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ALG II

Hilfe wegen Zuschlag nach §24 SGBII; in Forum: Information; Hallo, brauche wiedermal eure Hilfe diesmal für mich. Folgendes Problem: Ich beziehe schon länger ALG2 seit ca 9 Monaten.Nun hatte ich ein befristetes Arbeitsverhälnis von 7 Wochen. Das habe ich ...
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Alt 07.04.2006, 07:28   #1
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 20.07.2005
Beiträge: 74
Standard Hilfe wegen Zuschlag nach §24 SGBII

Hallo, brauche wiedermal eure Hilfe diesmal für mich.

Folgendes Problem:
Ich beziehe schon länger ALG2 seit ca 9 Monaten.Nun hatte ich ein befristetes Arbeitsverhälnis von 7 Wochen. Das habe ich dem Amt mitgeteilt und Wohngeld beantragt.
Das neue Wohngeld war höher als mein altes Wohngeld.
Nun zu meiner Frage wie wird der Befristete Zuschlag berechnet???

1.Möglichkeit
ALG1+altes Wohngeld - ALG2betrag

2.Möglichkeit
ALG1+neues Wohngeld - ALG2betrag

Danke für eure Hilfe und ich bin auf eure Antworten gespannt.
Bianca
Bianca.Aachen ist offline  
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Alt 07.04.2006, 08:19   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von gelibeh
 
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.269
Standard

Es gilt das Wohngeld, dass Du zur Zeit des ALG1-Bezuges bekommen hast.
__________________
meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung
----------
Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter",
nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash)
gelibeh ist offline  
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