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| Tags: algii, beantragen, darf, lest, mal |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 13
| Hallo, was es in diesem Land für Unglaublichkeiten gibt, könnt Ihr folgendem Brief entnehmen, den ich in meiner Hilfslosigkeit an verschiedene Stellen geschrieben habe.: Have Fun :-) Sehr geehrter XXXXXX, vermutlich sind meine Zeilen vergeudete Zeit – ich hege dennoch die Hoffnung, dass sie Ihre Anhörung finden. Mir ist absolut bewusst, dass eine Person in Ihrem Amt wichtigeres zu tun hat, jedoch veranlasst mich die reine Verzweiflung dazu, Ihnen diese Zeilen zu schreiben und zu berichten, was ich in jüngster Vergangenheit erleben musste. Sehen Sie, ich bin ein ganz normaler Bürger dieses Landes – ich bin 26 Jahre alt, (noch) auf dem Weg zum Kfz-Meister und habe mich vor einem Jahr mit einem kleinen Kfz-Handel und Werkstatt selbstständig gemacht. Bis zu diesem Sommer war ich –meines Erachtens nach- damit auch recht erfolgreich. Sicher liegt dies immer im Auge des Betrachters, doch in Anbetracht der Tatsache dass ich alles mit absolut Null Startkapital und ohne jegliche Hilfe geschafft habe, erlaube ich mir für mich persönlich diese Feststellung. An dieser Stelle fragen Sie sich sicherlich, warum ich Ihnen das erzähle. Nun, es hat sich in diesem Sommer folgendes zugetragen: Ich nahm einen recht umfangreichen Reparaturauftrag an, der eine Teilrestaurierung eines Fahrzeuges umfasste. Ich bestellte Material zu recht hohen Preisen, da es sich um eine exotisches US-Fahrzeug handelte. Die Arbeiten waren nicht gerade angenehm und anstrengend. Ich bestellte auf Wunsch des Kunden Lackiermaterialien, da ich das Fahrzeug soweit vorbereiten sollte, dass ein Airbrushkünstler ein bereits vorhandenes Motiv vollenden konnte. Unterm Strich zwei Wochen Arbeit. Als der Wagen fertig war, brach der Besitzer des Fahrzeugs in einer Nacht auf Sonntag in meine Werkstatt ein und entwendete sein Fahrzeug ohne auch nur einen einzigen Cent bezahlt zu haben. Hochwertige Restaurationsmaterialien die sich in dem Fahrzeug befanden nahm er mit Sicherlich sind die Konsequenzen hieraus zivilrechtlicher Natur – vom Hausfriedensbruch, Diebstahl, Pfandbruch und Betrug einmal abgesehen. Selbstverständlich habe ich Strafanzeige erstattet und mir einen Rechtsanwalt genommen, um die zivilrechtlichen Angelegenheiten zu klären. Jetzt komme ich zum eigentlichen Grund dieses Schreibens: Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hält die Strafverfolgung dieser Person für unnötig. Ich bekam vor kurzem einen lapidaren Brief in dem es hieß, es bestünde kein „öffentliches Interesse“ an einer Strafverfolgung des betreffenden Herren. Zynischerweise wurde ich darauf hingewiesen, dass ich ja die Möglichkeit der Privatklage hätte. Kann man sich ja auch einfach mal so leisten. Zur Krönung des Ganzen hat mich der Einbrecher noch bei Handwerkskammer und Gewerbeaufsicht mit falschen Beschuldigungen denunziert, worauf mich diese Leute regelrecht auseinandergenommen haben – inklusive Durchsuchungsbefehl für meine Privatwohnung! Wie kann all das sein? Ich wurde bestohlen, betrogen, ruiniert – den Forderungsausfall und die Anwaltskosten konnte ich als „kleiner Krauter“ nicht auffangen – es wurde eingebrochen – und niemanden interessiert das ! Im Gegenteil, ich wurde noch fertig gemacht. Demnächst werde ich wegen dieser Sache eine Therapie beginnen müssen! All das macht mich so wütend, dass mir allein dabei diese Zeilen zu schreiben fast die Tränen kommen. Was ist das nur für ein Land – an was soll man denn hier noch glauben ? Wie kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft es nicht für nötig hält, das zu verfolgen? Wissen Sie, was ich als „Otto-Normal-Bürger“ da denken muss ? Da hat jemand die richtigen Beziehungen und Kontakte um mit so etwas durchzukommen. Ich bin sicher, wenn ICH eine solche Tat begangen hätte, würde ich jetzt noch in U-Haft sitzen. Zu allem Überfluss habe ich den Fehler begangen, meinen Wiederspruch inkl. Beschwerde nicht per Einschreiben zu schicken, so dass mein Brief auf ominöse Weise nie angekommen ist. Es ist ein schlimmes Gefühl, dass man von der Justiz noch getreten wird, wenn einem so was passiert. Mir ist bewusst, dass dieses Schreiben nichts an den Tatsachen ändern wird, vielleicht wandert es ungelesen in Ihrer Poststelle in den Papierkorb. Eventuell besteht aber auch die Möglichkeit die Staatsanwaltschaft Hildesheim davon zu überzeugen, dass bei einem Einbruch, Diebstahl, Betrug was den Ruin, Insolvenz und Psychotherapie eines Jungunternehmers zur Folge hatte eventuell doch öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Der Herr heißt übrigens XXX XXXX, wohnhaft in XXXXX. Er fährt mit meinen Reparaturblechen und meiner Hände Arbeit im Wert von ca. 2000 € unbehelligt spazieren. Donnerstag werde ich meinem Anwalt das Mandat entziehen müssen, weil ich ihn nicht mehr bezahlen kann und morgen habe ich einen Termin beim JobCenter um meinen „Hartz-IV“ Antrag abzugeben. Ich habe meinen Glauben an dieses Land verloren, Herr XXXX. Dennoch mit vorzüglicher Hochachtung Morgen Termin bei der ARGE - mal sehen, was da auf mich zukommt. :-) |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Nimm einen Beistand mit. Warum, das braucht dir jetzt sicherlich keiner mehr erläutern, oder? Mario Nette |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 13
