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| Tags: ausreichender, mietbescheinigung, trotz, unterlagenhilfe |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.10.2008
Beiträge: 3
| Hallo zusammen, es geht darum das ich ende August alg2 beantrag habe...und aufgrund einer fehlenden Mietbescheinigung bis heute keinen bescheid bekommen habe... Mietvertrag und Kontoauszüge der letzten 6 Monate liegen der arge vor....(Von anfang an)sowie nebenkostenabrechnung vollgende anmerkung habe ich schon letztens schriftlich bei meiner sb eingereicht,da ich es nicht einsehe meinen Vermieter (entfernt mit mit verwannt ) die Mietbescheinigung ausfüllen zu lassen..erst recht wenn der Arge zu 100% alle benötigten daten vorliegen. Das hatte ich bei den letzten Papieren mit abgegeben. ist es nicht erforderlich eine Mietbescheinigung beizubringen, zudem alle erforderlichen Daten bereits bei ihnen vorhanden sind (Mietvertrag(incl Nebenkosten) Nebenkostenabrechnung06 sowie meinen Kontoauszügen von ca 6 Monaten (incl Nachweis Verdienst der Freundin) Für Nordrhein-Westfalen gibt es ebenfalls Datenschutzrichtlinien, hier der zutreffende Auszug: 1.4 Zulassung geeigneter alternativer Nachweismöglichkeiten Haben erwerbsfähige Hilfebedürftige ihre Angaben bei der Antragstellung oder im laufenden Bezug von Leistungen nach dem SGB II nachzuweisen, so ist ihnen dieser Nachweis auch durch das alternative Vorlegen von Unterlagen zu ermöglichen, soweit dies rechtlich durchführbar ist. Voraussetzung dafür ist, dass sich aus den vorgelegten Unterlagen ein nachvollziehbarer Nachweis der angegebenen Tatsache ergibt. So kann z.B. auf die Vorlage einer von der Vermieterin oder dem Vermieter auszufüllenden Mietbescheinigung verzichtet werden, wenn sich die Höhe der Kosten für Unterkunft und Heizung hinreichend aus dem Mietvertrag, der Nebenkostenabrechnung oder dem Nachweis über die monatliche Zahlung der Miete ergibt. 30.09.08 mfg So nun bekomme ich wieder einen brief mit erneuter Mietbescheinigung... Wortlaut: Sollten sie bis zum o.g Termin (10.11.08)nicht antworten bzw die angeforderten Unterlagen nicht einreichen,werde ich die Geldleistung für sie und die mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz versagen. was kann ich bitte machen um endlich mein geld zu bekommen.??...Der Kühlschrank ist schon lange leer und es geht an die Gesundheit... sowas wie vorschusszahlung gibt es laut sb nicht.! Ich bin 25..wohne mit meiner Freundin zusammen (arbeitend) Also es geht nur darum das die arge schon alle zur ermittlung der leistungen notwendigen daten hat...aber auf eine Mietbescheinigung besteht. am liebsten würde ich die wegen unterlassener hilfeleistung,körperverletzung,rechtsbeugung im amt anzeigen ^^ ..ich hab n riesen hals. Ich hoffe jemand kann mir hier helfen..bzw mir tipps geben wie ich sie dazu bringen kann mir endlich den bewilligungsbescheid zuzusenden... lg |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.941
| Warum willst du die Mietbescheinigung eigentlich nicht ausfüllen lassen?
__________________ lg andine |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.10.2008
Beiträge: 3
| Mein Vermieter ist entfernd mit mir verwandt, er muss also nicht unbedingt von harz4 wissen. Und alle Daten die zur Berechnung von nöten sind liegen dem Amt vor..Mietvertrag,Kontoauszüge,Nebenkostenabrechnun g.. Die Olle hat sogar meinen (Unsere) Führerscheine kopiert...als ich frage warum..sagte sie mir nur.. ich bin zur mitwirkung verpflichtet...., desweiteren hat sie mir sogar unter zeugen gesagt das die Krankenversicherung ab Antragsstellung wieder läuft..was natürlich nicht so ist..all solche sachen...*kotz* bei der mietbescheinigung gehts a um datenschutz.. (was geht das den Vermieten bzw verwandten an?! ) und ums Prinzip...bzw darum das sie bereits alle Daten haben!! für mich ist das nur schikane.. mehr nicht. |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.10.2008
Beiträge: 3
| Bringt ne beschwerde was(teamleiter) ? ich muss echt ausse Socken kommen ..d.h ich brauch so schnell wie möglich geld..warte ja nur seit august ^^ :-( man muss dazu sagen..diese Lohnbescheinigung (vom arbeitgeber der freundin) musste ich auch nicht bringen...da haben auch lohnabrechnungen ..und kontoauszüge gereicht. hat denn evtl jemand erfahrung mit Mietbescheinigungen bei Antragsstellung? lg |
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| | #5 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.147
| weise auf den bereits vorgelegten Mietvertrag hin, Ende. damit hast du der Mitwirkungspflicht genüge getan und erwartest die sofortige Auszahlung der zustehenden Leistung-Frist eine Woche,dann zum RA.
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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