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kein_lohn_unter10

ALG II

Bitte um hilfe beziehe ALG II; in Forum: Information; ich bin alleinerziehnder vater mein sohn ist 8 jahre ich bekomme : mein sohn bekommt unterhalt 156€ ich bekomme : kindergeld 154 € ich habe ein 400€ job das mir ...
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Alt 26.10.2008, 20:14   #1
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Beitrag Bitte um hilfe beziehe ALG II

ich bin alleinerziehnder vater mein sohn ist 8 jahre
ich bekomme : mein sohn bekommt unterhalt 156€
ich bekomme : kindergeld 154 €
ich habe ein 400€ job das mir aber von der ALG II wieder abgezogen wird
ausgaben
Miete : 460
Stadtwerke : 130
( unkosten essen rechnungen ca 400-460 € )


zu Meiner frage was müsste ich also bekommen wenn die ansicht so ist ?

ich bedanke mich ganz herzlichst für eure hilfe

weiter ihn haben die mich zu einer wohngeld vorausberechung geschickt was ich garnicht verstanden habe

wenn hier mir das auch noch erklähren könnt währe ich dankbar
schnackestich ist offline  
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Alt 26.10.2008, 20:21   #2
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Standard AW: Bitte um hilfe beziehe ALG II

Zitat:
Zitat von schnackestich Beitrag anzeigen
ich bin alleinerziehnder vater mein sohn ist 8 jahre
ich bekomme : mein sohn bekommt unterhalt 156€
ich bekomme : kindergeld 154 €
ich habe ein 400€ job das mir aber von der ALG II wieder abgezogen wird
ausgaben
Miete : 460
Stadtwerke : 130
( unkosten essen rechnungen ca 400-460 € )


zu Meiner frage was müsste ich also bekommen wenn die ansicht so ist ?

ich bedanke mich ganz herzlichst für eure hilfe

weiter ihn haben die mich zu einer wohngeld vorausberechung geschickt was ich garnicht verstanden habe

wenn hier mir das auch noch erklähren könnt währe ich dankbar
Hallo und willkommen im Club

Dein Bedarf wäre ungefähr:

Du: 351
Kind: 211
Alleinerziehendenzuschlag: 42?
Wohngeld: 450

Gesamt: 1054 ALG2-Bedarf

Dein Einkommen: 100€ aus 400€ Job
Kindergeld: 154
Unterhalt: 156
Gesamt: 410€

1054-410=644 ALG2


Mir ist deshalb rätselhaft, was du auf dem Wohngeldamt sollst. Für Kindergeldzuschuss verdienst du zu wenig. Du wirst mit Sicherheit keine 344 Euro Wohngeld bekommen.
__________________
lg andine

Geändert von andine (26.10.2008 um 20:33 Uhr).
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Alt 26.10.2008, 20:27   #3
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Standard AW: Bitte um hilfe beziehe ALG II

Zitat:
Zitat von schnackestich Beitrag anzeigen
weiter ihn haben die mich zu einer wohngeld vorausberechung geschickt was ich garnicht verstanden habe

wenn hier mir das auch noch erklähren könnt währe ich dankbar
Keine Panik. Die wollen nur wissen (obwohl das eigentlich klar sein sollte, das es nicht funktioniert), ob du aus dem ALG2 fällst, wenn du Wohngeld beantragst. Kann mir nicht vorstellen, dass du so viel Wohngeld bekommst, aber warte einfach mal ab. Die wollen das nur schriftlich haben.

Du kannst das aber auch mal selbst ausrechnen:

wohngeldrechner

Ich frage mich jedenfalls, was das soll. Kindergeldzuschlag würdest du nämlich auch nicht bekommen, weil du zu wenig verdienst.
__________________
lg andine

Geändert von andine (26.10.2008 um 20:36 Uhr).
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Alt 26.10.2008, 20:34   #4
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Standard AW: Bitte um hilfe beziehe ALG II

Bedarf Du:
351 Euro Regelleistung
42 Euro Alleinerziehendenmehrbedarf
275 Euro KdU (ich habe die Stadtwerkezahlung in 90 Euro angenommene Heizkosten und 40 Euro angenommene Stromkosten (muss selbst gezahlt werden) aufgesplittet plus Miete geteilt durch 2 Pers.)
-------------------------------
Gesamtbedarf: 668 Euro


Einkommen Du:
240 Euro anrechenbares Einkommen aus Minijob (Erwerbseinkommen um Freibeträge bereinigt ... wirklich 400 Euro oder schreibst Du nur "400-Euro-Job", meinst aber Minijob mit weniger Verdienst als 400 Euro?)