| Werde ich tun. Davon mal ab eine komplette Sammlung an Gerichtsurteilen, Muster EGV und den SGB Ausgaben. Mir egal ob ich mich da zum Horst mache, mit MIR nicht mehr... :-( |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Lass dir vor allem nicht in die Karten schauen - Munition kann man nur einmal verballern. Nichts ist denen lieber als zu wissen, wie sie dich einzuschätzen und einzutüten haben. Und den Großteil der Korrespondenz mit der Behörde macht man dann eh schriftlich - dann wird das weniger emotional und mehr sachlich. Aus diesem Grund auch persönlich freundlich bleiben. Lass dir quittieren, was du dem Amt an Unterlagen abgibst, unterschreibe keine EGV sofort, versichere dich, dass man dich ab morgen als arbeitslos führt und deinen wie auch immer eingebrachten Antrag auf Leistungen auch in der Form würdigt, sprich: Wenn du sagst: "Tach, ich bin jetzt da und stelle hiermit einen Antrag auf Leistungen." dann ist das gültig als Antrag. Die ARGE muss sich kümmern, wie sie daraus einen für sie genehmen Antrag zimmert (normalerweise mit Antragsformularen Und bei Sorgen besuche dies' Forum Mario Nette |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.03.2008 Ort: Münsterland
Beiträge: 845
| ich frage mich, wo gibt es in diesen Staat noch Gerechtigkeit, da machst sich einer selbständig mit 26 Jahren, wird am Ende belogen( bestohlen) und um sein Recht betrogen Viel Glück auch von mir
__________________ lg: penelope um Mitglied einer Schafherde zu sein, musst Du selbst ein Schaf sein |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Und berichte mal, was sich zugetragen hat. Mario Nette |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 13
| Bei der ARGE oder in dieser Sache? ;-) Werde Euch über Beides auf dem Laufenden halten! :-) |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| Hallo daywalker, hast du den dem Kunden die Rechnung gestellt? hast du eine Versicherung gehabt gegen Diebstahl usw.? das wird die Arge auch wissen wollen, u.a.
__________________ Ich sorge mich nicht. Ich lebe. |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 13
| Hallo, ja- ARGE weiß von der Sache, hat sie aber nicht interessiert. Habe mitgeteilt, dass ich noch Ansprüche gegen gewisse Leute habe...deren Sache, was sie draus machen. Eventuell macht die ARGE ja Druck bei denen, weil sie ja für mich in soz. in Vorleistung treten muss. :-) Leider keine Versicherung gehabt - hinterher ist man schlauer ;-) |
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| | #10 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.11.2007 Ort: Bad Lippspringe
Beiträge: 96
| Hast du keine Versicherung gehabt?
__________________ Für die Arbeit zu krank, für die Rente zu gesund! Man sollte mich einschläfern. In meinem Profil findet Ihr meine Homepage |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.996
| hmm - drück dir auch die Daumen - irgendwie denkt man da ja fast automatisch an irgendeine Art von 'Selbsthilfe' - aber so richtig was Gutes ist mir nun dazu auch noch nicht eingefallen... Ev. könntest du auch mal nach (Selbsthilfe)Vereinen von durch Zahlungsausfälle insolvent gemachten Selbständigen gooxeln? Mir ist, dass ich darüber schon irgendwann einmal gelesen hätte - aber frag mich nicht, wo wann wie...
__________________ Gruß! ethos07 Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. |
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.09.2008
Beiträge: 26
| Ich weiß jetzt nicht, ob ich richtig denke. Aber wenn Du ALG 2 genehmigt bekommst, hast Du schon am gleichen Tag das Recht auf's Amtgericht zu gehen und gegen 10 € einen Beratungsgutschein für einen Anwalt zu bekommen. Ob ein Anwalt die Möglichkeit hat Dich dann auch in der Sache Deiner Vorgeschichte (also Werkstatteinbruch und ausgeführter Diebstahl durch Deinen "Kunden" und daraus enstandene Folgen bzw Werdegang) zu vertreten weiß ich nicht. Rein theoretisch könnte ich mir das vorstellen, da es sich um keine Leistung einer Rechtsschutzversicherung handelt und mit Deiner jetzigen Situation in Zusammenhang steht bzw. deren Ursache ist. Aber ich denke mir, wenn Du einen "normal denkenden" Anwalt findest wird er Dich wenigstens beraten. mfG Geändert von polyphon (27.10.2008 um 19:05 Uhr). |
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