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| Tags: alg2, bescheid, direkt, fehlerhaft, gespraech, klaerendes, vorgehen, widerspruch |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 13
| Hallo, habe heute mal den ALG2 Bescheid inkl. Berechnung meiner Schwiegereltern druchgerechnet und bin zu dem Schluß gekommen, dass die beiden seit jeher viel zu wenig bekommen. Es fehlen die Zuschläge für Kostenaufwändige Ernährung bei beiden (diverse chronische Krankheiten die diese Zuschläge rechtfertigen würden) sowie den Zuschlag für die Behinderung vom Schwiegervater, was einen ca. Fehlbetrag von etwa 250 - 300 € im Monat ausmachen würde. Einkommen gibt es ausser der BU-Rente vom Schwiegervater (ca 500 €, wird voll angerechnet, logo ;-) )keins. Ärztliche Belege über Krankheiten und Behinderungsgrad sind in vollem Umfang vorhanden! Möchte diesen Zustand natürlich jetzt ändern, was würdet Ihr mir raten was erfahrungsgemäß die beste Vorgehensweise ist? 1. Termin mit zuständigem Sachbearbeiter ausmachen, Sachlage erörtern, erklären lassen und alles weitere ggf. über ihn in die Wege leiten lassen. Schwiegereltern sagen, sie hätten "guten" Kontakt zu ihrem Sachbearbeiter. 2. Gleich formellen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen? Bringt doch das Risko mit sich, dass zum nächsten Monat kein Geld kommt, oder? 3. Formlosen Antrag auf Neuberechnung unter Berücksichtigung von Tatsachen X und Y stellen, Belege inkl. ? Generelle Frage: Gesetz dem Fall, die beiden haben nun über Jahre zu wenig Geld bekommen, besteht ein Anspruch auf rückwirkende Nachzahlung der Differenz? Viele Grüße! |
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| | #2 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.10.2006 Ort: Dresden
Beiträge: 39
| Hallo! Die schnellste Methode in so einem Fall ist immer: sofort einen Termin mit der Leistungsabteilung! Ein Widerspruch dauert viel zu lange. Hatte auch schon ein paar mal Probleme mit dem Bescheid und konnte diese immer sofort vor Ort in der Leistung klären. Angeloo |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 3.346
| Zitat:
Da Ergebnis des Gespräches muss dann auch schriftlich festgehalten werden. Mündliche Aussagen können "verändert" werden und wenn sich danach trotzdem nichts ändert, hat man keine Beweise, das vorher etwas anderes gesagt wurde. Also am Besten beides machen. | |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.10.2006 Ort: Dresden
Beiträge: 39
| Bei mir war es immer so, dass gleich vor Ort, der neue Leistungsbescheid ausgedruckt wurde und die zuwenig gezahlte Summe gleich angewiesen wurde. Ist aber sicher immer eine Einzelfall-Entscheidung. Bei mir war immer gleich ersichtlich, dass zu viel abgezogen wurde. Angeloo |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.04.2007 Ort: Nürnberger Land
Beiträge: 481
| Zitat:
Ein Beistand (oder auch mehrere) sind auf jeden Fall ein Muß. | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 3.346
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