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ALG II

Sanktion wegen angeblich fehlender Bewerbungen; in Forum: Information; Hallo, ich brauche mal wieder dringend eure Hilfe. Vorab erstmal die Info zur Situation: Ich habe eine gültige EGV in der ich mich verpflichtet habe, Bewerbungen nachzuweisen, auf einem Aktionsplan ...
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Alt 21.10.2008, 13:52   #1
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Standard Sanktion wegen angeblich fehlender Bewerbungen

Hallo,

ich brauche mal wieder dringend eure Hilfe.

Vorab erstmal die Info zur Situation:


Ich habe eine gültige EGV in der ich mich verpflichtet habe, Bewerbungen nachzuweisen, auf einem Aktionsplan festzuhalten und diesen dann unaufgefordert vorzulegen.
Die EGV ist noch gültig bis Mitte November.

Vereinbart wurde: Ich bewerbe mich durchschnittlich 10 mal monatlich um eine Arbeitsstelle.
Bisher hatte ich auf meiner Liste immer mindestens 10 Bewerbungen oder mehr. Im September allerdings nur zwei.
Für Oktober und November wollte ich dann entsprechend mehr Bewerbungen schreiben, damit der Durchschnitt stimmt.

Nun habe ich einen Absenkungsbescheid bekommen über 30 % der Regelleistung bekommen ab dem 1.11.08

Begründung: Sie haben sich, trotz Belehrung über die Rechtsfolgen geweigert, in der EGV festgelegte Pflichten zu erfüllen und zwar Eigenbemühungen nachzuweisen. Gemäß der EGV sollten sie monatlich 10 Bewerbungsbemühungen auf dem ausgehändigten Aktionsplan nachweisen. Ende September 2008 konnten sie aber lediglich zwei Bewerbungsbemühungen nachweisen.

Einen wichtigen Grund für ihr Verhalten hatten sie nicht.

Diese Entscheidung beruht auf § 31 Abs.1 Nr.1 Buchst. b, Abs.6 SGB II

Widerspruch wollte ich auf jeden Fall einreichen, was könnte ich sonst noch tun? EA geht doch erst dann, wenn mir das Geld fehlt?

LG, Indiana
Indiana ist offline  
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Alt 21.10.2008, 14:02   #2
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Standard AW: Sanktion wegen angeblich fehlender Bewerbungen

Gab es eine Anhörung?
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 21.10.2008, 14:06   #3
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Standard AW: Sanktion wegen angeblich fehlender Bewerbungen

Zitat:
Zitat von Kerstin_K Beitrag anzeigen
Gab es eine Anhörung?
Nein. Das letzte mal war ich da zum unterschreiben der EGV.
Indiana ist offline  
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Alt 21.10.2008, 14:09   #4
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Standard AW: Sanktion wegen angeblich fehlender Bewerbungen

Dann würde ich schon alleine deswegen Widerspruch einlegen. Und wenn in derEGV durchschnittlich steht, würde ich das auch gleich mit erklären.
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 21.10.2008, 14:22   #5
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Beiträge: 389
Standard AW: Sanktion wegen angeblich fehlender Bewerbungen

Genau. Unter "durchschnittlich" würde ich in diesem Zusammenhang den monatlichen Durchschnitt über die Laufzeit der EGV, also 6 Monate, verstehen. Du mußt allerdings darauf achten, daß Du jetzt auch auf diesen Durchschnitt kommst, also entsprechend mehr Bewerbungen schreiben.

Eventuelle textliche Unklarheiten oder Ungenauigkeiten sind schließlich nicht Dein Problem, schließlich hast Du diese Formulierung nicht veranlaßt.
gurkenaugust ist offline  
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Alt 21.10.2008, 14:48   #6
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Beiträge: 194
Standard AW: Sanktion wegen angeblich fehlender Bewerbungen

Danke euch,
dann werde ich meinen Widerspruch schreiben und abwarten was kommt.
Indiana ist offline  
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Alt 21.10.2008, 21:12   #7
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Beiträge: 4.426
Standard AW: Sanktion wegen angeblich fehlender Bewerbungen

Außerdem mache denen den Hintern heiß - sie haben geschrieben, du hättest dich geweigert, den Pflichten nachzukommen. Wie kommen die darauf? Manchmal findet man eben einfach keine passenden Stellen. Soll man sich beim Herrn im Himmel bewerben?

Mario Nette
Mario Nette ist offline  
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Alt 21.10.2008, 22:37   #8
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Standard AW: Sanktion wegen angeblich fehlender Bewerbungen

Wenn´s nicht so traurig wäre, könnte ich ja darüber lachen.

Am Nachmittag habe ich bei der Leistungsabteilung angerufen.( bei uns ist das Sozialamt für die Absenkungsbescheide zuständig.)

Der SB sagte mir, dass er aufgrund einer email meines FM vom Jobcenter den Bescheid erlassen hat. Das Wörtchen durchschnittlich 10 Bewerbungen wurde dabei unter den Tisch fallengelassen.

Überprüfungen ob solche Mitteilungen ihre Richtigkeit haben, finden offenbar nicht statt. Er hatte keine weiteren Informationen über den Inhalt meiner EGV.
Er hat nur den Absenkungsbescheid geschrieben vor sechs Tagen damit er heute ankommt

Wo genau kann ich mich über über meinen FM des Jobcenters beschweren?
Indiana ist offline  
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Alt 23.10.2008, 01:16   #9
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Standard AW: Sanktion wegen angeblich fehlender Bewerbungen

Zitat:
Zitat von Indiana Beitrag anzeigen
Wenn´s nicht so traurig wäre, könnte ich ja darüber lachen.

Am Nachmittag habe ich bei der Leistungsabteilung angerufen.( bei uns ist das Sozialamt für die Absenkungsbescheide zuständig.)

Der SB sagte mir, dass er aufgrund einer email meines FM vom Jobcenter den Bescheid erlassen hat. Das Wörtchen durchschnittlich 10 Bewerbungen wurde dabei unter den Tisch fallengelassen.

Einerseits schlecht, andererseits gut, denn in der EGV steht es ja so. 10 Bewerbungen sind allerdings meiner Ansicht nach zu viel, denn Kosten in dem Umfang bekommst Du nicht erstattet.

Überprüfungen ob solche Mitteilungen ihre Richtigkeit haben, finden offenbar nicht statt. Er hatte keine weiteren Informationen über den Inhalt meiner EGV.
Er hat nur den Absenkungsbescheid geschrieben vor sechs Tagen damit er heute ankommt

Das ist sein Job, also kein unbedingt schöner Job.

Wo genau kann ich mich über über meinen FM des Jobcenters beschweren?
Zunächst mal bei den direkten Vorgesetzten, der Teamleitung und der Geschäftsführung.
__________________
Viele Grüße

rheinländerin
rheinlaenderin ist offline  
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