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ALG II

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Alt 26.10.2008, 18:50   #1
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Registriert seit: 26.10.2008
Beiträge: 3
Standard Mietbescheinigung trotz ausreichender Unterlagen*Hilfe*

Hallo zusammen, es geht darum das ich ende August alg2 beantrag habe...und aufgrund einer fehlenden Mietbescheinigung bis heute keinen bescheid bekommen habe...

Mietvertrag und Kontoauszüge der letzten 6 Monate liegen der arge vor....(Von anfang an)sowie nebenkostenabrechnung

vollgende anmerkung habe ich schon letztens schriftlich bei meiner sb eingereicht,da ich es nicht einsehe meinen Vermieter (entfernt mit mit verwannt ) die Mietbescheinigung ausfüllen zu lassen..erst recht wenn der Arge zu 100% alle benötigten daten vorliegen.


Das hatte ich bei den letzten Papieren mit abgegeben.
ist es nicht erforderlich eine Mietbescheinigung beizubringen, zudem alle erforderlichen Daten bereits bei ihnen vorhanden sind (Mietvertrag(incl Nebenkosten) Nebenkostenabrechnung06 sowie meinen Kontoauszügen von ca 6 Monaten (incl Nachweis Verdienst der Freundin)

Für Nordrhein-Westfalen gibt es ebenfalls Datenschutzrichtlinien, hier der zutreffende Auszug:
1.4 Zulassung geeigneter alternativer Nachweismöglichkeiten
Haben erwerbsfähige Hilfebedürftige ihre Angaben bei der Antragstellung oder im
laufenden Bezug von Leistungen nach dem SGB II nachzuweisen, so ist ihnen dieser
Nachweis auch durch das alternative Vorlegen von Unterlagen zu ermöglichen,
soweit dies rechtlich durchführbar ist. Voraussetzung dafür ist, dass sich aus den
vorgelegten Unterlagen ein nachvollziehbarer Nachweis der angegebenen Tatsache
ergibt. So kann z.B. auf die Vorlage einer von der Vermieterin oder dem Vermieter
auszufüllenden Mietbescheinigung verzichtet werden, wenn sich die Höhe der
Kosten für Unterkunft und Heizung hinreichend aus dem Mietvertrag, der
Nebenkostenabrechnung oder dem Nachweis über die monatliche Zahlung der Miete
ergibt.

30.09.08
mfg


So nun bekomme ich wieder einen brief mit erneuter Mietbescheinigung...
Wortlaut:
Sollten sie bis zum o.g Termin (10.11.08)nicht antworten bzw die angeforderten Unterlagen nicht einreichen,werde ich die Geldleistung für sie und die mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz versagen.


was kann ich bitte machen um endlich mein geld zu bekommen.??...Der Kühlschrank ist schon lange leer und es geht an die Gesundheit... sowas wie vorschusszahlung gibt es laut sb nicht.!
Ich bin 25..wohne mit meiner Freundin zusammen (arbeitend)

Also es geht nur darum das die arge schon alle zur ermittlung der leistungen notwendigen daten hat...aber auf eine Mietbescheinigung besteht.

am liebsten würde ich die wegen unterlassener hilfeleistung,körperverletzung,rechtsbeugung im amt anzeigen ^^ ..ich hab n riesen hals.

Ich hoffe jemand kann mir hier helfen..bzw mir tipps geben wie ich sie dazu bringen kann mir endlich den bewilligungsbescheid zuzusenden...

lg
JonDoe2008 ist offline  
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Alt 26.10.2008, 19:03   #2
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Benutzerbild von andine
 
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Beiträge: 4.941
Standard AW: Mietbescheinigung trotz ausreichender Unterlagen*Hilfe*

Warum willst du die Mietbescheinigung eigentlich nicht ausfüllen lassen?
__________________
lg andine
andine ist offline  
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Alt 26.10.2008, 20:49   #3
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Registriert seit: 26.10.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Mietbescheinigung trotz ausreichender Unterlagen*Hilfe*

Mein Vermieter ist entfernd mit mir verwandt, er muss also nicht unbedingt von harz4 wissen. Und alle Daten die zur Berechnung von nöten sind liegen dem Amt vor..Mietvertrag,Kontoauszüge,Nebenkostenabrechnun g..

Die Olle hat sogar meinen (Unsere) Führerscheine kopiert...als ich frage warum..sagte sie mir nur.. ich bin zur mitwirkung verpflichtet...., desweiteren hat sie mir sogar unter zeugen gesagt das die Krankenversicherung ab Antragsstellung wieder läuft..was natürlich nicht so ist..all solche sachen...*kotz*

bei der mietbescheinigung gehts a um datenschutz.. (was geht das den Vermieten bzw verwandten an?! ) und ums Prinzip...bzw darum das sie bereits alle Daten haben!! für mich ist das nur schikane.. mehr nicht.
JonDoe2008 ist offline  
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Alt 26.10.2008, 23:53   #4
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Registriert seit: 26.10.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Mietbescheinigung trotz ausreichender Unterlagen*Hilfe*

Bringt ne beschwerde was(teamleiter) ? ich muss echt ausse Socken kommen ..d.h ich brauch so schnell wie möglich geld..warte ja nur seit august ^^ :-(

man muss dazu sagen..diese Lohnbescheinigung (vom arbeitgeber der freundin) musste ich auch nicht bringen...da haben auch lohnabrechnungen ..und kontoauszüge gereicht.

hat denn evtl jemand erfahrung mit Mietbescheinigungen bei Antragsstellung?

lg
JonDoe2008 ist offline  
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Alt 27.10.2008, 06:06   #5
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.147
Standard AW: Mietbescheinigung trotz ausreichender Unterlagen*Hilfe*

weise auf den bereits vorgelegten Mietvertrag hin, Ende.

damit hast du der Mitwirkungspflicht genüge getan und erwartest die sofortige Auszahlung der zustehenden Leistung-Frist eine Woche,dann zum RA.
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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