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| Tags: 100, bitte, hilfe, sanktion |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 4
| Hallo, ich habe mittlweile meine dritte sanktion bekommen da ich mich mal wieder, wie die letzten male, angeblich nicht beworben habe. Ich muss dazu sagen das ich seit ca. 3 monaten mit vermittlungsvorschlägen bombadiert werde. ca. 40-60 stück pro monat. auf alle diese stellen habe ich mich beworben und nach jeder bewerbungswelle kommt eine aufforderung zur stellungsnahme von der Arge , warum ich mich bei ... nicht beworben habe. ich habe bei jeder stellungsnahme angegeben das meine bewerbung abgeschickt wurde, als einzigen nachweis dafür habe ich kopien der anschreiben. da ich mir aufgrund der vielzahl von bewerbungen und der vorangegangenen sanktionen schon das normale porto nur mit verzicht von einer anständigen ernährung leisten konnte. Nun wollen sie mir ab nähsten monat das geld komplett kürzen , also ich bekomme garnichts mehr, auch nicht mehr die kosten für unterkunft und heizung. ich bin völlig verzweifelt und weiss nicht wie ich so überleben soll, wenn ich ab nähsten monat kein geld mehr bekomme. ich würde alles verlieren. mir würde der strom abgestellt werden und nach spätesten 2 monaten warscheinlich auch meine wohnung verlieren. mal abgesehen davon das ich nicht weiss wovon ich mir essen kaufen soll. Für alle drei sanktionen sind natürlich die wiedersprüche raus, aber bis diese mal bearbeitet werden kann ich noch lange warten , da der erste wiederspruch schon seit 3 monaten in bearbeitung ist. Ich habe durch nachforschungen im internet was davon gelesen das ich sowas wie einsweiligen rechtschutz beantragen kann. wo das gericht die arge dazu anweist erstmal das geld weiter zu zahlen bis die einsprüche bearbeitet sind. meine frage ist also wo muss ich dazu hingehen ? kann ich das direkt beim gericht machen oder muss ich einen anwalt aufsuchen ? wenn ja, bei welchem gericht ? und wie genau soll ich vorgehen ? ich bin in rechtssachen total unerfahren und weiss momentan echt nicht mehr weiter. und meine zweite frage ist, ob jemand weiss ob das anschreiben der bewerbung als nachweis reicht das man sich beworben hat, mir ist klar das ich das ja auch nachträglich angefertigt haben kann, aber andere beweise habe ich nunmal nicht. würde mich sehr über eine schnelle antwort freuen , da ich natürlich gleich morgen zum gericht oder anwalt gehen würde damit ich ab nähsten monat nicht ganz ohne geld da stehe. P.s. bitte endschuldigt meine schlechte rechtschreibung und gramatik aber ich bin im augenblick ziehmlich durcheinander aufgrund der momentanen situation. |
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| | #2 | |||||||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2008 Ort: Niedersachsen
Beiträge: 707
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Grüße Zid
__________________ Die Menschheit lässt sich keinen Irrtum nehmen, der ihr nützt. Hebbel, Friedrich (1813-1863) | |||||||
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| | #3 | |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.147
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__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Geändert von wolliohne (20.10.2008 um 18:51 Uhr). | |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.178
| Zitat:
40 bis 60 bewerbungen pro Monat ist ein Hammer, da drängt sich der Verdacht auf, daß dir jemand auf geratewohl Vorschläge schickt mit dem Hintergrund dich fertig zu machen. Neben Anwalt empfehle ich dir Kontakt zu einer Arbeitslosen- initiative hier scheint wirklich Willkür auf unterem Level im Spiel zu sein. Wie bezahlst du eigentlich ca 50 Bewerbungen. LG Hexe | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 3.125
| Wurde eigentlich Übernahme der Bewerbungskosten bei der ARGE beantragt? Normalerweise ist das Spielchen mit derartig vielen Zwangsbewerbungen danach schnell vorbei, weil die ARGE pro Jahr nur begrenzte Zahlungen für Bewerbungen übernimmt und man nicht verpflichtet ist die darüber hinaus anfallenden Kosten aus dem Regelsatz zu begleichen. Ist die Forderung der ARGE nachweisbar, dann würde ich die angefallenen Kosten zu je 5 Euro pro Bewerbung der ARGE in Rechnung stellen.
