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| Tags: angerechnet, einkommen, kostenfeies, wohnen |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 45
| Hallo zusammen, wird eigentlich kostenfreies Wohnen als Einkommen angerechnet, oder verringert das nur die Kosten der Unterkunft? Also wenn man sozusagen keine Kaltmiete bezahlen muss, und nur noch die Nebenkosten, wird da dann ein fiktives Einkommen angerechnet (dürfte ja eigentlich nicht, weil man ja nicht mehr Geld hat, und die Miete eh zusätzlich zum normalen Satz bezahlt würde), oder kann man dann eben nur noch die Heizkosten als KDU ansetzen? Angenommen der ehemalige Partner lässt einen in der Eigentumswohnung wohnen, die beiden (noch) gemeinsam gehört, zieht aber dafür vom Unterhalt die fiktive Miete für die halbe Wohnung ab. Dann kann man quasi nur die Kosten für die halbe Eigentumswohnung (Schuldzinsen) als KDU ansetzen, hat aber auf der anderen Seite wegen weniger Unterhalt entsprechend weniger Einkommen. Gibt sich im Prinzip ja nix gegenüber Zahlung der Miete und Anrechnung dieser bei der KDU und dafür höheren Einnahmenaus Unterhalt in gleicher Höhe, dürfte den Papierkram aber einfacher machen, oder? Was meint Ihr? Gruß Orlando |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.564
| Einkommen fände ich gut. Machen die aber nicht. Falls die Wohnung etwas größer sein sollte, wird ARGE auch dann die vollen Betriebskosten zu tragen haben. Kostenfreies Wohnen mindert nur den KdUbedarf. |
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