz bin ( 12 Wochen da Frühgeburt).Nun wissen wir nicht,ob die ARGE einfach sagen kann,ich soll die Elternzeit vom 1.-5. Lebensmonat nehmen,da ich ja auch zu Hause bin und mein Freund muss den 1 Euro Job machen und er kann seine Elternzeit vom 1.-5. Lebensmonat nicht nehmen?
Unstrittig ist, dass ihr euch aussuchen könnt, wann wer die Elternzeit nimmt.
Strittig ist allerdings, ob beide gleichzeitig die Elternzeit nehmen können. Ich bin der Meinung "JA". Im Arbeitsleben geht das ja auch. Mein damaliger SB hatte uns das sogar von sich aus vorgeschlagen. Elterngeld kann ja auch parallel bezogen werden.

Andere hier im Board sind der Meinung Elternzeit parallel würde nicht gehen.
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Patenbrigade ist offline  
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Alt 27.10.2008, 21:05   #5
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Standard AW: ALG 2 und Elternzeit

Zitat:
Nun wissen wir nicht,ob die ARGE einfach sagen kann,ich soll ...
Nein, das kann die ARGE nicht - das bestimmt ihr ganz allein.

Zitat:
Randziffer 10.10a:

In einer Familie mit einem Kind, das das 3. Lebensjahr noch nicht Wahl des vollendet hat, kann sich nur ein Partner wegen der Kinderbetreuung betreuenden auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen. Die Eltern Partners sind frei darin, zu bestimmen, wer die Kinderbetreuung übernimmt. Die Entscheidung ist unabhängig von der Frage, welcher Partner Elterngeld bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt.
Auch in den Fällen, in denen sich beide Partner dafür entscheiden,
gleichzeitig Elterngeld zu beziehen, bleibt es bei dem Grundsatz,
dass sich nur ein Partner auf Unzumutbarkeit wegen Kinderbetreuung
berufen kann.
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...mutbarkeit.pdf
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LG biddy
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Alt 27.10.2008, 21:28   #6
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Standard AW: ALG 2 und Elternzeit

Zitat:
In einer Familie mit einem Kind, das das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich nur ein Partner wegen der Kinderbetreuung auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen.
Wie soll das gehen? Bekommt einer der Beiden einen Job, hat er sofort das Recht auf Elternzeit und kann somit Alg II beantragen.
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Alt 27.10.2008, 22:30   #7
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Standard AW: ALG 2 und Elternzeit

Ich habe gerade gelesen,das Mutterschutz nur für Arbeitnehmerinnen gilt,bedeutet das das die ARGE mich gleich nach der Geburt des Kindes in Arbeit,Massnahmen AGH vermitteln darf?Ein Arbeitgeber darf doch einen während des Mutterschutzes nicht einstellen oder?Ich hatte vor Geburt des Kindes nicht gearbeitet und arbeite jetzt auch nicht.
Sommer 06 ist offline  
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Alt 28.10.2008, 08:12   #8
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Standard AW: ALG 2 und Elternzeit

Zitat:
§ 6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung
(1) 1Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. 2Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte
Zitat:
(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
Im Mutterschutzgesetz wird generell von werdenden Müttern gesprochen, nicht nur von Arbeitnehmerinnen. Abschnitt Beschäftigungsverbote anklicken. :-)

MuSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Wie hier schon geschrieben wurde. Nur ein Partner darf Elternzeit nehmen, bis das Kind 3 ist.
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Geändert von andine (28.10.2008 um 08:17 Uhr).
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Alt 28.10.2008, 08:34   #9
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Standard AW: ALG 2 und Elternzeit

Zitat:
Nur ein Partner darf Elternzeit nehmen, bis das Kind 3 ist.
Also ich mag jetzt pingelig sein, aber das sehe ich wie Patenbrigade auch nicht so... Es ist gültiges Gesetz, dass Elternzeit von beiden Elternteilen auch gleichzeitig genommen werden kann. Ich finde dort keine Ausnahme für erwerbslose Eltern ...

... außer in den Durchführungshinweisen des SGB II, das nicht mehr ist als eine "Bedienungsanleitung", die besagt, "dass sich nur ein Partner auf Unzumutbarkeit wegen Kinderbetreuung berufen kann."
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Alt 28.10.2008, 08:52   #10
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Standard AW: ALG 2 und Elternzeit

Zitat:
... außer in den Durchführungshinweisen des SGB II, das nicht mehr ist als eine "Bedienungsanleitung", die besagt, "dass sich nur ein Partner auf Unzumutbarkeit wegen Kinderbetreuung berufen kann." ]
Das mag für uns wie eine Bedienungsanleitung aussehen, aber Tatsache ist doch, dass es die meisten Argen auch so umsetzen.
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Alt 28.10.2008, 08:57   #11
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Standard AW: ALG 2 und Elternzeit

Du müsstest noch ergänzen mit "... in der Regel, wenn's zu unserem Nachteil ist ..."
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Alt 28.10.2008, 09:05   #12
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Standard AW: ALG 2 und Elternzeit

Richtig!
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Alt 28.10.2008, 12:52   #13
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Standard AW: ALG 2 und Elternzeit

Also wäre es möglich, das mein Partner vom 1.-5. Lebensmonat Elternzeit nimmt und ich vom 6.-Lebensmonat bis zum 3. Lebensjahr des Kindes Elternzeit nehme oder?
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Alt 28.10.2008, 13:09   #14
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Standard AW: ALG 2 und Elternzeit

Warum macht ihr es nicht umgekehrt?
Erstens, weil du sowieso im Mutterschutz bist und nicht arbeiten darfst. Das heißt, du musst 8-12 Wochen zu Hause bleiben.

