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| Tags: angeblich, bewerbungen, fehlender, sanktion, wegen |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| Hallo, ich brauche mal wieder dringend eure Hilfe. Vorab erstmal die Info zur Situation: Ich habe eine gültige EGV in der ich mich verpflichtet habe, Bewerbungen nachzuweisen, auf einem Aktionsplan festzuhalten und diesen dann unaufgefordert vorzulegen. Die EGV ist noch gültig bis Mitte November. Vereinbart wurde: Ich bewerbe mich durchschnittlich 10 mal monatlich um eine Arbeitsstelle. Bisher hatte ich auf meiner Liste immer mindestens 10 Bewerbungen oder mehr. Im September allerdings nur zwei. Für Oktober und November wollte ich dann entsprechend mehr Bewerbungen schreiben, damit der Durchschnitt stimmt. Nun habe ich einen Absenkungsbescheid bekommen über 30 % der Regelleistung bekommen ab dem 1.11.08 Begründung: Sie haben sich, trotz Belehrung über die Rechtsfolgen geweigert, in der EGV festgelegte Pflichten zu erfüllen und zwar Eigenbemühungen nachzuweisen. Gemäß der EGV sollten sie monatlich 10 Bewerbungsbemühungen auf dem ausgehändigten Aktionsplan nachweisen. Ende September 2008 konnten sie aber lediglich zwei Bewerbungsbemühungen nachweisen. Einen wichtigen Grund für ihr Verhalten hatten sie nicht. Diese Entscheidung beruht auf § 31 Abs.1 Nr.1 Buchst. b, Abs.6 SGB II Widerspruch wollte ich auf jeden Fall einreichen, was könnte ich sonst noch tun? EA geht doch erst dann, wenn mir das Geld fehlt? LG, Indiana |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
| Gab es eine Anhörung?
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
| Dann würde ich schon alleine deswegen Widerspruch einlegen. Und wenn in derEGV durchschnittlich steht, würde ich das auch gleich mit erklären.
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.09.2007
Beiträge: 389
| Genau. Unter "durchschnittlich" würde ich in diesem Zusammenhang den monatlichen Durchschnitt über die Laufzeit der EGV, also 6 Monate, verstehen. Du mußt allerdings darauf achten, daß Du jetzt auch auf diesen Durchschnitt kommst, also entsprechend mehr Bewerbungen schreiben. Eventuelle textliche Unklarheiten oder Ungenauigkeiten sind schließlich nicht Dein Problem, schließlich hast Du diese Formulierung nicht veranlaßt. |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| Danke euch, dann werde ich meinen Widerspruch schreiben und abwarten was kommt. |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Außerdem mache denen den Hintern heiß - sie haben geschrieben, du hättest dich geweigert, den Pflichten nachzukommen. Wie kommen die darauf? Manchmal findet man eben einfach keine passenden Stellen. Soll man sich beim Herrn im Himmel bewerben? Mario Nette |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| Wenn´s nicht so traurig wäre, könnte ich ja darüber lachen. Am Nachmittag habe ich bei der Leistungsabteilung angerufen.( bei uns ist das Sozialamt für die Absenkungsbescheide zuständig.) Der SB sagte mir, dass er aufgrund einer email meines FM vom Jobcenter den Bescheid erlassen hat. Das Wörtchen durchschnittlich 10 Bewerbungen wurde dabei unter den Tisch fallengelassen. Überprüfungen ob solche Mitteilungen ihre Richtigkeit haben, finden offenbar nicht statt. Er hatte keine weiteren Informationen über den Inhalt meiner EGV. Er hat nur den Absenkungsbescheid geschrieben vor sechs Tagen damit er heute ankommt Wo genau kann ich mich über über meinen FM des Jobcenters beschweren? |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 294
| Zitat:
__________________ Viele Grüße rheinländerin | |
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