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| Tags: anderes, antragannahme, kontoauszuege |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.05.2008 Ort: NRW
Beiträge: 10
| Guten Tag erstmal. Ich habe eine Frage. Meine Frau hat ALG 2 beantragt. Sie soll unter anderem die Kontoauszüge der letzten drei Monate einreichen, soweit ist das ja klar. Muss sie diese einreichen, obwohl sie vorher ja nie eine Leistung beansprucht hat? Soll heißen, der Zeitraum der drei Monate wäre für das Amt uninteressant, da es dabei eh um eine Zeit ging, in der sie keinerlei Leistungen beanspruchte. Ich habe gelesen, das es ein Urteil gibt, was man auf Kontoauszügen alles schwärzen darf. Wo kann man dieses Urteil finden, oder kann das jemand hier direkt sagen? |
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| | #2 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.06.2005
Beiträge: 85
| Hilft dir das hier? http://juris.bundessozialgericht.de/...8&pos=4&anz=49 Zitat:
__________________ Grüße Heiner ;-) | |
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| | #3 |
| Forumnutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 634
| Sie muss die Kontoauszüge vorlegen, vor allem weil sie vorher noch nie Leistungen bezogen hat. Es geht dem Amt darum, nachzuprüfen, ob Bedürftigkeit vorliegt, oder etwa noch Geld aus Abfindungen, Vermögenswerte über dem Freibetrag o.ä. beiseite geschafft wurden. Das höchstrichterliche Urteil vom 19.9. erweiterte diese Kontrollzugriffe auch auf Folgeanträge, wenn zuvor schon Leistungen bezogen wurden. In beiden Situationen darfst Du aber NICHT "alles schwärzen" , im Gegenteil: jegliche Einnahmen müssen in Text und Betrag erkennbar bleiben, und nur in sehr wenigen Ausnahmefällen (namentlich: Spenden an Parteien, gewerkschaftliche Mitgliedsbeiträge, religiöse Zwecke) darf der Verwendungstext geschwärzt werden, nicht aber der Zahlbetrag. (B 14 AS 45/07 R.BSG: Kontoauszüge dürfen auch weiterhin verlangt werden Selbst dabei ist noch einiges unklar. Hier rufen zwar ein paar Tapfere zu "alles schwärzen"-Aktionen auf, aber bei solchen BumBaaf-Spaßnummern muss jeder vorab selbst entscheiden, wie sehr er/sie auf das sicher erst mal nicht eintrudelnde Geld angewiesen ist. edit: na da war Heiner schneller im Reinkopieren, die Überschrift dieses Artikels finde ich aber immer allzu frohlockend: das Urteil hebt das Bankgeheimnis völlig und den Datenschutz zu 99% auf.... Gruß, M. |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Es gibt ein Urteil. Demnach muss jeder der Leistungen beziehen will, seine Konten mittels Kontoauszügen offen legen. Da gibt es jetzt doch wirklich nichts mehr dran zu rütteln. Wenn dir das nicht passt, dann Klage und du wirst die Klage verlieren... |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.05.2008 Ort: NRW
Beiträge: 10
| Danke für die schnellen Antworten. |
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