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ALG II

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Alt 23.10.2008, 08:48   #1
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Registriert seit: 23.10.2008
Beiträge: 2
Standard Wichtig! Gibt es einen bestimmten Grenzwert bei Rückzahlungen?

meiner BG geht meiner Frau Arbeiten durch verschieden Ursachen haben wir die Lohnabrechnungen immer mal wieder zu Spät eingereicht.
Nun bekommen wir laufend Bescheide und Anhörung's Briefe über verschiedene Rückzahlungen weil zu viel gezahlt worden ist.

Aufhebungs und Erstattungsbescheid
für jeden BG Bewohner : 60,95€ also 121,90€
Dieser wird schon mit 25€ pro Person von unserm Arge Geld einbehalten

Anhörungsbogen

Für jeden BG Bewohner: 41,80 also 83,60

Anhörungsbogen

Für jeden BG Bewohner 181,87€ also 363,47

Wie sieht das aus wenn ich nun die beiden anderen Anhörungsbögen ab gebe und dort jeweils eine Rate von 10€ pro Person angebe müsste sich die Arge darauf einlassen.?

weil wenn die Arge von jedem zu schuldenden Betrag pro Personz.B. 25€ einbehält wären das gesamt 125€ da können wir uns gleich auf die Strasse setzen.

Gibt es ein Höchstbetrag was die Arge insgesamt abziehen darf.

Ich habe da was von 30% im Kopf.

Das wären bei uns momentan bei unserem Bezug zur Sicherung von 646,89€ -30%=194€ weniger
TomTom123 ist offline  
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Alt 23.10.2008, 08:52   #2
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.958
Standard AW: Wichtig! Gibt es einen bestimmten Grenzwert bei Rückzahlungen?

Sofern eine aufrechnung gem. § 43 SGB II stattfindet dürfen max. 30 Prozent aufgerechnet werden. sollte Rückforderungen gem dem SGB X erfolgen, entfaltet ein Widerspruch aufschiebende Wirkung. Dies macht aber nur dann Sinn, wenn die Beträge strittig sind.
Zitat:
Zitat von TomTom123 Beitrag anzeigen
meiner BG geht meiner Frau Arbeiten durch verschieden Ursachen haben wir die Lohnabrechnungen immer mal wieder zu Spät eingereicht.
Nun bekommen wir laufend Bescheide und Anhörung's Briefe über verschiedene Rückzahlungen weil zu viel gezahlt worden ist.

Aufhebungs und Erstattungsbescheid
für jeden BG Bewohner : 60,95€ also 121,90€
Dieser wird schon mit 25€ pro Person von unserm Arge Geld einbehalten

Anhörungsbogen

Für jeden BG Bewohner: 41,80 also 83,60

Anhörungsbogen

Für jeden BG Bewohner 181,87€ also 363,47

Wie sieht das aus wenn ich nun die beiden anderen Anhörungsbögen ab gebe und dort jeweils eine Rate von 10€ pro Person angebe müsste sich die Arge darauf einlassen.?

weil wenn die Arge von jedem zu schuldenden Betrag pro Personz.B. 25€ einbehält wären das gesamt 125€ da können wir uns gleich auf die Strasse setzen.

Gibt es ein Höchstbetrag was die Arge insgesamt abziehen darf.

Ich habe da was von 30% im Kopf.

Das wären bei uns momentan bei unserem Bezug zur Sicherung von 646,89€ -30%=194€ weniger
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Martin

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Alt 23.10.2008, 09:17   #3
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Registriert seit: 23.10.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Wichtig! Gibt es einen bestimmten Grenzwert bei Rückzahlungen?

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Sofern eine aufrechnung gem. § 43 SGB II stattfindet dürfen max. 30 Prozent aufgerechnet werden. sollte Rückforderungen gem dem SGB X erfolgen, entfaltet ein Widerspruch aufschiebende Wirkung. Dies macht aber nur dann Sinn, wenn die Beträge strittig sind.
Scheint so zu sein:

nach meinen Erkenntnissen haben Sie Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB 11) für die Zeit vom 01.06.2008 bis 31.07.2008 in höhe von 181,87 Euro zu Unrecht
bezogen (Bescheide vom 14.12.2007 und 10.06.2008).
Ihre Ehefrau hat in den Monaten Juni und Juli 2008 ein höheres Brutto-/Nettoeinkommen erzielt als bei der Anspruchsberechnung berücksichtigt wurde
Ihre Ehefrau hat Einkommen oder Vermögen erzielt, das zum Wegfall oder zur Minderung Ihres Anspruchs geführt hat (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch SGBX).
Die aufgeführten Leistungen sind gern. § 50 SGB X zu erstatten.
In der Zeit vom 01.06.2008 bis 31.07.2008 wurden Ihnen Leistungen nach dem SGB 11 in nachfolgend aufgeführter Höhe zu Unrecht gezahlt:

Leistungen für xxxxxxxx -geb. am xxxxxxxx
Erstattungszeitraum:
01.06.2008 -30.06.2008
Arbeitslosengeld /Regelleistung)112,15 EUR
Erstattungszeitraum
01.07.2008 -31.07.2008
Arbeitslosengeld(Regeleistung) 69,72EUR
Summe Person:
181,87 EUR
Es ergibt sich somit eine Überzahlung in Höhe von:
181,87

wie sieht das den damit aus:

Zitat:
Wie sieht das aus wenn ich nun die beiden anderen Anhörungsbögen ab gebe und dort jeweils eine Rate von 10€ pro Person angebe müsste sich die Arge darauf einlassen.?
mit der Begründung das ja noch andere Rückzahlungen erfolgen/sind

Das wären ja dann insgesamt 40€ für beide ausstehenden Bögen.
TomTom123 ist offline  
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Alt 05.12.2008, 12:14   #4
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Registriert seit: 07.06.2007
Ort: NRW
Beiträge: 848
Standard AW: Wichtig! Gibt es einen bestimmten Grenzwert bei Rückzahlungen?

Dazu habe ich folgendes im Netz gefunden:

Nach § 43 Satz 1 SGB II können Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bis zu einem Betrag von 30 v. H. der für den Hilfebedürftigen maßgebenden Regelleistung mit Ansprüchen der Träger von Leistungen nach dem SGB II aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung oder auf Schadenersatz handelt, die der Hilfebedürftige durch vorsätzliche oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst hat. (…)

§§ Juristen-Blog.de §§ » Blog Archive » SG Koblenz: Keine Aufrechnung von überzahltem ALG II ohne Verschulden des Hilfeempfängers

Hier noch ein Urteil vom SG Koblenz:

Tacheles EV - Entscheidungsdatenbank
redfly ist offline  
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