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| Tags: alg, beziehe, bitte, hilfe |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.11.2007 Ort: karlsruhe
Beiträge: 13
| ich bin alleinerziehnder vater mein sohn ist 8 jahre ich bekomme : mein sohn bekommt unterhalt 156€ ich bekomme : kindergeld 154 € ich habe ein 400€ job das mir aber von der ALG II wieder abgezogen wird ausgaben Miete : 460 Stadtwerke : 130 ( unkosten essen rechnungen ca 400-460 € ) zu Meiner frage was müsste ich also bekommen wenn die ansicht so ist ? ich bedanke mich ganz herzlichst für eure hilfe weiter ihn haben die mich zu einer wohngeld vorausberechung geschickt was ich garnicht verstanden habe wenn hier mir das auch noch erklähren könnt währe ich dankbar |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.941
| Zitat:
Dein Bedarf wäre ungefähr: Du: 351 Kind: 211 Alleinerziehendenzuschlag: 42? Wohngeld: 450 Gesamt: 1054 ALG2-Bedarf Dein Einkommen: 100€ aus 400€ Job Kindergeld: 154 Unterhalt: 156 Gesamt: 410€ 1054-410=644 ALG2 Mir ist deshalb rätselhaft, was du auf dem Wohngeldamt sollst. Für Kindergeldzuschuss verdienst du zu wenig. Du wirst mit Sicherheit keine 344 Euro Wohngeld bekommen.
__________________ lg andine Geändert von andine (26.10.2008 um 20:33 Uhr). | |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.941
| Zitat:
Du kannst das aber auch mal selbst ausrechnen: wohngeldrechner Ich frage mich jedenfalls, was das soll. Kindergeldzuschlag würdest du nämlich auch nicht bekommen, weil du zu wenig verdienst.
__________________ lg andine Geändert von andine (26.10.2008 um 20:36 Uhr). | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Bedarf Du: 351 Euro Regelleistung 42 Euro Alleinerziehendenmehrbedarf 275 Euro KdU (ich habe die Stadtwerkezahlung in 90 Euro angenommene Heizkosten und 40 Euro angenommene Stromkosten (muss selbst gezahlt werden) aufgesplittet plus Miete geteilt durch 2 Pers.) ------------------------------- Gesamtbedarf: 668 Euro Einkommen Du: 240 Euro anrechenbares Einkommen aus Minijob (Erwerbseinkommen um Freibeträge bereinigt ... wirklich 400 Euro oder schreibst Du nur "400-Euro-Job", meinst aber Minijob mit weniger Verdienst als 400 Euro?) 668 Euro Bedarf - 240 Euro Einkommen ---- ------------------- 428 Euro Alg-II-Anspruch ------------------------ Bedarf Sohn: 211 Euro Regelleistung 275 Euro Kosten der Unterkunft KdU ---------------------------------- Gesamtbedarf: 486 Euro Einkommen Sohn: 156 Euro Unterhalt 154 Euro Kindergeld ------------------- 310 Euro Gesamteinkommen 486 Euro Bedarf Sohn - 310 Euro Einkommen ---------------------- 176 Euro Alg-II-Anspruch; hier nur KdU --------------------------------------- Gesamtanspruch BG: 604 Euro Nachtrag: Aus den von der ARGE zu übernehmenden Heizkosten müsste noch die Warmwasserpauschale herausgerechnet werden; Warmwasser muss bis zur Höhe von 6,33 Euro für Erw. und 3,80 Euro für Deinen Sohn von Euch aus der Regelleistung bezahlt werden. @andine Hi, Du Schnelle
__________________ LG biddy Geändert von biddy (26.10.2008 um 20:39 Uhr). |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.941
| biddy war etwas genauer
__________________ lg andine Geändert von andine (26.10.2008 um 20:43 Uhr). |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.941
| Zitat:
__________________ lg andine | |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.853
| Zitat:
Ich hoffe, schnackestich, Du hast Dir die Alg-II-Antragstellung (Abgabe) bestätigen lassen? Nicht, dass sich das Ganze noch hinauszögert durch das Wegschicken zur Wohngeldstelle und dann letztendlich doch erneutes Vorsprechen. Wie Gerda52 schon an anderer Stelle mitteilte: hier geht's um ein Abwenden von Alg II durch evtl. zustehendes Wohngeld plus Kinderzuschlag ... auf Teufel komm' raus und ohne sich auch nur die Höhe des Erwerbseinkommens mal anzusehen, so scheint mir Vorrangige Leistungen nach § 12a SGB II; hier: Erhöhter Kinderzuschlag (§ 6a BKGG) ab dem 01.10.2008 - www.arbeitsagentur.de
__________________ LG biddy | |
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| | #8 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.941
| Zitat:
Was arbeiten da eigentlich für Leute in manchen Argen. Zum Glück kann ich über meine Arge bisher nur Gutes berichten. Zitat:
__________________ lg andine | ||
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| | #9 | ||
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.398
| Zitat:
Zitat:
Nachtrag: Abhängig von der bisher anerkannten KdU bzw. der berücksichtigungsfähigen Miete könnte sich durch die rückwirkende Wohngelderhöhung zum 1.10. ein Anspruch für den Sohn ergeben, für den Vater aber bestimmt nicht.
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. Geändert von gerda52 (26.10.2008 um 23:21 Uhr). | ||
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.11.2007 Ort: karlsruhe
Beiträge: 13
| ICH bedanke mich ganz Herzlich für eure Hilfe ich werde euch aufjedenfall bescheid geben mit anhang was alles auf mich zugekommen ist weiterhin werde ich jetzt alle bescheide prüfen lassen weil 604 Euro sehe ich auf kein alg II bescheid werde alles einscannen und hier posten vielleicht hilft das auch andere USERN aber erst muss ich dann zum RAE |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.941
| Zitat:
Wieviel ALG2 hast du denn bekommen? Wie setzen sich deine Stromkosten zusammen? Bestehen die auch aus Heizkosten? Ist deine Wohnung angemessen oder musst du da draufzahlen? Hast du mal ein Darlehen aufgenommen? Wäre hilfreich, wenn wir mal einen Bescheid sehen würden. Haben die vielleicht die 400 Euro voll abgezogen? Las sich im ersten Beitrag fast so.
__________________ lg andine Geändert von andine (27.10.2008 um 20:25 Uhr). | |
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.11.2007 Ort: karlsruhe
Beiträge: 13
| okay werde jetzt einscannen muss aber die namen weg machen dauert nu ein bischen |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.941
| Ich habe Zeit. Wer sonst, wenn nicht ich.
__________________ lg andine |
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| | #14 | ||
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.398
| Zitat:
Zitat:
Ich würde die angeforderte Vergleichsberechnung von der Wohngeldstelle zunächst anfertigen lassen, damit die Wiederaufnahme der Zahlungen sofort veranlasst werden kann. Ein wenig Druck durch einen RA ist natürlich auch nicht schecht.
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. | ||
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.941
| Problem gelöst. Alles stimmt, aber es gibt eine Sanktion in Höhe von 70€ Minus und noch eine Rückzahlung oder Darlehen.
__________________ lg andine |
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| | #16 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.398
| Zitat:
__________________ Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. | |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.941
| Ich habe die Bescheide angeschaut. Da gibt es eine Sanktion von 70 Euro wegen fehlender Bewerbungen und dann steht auch noch unter Konten Forderungseinzug RD. Das müsste eine Rückzahlung sein oder ein Darlehen. Damit wären die fehlenden Beträge erklärt.
__________________ lg andine |
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| | #18 |