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| Tags: arbeit, harz4 |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 1
| Hallo, ich beziehe Harz4 und ich habe morgen ein Bewerbungsgespräch und werde dann evt am Donnerstag,dem 23.10. evt eine Arbeit als Altenpflegehelferin aufnehmen. Und nun hab ich einige Fragen... Würde ich obwohl ich dann ende des monats wenns hoch kommt nur 100€ bekomme,dennoch noch harz4 bekommen bis ich mein volles gehalt bekomme?weil ich muss j auch miete etc bezahlen. Ich wurde gefragt ob ich berreit bin auch einen führerschein zu machen,das bin ich auch aber wovon soll ich das bezahlen?weil ich verdiene da nun auch nicht soo extrem viel geld,würde ich den auch vom Arbeitsamt bekommen?weil nur wenn ich einen Führerschein mache würde ich die arbeit bekommen,so hat sch das angehört heute am telefon als ich angerufen wurde. Und dann hab ich noch eine Frage nämlich ab wieviel Lohn kann ich ergänzendes Harz4 beantragen bzw aufstockendes Harz4? Also ich bekomme den Job über eine Bekannte,die dort arbeitet und bei der cheffin ein gutes wort für mich eingelegt hat,die mich schon von klein auf kennt aber die meinte mehr als 800€ netto kommt da nicht bei raus. Kann mir jemand dabei helfen?? Achja und zu mir ich bin 25 und weiblich. Danke für eure Hilfe und sorry falls die Fragen im Falschen Forum stehen!! Nachtrag: Ich weiss nicht ob das ein Berfristeter Arbeitsvertrag etc ist,das werde ich erst morgen erfahren. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.527
| 1. Gilt das Zuflussprinzip, also es ist entscheidend wann der erste Lohn eingeht, das dürfte wohl erst im November sein, also gibt es bis dahin noch ALG II 2.musst Du mit einem ALG II-Rechner ausrechnen ob Dir noch auftstockendes ALG II zusteht, Du solltest aber zuerst versuchen eventuell Wohngeld zu beantragen 3.den Führerschein würde das Arbeitsamt als Darlehen finanzieren wenn Du schriftlich vorlegst das Du unter dieser Bedingung dort eingestellt wirst, on das aber bei einem befristeten Arbeitsvertrag geht, das ist wohl Verhandlungssache |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.11.2008
Beiträge: 5
| bei uns ist das etwas anders geregelt hier wird laut AQA das Harz4 im vorraus bezahlt und steht dir also im vorrausfolgedem Monat nicht mehr zu. soll heißen du musst unter umständen einen Monat von nix leben. höhrt sich zwar doof an haben sie aber bei einer bekanten von mir so gemacht. |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.04.2008 Ort: wo die Karriere der Beatles begann
Beiträge: 716
| Zitat:
__________________ Einen ratlosen Gruß aus dem "kühlen" Norden... ![]() "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm´nur viel zu selten dazu..." | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| In meiner Stadt bestehen gerade zumindest hier am JC bestimmte Möglichkeiten, den Führerschein auch "vom Amt" zu bekommen. Bundesweite Ausnahme. Mario Nette |
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