__________________ Edmund Burke: "Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen." |
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| | #6 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 4
| erstmal vielen dank für die antwort Zitat:
Es sind zum teil 1€ Jobs oder hilfsjobs (hilfarbeiter,roomboy,küchenhilfe e.t.c) halt alles mögliche quer durch die bank wo keine großen qualifikationen vorausgesetzt sind. ja eine eingliederungsvereinbahrung habe ich anfang des jahres unterschrieben. Meine plicht : durchschnittlich 5 bewerbungen pro monat und ich sollte mich um eine Umschulung oder schulische ausbildung bei namentlich festgelegten trägern bemühen. .... das war auch noch so eine sache ...ich habe mich bei einer schule beworben , eignungstest erfolgreich bestanden und sogar einen ausbildungsvertrag bekommen... etwa mitte des jahres dann bin ich mit dem vertrag zu meinem fallmanager...erst dann hat er überhaupt geprüft und kahm dann zu dem entschluss das ich diese ausbildung nicht bezahlt bekomme. nach seine einschätzung währe ich nicht ausreichend qaulifiziert und die jobschancen währen nach beendigung der ausbildung auch zu schlecht. und dafür habe ich mich so sehr angetrengt und eine kilo dicke arbeitsproben mappe erstellt und für den eignungstest gebüffelt... ..aber das ist ja jetzt nicht das thema ..und würde nur den rahmen sprengen. ja aussage gegen ausage steht es auch .... hatte meinen fallmanager darauf auch nach erhalt meiner ersten sanktion angesprochen...er sagte dazu das die aussage der firma in diesem fall mehr gezählt wird als meine aussage.... wolliohne : selbstverständlich genügt dies als Beweis,soweit du keine EGV unterschrieben hast. was is denn anders wenn man einen unterschrieben hat ? welche beweise muss man denn dann vorlegen. Hexe45: Ja du brauchst schnell einen Anwalt heir geht es offensichtlich darum, daß dich jemand fertig machen will. 40 bis 60 bewerbungen pro Monat ist ein Hammer, da drängt sich der Verdacht auf, daß dir jemand auf geratewohl Vorschläge schickt mit dem Hintergrund dich fertig zu machen. Neben Anwalt empfehle ich dir Kontakt zu einer Arbeitslosen- initiative hier scheint wirklich Willkür auf unterem Level im Spiel zu sein. Wie bezahlst du eigentlich ca 50 Bewerbungen. LG Hexe die ganzen vermittlungsvorschläge kommen auch erst seit dem ich mit dem ausbildungsvertrag bei ihm angekommen bin und er die kostenübernahme abgeleht hat. ... mir kahm es seit dem auch so vor als würde er es seitdem persöhnlich auf mich abgesehen haben. seit meiner ersten sanktion war das bezahlen meiner bewerbungen erste priorität und ich habe halt auf einiges andere verzichten müssen , oft bei freunden gegessen u.s.w | |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.178
| Also neben Anwalt empfehle ich dir dirngend Kontakt zu einer Erwerbsloseninitiative aufzunehmen. Deinem FM muß dringend Einhalt geboten werden. Der erste Widerspruch noch nicht bearbeitet aber schön die dritte Sanktion, das riecht in der Tat danach daß dich hier wer fertig machen will. Und du solltest nicht mehr ohne Beistand zur Arge gehen. Und so schnell wie möglich eine Antrag auf einstweilige Verfügung, der muß schnell geholfen werden. LG Hexe |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2006
Beiträge: 171
| Ein Rat aus der Praxis für die ersten Schritte: Bei Sanktionen ist der Lebensunterhalt durch Sachleistungen sicherzustellen. Also umgehend bei der zuständigen Sachbearbeitung einen Lebensmittelgutschein abholen (Wert 148 Euro). Es gehen auch 2 x 74 Euro, wenn man nicht die Lebensmittel für einen ganzen Monat bunkern kann. Um Stromschulden zu vermeiden, kann der Träger zusätzlich die Abschläge für Stromzahlungen in nachgewiesener Höhe als Zuschuss direkt an den Energieversorger zahlen. Die anderen Hinweise, insbesondere zu Rechtschutz und Bewerbungskosten wurden schon gegeben. Viele Grüsse Cha |
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| | #9 | ||||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2008 Ort: Niedersachsen
Beiträge: 707
| Danke auch. Zitat:
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Grüßle Zid
__________________ Die Menschheit lässt sich keinen Irrtum nehmen, der ihr nützt. Hebbel, Friedrich (1813-1863) | ||||
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 294
| Wenn irgendwie machbar, dann lass Dir auch von Deinem Sachbearbeiter schriftlich bestätigen, dass im Zweifelsfall die Aussage eines möglichen Arbeitgebers mehr zählt als Deine. Wie kommt denn jemand dazu, Dir zu unterstellen, dass Du lügst, und jemand anderem, den er genauso wenig kennt zu glauben? Das schriftlich zu haben oder im Beisein eines Beistandes beim Gespräch zu dokumentieren, könnte hilfreich sein. Alles Gute!