668 Euro Bedarf
- 240 Euro Einkommen
---- -------------------
428 Euro Alg-II-Anspruch
------------------------



Bedarf Sohn:
211 Euro Regelleistung
275 Euro Kosten der Unterkunft KdU
----------------------------------
Gesamtbedarf: 486 Euro


Einkommen Sohn:
156 Euro Unterhalt
154 Euro Kindergeld
-------------------
310 Euro Gesamteinkommen


486 Euro Bedarf Sohn
- 310 Euro Einkommen
----------------------
176 Euro Alg-II-Anspruch; hier nur KdU
---------------------------------------


Gesamtanspruch BG: 604 Euro


Nachtrag: Aus den von der ARGE zu übernehmenden Heizkosten müsste noch die Warmwasserpauschale herausgerechnet werden; Warmwasser muss bis zur Höhe von 6,33 Euro für Erw. und 3,80 Euro für Deinen Sohn von Euch aus der Regelleistung bezahlt werden.



@andine
Hi, Du Schnelle ... bist ja auch jünger als ich ... *heul* ;)
__________________
LG biddy

Geändert von biddy (26.10.2008 um 20:39 Uhr).
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Alt 26.10.2008, 20:40   #5
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Standard AW: Bitte um hilfe beziehe ALG II

biddy war etwas genauer - hatte die hohen Stromkosten nicht berücksichtigt, wir wissen ja nicht, inwieweit das fürs Wohnen ist.
__________________
lg andine

Geändert von andine (26.10.2008 um 20:43 Uhr).
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Alt 26.10.2008, 20:41   #6
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Standard AW: Bitte um hilfe beziehe ALG II

Zitat:
@andine
Hi, Du Schnelle ... bist ja auch jünger als ich ... *heul* ;)
Dafür bist du genauer.
__________________
lg andine
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Alt 26.10.2008, 20:51   #7
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Standard AW: Bitte um hilfe beziehe ALG II

Zitat:
biddy war etwas genauer - hatte die hohen Stromkosten nicht berücksichtigt, wir wissen ja nicht, inwieweit das fürs Wohnen ist.
Wenn der Abschlag an die Stadtwerke z.B. für Gas und Strom ist, ist die Höhe ok. Wissen wir aber nicht. ;)

Ich hoffe, schnackestich, Du hast Dir die Alg-II-Antragstellung (Abgabe) bestätigen lassen? Nicht, dass sich das Ganze noch hinauszögert durch das Wegschicken zur Wohngeldstelle und dann letztendlich doch erneutes Vorsprechen.

Wie Gerda52 schon an anderer Stelle mitteilte: hier geht's um ein Abwenden von Alg II durch evtl. zustehendes Wohngeld plus Kinderzuschlag ... auf Teufel komm' raus und ohne sich auch nur die Höhe des Erwerbseinkommens mal anzusehen, so scheint mir :

Vorrangige Leistungen nach § 12a SGB II; hier: Erhöhter Kinderzuschlag (§ 6a BKGG) ab dem 01.10.2008 - www.arbeitsagentur.de
__________________
LG biddy
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Alt 26.10.2008, 20:55   #8
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Standard AW: Bitte um hilfe beziehe ALG II

Zitat:
Zitat von biddy Beitrag anzeigen
Wie Gerda52 schon an anderer Stelle mitteilte: hier geht's um ein Abwenden von Alg II durch evtl. zustehendes Wohngeld plus Kinderzuschlag ... auf Teufel komm' raus und ohne sich auch nur die Höhe des Erwerbseinkommens mal anzusehen, so scheint mir :
Ja, ich bin immer wieder erstaunt, was das eigentlich soll.
Was arbeiten da eigentlich für Leute in manchen Argen.
Zum Glück kann ich über meine Arge bisher nur Gutes berichten.

Zitat:
Ich hoffe, schnackestich, Du hast Dir die Alg-II-Antragstellung (Abgabe) bestätigen lassen? Nicht, dass sich das Ganze noch hinauszögert durch das Wegschicken zur Wohngeldstelle und dann letztendlich doch erneutes Vorsprechen.
Er bekommt doch schon ALG2, wollte nur mal nachhaken, ob die Höhe in etwas so stimmt. Ob die Miete auch angemessen ist, das wissen wir aber nicht.
__________________
lg andine
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Alt 26.10.2008, 23:06   #9
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Standard AW: Bitte um hilfe beziehe ALG II

Zitat:
Zitat von andine
Ich frage mich jedenfalls, was das soll. Kindergeldzuschlag würdest du nämlich auch nicht bekommen, weil du zu wenig verdienst.
Nicht nur das, der Sohn hat Unterhaltseinkommen, das bei einem 'evtl.' Anspruch auf KiZ voll angerechnet würde. Da gibt es sowieso nichts.

Zitat:
Zitat von biddy
Wie Gerda52 schon an anderer Stelle mitteilte: hier geht's um ein Abwenden von Alg II durch evtl. zustehendes Wohngeld plus Kinderzuschlag ... auf Teufel komm' raus und ohne sich auch nur die Höhe des Erwerbseinkommens mal anzusehen, so scheint mir :
Bei schnackestich scheinen besonders Schlaue am Werk zu sein. Vll. hat man mal schnell das EK aus Minijob, Kindergeld und den Unterhalt addiert, um das neue Mindesteinkommen für Alleinerziehende zu konstruieren. Dieses Einkommen steht aber nicht zur Deckung seines Individualanspruchs zur Verfügung.