Zitat:
Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. 2Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte
Warum redet ihr nicht JETZT schon mit der Arge darüber und sagt ihnen, dass ihr die Elternzeit teilen wollt. Dann wisst ihr doch, woran ihr seid.
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Alt 28.10.2008, 20:49   #15
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Standard AW: ALG 2 und Elternzeit

Und nicht vergessen den 13. und 14. Monat Elterngeld zu beantragen.
Arbeitslose bekommen das ansich zwar nicht. Aber ein Mini-Nebenverdienst vor der Beantragung reicht.
Bedingung ist lediglich, beide müssen sich in die Elternzeit teilen (macht ihr ja) das Einkommen muss sich im Monat 13 und 14 verringern (da reicht es, wenn der Verdienst von monatlich 1 Euro auf 0 Euro runter geht) und maximal 15 Stunden darf gearbeitet werden.
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Alt 28.10.2008, 21:06   #16
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Standard AW: ALG 2 und Elternzeit

Wir werden mit der ARGE sprechen, wir wollten nur vorher wissen ob man die Elternzeit überhaupt so aufteilen darf,wie wir das vorhaben? Mein Partner möchte mit mir die ersten 5 Monate zusammen nehmen,damit er mir helfen kann,da wir noch ein 2 jähriges Kind zu Hause haben.Welche Vorteile hätte es denn, wenn wir die Elternzeit umgekehrt legen?
Sommer 06 ist offline  
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Alt 30.10.2008, 08:45   #17
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Standard AW: ALG 2 und Elternzeit

dieser parag der besagt das nur ein elternteil trotz gleichzeitigen elterngeldbezug für die betreuung zuständig ist ist das eine interne dienstanweisung oder ein Gesetz?

Mir hat man auf der Elterngeldstelle gesagt beide Partner haben einen Rechtsanspruch auf Elternzeit auch beide gleichzeitig
franp191 ist offline  
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Alt 30.10.2008, 09:01   #18
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Standard AW: ALG 2 und Elternzeit

Zitat:
Zitat von franp191 Beitrag anzeigen
Mir hat man auf der Elterngeldstelle gesagt beide Partner haben einen Rechtsanspruch auf Elternzeit auch beide gleichzeitig
Da liegt genau das Problem. Andere Gesetze treffen auf Hartz4, jedoch gilt das, was Hartz4-Gesetz ist und da steht eben, dass sich nur einer darauf berufen darf. Das machen dann auch viele Argen unterschiedlich, wird eine interne Anweisung sein.
Wer es sich finanziell nicht leisten kann, der kann es eben nicht. Wer nicht Hartz4 bezieht, wird sicher auch nur dann gleichzeitig gehen, wenn es finanziell möglich ist. Warum sollten wir da bevorzugt werden, indem wir uns das bezahlen lassen?

Bei allen Ungerechtigkeiten, die Hartz4 aufweist, sollten wir trotzdem nicht vergessen, das Ganze auch mal objektiv zu betrachten.
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lg andine

Geändert von andine (30.10.2008 um 09:07 Uhr).
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Alt 30.10.2008, 09:15   #19
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Standard AW: ALG 2 und Elternzeit

Zitat:
Zitat von andine Beitrag anzeigen
Da liegt genau das Problem. Andere Gesetze treffen auf Hartz4, jedoch gilt das, was Hartz4-Gesetz ist und da steht eben, dass sich nur einer darauf berufen darf. Das machen dann auch viele Argen unterschiedlich, wird eine interne Anweisung sein.
Wer es sich finanziell nicht leisten kann, der kann es eben nicht. Wer nicht Hartz4 bezieht, wird sicher auch nur dann gleichzeitig gehen, wenn es finanziell möglich ist. Warum sollten wir da bevorzugt werden, indem wir uns das bezahlen lassen?

Bei allen Ungerechtigkeiten, die Hartz4 aufweist, sollten wir trotzdem nicht vergessen, das Ganze auch mal objektiv zu betrachten.
Ja aber eine interne Dienstanweisung interessiert nicht sondern nur das Gesetz wenn wir im nächsten monat unser 2 kind bekommen nehme ich und meine frau auch gleichzeitig elternzeit mit elterngeld dadurch das dann jeweils 300€ gesamt 600€ nicht als einkommen angerechnet werden fallen wir auch in hartz4 und wenn die rumeiern sollten gibt es ein attest vom kinderartzt da unsere grosse dann auch erst 16 monate alt ist und die volle betreuung eines elternteil braucht. unsere kinderärtztin besteht sogar darauf das wir gemeinsam in elternzeit gehen.
franp191 ist offline  
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