__________________ Viele Grüße rheinländerin |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.05.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 568
| 1. Rechtsanwalt. Auch die abgeschlossene EinV vom Rechtsanwalt auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. => Wurde ein Profiling und ein Eingliederungskonzept vom Arbeitsamt erstellt? Diesbzgl. Kopien vom Arbeitsamt anfordern. 2. Antrag auf Kostenübernahme für die schriftlich getätigten Bewerbungen stellen. Sollten diese Zahlungen nicht kostendeckend sein sind weitere schriftliche Bewerbungen unzumutbar und können unterbleiben. 3. 40-60 Bewerbungen/Monat sind ganz sicher unzumutbar. 4. Das Arbeitsamt muss beweisen, dass Dich Anschreiben auch tatsächlich erreicht haben.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. |
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 4
| Ich habe mittlerweile einstweiligen rechtsschutz beantragt. ich warte diesbezüglich aber noch auf bearbeitung. trotz der 100 kürzung habe ich eine einladung von meinem fallmanager bekommen. da im letzten sanktionsbescheid stand das ich weiterhin zu einladungen erscheinen muss aufgrund der meldepflicht, habe ich diesen termin wargenommen damit mir das nichterscheinen im weiteren verlauf meiner einsprüche bzw folgenden klagen nicht zu meinem nachteil verwendet wird. mein sacharbeiter war sich der tatsache das ich schon zu 100% sanktioniert wurde garnicht im klaren. ( was mal wieder zeigt das er die sanktionen einfach nur abgearbeitet hat ohne sich darüber zu informieren wie viele sanktionen schon bestehen und sein handeln für folgen für mich hat. ) ... er fragte mich dann wie es beruflich weitergehen soll.... ich sagte ihm darauf das ich jetzt mittellos sei und es mir überhaupt garnicht möglich sei mich zu bewerben oder irgentwo hinzufahren da ich überkeinerlei finanzelle mittel mehr verfüge... dazu sagte er ich könnte ja auch zufuss zu zeitarbeitsagenturen gehen... das wetter währe ja gut und wenn ich halt nen paar stunden unterwegs währe sollte das gehen. ...mir fehlen mittlerweile echt die worte ... |
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| | #13 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.10.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.013
| Zitat:
Die Aussage Deinem RA erzählen oder bei Amtsgericht bei dem Antrag auf EV. Der Regelsatz ist so wie so zu knapp berechnet. Ich denke, 100 %-ge Sanktion gleich einem schweren Körperverletzung. [quote] Zitat:
Betrifft nicht nur Dich, sondern alle, die darunter leiden müssen. Noch schlimmer ist es, wenn in der s.g. BG Kinder sind. Das nenne ich erste Hilfe. Parallel musst Du Dich um rechtliche Sachen Kümmern. Und, natürlich, sogar mit Lebensmittelgutscheine kannst Du nicht Bewerbungen schreiben, abschicken, und event. sich noch z.B. 50 Km weiter vorstellen. Ich finde die ganze Gesetzte für verkehrt. Nötigung, Erpressung, Sklaverei usw. durch Entziehung von Lebensgrundlagen, in meisten Fällen: Lebensmittel, Dach über dem Kopf. Bitte, versuche es nicht alleine durchzuziehen, Du brauchst einen Anwalt. Einen guten RA, der sich auf Sozialfälle spezialiesiert hatte. Ich wünsche Dir viel Erfolg. Kopf hoch! Das Leben geht weiter. MfG Isabell
__________________ Die Würde des Menschen ist unantastbar. Art.1 P.1GG Damit das auch so bleibt: Wach auf, Verdammte dieser Erde,! Aus Solidarität und als Ausdruck meines Protests gegen die Kriminalisierung der freien Meinungsäußerung: "Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr des Faschisten in der Maske des Faschisten, sondern vor dessen Rückkehr in der Maske des Demokraten." (Adorno) Venceremos! | ||
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| | #14 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 4
| aktueller stand einstweiliger rechtsschutz : das jobcenter hat das sozialgericht gebeten meinen antrag abzulehnen. da mein antrag auf einsweiligen rechtsschutz aus sicht des jobcenters eh keinen erfolg haben kann. begründung aufgrund der vielzahl von mir angeblich unterlassenden bewerbungen währe es als reine schutzbehauptung zu wärten und ich währe dadruch eh unglaubwürdig... auserdem hätte ich im laufe meiner arbeitslosigkeit arbeitsunwilligkeit gezeigt. ( das ich mitte des jahres bereits einen ausbildungsvertrag hatte der von meinem sachbearbeiter nicht gefördert wurde bleibt natürlich unerwähnt. ) zum schluss bietet mir das jobcenter ein gerichtliches vergleichs angebot an : wenn ich ihm rahmen des eilrechtsschutzverfahrens noch einen antrag auf sach-oder geldwerte leistungen stelle wollen sie mir für die nähsten 3 monate pro monat einen lebensmittelgutschein im wert von 103€ und die stromkosten in nachgewiesender höhe direkt an den energie versoger überweisen.... mit dem dicken hinweiss das für die miete allerdings kein ersatz geleistet werden kann auch nicht im nachhinein durch ein mietschulden darlehen da ansonsten der sinn und zweck der sanktionsvorschrift unterlaufen würde. wie soll ich das werten ? ein echtes entgegenkommen oder ein zeichen das das jobcenter angst hat das ich in einem enventuellen gerichtsverfahren gewinnen könnte. ... angesichts der doch extremen situation werde ich wohl nun wirklich um einen RA nicht rumkommen... kennt jemand zufällig einen guten anwalt für solche fälle in hannover... habe nähmlich schon aus einem bekannten kreis von einem fall gehört wo der rechtsanwalt gesagt hat eine klage hätte keinen erfolg und die person hat das ohne anwalt trotzdem eine klage erhoben und gewonnen... deshalb habe ich auch etwas angst an solch einen zu geraten der mir dann eventuell noch im wege steht etwas zu erreichen. grüße johnas |
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