Nachtrag:
Abhängig von der bisher anerkannten KdU bzw. der berücksichtigungsfähigen Miete könnte sich durch die rückwirkende Wohngelderhöhung zum 1.10. ein Anspruch für den Sohn ergeben, für den Vater aber bestimmt nicht.
__________________
Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr.

Geändert von gerda52 (26.10.2008 um 23:21 Uhr).
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Alt 27.10.2008, 18:29   #10
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Daumen hoch AW: Bitte um hilfe beziehe ALG II

ICH bedanke mich ganz Herzlich für eure Hilfe ich werde euch aufjedenfall bescheid geben mit anhang was alles auf mich zugekommen ist weiterhin werde ich jetzt alle bescheide prüfen lassen weil 604 Euro sehe ich auf kein alg II bescheid


werde alles einscannen und hier posten vielleicht hilft das auch andere USERN aber erst muss ich dann zum RAE
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Alt 27.10.2008, 19:22   #11
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Standard AW: Bitte um hilfe beziehe ALG II

Zitat:
Zitat von andine Beitrag anzeigen
Hallo und willkommen im Club

Dein Bedarf wäre ungefähr:

Du: 351
Kind: 211
Alleinerziehendenzuschlag: 42?
Wohngeld: 450

Gesamt: 1054 ALG2-Bedarf

Dein Einkommen: 240€ aus 400€ Job
Kindergeld: 154
Unterhalt: 156
Gesamt: 550€

1054-470=504 ALG2


Mir ist deshalb rätselhaft, was du auf dem Wohngeldamt sollst. Für Kindergeldzuschuss verdienst du zu wenig. Du wirst mit Sicherheit keine 504 Euro Wohngeld bekommen.
Habe meinen Fehler korrigiert.

Wieviel ALG2 hast du denn bekommen? Wie setzen sich deine Stromkosten zusammen? Bestehen die auch aus Heizkosten? Ist deine Wohnung angemessen oder musst du da draufzahlen? Hast du mal ein Darlehen aufgenommen?

Wäre hilfreich, wenn wir mal einen Bescheid sehen würden.
Haben die vielleicht die 400 Euro voll abgezogen? Las sich im ersten Beitrag fast so.
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lg andine

Geändert von andine (27.10.2008 um 20:25 Uhr).
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Alt 27.10.2008, 19:44   #12
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Lächeln AW: Bitte um hilfe beziehe ALG II

okay werde jetzt einscannen muss aber die namen weg machen dauert nu ein bischen
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Alt 27.10.2008, 19:46   #13
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Standard AW: Bitte um hilfe beziehe ALG II

Ich habe Zeit. Wer sonst, wenn nicht ich.
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Alt 27.10.2008, 20:01   #14
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Standard AW: Bitte um hilfe beziehe ALG II

Zitat:
Zitat von andine
Habe meinen Fehler korrigiert.
Wirklich? Auch bis zum Ende?

Zitat:
Zitat von schnackestich
604 Euro sehe ich auf kein alg II bescheid
An dem Betrag kannst Du Dich nicht festhalten, da bzgl. des genauen Einkommens und der als angemessen befundenen Miete nur spekulative Beträge in den Beispielsrechnungen angesetzt wurden.

Ich würde die angeforderte Vergleichsberechnung von der Wohngeldstelle zunächst anfertigen lassen, damit die Wiederaufnahme der Zahlungen sofort veranlasst werden kann. Ein wenig Druck durch einen RA ist natürlich auch nicht schecht.
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Alt 28.10.2008, 16:26   #15
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Standard AW: Bitte um hilfe beziehe ALG II

Problem gelöst. Alles stimmt, aber es gibt eine Sanktion in Höhe von 70€ Minus und noch eine Rückzahlung oder Darlehen.
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lg andine
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Alt 28.10.2008, 16:50   #16
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Standard AW: Bitte um hilfe beziehe ALG II

Zitat:
Zitat von andine
Problem gelöst. Alles stimmt, aber es gibt eine Sanktion in Höhe von 70€ Minus und noch eine Rückzahlung oder Darlehen.
Du sprichst in Rätseln, klär' uns doch bitte mal auf.
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Alt 28.10.2008, 17:31   #17
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Standard AW: Bitte um hilfe beziehe ALG II

Ich habe die Bescheide angeschaut. Da gibt es eine Sanktion von 70 Euro wegen fehlender Bewerbungen und dann steht auch noch unter Konten
Forderungseinzug RD. Das müsste eine Rückzahlung sein oder ein Darlehen.

Damit wären die fehlenden Beträge erklärt.
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Alt 28.10.2008, 17:43   #18